Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 21. Januar 2006, 14:01:56
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Nachdem ich mich vor einigen Wochen an die Energieaufsicht in Hannover wegen des ständig steigenden Brennwertes beim Erdgas gewandt hatte,
kam nun die Antwort :
\"Wir haben keinen Anlaß, die Angaben von Eon-Avacon anzuzweifeln.\"
Zur Beschwerde über die ständigen Mahnungen über nicht fällige Beträge, sowie das ungesetzliche in Rechnung stellen von Mahngebühren und die
Verrechnung trotz zweckgebundener Zahlungen, antwortete die Aufsicht :
\"Die Preise für Gas unterliegen keiner energieaufsichtlichen Prüfung. Sie können den zivilrechtlichen Weg beschreiten.Die Preise für Strom sind geprüft und genehmigt.\"
Jedesmal an der Sache völlig vorbeigehende Antworten.
Offensichtlich will man bei der Energieaufsicht in Niedersachsen nicht gegen das ungesetzliche Treiben von Eon-Avacon einschreiten.
Gibt es eigentlich eine übergeordnete Stelle an die man sich wenden kann ?
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@Christian Guhl,
Bundeskartellamt. H. Böge ist ja damit befasst.
Richten Sie doch ein Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff, mit der Bitte um Regelung durch die nachgeordneten Ministerien und Ämter.
Bei uns in Rheinland-Pfalz hat das Wirtschaftsministerium gegen 10 Versorgern, darunter auch die Stadtwerke Kreuznach
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2254
und die Stadtwerke Pirmasens ein kartellrechtliches Mahnverfahren eröffnet.
Wir von der BIFEP begrüßen außerordentlich die eingeleiteten Maßnahmen des Wirtschaftministeriums
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Womit begründet denn die Avacon den ständig steigenden Brennwert?
MfG
Hohi
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@Christian Guhl,
ob der Brennwert immer steigt, kann so nicht stimmen.
Er ist abhängig von der Zusammensetzung des Gases.
Auch bei uns habe ich die Eichdirektion eingeschaltet, ob die Einteilung in Brennwertzonen und damit in tech. Parametern richtig sei.
Es kam vor, deas in einer Zone auch unterschiedliche Brennwerte existieren. Nur dann braucht man keine Zonen.
Der Brennwert, der angegeben wird, ist auf alle Fälle ein Abrechnungsbrennwert und nicht der tatsächliche physikalische Brennwert.