Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Bayern => Thema gestartet von: nationalparkoetzi am 19. Januar 2006, 16:28:25

Titel: Strompreiswiederspruch
Beitrag von: nationalparkoetzi am 19. Januar 2006, 16:28:25
Hallo,bevor ich diese Seite fand habe ich einige zeit gestöbert um mich über das Thema schlau zu machen und bin auf der Homepage vom NDR fündig geworden. Habe mir dort ein Wiederspruchsschreiben runtergeladen, mit dem kleinen unterschied das eine Abbuchungserlaubniss mit 2% Aufschlag zulässt. Daraufhin hat mir e-on mitgeteilt das meine Einzugsermächtigung erloschen ist.Ich habe nun den ersten Fälligkeitbetrag + 2% (war sicher falsch?) überwiesen. Meine Frage: Wie geht es nun weiter? Spätesten mit der Endabrechnung weiss ich nicht mehr weiter. Ich brauche wahrscheinlich einen Anwalt aber in der Provinz hier giebt es sicher keinen Kompotenten. (PLZ 94151) Danke für euren Rat. Berste Grüße aus dem Bayerischen Wald von Norbert Wieler
Titel: Strompreiswiederspruch
Beitrag von: Maverick am 19. Januar 2006, 19:03:03
@Nationalparkoetzi

Hi,

das Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher findest Du hier:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1713&

Zur Frage des 2%igen Sicherheitszuschlages siehe hier:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2307

Viele Grüße,
Maverick
Titel: Strompreiswiederspruch
Beitrag von: nationalparkoetzi am 19. Januar 2006, 23:11:53
Danke Maverik für die schnelle Antwort.  :)
Titel: Strompreiswiederspruch
Beitrag von: Cremer am 19. Januar 2006, 23:31:34
@nationalparkoetzi,

wenn die Jahresrechnung kommt, melde Dich, wir helfen.

Wann ist die denn fällug.