Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Fidel am 18. Januar 2006, 15:46:19

Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Fidel am 18. Januar 2006, 15:46:19
Moin:

Inwieweit ist die monatliche Abschlagszahlung eigentlich ein Muss? Wäre nicht auch folgendes denkbar:

1. Ich lese zum Ende eines jeden Monats meine Verbrauchszähler ab
2. Anhand der ermittelten Werte errechne ich Arbeitspreis und anteiligen Grundpreis
3. Ich teile meinem EVU die ermittelten Werte mit
4. Ich überweise die errechneten Beträge

Schöner Effekt wäre: die EVUs sind auf diesen Modus gar nicht eingestellt und hätten einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand

Ausserdem gebe ich nicht jedesmal ein zinsloses Darlehen an mein EVU. Die EON.Avacon rechnet hier zum März eines jeden Jahres ab. D.h. ich schaffe für die ersten Monate eines jeden Abrechnungsjahres ein Guthaben, das ich dann in den verbrauchsstärkeren Wintermonaten wieder \"abtrage\".

Gruß
Fidel
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Monaco am 19. Januar 2006, 07:05:24
@Fidel

Bedenken Sie bitte, das erhöhte Verwaltungsaufwendungen letztlich auf die Kosten durchschlagen. Und wir wollen ja alle, dass unsere Versorger noch effektiver arbeiten und damit (zumindest theoretisch) diese Kosten sinken. Außerdem geht es doch um einen fairen Umgang mit den Versorgern, auch wenn ein gewisses Echo derzeit nicht zu erkennen ist.

Dennoch: Demonstrieren Sie Ihrem Versorger ein gewisses Entgegenkommen. Nur beim Preis bleiben Sie eben hart.

Vielleicht können Sie ja mit einer geschickten Argumentation eine weitere Absenkung der Abschläge erreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Harry01 am 21. Januar 2006, 17:13:55
@Fidel

Genauso praktiziere ich das schon seit meinem ersten Unwilligkeitseinwand. Der Versorger (bei mir übrigens auch e.on avacon)muß es zwangsläufig akzeptieren. Höherer Verwaltungsaufwand entsteht allerhöchstens dadurch, weil es dort anscheinend nur unfähige Admins gibt, die die Verwaltungssoftware nicht entsprechend anpassen können (wollen?). Warum sonst wird eine Einzugsermächtigung automatisch gelöscht, wenn man sie nur begrenzen will?
Der Versorger erhält von mir nur monatlich das, was ich wirklich verbraucht habe, natürlich zu den Preisen vor September 2004, und belohnt mich dafür mit regelmäßigen Mahnungen   :mrgreen:

Sie können das also genauso praktizieren, dem Versorger dürfte es ja inzwischen bekannt sein   :wink:
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Cremer am 21. Januar 2006, 18:36:55
@Fidel,

§ 25 der AVBGasV regelt die Abschlagszahlungen.

Wenn der Versorger nicht monatlich abliest, kann er Abschlagzahlungen verlangen.

Unter dem Begriff \"Abschlagzahlung\" verstehe  ich gleichmäßige Zahlungsabschnitte.

In § 25 ist aber auch gesagt, dass eine monatliche Ablesung durch den Versorger möglich ist.

Sofern er die nicht kann, kann er Abschläge verlangen.

Nun lesen Sie monatlich ab und erstellen die Verrauchsrechnung.

Das ist also nicht eindeutig geregelt.
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Fidel am 24. Januar 2006, 21:43:25
Moin:

@Cremer
@Harry01

Danke für Ihre Beiträge. Ich werde also auch ab jetzt eine selbsterstellte und passgenaue Monatsabrechnung erstellen und aufgrund dieser zahlen. Damit erspare ich mir diese Trickserei der EON.Avacon mit der willkürlichen Zuordnung von Beträgen.

Gruß
Fidel

P.S.: Noch mehr Freude könnte ich meinem EVU mit wöchentlicher Zahlung bereiten ;-)
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Januar 2006, 18:41:44
@Fidel

Wie wäre es mit täglich oder stündlich?

Es gibt bereits Vorinkassozähler mit Prepaid- Karten wie beim Telefon.

Redlicherweise müssten die Preise wegen der Vorkasse und der notwendigen Abzinsung geringer liegen.

Spannend auch eine Tariferhöhung, wenn man Kilowattstunden als Kontingent im Voraus gekauft hat.

Also heute schon zu aktuellen Preisen für fünf Jahre im Voraus kaufen?


Über vieles kann man nachdenken. Aber ist es auch zielführend?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Fidel am 08. Februar 2006, 15:58:38
Zitat von: \"Harry01\"
@Fidel

Genauso praktiziere ich das schon seit meinem ersten Unwilligkeitseinwand. Der Versorger (bei mir übrigens auch e.on avacon)muß es zwangsläufig akzeptieren. Höherer Verwaltungsaufwand entsteht allerhöchstens dadurch, weil es dort anscheinend nur unfähige Admins gibt, die die Verwaltungssoftware nicht entsprechend anpassen können (wollen?). Warum sonst wird eine Einzugsermächtigung automatisch gelöscht, wenn man sie nur begrenzen will?
Der Versorger erhält von mir nur monatlich das, was ich wirklich verbraucht habe, natürlich zu den Preisen vor September 2004, und belohnt mich dafür mit regelmäßigen Mahnungen   :mrgreen:

Sie können das also genauso praktizieren, dem Versorger dürfte es ja inzwischen bekannt sein   :wink:


@Harry01

Ich habe jetzt zum 01.02.06 erstmals eine monatliche Abrechnung erstellt, diese an mein EVU, die EON.Avacon, gesandt. Begeistert ist man dort über diese Vorgehensweise nicht. Hier die Reaktion:

Eine monatliche Abrechnung des Strom- und Gasverbrauches ist nicht möglich.

Gerne habe ich die Zählerstände vom 31.12.2005 und 01.02.2006 in unseren
Unterlagen überprüft, da diese bereits von Ihnen mitgeteilt wurden. Eine
monatliche Mitteilung wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung
berücksichtigt, welche im März 2006 erfolgt.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben kann.


Wie verhalte ich mich? Ignoriere ich diese Mitteilung und rechne Ende Februar ebenso ab? Sollte ich darauf Antworten? Wenn ja: wie?

Gruß
Fidel
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: hollmoor am 08. Februar 2006, 17:23:38
@Fidel

Mach es doch,wie du denkst.Kannst dann nur wieder mit dem üblichen Schreiben rechnen.
Was soll man da raten?Ich wüßte keinen,weil ich es anders handhabe
und dass ohne Probleme mit Schriftwechseln,die eh nirgendwo hinführen.
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Hohi am 09. Februar 2006, 23:12:42
Hallo,

spätestens mit den nächsten Netznutzungsentgelten ist dein Spielchen nicht mehr interessant. Dann wird Messung und Abrechnung voneinander getrennt, und dann kann und wird pro Abrechnung kassiert. Dann ist es dahin, mit deinem Zinsgewinn. Die Abrechnungshoheit liegt beim EVU, und wenn du monatliche Rechnungen willst, z.B. wie Sondervertragskunden, dann musst du sie auch begleichen. Was bringt\'s?
Titel: Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
Beitrag von: Anonymous am 12. Februar 2006, 18:44:42
Moin:

@Hohi

Warum nennst du diese Vorgehensweise \"Spielchen\"? Es ist doch nachvollziehbar sinnvoll, dass ich bei verbrauchsermittelter monatlicher Abrechnung mir keine Gedanken zu machen brauche, dass ich möglicherweise - wie bei monatlichen fixen Abschlägen - mehr zahle, als ich gemäß \"altem\" Gas-/Strompreis müsste. Somit also auch nicht in die Situation gelange, zuviel gezahlte Abschläge abschreiben zu können.

Was du mit \"Dann wird Messung und Abrechnung voneinander getrennt ...\" meinst, habe ich nicht verstanden.

Gruß
Fidel