Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Anonymous am 17. Januar 2006, 18:13:33
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Hallo Zusammen,
Der Titel ist Programm. Ich habe vor kurzem meine Jahresabrechnung bekommen. Dort zeigte sich mir, dass der Gaspreis 2 mal erhöht wurde, insgesamt um ca. 23%. 1. Hätten mir diese Preiserhöhungen in irgendeiner Form mitgeteilt werden müssen? 2. Kann die die Neuberechung des Abschlages auf Grundlage des Preises vor der 1. Erhöhung berechnen?
Wäre super wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Danke und einen schönen Gruß
Ingo
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@Ingo,
bitte mal die älteren Threads lesen, war schon gesagt worden.
Der Versorger braucht nur in der Tagespresse die Erhöhungen anzukündigen, nicht jeden einzelnen mit Brief