Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: 4udioman am 16. Januar 2006, 12:43:57

Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 16. Januar 2006, 12:43:57
hallo erst mal !

also ich habe folgendes problem :

habe meine Jahresabrechnung bekommen mit einer forderung von 371 € die ich noch an EnBW zahlen soll ! bei der letzten Jahresabrechnung hatte ich noch ca. 90 € zurück bekommen, trotzdem wurde mein abschlag von 84 auf 94 € erhöht ! so nun verstehe ich nicht warum ich trotz erhöhung um 10€, ich noch eine nachzahlung in höhe von 371 € leisten soll. ??

ich habe nicht mehr energie wie die jahre zuvor verbraucht, im gegenteil, habe mehr darauf geachtet keine Energie unnötig zu verschwänden !! so bin ich aus allen wollken gefallen, wo ich diese schriftliche vorderung gesehen habe, denn ich war mir sehr sicher dass ich dieses jahr wieder etwas geld zurück bekommen würde !!

ich habe auch bei EnBW angerufen nach erhalt dieses schreibens, und gefragt wie dies zustande gekommen ist. Das ich bei einer 2 zi. mit 40qm und einem Heizkörper, ich niemals so viel energie(gas) verbraucht haben kann, da ich wie gesagt, nicht mehr geheizt etc. habe, wie die jahre zuvor ! meine frage ist jetzt, wie kann ich mich dagegen wehren ?? ich halte das nicht für gerechtfertigt eine zahlung von 371 € zu leisten, und das dann der abschlag von 94 auf 120 € erhöht werden soll für eine 40 qm wohnung !! Warm duschen, und heizen wird somit luxus für mich..... bei diesen preisen !!!

p.s. ich habe dem herrn von EnBW am telefon nochmals gebeten die rechnung zu überprüfen, er meinte aber das die rechnungen schon überprüft werden befor sie rausgeschickt werden, und somit er mir zu verstehen gab das die das nicht machen wollten !!

vielen dank, ich hoffe das ich mein problem ausfürlich erklärt habe, und bitte um ratschläge bzw. hilfe zum vorgehen !!

mfg
4udioman
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: hollmoor am 16. Januar 2006, 12:51:03
Vielleicht liegt ja der Fehler in der Ablesung.Haben sie einen eigenen Gaszähler oder Messgeräte an den Heizkörpern?
Und haben sie sich die Stände bei Ablesung zur Sicherheit auch notiert?
Erst dann könnte man hier konkretere Aussagen treffen.


Gruß hollmoor
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 16. Januar 2006, 12:58:42
habe 2 zähler in der wohnung gas u. strom, habe sie mir notiert und an EnBW zurück geschickt, sind richtig ausgefüllt !
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: Fidel am 16. Januar 2006, 13:00:33
Moin:

Ich würde auch an deiner Stelle testweise folgendes tun:

Alle gasverbrauchenden Geräte deiner Wohnung auf \"null\" stellen um dann einmal zu schauen, ob der Gaszähler dann stehenbleibt.

Gruß
Fidel
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: hollmoor am 16. Januar 2006, 13:03:22
Wie hoch war denn die vorherige Rechnung?
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 16. Januar 2006, 13:04:48
@fidel

habe ich auch schon versucht, und festgestellt das auch wenn die heizung aus ist trotzdem eine standflamme brennt, und der zähler zwar sehr langsam, aber trotzdem weiter dreht/zählt  !!
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: hollmoor am 16. Januar 2006, 13:07:57
Das ist logisch bei Standflamme,sie ist ja so im Bereitstandsmodus.
Die Anlage müßte komplett abgeschaltet werden.
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 16. Januar 2006, 13:10:03
6.447 kwh gas

1.996 kwh strom

abschlag von 84 auf 94 € erhöht worden, und ca. 90 € zurück bekommen !

aktuell

14.098 kwh gas ???

2.674 kwh strom
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: hollmoor am 16. Januar 2006, 13:13:55
Das ist ja mehr als das doppelte an Verbrauch!!!
Der Winter war im letztem Jahr bei uns im Norden zwar nicht so kalt,aber ging bis in den Mai hinein.Aber mehr als das doppelte und dann für 40 m2 erscheint mir aber enorm hoch.
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 16. Januar 2006, 13:18:16
genau, das sehe ich auch so, und letztes jahr habe ich die heizung erst mitte nov. angemacht, weil der oktober noch angenehm warm hier bei uns im süden war !!

also was tun ??

die beharren daruf das ihre rechnung stimmen würde !! ich konnte auch keinen fehler erkennen bei der jahresabrechnung, die meinten dass das gas im vorjahr 2-3 mal erhöht wurde ohne das ich ein schreiben bekommen habe, und das letztes jahr vielleicht ein fehler beim ablesen passiert worden sein kann ?!?!

hmmm....
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: hollmoor am 16. Januar 2006, 13:24:17
Nur zur Information:
Für meine 150 m2 in meinem Haus habe ich 2005 7700 kwh Gas verbraucht.Allerdings handelt es sich dabei um ein top isoliertes Objekt.
Ich weiss ja nicht,wie die Dämmung in ihrer Wohnung/Haus bestückt ist.

Aber wenn sie den Vorjahresverbrauch bzw.Zählerstand haben,kann es ja auch nicht an einer vorherigen falschen Ablesung liegen.
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: hollmoor am 16. Januar 2006, 13:29:31
Die Gaspreiserhöhungen machen nicht so viel aus innerhalb des letzten Jahres.Ihr Verbrauch hat sich lt.ihrer Aussage mehr als verdoppelt.Darin muß man die Ursache ermitteln.
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: Fidel am 16. Januar 2006, 13:49:16
Moin:

Für den technophilen Energieverbraucher gibt es auf dieser Website eine hübsche Lösung, die es einem gestattet, seinen Energieverbrauch permanent im Auge zu behalten:

http://www.elv.de/Main.asp?Menue=Shop&SessionId=00207072100708950221

Gruß
Fidel
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: Cremer am 16. Januar 2006, 17:52:18
@4audiman,

Der Verbrauch ist zwar höher, betrifft er aber auch den gleichen Zeitraum, also gleiche Anzahl der Tage?
Manchmal sind die Abrechnungsräume nur 325 Tage, manchmal 420 Tage. Deshalb nachkontrolieren für wieviel Tage die Abrechnung gilt. Ist meistens auch auf der Rechnung ausgewiesen.
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: windkraft am 17. Januar 2006, 07:46:18
Zitat von: \"Cremer\"
@4audiman,

Der Verbrauch ist zwar höher, betrifft er aber auch den gleichen Zeitraum, also gleiche Anzahl der Tage?
Manchmal sind die Abrechnungsräume nur 325 Tage, manchmal 420 Tage. Deshalb nachkontrolieren für wieviel Tage die Abrechnung gilt. Ist meistens auch auf der Rechnung ausgewiesen.


Dann wären ja auch die Abschläge für 420 Tage in die Berechnung mit eingeflossen, oder? Außerdem käme es auch darauf an, ob in dem \"verlängerten\" Abrechnungszeitraum 2 x der Winter drin gewesen wäre  :wink: .

Dubios ist das Ganze schon

windkraft
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 17. Januar 2006, 17:33:31
ja sehr dubios !!

es handelt sich um 390 tage, trotzdem kann das nicht sein, leute  mit 100-150 qm wohnungen/häuser zahlen nur die hälfte wie ich !!

auch altbau, etc. !

was kann ich den jetzt machen ?? bzw. wie/wo kann ich die rechnung überprüfen lassen, oder ob nicht ein problem bei dem zähler , heizung etc. ist ??

Ich habe niemals so viel verbraucht, da bin ich mir zu 150% sicher, ich bin schwabe, und ihr wisst was man über die sagt/denkt....!! also...
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: 4udioman am 18. Januar 2006, 13:36:42
habe gerade nochmals mit der EnBW tel. die meinten das im Nov. der gaspreis um 10% u. Jan06 auch nochmals um 10% gestiegen wäre, ist das gerechtfertigt ??

thx&gruß
4udioman
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: Cremer am 18. Januar 2006, 15:30:57
@4audioman,

nach meinem Empfinden und allen hier im Forum sind die Preissteiegerungen nicht gerechtfertigt.

Ob der Zähler defekt ist, kann sich hinterher nicht mehr beweisen lassen. Habe auch gerade da so einen Fall.

Der Verbrauch stieg um das 3-fache, der Zähler wurde im  August dann ausgetauscht.

Deshalb ist es gut, wenn man die Zählerstände monatlich abliest und Hochrechnungen anhand der Gradtagzahlen macht.

Sie können natürlich den Zähler durch das Eichamt prüfen lassen, ist er in Ordnung, zahlen Sie die Prüfung, ist er falsch, zahlt der Versorger die Prüfung.
Titel: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
Beitrag von: Schwalmtaler am 18. Januar 2006, 16:20:29
Hallo 4audiomann,

erstellen sie eine Excelliste mit folgenden Angaben:

Verbrauch 2003/2004/2005
Zählerstand zum Anfang und Ende der Abrechnungsperiode
Abgerechnete Tage, Arbeits- und Grundpreise je Jahresrechnung

Nun mal die Endstände des jeweiligen Vorjahres mit den Anfangsständen abgleichen, ob diese identisch sind.
Komplette Rechnungen nachrechnen, ob EVU Rechenfehler gemacht hat.

Zum weiteren Vergleich sollte ein Nachbar/anderer Endabnehmer in Ihrer Näheren Umgebung mit ähnlicher Wohnung/Haus-Größe des selben Versorgers die selbe Liste erstellen.
Gruß
Schwalmtaler