Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ESB - Erdgas Südbayern => Thema gestartet von: pommes24 am 14. Januar 2006, 19:09:50

Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 14. Januar 2006, 19:09:50
Hallo Zusammen,
hier mal die meine Historie zur Erdgaspreiserhöhung der ESB (Erdgas Südbayern):

:arrow: *** Erhöhung Teil 1 ***

Erhöhung der Erdgaspreise zum 01.07.05 um 0,64 Ct/kWh
-> Widerspruch eingelegt (Musterbrief)
Daraufhin wurde Eingang bestätgt und Einzugsermächtigung von ESB storniert.
-> Überweise jetzt Abschlagszahlung selbst gemäß der Jahresabrechnung vom 30.06.05.

Am 25.11.05 Brief von ESB mit Anpassung der Abschlagszahlung auf meine tatsächlich Zahlungen (vom 30.06.05) (Die höheren Abschlagsrechnungen hatte ich ja ignoriert).

Am 22.12.05 Brief von ESB mit der Bitte den Einspruch zurückzunehmen.
Im Anhang ist eine Bescheinigung von PriceWaterhouseCoopers, in der der Zeitraum 01.10.04 bis 30.06.05 mit dem Zeitraum 01.01.04 bis 31.08.04 vergleichen wird. Hier haben sich die Gasbeschaffungskosten um rund 0,32 ct/kWh erhöht.

:arrow: *** Erhöhung Teil 2 ***

Am 27.12.05 Breif von ESB Erhöhung der Erdgaspreise zum 01.01.06 um 0,5Ct/kWh.
Im Anhang ist wieder eine Bescheinigung von PriceWaterhouseCoopers, dass sich die Gasbeschaffungskosten nach deren Berechnung vom 01.01.2006 bis 31.05.2006 gegenüber den Zeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2005 um rund 0,44 ct/kWh erhöhen.
Die Höhe der Abschlagszahlungen wurden von der ESB auf die neuen Gaspreise angepasst.

-> Nochmal Widerspruch eingelegt (Musterbrief).

Am 12.01.06 Brief von ESB mit wiederholter Anpassung der Abschlagszahlungen auf den ganz alten Wert (tatsächliche Zahlung vom 30.06.05).


Bin gespannt wie\'s weitergeht...

Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: HPMO am 01. Februar 2006, 23:49:15
Hallo,

bei mir ging es heute weiter. Die Vorgeschichte ist die gleiche. Heute erhielt ich einen Brief in dem darauf hingewiesen wurde dass sich ESB im Recht befindet und ich nicht berechtigt bin die Abschlagszahlungen zu kürzen. Der Brief war sehr höflich aber bestimmt. Nochmals wurde darauf hingewiesen dass PWC nachgewiesen hat dass die Erhöhungen rechtens sind, dies unter der Adresse www.esb.de/transparenz dokumentiert ist und deshalb kein Grund für die Rückhaltung von Zahlungen nach § 315 BGB mehr besteht.

Ich wurde darauf hingewiesen dass ich etwaige Einwände nur im Rahmen eines Rückforderungsprozesses gelten machen kann.

Weiterhin heißt es:

Kürzlich hat das LG Berlin mit rechtskräftigem Urteil vom 14.06.2005 (20 O 405/04) unsere diesbezügliche Rechtsauffassung geteilt und festgestellt, dass der Kunde gegenüber der Zahlungsklage des Versorgungsunternehmes mit seinen Einwendungen gemäß § 30 AVBGasV ausgeschlossen ist.

Begründet wurde dies dahingehend, dass letztlich die Liquiditätsinteressen des Versorgungsunternehmens und die damit einhergehende Versorgungssicherheit höher zu bewerten seien und der Kunde mit seinen Einwendungen auf den Rückforderungsprozess verwiesen wäre.


Anschliessend schreibt ESB dass die Preiserhöhung zum 01.01.06 gültig ist. Gleichzeitig wird mir jedoch bezüglich des Abschlagsbetrags entgegengekommen unter Hinweis auf erhöhte Nachtragszahlungen.

Weiterhin wird der Nachweis der Billigkeit verweigert:

Sie  fordern einen entsprechenden Nachweis, dass die Erhöhung der Billigkeit entspricht. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es aus unserer Sicht jedoch keine rechtliche Verpflichtung gibt, einen solchen Nachweis zu rühren. § 315 BGB gibt hierfür keine Rechtsgrundlage, da dadurch keine individuellen Auskunftsansprüche für einzelne Kunden begründet werden. $315 Abs. 3 BGB bestimmt lediglich, dass bei Vorliegen einer unbilligen Preisbestimmung diese Preisbestimmung durch Urteil erfolgt. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann also das Gericht zur Beurteilung der Frage, ob die Preisbestimmung der Billigkeit entspricht, allenfalls eine Offenlegung der Preiskalkulation fordern. Weitergehende Offenlegungsansprüche werden durch §315 BGB nicht begründet. Wir bitten um Ihr Verständnis , dass wir ohne entsprechende Verpflichtung solch wettbewerbssensible und deshalb vertrauliche Informationen nicht offen legen können. In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auch auf ein  Urteil des OLG Zweibrücken vom 16.06.1982 (2 U 9/82) hinweisen. Darin hat das  Gericht festgestellt, dass im Rahmen eines bestehenden Gasversorgungsvertrages das  Versorgungsunternehmen bei Vornahme von Tariferhöhungen nicht  verpflichtet ist, dem Abnehmer über die Kalkulationsgrundlagen  Auskunft zu erteilen.
 
Gedroht wurde in diesem Schreiben nicht.

Ich werde vorerst den alten Betrag weiter zahlen ohne auf diese Schreiben einzugehen und warte mal auf die Jahresabrechnung. Dann wird es sicherlich sehr heiss werden.

Für den Fall eines Prozesses brauche ich dann wohl rechlichen Beistand. Wenn jemand einen guten Rechtsanwalt im Raum München kennt wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 30. März 2006, 14:12:28
Hallo,

der Schriftverkehr geht weiter:
ESB erhöht zum 1.4. die Preise um 0,26 Cent/kwh.

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 10. April 2006, 10:06:57
Die Preiserhöhung zum 1.4. hatte ich der Tagespresse entnommen, das Schreiben der ESB kam auch einige Tage später. Habe ebenfalls erneut widersprochen.

Das \"Spielchen\" mit der Jahresabrechnung habe ich schon einmal hinter mich gebracht. Habe meine Gegenrechnung erstellt und natürlich auch der ESB mitgeteilt und nur die alten Preise gezahlt und die Abschläge für das laufende Jahr entsprechend eingekürzt. Sehe da kein Problem für die nächste JA.

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: waldkraiburg am 05. Juni 2006, 13:23:26
Hallo alle zusammen,
ich habe auf meine Verweigerung dieselbe Antwort bekommen.
Wie Cremer schon sagt, ein Standardschreiben.
Ich habe mir auch den den Spass gemacht und per Email nachgefragt, wie das mit dem Wechseln zu einen anderen Versorger funktioniert.
Zu meinem Erstaunen wurde ich angerufen und eine freundliche weibliche Stimme erklärte mir, dass ab 1.04.06 ein Wechsel möglich sei und die ESB mir hier keine Steine in den Weg legen würde.
Allerdings wollte mir die Dame keinen Mitbewerber nennen, zu dem ich wechseln könne. Wie auch, es gibt ja keine.
Wie alle anderen Gasverbraucher habe ich das Schreiben zur Selbstablesung bekommen. Ich hatte die ESB - Seite schon offen und wollte die Daten eingeben, aber jetzt stellt sich mir die Frage
Muss ich den Zählerstand ablesen oder ist die ESB verpflichtet sich den Zählerstand selbst zu besorgen ?
Vielleicht weiss jemand darüber Bescheid und teilt mir das mit.

Die ist mein erstes Schreiben in einem Forum, sollte ich Fehler gemacht haben, bitte ich um Nachsehen
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Maverick1411 am 05. Juni 2006, 14:15:39
Moin,

ich würde den Zähler ablesen und Deinem Versorger mitteilen. Bekanntlich werden die Ablesetermine immer so gelegt, daß Berufstätige nicht zu Hause sind. Dies mache ich dem Versorger auch nicht zum Vorwurf, da auch sie nur zur Arbeitszeit ablesen kommen. Deshalb lese ich meinen Stand (nur für Gas, da dieser bei mir in der Wohnung ist) bisweilen immer selbst ab. Die Portokosten für diesen Brief übernimmt sogar mein Versorger. Ich brauche also nur ablesen und abschicken, mehr nicht.

Um diesen Streit aus dem Wege zu gehen, lese Du selbst den Stand ab.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: waldkraiburg am 05. Juni 2006, 14:50:36
Hallo Maverick1411,
danke für Deine Meinung. Ich habe auch so eine Karte zur Meldung des Zählerstandes, portofrei.
Aber wieviel kostet es die ESB, wenn Sie einen Ablesetermin mit mir vereinbaren muss, jemanden schicken muss, der abliest-

Wie Cremer sagt

Außerdem wird zuviel Manpower "gebunden", die für andere Aufgabengebiete da sind.

Warum soll ich es der ESB leichtmachen ?

Daher lautet meine Frage Bin ich verpflichtet den Zählerstand selbst abzulesen oder muss sich die ESB den Zählerstand selbst besorgen?
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 05. Juni 2006, 20:28:53
@waldkraiburg

schauen Sie in die AVB rein.

§20 Abs. 1

Die Meßeinrichtungen werden vom beauftragten des Gasversorgers möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen des Unternehmens vom Kunden selbst abgelesen.

Abs 2 auch interessant (gekürzt)

Solange der Versorger die Räum enicht betreten kann, ist er zur Schätzung berechtigt.  :wink:

Was nun wenn Sie z.B. die Ablesung nicht vornehmen können, weil Sie trotz Brille dies nicht in der Lage sind oder einfach blind sind?
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: waldkraiburg am 06. Juni 2006, 16:57:19
Hallo cremer,
vielen Dank für die Antwort. Bevor ich meinen Verbrauch schätzen lasse, werde ich wohl besser selber ablesen.
Woher haben Sie die AVB ?  Auf der ESB - Seite habe ich sie nicht gefunden.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2006, 17:16:02
AVBGasV:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=263&file=dl_mg_1081182713.pdf
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 28. Juni 2006, 16:44:07
Hallo zusammen,

ich bin auch ein ESB-Verweigerer (die letzten 3 Erhöhungen) im LKr. Starnberg und habe quasi den identischen Schriftverkehr hinter mir. Jetzt lese ich heute in der SZ, daß die Stadtwerke Ihre Preiserhöhungen (ähnlich wie ESB) rechtswirksam gegen eine Kundin geltend gemacht haben. Es gibt hierfür auch ein Aktenzeichen des Landgerichts München in dem auch argumetiert wird, daß das Schreiben eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens die höheren Kosten legitimiert. Jetzt frage ich mich, wie das bei ESB weitergehen soll. Ich habe -wie jeder- auch einen Wisch eines "Wirtschaftsprüfers" von ESB erhalten, der für mich aber das Papier nicht wert ist, auf dem das gedruck ist. Bei meinem Jahresverbrauch liegen meine Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr vermutlich um 500 Euro höher als in 2005 und ich habe wirklich keine Lust, ESB das Geld hinterherzuwerfen und deren Gewinn zu maximieren. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich mir gerne mit anderen Mitstreitern organisieren. Wer Interesse hat schickt mir bitte eine Mail an: agentmagic@web.de / noedl
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Juli 2006, 21:16:28
Von Herrn Cremer möchten Sie bitte keine Rechtsberatung im Einzelfall erwarten.

Es ist zudem alles unter Fragen und Antworten hinlänglich erklärt.

Also bitte erst lesen!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 19. Juli 2006, 14:11:45
Nun liegt sie also vor mir, meine neue Jahresabrechnung: Gesamtkosten: EUR 2.101 abzgl. Abschläge EUR 1.680 ergibt eine Nachzahlung von EUR 421. Die "neuen" Abschlagszahlungen sollen nun statt EUR 140 pro Monat EUR 188 betragen...und nun ???
Ich hatte ja schon den letzten drei Erhöhungen widersprochen - soll ich jetzt auch nochmal dieser Jahresabrechnung gesondert widersprechen ? Ich hatte ESB angekündigt, dass ihr "Wirtschaftsprüferbescheid" für mich nichts wert ist und angekündigt, nur den "alten" Tarif zzgl. 2% zu zahlen (warum  k e i n  Zuschlag?-das war der Tip von der Verbraucherzentrale).
Ich bin gerne bereit, mich ggf. mit anderen vor Gericht gegen ESB zu wehren...Gruss Noedl
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 19. Juli 2006, 14:22:48
@noedl,

bitte informieren Sie sich im forum als auch auf den Seiten von energienetz.de

Dort finden sie viele antworten auf Ihre Fragen.

Nur kurz:
- es ist empfehlenswert jeder Erhöhung zu widersprechen
- Finger weg von Klage

man läßt sich höchstens verklagen.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 19. Juli 2006, 15:05:01
@cremer

...ja, danke - ich habe mir gerade die 19 Seiten der SWM-Geschichte durchgelesen - es läuft bei ESB wohl auf das selbe hinaus. Nur die "Schutzschrift" (als Vorlage) habe ich noch nicht im Forum gefunden.

...dann lasse ich mich halt verklagen...
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: MisterNP am 24. Juli 2006, 22:05:29
Hallo liebe Leute,
ich bin auch ein ESB-Kunde und hab den letzten beiden Erhöhungen widersprochen. Nun ist sie da, die Jahresabrechnung. Was meint ihr, wie soll agiert werden
1. korrigierten Rechnungsbetrag überweisen, ohne schriftlichen Hinweis
oder
2. korrigierten Rechnungsbetrag überweisen, mit schriftlichen Hinweis und Darstellung meiner Berechnung

Vielen Dank für Eure Antworten sagt

Robert
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 24. Juli 2006, 22:13:23
@MisterNP


Fall Nr. 2

Eigene Jahresrechnung erstellen auf der Preisbasis Sept. 2004.
Die Differenz von der Summe der Abschläge zu diesem Betrag dann überweisen
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Alex S. am 26. Juli 2006, 16:28:25
Hallo liebe Mitstreiter,

auch ich bin ESB-Kunde und muss jetzt meine "eigene" Jahresrechnung erstellen.

In meinem ersten Widerspruch hatte ich allerdings die Preise vom 01.09.2004 auch als unbillig gerügt und angekündigt, zukünftige Zahlungen nur noch nach den Preisen vor der Erhöhung vom 01.09.2004 zu leisten.

Nun gab es aber seit September 2004 dermaßen drastische Preissteigerungen auf den internationalen Rohstoffmärkten, dass ich das Gefühl habe, dass die Empfehlung "Preisbasis September 2004" doch die bessere Wahl wäre. Schließlich will ich keine Beträge zurückbehalten, die ich auch nach einer etwaigen Offenlegung der Preise nachzahlen müsste, dann würde ich nämlich der ESB im Klagefall teilweise unterliegen und muesste einen Teil ihrer Prozesskosten tragen.

Aber wenn ich entgegen meines Widerspruchs gegen die Preise vom 01.09.2004 genau diese Preisbasis jetzt in meiner Jahresrechnung verwende, kommt das nicht einer Anerkenntnis dieser Preisbasis gleich? Mit welcher Begründung der ESB gegenüber sollte ich denn plötzlich die Preise ab 01.09.2004 für akzeptabel halten?

Vielen Dank für Eure Antwort!
Alex
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 26. Juli 2006, 21:48:03
@Alex S

die Preisbasis Sept. 2004 gibt es bei der ESB nicht, da diese bereits zum 1.9. die Preise erhöht hat. Die anderen EVUs offensichtlich erst zum 1.10. Daher der Begriff "Preisbasis Sept.".

Glaubst du denn wirklich im Falle einer Gerichtsverhandlung besser wegzukommen wenn du nur einen Teil der Preiserhöhungen zurück hältst? Im Falle eines negativen Urteils wirst du den dann fälligen Restbetrag begleichen müssen. Deshalb sollte man den "gesparten" Betrag auch sicher parken.

Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Alex S. am 26. Juli 2006, 23:49:23
@Lutz

Mit "Preisbasis Sept. 2004" war doch genau der Preis ab 01.09.2004 gemeint! Der Preis also, den ich in meinem allerersten Widerspruch bereits als unbillig gerügt hatte.

Es ging mir nur darum, herauszufinden, ob man diesen einmal abgelehnten Preis aufgrund der Marktentwicklung jetzt plötzlich zahlen soll, und wenn, dann mit welcher Begründung der ESB gegenüber? Schließlich soll eine Zahlung nach den Preisen ab 01.09.2004 nicht als stillschweigendes Anerkenntnis dieses eigentlich abgelehnten Preises ausgelegt werden können.

Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, ist im Falle der ESB eher der Preis bis zum 01.09.2004 für die Erstellung der eigenen Rechnung zu verwenden, da die ESB die erste Erhöhung bereits zum 01.09.2004 und nicht, wie viele andere Versorger, erst zum 01.10.2004 oder 01.11.2004 vorgenommen hatte. Habe ich dich da richtig verstanden?

Meine Bedenken, was das teilweise Unterliegen in einem Rechtsstreit mit der ESB anbetrifft, waren folgende: Wenn im Falle eines Gerichtsprozesses herauskommt, dass ich zu wenig bezahlt habe, heißt das doch noch lange nicht, dass ich die aktuell vorliegende Jahresrechnung in voller Höhe begleichen muss. Wenn z.B. ein Betrag vom Gericht bestimmt wird, der im Extremfall nur hauchzart über der von mir geleisteten Zahlung liegt, muss ich auch nur ein paar Cent oder vielleicht ein paar Euro nachzahlen. Zusätzlich muss ich aber einen Teil der Prozesskosten tragen. Und das war es, was ich verhindern wollte. Solange nämlich der vom Gericht bestimmte Preis unter der von mir geleisteten Zahlung liegt, können mir die Prozesskosten herzlich egal sein.

Daher also die Überlegung, einen der früheren, wenn auch ursprünglich abgelehnten Preise als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Nur mit welcher Begründung, ohne Gefahr zu laufen, z.B. eine Anerkenntnis des Preises ab 01.09.2004 unterstellt zu bekommen?

Viele Grüße
Alex
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 27. Juli 2006, 07:42:50
@Alex,

Sie zahlen doch nur den Preis auf der Basis Sept. 2004

wenn der Versorger ein Gericht bemüht und unterliegt, d.h. das Gericht setzt den Preis fest und sagt, dass die Pereiserhöhugnen unwirksam sind, sihe Urteil LG Dresden, dann werden die Kosten dem Kläger auferlegt werden.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 27. Juli 2006, 09:46:29
@Alex

der hier immer verwendete Begriff der Preisbasis September muss bei der ESB eigentlich Preisbasis August (2004) heißen, da die ESB bereits zum 1.9.04 die Erhöhungsrunde einläutete. Wenn Herr Cremer und Andere immer von der Preisbasis Sept. sprechen meinen Sie die Erhöhung ihrer EVUs zum 1.10.04. Der Preis August 04 (netto 0,034€) für die Erstellung der eigenen Jahresrechnung ist also in unserem Fall richtig. Habe ich gerade gestern gemacht.

kWh aus der Jahresrechnung * Preis vom August(!) + Grundgebühr (auch vom August!) + Mwst = Gesamtbetrag - geleistete Abschlagszahlungen.

Falls du bereits letztes Jahr eine eigene Jahresrechnung erstellt hast darauf achten, dass die ESB die Abschlagszahlungen mit der Differenz des Vorjahres verrechnet. Also nicht die Abschlagszahlungen laut ESB-Rechnung ansetzten sondern die tatsächlich geleisteten.

Den neuen Abschlag so berechnen, dass im kommenden Jahr eine (kleine) Nachzahlung herauskommt.

Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Juli 2006, 12:10:07
@Lutz

Vollkommen richtig.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen.

Vielleicht sollte man generell von August 2004 sprechen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Alex S. am 27. Juli 2006, 15:24:58
@ Cremer:

Sie schreiben:
"Sie zahlen doch nur den Preis auf der Basis Sept. 2004" (Das "doch nur" habe ich übrigens nicht ganz verstanden.)

Nach dem, was Lutz und RA Thomas Fricke inzwischen geschrieben haben, werde ich wohl den Preis auf der Basis Aug. 2004 zahlen.

Sie schreiben weiter:
"Wenn der Versorger ein Gericht bemüht und unterliegt, d.h. das Gericht setzt den Preis fest und sagt, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind ..., dann werden die Kosten dem Kläger auferlegt werden."

Richtig. Aber wenn das Gericht den Preis festsetzt und dabei herauskommt, dass ich auch nur ein paar Cent zuviel einbehalten habe, trage ich als Beklagter auch einen Teil der Prozesskosten, wieviel, hängt dabei vom Grad des Unterliegens ab.

Deshalb stellt sich mir die Frage: Gesetzt den Fall, dass es erst 2008 zu so einem Prozess kommt, und die Rohstoffpreise dann ein Niveau erreicht haben, welches im Jahr 2008 sehr wohl die ESB-Preise
vom 01.09.2004 rechtfertigt, dann habe ich einen Fehler gemacht, wenn ich dann immer noch die Preise vom August 2004 zahle. Aber wann soll man seinen gezahlten Preis erhöhen und um wieviel Prozent? Daher auch die Meinung vieler, man sollte wenigstens 2-3 Prozent Sicherheitsreserve pro Jahr auf die alten Preise draufschlagen.

Viele Grüße
Alex
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 27. Juli 2006, 17:35:16
@Alex,

haben wir hier im Forum alles schon mal besprochen: Keine 2% "Sicherheitszuschlag" sind zu empfehlen.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Juli 2006, 16:15:43
Weist das EVU die Billigkeit erst im Prozess nachvollziehbar und prüffähg nach, beseht dann noch die Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses mit der Folge der Kostentragungspflicht des Klägers.

Kann das Gericht nicht feststellen, ob der Preis der Billigkeit entspricht, wird eine Zahlungsklage abgewiesen.

Allenfalls kann das EVU beantragen, einen billigen Preis zu bestimmen.
Die Bestimmung durch das Gericht kann nur erfolgen, wenn es alle zur Bestimmung des billigen Entgelts maßgeblichen Tatsachen kennt.


Dieser neu bestimmte, niedrigere Preis wird jedoch erst mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils fällig, so dass man sich dann nicht im Verzug befand und deshalb keine Kosten zu tragen hat.

Wenn man die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwendet und die Preise August 2004 fortan unter Vorbehalt zahlt, sollte dies die Unsicherheiten beseitigen.

Mit der Fälligkeit verhält es sich so ähnlich wie mit einer Schwangerschaft:

Eine teilweise Fälligkeit gibt es nicht.

Dem Bestimmungsgegner wird ja gerade auch nicht zugemutet, selbst einen billigen Preis zu bestimmen.

Es ist deshalb vollkommen unsinnig, einen Sicherheitszuschlag zuzugestehen.

Sehen Sie sich mal lieber nach einem Kollegen vor Ort um.
Sie kennen meine Honorarforderungen nicht.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Mainburg am 03. August 2006, 19:33:17
Hallo zusammen,

auch ich habe Einsprüche gegen die Gaspreiserhöhungen seit Juli 2005 eingelegt. Mein Schriftwechsel mit der ESB war dabei identisch wie von vielen hier vorgetragen.

Mitte Juli erhielt ich dann die Jahresabrechnung. Wie zu erwarten rechnete die ESB mit den seit 01.04.2006 gültigen Preisen ab und forderte von mir eine Nachzahlung von ca. 300,--€ zuzüglich eines nochmals gestiegenen Abschlagsbetrages von ca. 90,--€.

Ich legte daraufhin eine selbst erstellte Abrechnung vor. Die Basis bezog sich dabei auf die zwischen 09/04 und 06/05 gültigen Preise (0.039 ct). Eine von mir akzeptierte Erhöhung von 3% rechnete ich mit ein. Außerdem vermerkte ich, daß ich weiterhin nur meine bisherigen (geringeren) Abschlagszahlungen (Preise vor Juli 2005) akzeptiere.

Heute erhielt ich von der ESB ein Schreiben auf meinen Einspruch zur Jahresabrechnung mit folgendem Wortlaut:

...kürzlich erhielten Sie unsere Jahresabrechung 2006. Ungeachtet Ihres Widerspruchs gegen die aufgrund stark gestiegenen Rohstoffkosten erfolgten Preiserhöhungen, müssen wir Sie im Interesse einer gleichen Behandlung aller unserer Kunden hiermit zur Begleichung des offenen Rechnungsbetrages auffordern. Wir möchten darauf hinweisen, dass die außergewöhnlich lange Kältephase in diesem Winter und der damit verbundene Mehrverbrauch einen Teil Ihrer Nachzahlung ausmachen können. Zum Vergleich ist der Vorjahresverbrauch auf der Seite 2 Ihrer Rechnung angegeben (Meine Anmerkung: Dabei geht es bei mir nur um 240 kWh ggü. Vorjahr).

Im Hinblick auf Ihren Widerspruch bestehen wir bis zur rechtlichen Klärung des Gaspreiswiderspruchs auf den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einer Kürzung weisen wir daraufhin, daß entsprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten Sie in Verzug. Die Geltendmachung entsprechender Verzugsschäden behalten wir uns vor.

Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben, können wir Ihnen nur mit der Senkung Ihres Abschlagsbetrages entgegen kommen. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Senkung Ihrer Abschläge bei gleich bleibendem Verbrauch zu höheren Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung führt, da dieses Senkung keine Rücknahme der Preisanpassung bedeutet.

Mit freundlichen Grüssen etc. etc.
Frage:
- Muss ich daraufhin jetzt etwas tun? (Ich hätte das Schreiben momentan  
  einfach nur zur Kenntnis genommen)

- Wer hat ebenfalls schon ähnliche Schreiben bekommen?

- Sind vielleicht auch \"Einsprüchler\" aus dem Kreis Kelheim etc. hier
  vorhanden?
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 03. August 2006, 21:19:18
@Mainburg

Zitat
Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben


Da in diesem Satz der Versorger auf seinem Preisbesteht und damit zunächst  faktisch \"das letzte Wort\" hat, empfehle ich den Widerspruch zu bekräftigen \"gebetsmühlenhaft alles wiederholen\"
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Schöfthaler am 04. August 2006, 01:03:06
@Mainburg:

Die Schreiben der Versorger sind doch immer gleich formuliert (ziemlich wortgleiche Schreiben haben wir von ERNA - http://www.e-r-n-a.de/ - ebenfalls von unserem Versorger erhalten):

\"Im Interesse der Gleichbehandlung aller Kunden ...\"
\"Bei einer Kürzung weisen wir daraufhin, daß entsprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten Sie in Verzug.\"

Stimmt halt bloß nicht ... Nach Einwand der Unbilligkeit ist erst mal der strittige Betrag nicht geschuldet und man gerät genau deshalb nicht in Verzug. Natürlich kann er vom Versorger geltend gemacht werden. Wird er aber dann in letzter Konsequenz eben doch nicht (bisher jedenfalls - ist eben gerade für die Versorger ein hohes Risiko und dabei höchst öffentlichkeitswirksam ...), siehe:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3059

Würde - wie Herr Cremer schon rät - ebenfalls nochmal meine Rechte bekräftigen. Aber das kann jeder halten, wie er will - verpflichtet sind Sie dazu nicht. Ich jedenfalls habe meinen Spaß mit weiteren Nadelstichen und freue mich jedesmal riesig über die unbeholfenen Antworten  :lol:
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 05. August 2006, 11:43:19
Habe das gemacht:
- Jahresabrechnung erneut widersprochen
- Preis lt. unwidersprochenen Tarifen (EUR 0,037Ct kwh) bezahlt
- ASZ leicht angepasst (+3% da erhöhter Verbrauch)
- Aufrechnungsverbot erteilt für alte Forderungen
- ESB wollte: > EUR 600 / ESB hat bekommen: < EUR 200

Habe gestern folgendes Schreiben bekommen:
- im  Interesse der Gleichbehandlung besteht ESB auf den offenen Betrag
- ...bis zur rechtlichen Klärung will ESB den gesamten Rechnungsbetrag
- ...angeblich gerate ich in \"Verzug\" (was aber bei Widerspruch nicht geht)
- ...ESB kommt mir mit der Senkung der ASZ entgegen (lach! - ...habe ich ja selbst bestimmt...)

...und jetzt mache ich mal gar nichts und warte was passiert

Gruss vom noedl
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 12. August 2006, 19:29:18
Hallo,

Habe den gleichen Text auf meinen Widerspruch erhalten.
Leichte Variation:
Zitat
\"... Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben, können wir Ihnen nur mit der Senkung Ihres Abschlagsbetrages auf 75,00 € entgegen kommen. ...\"

Anmerkungen: Die 75€ haben ich der ESB vorgerechnet  (gemäß meiner Rechnung ist das mein Limit für den Abschlag seit Juli 2005).

Also folgt nun gemäß dem Rat von Herrn Cremer ein erneuter Widerspruch...
Wird langsam eintönig. :wink:

Gruss an alle Mitstreiter
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: o_team am 20. August 2006, 17:02:14
Auch ich habe das Standardschreiben der ESB erhalten, allerdings mit folgender Variation:

Ich hatte im letzten Abrechnungszeitraum einen Minderverbrauch von ca. 7 % und habe mit meinem Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2006 bei der ESB daher die Kürzung meiner (bisherigen) Abschlagszahlung von 96,-- € auf 91,-- € beantragt.

Die ESB hat dem nicht entsprochen und besteht weiter auf einen mtl. Abschlag von 96,-- €.

Ich habe - wie empfohlen - erneut Widerspruch eingelegt, auf § 25 AVBV verwiesen und mitgeteilt, dass ich ab sofort nur noch 91,-- € überweisen werde.

Ich hoffe, dies ist so o.k. und warte gespannt auf die Reaktion der ESB.

Gruß

o_team
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 24. August 2006, 14:05:08
Hallo,
ich habe heute die erste Mahnung für den "Differenzbetrag" erhalten, der sich aus meiner Gasabrechnung und der von ESB ergibt. Was soll ich jetzt tun? Der Mahnung widersprechen? Die Mahnung ignorieren? Danke vorab für eine Hilfestellung und Gruss - noedl
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: catweezle2000 am 24. August 2006, 19:50:03
Hallo Mitstreiter,

auch ich habe heute meine 1. Mahnung  :evil: von ESB erhalten. Bisheriger Werdegang:
- Widersprüche wegen Unbilligkeit seit Juli 2005
- jedesmal standartisierter Schriftverkehr seitens ESB
- Jahresabrechnung durch ESB ohne Rücksicht auf Widersprüche
- eigene Jahresabrechnung auf Basis Juli 2005 + 2% Sicherheitsaufschlag

Anschließend wurde von mir der Fehlbetrag unter Vorbehalt überwiesen. Gleichzeitig habe ich mit einer gesonderten Überweisung den Abschlag für Juli 06 überwiesen. ESB verrechnet nun den Abschlag auf die Forderung für den Abrechnungszeitraum 2005/2006, obwohl in meinem Schreiben und auch auf der Überweisung auf die Zuordnung der Zahlungen verwiesen wurde.

Hab ich da was falschgemacht und was nicht mitbekommen?

Weiter habe ich die Höhe der Abschläge gegenüber dem vorherigen Abrechnungszeitraum eigenmächtig gekürzt mit dem Hinweis, dass eine alternative Heizquelle eingebaut wurde (Holzofen) - stimmt natürlich auch. Darf ich das?

Bisher habe ich außer der Mahnung von ESB noch kein Schreiben bekommen. Werde wohl missachtet.

Bleibt standhaft und stark!
Gruß
Catweezle
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: manni12 am 24. August 2006, 19:51:49
Hallo,
mir geht es genau so, wie Euch allen. Habe auch das ganze Verfahren mit ESB Erdgas Südbayern durch. Mein Einspruch läuft seit der Gaspreiserhöhung zum 01.01.06 (Leider viel zu spät!!).
Habe die Jahresabrechung zum 30.06.06 entsprechend gekürzt (alten Preis berücksichtigt, Einzugsermächtigung widersprochen, überweise jetzt weiter den alten Abschlag)
Reaktion von ESB: Viel bla-bla und Versuch die Erhöhungen nochmal zu rechtfertigen;
Zusätzlich die Bemerkung: "Im Hinblick auf Ihren Widerspruch bestehen wir bis zur rechtlichen Klärung des Gaspreiswiderspruchs auf den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einer Kürzung weisen wir darauf hin, dass ensprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten sie in Verzug. Die Geltendmachung entsprechender Verzugsschäden behalten wir uns vor."

Heute habe ich von ESB die 1. Mahung über den Differenzbetrag erhalten.
Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll? Der Mahnung widersprechen? Mahnung ignorieren?
Wäre toll, wenn mir jemand Hilfestellung gegen könnte.
Vorab schon man herzlichen Dank und Gruß, manni
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: catweezle2000 am 24. August 2006, 21:30:38
Hallo Mitstreiter,

ich bitte um Entschuldigung, dass mein Beitrag nicht ganz vollständig ist. Hier noch ein Nachtrag:

Der 1. Mahnung ist ersichtlich, dass der Abschlag für 07/2006 einfach den Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung diese vermindernd zugeschlagen wurde. Damit wird nicht nur der neue Differenzbetrag zur Verbrachsabrechnung gemahnt, sonder gesondert aufgeführt auch der Abschlag für 07/2006. Dies, obwohl ich in meiner Abrechnung auf den Abschlag hingewiesen habe und auf der Überweisung ebenfalls "Abschlag Juli 2006" steht. Bereits mit Schreiben vom 23.07.05 wies ich darauf hin, dass "diese und künftige Zahlungen nicht mit dem nicht gezahlten Differenzbetrag zu verrechnen sind (§ 376 BGB)."

Was soll ich tun? Das läuft doch auf Gashahn abdrehen hinaus. :evil:

Gruß und danke für jeden Tip
Catweezle
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 25. August 2006, 09:24:12
Hallo Zusammen,
auch ich habe mehrere Widersprüche gegen die Preiserhöhungen eingelegt und auch gegen die Jahresabrechnung.

Da ich die Jahresrechnung nicht voll gezahlt habe, habe ich nun eine Mahnung erhalten.
Gegen die Mahnung werde ich Widerspruch einlegen.
 
" Schau\'n ma\' mal " :wink:
 
Gruß
pommes24

P.S.
Zitat
...Das läuft doch auf Gashahn abdrehen hinaus...

Sperrandrohungen oder Gashahn abdrehen sind nur rechtens, wenn man gar nicht zahlen würde.
-> siehe auch im "Stadtwerke München"-Thread hier im Forum.

Noch zwei Infos:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4464&back_cont_id=1707
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4493&back_cont_id=1707

:!:  nicht einschüchtern lassen :!:
.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 25. August 2006, 09:50:02
Hallo Zusammen,
jetzt gibts noch mal Neuigkeiten:  :o
Habe gerade beim ServiceCenter der ESB angerufen und war wohl nicht der erste; gleich die erste Frage:
ESB: "Sie haben eine Mahnung bekommen, obwohl sie Widerspruch eingelegt haben ?"
Ich: "JA !"
ESB: "Die Mahnungen gingen zunächst an alle. Wenn Sie nicht darauf reagieren, werden sie einen Brief erhalten. Wie es weitergeht und was wir machen werden, wisssen wir aber noch nicht. "
 :shock:

Na dann!
Ich schicke nun mal meinen Widerspruch gegen die Mahnung los.
Vorlage: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4493&back_cont_id=1707

Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Mainburg am 26. August 2006, 10:06:53
Habe den Rat von Hr. Cremer vom 03.08 bezüglich meiner Schilderung zur Kürzung der Jahresabrechnung von ESB (siehe Beitrag vom 3.8) befolgt und erneut Widerspruch gegen die ESB-Darstellung eingelegt.

Wochenlang tat sich nichts bis ich gestern, 25.08, eine 1. Mahnung über den Differenzbetrag zzgl. 2,50 € Mahngebühren bekommen habe.

Habe die gleichen Fragen gehabt und sehe, daß es bereits vielen von Euch so ergangen ist.

Werde diesbezüglich auch sofort der Mahnung widersprechen und dann weitersehen!

Viele Grüsse an Alle,
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: o_team am 26. August 2006, 14:27:19
Hallo zusammen,

auch ich habe von der ESB nun die erste Mahnung bekommen und werde dagegen mit dem empfohlenen Standardschreiben antworten.

Darüber hinaus mahne ich die ESB meinerseits nun an, denn die Verrechnung meiner Abschlagszahlungen mit meinen tatsächlichen Verbrauchskosten (Abrechnungspreis vom 07/2005-Zeitpunkt des 1. Einspruchs) ergibt eine Überzahlung zu Gunsten der ESB.
Diesen Betrag habe ich fällig gestellt und mahne ihn an. Im Falle einer Klage der ESB und meines möglichen Obsiegens kann ich den Betrag vielleicht doch noch (mit Zins und Zinseszins) zurückfordern.:twisted:

Gruß

o_team
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 26. August 2006, 16:53:59
Hallo,

bei mir ist es das gleiche Spiel: Die 1. Mahnung bezogen auf die Jahresabrechnung ohne Berücksichtigung der gezahlten Abschlagszahlung Juli zzgl. Mahngebühr ist eingetroffen.

Ich werde mit dem gleichen Standardtext erneut Widerspruch einlegen.
Da ich nach meiner Rechnung bezüglich dem Jahres-Abschluss Juli 2005/06 von ESB eine Rückzahlung zu erhalten habe, die einfach ignoriert wird, werde ich jetzt ebenfalls Mahngebühren in Höhe meiner Einschreibgebühren einfordern.

Also, schau\'n wir mal...

Gruss
Helge
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 28. August 2006, 16:48:17
Hallo,

bei mir hat es mit der Mahnung etwas länger gedauert. Lag ja auch ein Wochenende dazwischen. Hatte heute Post von der ESB und habe mit dem "Standardschreiben zu Mahnungen" gleich geantwortet. Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 30. August 2006, 10:45:32
Hallo,

nachdem vor 2 Tagen die Mahnung einging erhielt ich gestern einen "Infobrief", in dem man mir mitteilte, dass ich zukünftig für die termingerechte Überweisung der Abschläge selbst verantwortlich sei. Dabei mache ich das jetzt bereits seit einem Jahr!
Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, dass ich am Einzugsverfahren teilnehmen könne. Im Antwortschreiben auf meine korrigierte Jahresrechnung hat man mir noch mitgeteilt, dass zwar meine gekürzte Abschlagszahlung akzeptiert werde aber "es ist uns nicht möglich, Ihre Einzugsermächtigung auf frei gewählte Preise oder Abschläge zu beschränken".

Hier weiß wohl die linke Hand nicht, was die rechte macht!

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Douny am 05. September 2006, 10:12:05
Hi,

a) mal eine Frage zum Widerspruch gegen die Mahnungen: Im Endeffekt geht es doch nur um die Mahngebühr (bei ESB scheinbar 2,50 Euro), oder ? Ich frag mich nämlich, ob ich den Aufwand auf mich nehmen soll und gegen meine Mahung seitens ESB widersprechen soll, wenn\'s nur um 2,50 Euro geht.
Lieg ich falsch ?

b) nur als Info: bei mir wurde übrigens der auf den alten Preisen von mir selber berechnete neue Abschlagsbetrag akzeptiert (alte Preise bei letztem Jahresverbrauch)

Gruß,
 Douny
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 01. Oktober 2006, 10:16:46
Hallo alle,

Nur zur allgemeinen Information: Ich habe mit Datum \'September 2006\' neue Preise mit Gültigkeit ab 01.10.2006 von der ESB erhalten.
Ausser der neuen Preisliste und diversen Infos zum Gassparen kam nichts weiter.

Gruss
Helge
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: scotti26 am 02. Oktober 2006, 17:27:24
Hallo,
auch ich habe meiner Jahresrechnung wiedersprochen, habe meine Preise von Juni 2005 selbst berechnet und die nachzahlung mit Hinblick auf meine Aufstellung verweigert (hätte sogar was rausbekommen müssen). Meine Abschläge wurden meinerseits nach unten angepasst und werden nun monatl. überwiesen. Eine Mahnung auf die fälligen nachforderungen kam natürlich auch - habe der wiedersprochen.
Meine bedenken richten sich an die Zukunft. Der Versorger wird doch über kurz oder lang nicht einfach tatenlos zusehen wie alle seine Zahler Jahr für Jahr ihre Rechnungen kürzen. Was wäre der realistische Schritt, den ein Versorger gehen könnte, um an sein Geld zu gelangen?
Müssen wir uns fürchten?

ciao Mike
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 02. Oktober 2006, 18:21:07
@scotti26,

Fürchten muß man sich nur in der Geisterbahn auf dem Rummelplatz :wink:

Bezgl. des weitewren Vorgehen waren hierzu schon mehrfach Threads darüber geschrieben worden.

Die Versorger müssen letztendlich klagen

oder was viel einfacher ist

die ausstehenden Beträge ausbuchen.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 03. Oktober 2006, 10:34:29
Hallo,
habe gestern eine "Information zur Entwicklung der Erdgaspreise zum 1. Oktober 2006" bekommen.

Was mit so einer schönen Überschrift umschrieben wurde, ist nichts anderes als die nächste Erhöhung der Erdgaspreise!  :evil:

Der Preis steigt bei ESB Eco von 6,44 auf 6,72 Cent  pro kWh. Danke!  
Grund: "...die Bezugskosten der ESB für Erdgas sind weiter gestiegen." :shock:
Natürlich gibt des ESB auch diesmal den Einkaufspreis "...nicht in voller Höhe weiter". Schön langsam müsste die ESB ja dann Pleite sein? :wink:  

Anschliessend gibt\'s noch Tipps zum Energiesparen. Man soll am Besten gleich einen neue Heizungsanlage kaufen oder mindestens einen Heizungs-Check durchführen. Toll!  :roll:

 :!:  Werde gleich mal wieder mit dem Standard Schreiben einen Widerspruch einlegen  :!:


Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 03. Oktober 2006, 10:53:03
@pommes24,

Euer Gaspreis bei der ESB Eco ist mehr als 1 Cent teuerer als bei uns.

Was ist das denn für ein besonderer Tarif, dass dieser so teuer ist?
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 03. Oktober 2006, 11:55:37
@Cremer

Tarif        Verbrauch kWH/Jahr  Grundpreis/Monat   Erdgaspreis Cent/kWH
ESB-Eco   bis 15000 kWh/Jahr    6,61 €     /               6,72
ESB-Eco Plus bis 30000             13,17 €    /               6,19
ESB-Multi  bis 75000                  18,97 €   /               5,96
ESB-Multi Plus bis 132000          26,11 €   /               5,85
ESB-Multi Star bis 500000          32,60 €  /                  5,79

Preise incl. Märchensteuer!

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 04. Oktober 2006, 20:44:06
@Cremer:
Lutz war wohl schneller mit der Antwort....
... Es sind die aktuellen Preise ab 01.04.06.
Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Mainburg am 12. Oktober 2006, 15:55:11
Hallo zusammen,

habe am 29.09. neuerlich Einspruch zur weiteren Gaspreiserhöhung zum 01.10.2006 eingelegt.

Heute am 11.10. kam der Dank auf meinen Einspruch und die Bestätigung daß mein Einspruch zur Kenntnis genommen wurde.

Es wurde auch mit Bedauern festgestellt, daß bisher keine Übereinstimmung gelungen ist (...wie denn auch?). Mich freut  :D , daß die ESB mittlerweile einen Hinweis von mir aufgenommen hat, künftig alle Briefwechsel einzustellen um unnötige Kosten zu sparen (...sehr löblich  :) ..., wird wohl bis auf weiteres nichts werden solange nicht auch die Nachrichten zu weiteren Gaspreiserhöhungen aufhören.... :x )

Ich wurde weiterhin informiert, daß die ESB auf die Erdgaspreiserhöhungen in der mir bekannten Form und Höhe und aus den daraus resultierenden Forderungen in voller Höhe besteht.

Neu für mich ist der Hinweis, daß es im Dezember voraussichtlich zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshofes kommen soll.

Originalzitat:

"Hinsichtlich Ihres Widerspruches gegen die Billigkeit der Gaspreise informieren wir Sie darüber, dass es im Dezember voraussichtlich zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof kommen wird, auf dessen Basis dann die strittigen Fälle zu regeln sind".

Was ist damit gemeint? Kennt das jemand?

Komisch finde ich die Formulierung ...Ihres Widerspruches gegen die Billigkeit der Gaspreise...  Meine Einsprüche richteten sich ja gegen die
Billigkeit der Höhe der Gaspreiserhöhungen (ich gehöre zu denen, die dem Versorger 3% Erhöhung zugestanden haben, jedoch nicht mehr...)

Bin gespannt, wie\'s weitergeht!


Viele Grüsse
an alle Mitstreiter...
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 25. Oktober 2006, 20:15:13
Hallo Zusammen,
auch ich habe diese Woche die Bestätigung für meinen Einspruch erhalten.

Wie bei "Mainburg" auch, gibts eine Information, dass es "im Dezember zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgrichtshof" kommen wird.


 :?: Was das wohl für eine Klärung sein wird ???????? :?:


Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2006, 20:30:52
@Mainburg

20.12.2006

Verhandlung des BGH über Gaspreisurteil LG Heilbronn

Es geht nicht um die Klärung eines Sachverhalts, sondern von Rechtsfragen, die der BGH schon oft beantwortet hat.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 28. Oktober 2006, 17:04:50
Hallo zusammen,

habe den gleichen Brief (siehe Mainburg, 12.10.2006) mit dem gleichen Text erhalten.
Also schauen wir was kommt.

Gruss
Helge
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: MisterNP am 06. November 2006, 14:25:38
Hallo Zusammen,
habe nun per 26.10.2006 die 2. Mahnung erhalten.

"...Wir bitten Sie letztmals den fälligen Betrag bis spätestens 11.11.2006 mit beiliegendem Zahlschein zu überweisen.
Sofern Sie den aufgeführten Betrag bis zu dem genannten Termin nicht überwiesen haben, sehen wir uns veranlasst, die Energielieferung einzustellen. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 EUR an.
...
Hochachtungsvoll
Ergas Südbayern GmbH"

Und natürlich wieder die Möglichkeit zum Einzugsermächtigungsverfahren.

So, wohl wieder ein Standardschreiben, nachdem ich bereits auch das Schreiben erhalten habe mit der "höchstrichterlichen Einigung". Die versuchen es wohl auf zwei Wegen. Einerseits den gerichtlichen Weg und andererseits den einschüchternden.

Wie kann ich hierauf am besten reagieren. Es gibt ja das "Musterschreibenmahngebühren.doc", womit ich bereits auf die Erste Mahnung reagiert habe. Vor allem bezüglich der Einstellung der Zulieferung benötige ich Eure Hilfe. Worauf kann ich mich hier beziehen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Viele Grüße
Robert
MisterNP
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: superhaase am 06. November 2006, 15:50:32
Hoffentlich hast Du die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewendet!

Wenn ja, dann kannst Du den Brief ignorieren.
Erst bei konkreter Sperrankündigung mit Termin musst Du aktiv werden, sollte sich der Versorger aber eigentlich nicht mehr trauen.

ciao,
sh
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 06. November 2006, 20:19:37
Hallo,
scheint ja Methode mit den Mahnungen zu sein.
Am 20.10. erhielt ich die Bestätigung gegen meinen Einspruch der letzten Erhöhung zum 1.10. Text war hier schon zu lesen.
Mit Schreiben vom 26.10. dann die 1. Mahnung über den Differenzbetrag zwischen meiner und der Abrechnung der ESB.

Werde vorerst nicht reagieren.
Einspruch gegen Gesamtpreis und jeweilige Erhöhungen wurde gemacht. Ebenfalls Hinweis auf Aufrechnungsverbot und unrechtmäßige Mahnungen.
Das muss reichen!

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: ESG-Rebell am 07. November 2006, 10:16:59
Zitat von: \"MisterNP\"
"...Wir bitten Sie letztmals den fälligen Betrag bis spätestens 11.11.2006 mit beiliegendem Zahlschein zu überweisen.
Sofern Sie den aufgeführten Betrag bis zu dem genannten Termin nicht überwiesen haben, sehen wir uns veranlasst, die Energielieferung einzustellen. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 EUR an. ...


Zitat von: \"superhaase\"
Hoffentlich hast Du die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewendet!

Wenn ja, dann kannst Du den Brief ignorieren.
Erst bei konkreter Sperrankündigung mit Termin musst Du aktiv werden, sollte sich der Versorger aber eigentlich nicht mehr trauen.


Bitte schick dem Kartellamt eine kurze Beschwerde über die Sperrandrohung.

Nachdem Herr Böge so glasklar festgestellt hat, dass Sperrandrohungen nach Billigkeitseinwand unzulässig sind und die AVBGasV in ihrer neuen Fassung in Kraft getreten ist, sollte jeder Gasversorger für jeden einzelnen Verstoß eins mit dem "Knüppel" übergezogen bekommen!

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RuRo am 07. November 2006, 20:12:21
@ESG-Rebell

Rhetorische Frage:
Was meinst du mit "die AVBGasV in ihrer neuen Fassung"?

etwas das hier  :roll:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4687

Da geht es aber nicht um Tarifkunden, sondern um Kunden in der Grund- bzw. Ersatzversorgung
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: jpo312 am 09. November 2006, 17:08:57
Ging mir genauso.
Erst kam das Schreiben, das die ESB das Verfahren im Dezember abwartet und dann kam die 2. Mahnung, daß ich bis zum 11.11.2006 Zahlen soll, sonst wird das Gas gegen Zahlung eines Obulus von Euro 50,- abgestellt.

Die Hotline hat mich sehr schnell zu ihrer Vorgesetzten weitervermittelt, da ich gleich das Ultimatum gesetzt habe, sollte ich nicht innerhalb 3 Tagen die Rüchnahme der Sperrandrohung haben würde ich eine Einstweilige Verfügung erwirken, eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen und sämtliche Kosten welche mir durch Hotel etc entstehen in Rechnung stellen.

Die Vorgesetzte war schon vorsichtiger und versprach mir einen RR bis Montag. Dies war Donnerstag abend 18:10.

Am Freitag um 10:00 rief ein anderer Herr von ESB an und entschuldigte sich mehrmals, daß die Mahnung ein Fehler war und nahm alles zurück.

Ich habe es auch per mail bekommen.

Naja wer das mit dem Versehen glaubt, die versuchen es halt.  :lol:
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: MisterNP am 13. November 2006, 11:43:56
Vielen Dank für die Tipps.

- Habe als Erstes das Landeskartellamt angerufen und die Sachlage geklärt. Die baten um das Schreiben von ESB. Hab ich ihnen zugeschickt. Noch kein Feedback

- dann hab ich gesehen, dass jpo312 angerufen hat, gute Idee. Ich bekomm jetzt auch, wie jeder andere auch, wenn er nicht doch schon überwiesen hat, ein Widerrufsschreiben.

Kein Wunder, dass die Preise steigern, bei der Verwaltungsstruktur!!

Danke für Eure Hilfe und Unterstützung.

lg
MisterNP
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 19. November 2006, 10:56:36
Hallo,

habe im wesentlichen den identischen Ablauf wie Lutz (siehe unten).

Zitat von: \"Lutz\"

Am 20.10. erhielt ich die Bestätigung gegen meinen Einspruch der letzten Erhöhung zum 1.10. Text war hier schon zu lesen.
Mit Schreiben vom 26.10. dann die 1. Mahnung über den Differenzbetrag zwischen meiner und der Abrechnung der ESB.


Allerdings will man noch 2,50 € Mahngebühren.
Wobei ich schon einmal eine Mahnung erhalten hatte, die nach meinem Widerspruch wieder zurückgezogen wurde. Deshalb jetzt wohl wieder Mahnung Nr. 1

Ich denke, die haben in ihrem Computer solche Fälle nicht vorgesehen, so dass die Mahnungen quasi (jedes Quartal??) automatisch herausfallen.
Ich werde aber aus Prinzip wieder Widerspruch einlegen.

Gruss an an alle
Helge
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: MisterNP am 21. November 2006, 10:10:07
Guten Morgen,

habe auch, nach meinem Infoschreiben an die Kartellbehörde, mal die ESB angerufen, die haben mir eine Email geschickt, in dem sie die 2. Mahnung widerrufen. Ebenso kam paar Tage später der schriftliche Widerruf. Und die Kartellbehörde hat sich auch gemeldet, die haben von der ESB die Nachricht erhalten, dass dies ein Versehen war und kein Gashahn zugedreht werden soll.

Alles im grünen Bereich......bis zur 3. Mahnung (die noch nicht da ist).

bis bald

MisterNP
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 23. November 2006, 14:14:53
Hallo Mitstreiter,

habe das ESB-Schreiben auch an das Kartellamt weitergeleitet. Von dort bekam ich relativ schnell ein Antwortschreiben mit dem Hinweis, dass was ESB betrifft nicht das Bundeskartellamt zuständig ist (weil es nur Bayern betrifft) sondern folgende Instanz, an die man mein Schreiben zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat:
Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft
-Landeskartellbehörde-
Prinzregentenstr. 28
80538 München
...und jetzt warte ich mal ab, was passiert...

Heute (30.11.06) die Antwort von ESB in Kurzform:

"Versehen" "irrtümlicherweise Mahnung" "keine Sperrung" "Entschuldigung"

Gruss Noedl
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Mainburg am 26. Dezember 2006, 15:28:45
Hallo zusammen,

ich habe bisher keine Sperrandrohungen von der ESB erhalten.

Dafür durfte ich mit Schreiben vom 14.12.2006 eine Senkung der
Gaspreise zum 01.02.2007 sowie eine neue Zusammensetzung der
monatlichen Abschlagsbeträge entnehmen. Dabei bleiben meine
Vorauszahlungsbeträge, die ich auf die Gaspreise vor der Erhöhung
zum Juni 2005 angewandt und "eingefroren" habe trotz der MWST-
Erhöhung auf 19% unverändert.

Der Nettogaspreis ist trotz der angepriesenen Senkung um netto
0,27 Cent/kWh ggü den Preisen von vor Juni 2005 um 23% höher
(mein akzeptierter Preis lag bei netto 3,90).

Frage  :?:  : Soll ich wie gehabt auch diesen gesenkten Preisen nochmal neu widersprechen?

Weiterhin schöne Feiertage,
Grüsse aus Mainburg
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 26. Dezember 2006, 17:23:09
@Mainburg,

ich empfehle eigentlich auf jede Preisänderung einen Widerspruch, obwohl dieser mal eine Senkung ist.

Wichtig:
Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteiegerung[/b
]
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 22. Februar 2007, 09:00:51
Aufgrund des milden Winters und durchgeführter Energiesparmassnahmen hat sich mein Gasverbrauch erheblich reduziert.

Eine kurze überschlagsmäßige Rechnung ergab, dass ich meine ohnehin schon reduzierte Abschläge weiter senken musste, um eine Überzahlung zu vermeiden.

Ich habe dies der ESB mitgeteilt und erhalte als Antwort, dass man die Reduzierung der Abschläge und meine Gegenrechnung zur Jahresabrechnung 2006 "bis auf weiteres akzeptiert".

Es folgt der Hinweis auf ein "in absehbarer Zeit durch ein letztinstandliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird".

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 23. Februar 2007, 19:34:21
Hallo Lutz,
ich hatte Widerspruch auch gegen die Preissenkung wie von Cremer vorgeschlagen eingelegt:
Zitat von: \"Cremer\"

..ich empfehle eigentlich auf jede Preisänderung einen Widerspruch...


Darauf bekam ich von der ESB eine Bestätigung des Widerspruchs.
In dem Schreiben der ESB wurde mir eine Senkung der Abschlagszahlungen mit angeboten.
:?:  Ich weiß zwar nicht warum die ESB die Abschlagszahlungen von sich aus senken will, ich werden aber das Angebot annehmen :wink:
Vielleicht wegen des milden Winters ???

Natürlich war auch der gleiche Hinweis dabei:
Zitat von: \"Lutz\"
...
Es folgt der Hinweis auf ein "in absehbarer Zeit durch ein letztinstandliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird".


Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 28. Februar 2007, 08:24:01
Hallo pommes24,

habe mir nochmal den Schriftverkehr mit der ESB angeschaut.
Bei der Senkung des Abschlages bezieht sich die ESB auf dein (letztes?) Schreiben, wo du mit Sicherheit ja auch den von dir errechneten Abschlagsbetrag genannt hast.

Zitat
"erklären wir uns entgegenkommenderweise bereit, bis auf weiteres ... sowie Ihres Abschlages auf € xxx zu akzeptieren.
Zitat Ende

Deswegen schrieb ich ja "moderate Antwort des Versorgers"

Dann hoffen wir mal auf das letztinstandliche Urteil zur Anwendbarkeit des § 315 auf die Gasversorgung.

Gruß
Lutz
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Mainburg am 10. März 2007, 08:27:03
Hallo zusammen,

habe diese Woche ein Infoschreiben der ESB bekommen.
Darin heißt es

1. Hinweis auf die neue Gesetzgebung GasGVV und NDAV

2. Anpassung der Verträge wegen der neuen Gasversorgungs-
    verordnung.

Zu 2. wird insbesondere angekündigt, daß bis Ende März per Post die Vertragsänderung per Antwortpostkarte bestätigt werden müssen.
Wer das nicht tut, würde automatisch in eine neu eingeführte Preisgruppe ESB-Basis eingestuft und nach dieser abgerechnet werden.

Diese neue Preisgruppe "ESB-Basis" hat dann einen höheren Erdgaspreis, als die anderen nach Verbrauch gestaffelten Preisgruppen im ESB-Preis- system. Außerdem wären in diesem Preissystem keine Wahlleistungen wie ESB-Partner (Bonussystem für langjährige Kunden) oder ESB-Fix (Fixpreis) möglich.

Frage  :?:
- Zu was stimme ich eigentlich damit zu? Ist das über die Hintertür ein
  ausheben, um künftig keine Einsprüche mit Verweis auf die Unbilligkeit
  mehr einlegen zu können?
- Was sollte ich tun? Bestätigen oder nichtbestätigen und weiter Einspruch
  einlegen?

Ist das jetzt die höchstrichterliche Entscheidung, auf die seit letztem Jahr von ESB hinewiesen wird?
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RuRo am 10. März 2007, 19:10:16
@Mainburg

Eine Unterschrift ist überhaupt nicht erforderlich, da die neuen Verordnungen spätestens im Mai 2007 zur Anwendung kommen, sofern der Versorger nicht schon früher eine entsprechende Bekanntgabe vornimmt.

http://www.mkvdp.de/de/aktuell/StromGVV-GasGVV-in-Kraft-getreten.html
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 10. März 2007, 23:06:54
@Mainburg,

unterschreiben Sie nichts und stimmen für nichts zu.

Auch eine vom Versorger angekündigte automatiche Rückstufung bei nicht Unterschreibe  in einen höheren Tarif ist damit unbillig.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: MisterNP am 22. März 2007, 08:15:11
Hallo Herr Cremer,
wenn ich mir den §§ 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV ansehe, steht da
(1) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Anschlussnehmer durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet über die Möglichkeit einer Anpassung nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes zu informieren. Die Anpassung ist in Textform zu verlangen. Der Netzbetreiber kann die Anpassung gegenüber allen Anschlussnehmern auch in der in Satz 1 genannten Weise verlangen. Im Falle des Satzes 3 erfolgt die Anpassung mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1.

Wenn ich also Ihrer Empfehlung folge und mein Netzbetreiber auf sein Recht pocht, dann bin ich in dem teureren Tarif. Das ist nicht mein Wunsch. Könnten Sie bitte Ihre EMpfehlung weiter Ausführen, damit ich Ihre Empfehlung besser verstehen kann.

Vielen Dank im voraus

MisterNP
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: manni12 am 22. März 2007, 16:21:22
Hallo zusammmen,
Habe auch Schreiben von ESB mit Sondervertrag ab 01.05.07 mit neuem VARIO-Preissystem bekommen. Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1) Soll dieser Vertrag überhaupt unterschrieben werden?
2) Wie wirkt sich der NICHT-Abschluss auf mich aus? Gaspreis ab 01.05.07
3) Welche Auswirkungen hat dieser Vertrag auf mein laufendes Widerspruchsverfahren gegen Gaspreiserhöhungen seit dem 01.01.06?
Für die Unterstützung im voraus herzlichen Dank.
:wink:  :wink:
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 22. März 2007, 22:24:05
@manni12,
@MisterNP,

wie H. Fricke in mehreren Threads bereits ausführte.

Keine Antwort auf die Vorlage von neuen Verträgen ist keine Zustimmung.


Also daher eine Ablehnung/Nichtanerkenntnis der Neuen Verträge

Sie können -müssen nicht- Widerspruch gegen den neuen Vertragsentwurf einlegen.

Bei der Jahresrechnung erstellen Sie einfach Ihre Jahresrechnung als Gegenrechnung mit dem alten Tarif und den alten Preisen.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Douny am 23. März 2007, 15:55:34
Hallo Hr. Cremer,

auch ich habe dieses Schreiben erhalten. Was mich ein wenig irritiert: Es steht dort der Satz \'Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe versorgen wir sie in diesem Fall (Anmerkung von mir: Man bestätigt nicht das neue Vertragsangebot) im Rahmen der Grundversorgung im Basistarif\'. Dieser ist der oben genannte höhere Tarif.
Mich verunsichert hier \'gesetzliche Vorgabe\'. Der satz hört sich für mich so an, als wenn es ein Gesetz geben würde, nach dem ich in einen Grundversorgungstarif gehen müßte, wenn ich das neue Vertragsangebot nicht annehme.
Und bei Gesetz versteh ich immer: Das gilt !

Interpretier ich den Satz falsch ?

Gruß,
 Douny
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 23. März 2007, 16:27:41
@Douny,

bitte lesen Sie die Threads der vergangenen Wochen und informieren sich hier.

Nutzen Sie die Suchfunktion

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Douny am 23. März 2007, 17:53:20
Hm, bin ja mit der Suchfunktion genau auf diesen Thread gekommen, da es um die Umstellung bei ESB geht.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 23. März 2007, 21:52:28
@Douny,

man schreibt gerne "gesetzliche Vorgabe"

Es gibt drei Stufen
- Gestz
- Verordnung
- Regelungen/Regeln

Verordnungen sind nachrangig zu Gesetzen, da Gesetze durch den Bundestag/Bunderat gehen.

Regelungen sind nachrangig zu Verordnungen.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 27. März 2007, 16:16:41
@Cremer

Lieber Herr Cremer,
Die Gaspreise der neuen "Sonderverträge" (wie ESB das nennt) entsprechen in etwa dem alten Preissystem der ESB. Die neuen "Grundversorgungstarife" hingegen, in die man ja lt. ESB automatisch eingestuft wird, falls man den neuen Vertrag (und damit die genannten Preise) nicht akzeptiert liegen wiederum um ein gutes Stück höher, als die "Sonderverträge". Im Grunde genommen ist es also wieder eine Preiserhöhung, der ich -wenn ich Ihrer bisherigen Argumentation folge- abermals widersprechen sollte (wie bei jeder Änderung). Der letzte Preis, den ich akzeptiert hatte lag bei 3,70 Cent/kwh, der neue "Sondervertrag" liegt bei 4,54 Cent/kwh und der Grundversorgungspreis bei 5,20 Cent/kwh (alle Preise netto). Ich will mich aber nicht von ESB zu etwas drängen lassen (v.a. nicht in der vorgegebenen Zeitspanne), was ich später vermutlich bereue...
- Soll ich jetzt widersprechen oder nicht?
- Soll ich ESB überhaupt antworten?
Es kann ja nicht sein, dass ohne meine Reaktion eine Umstellung zu meinem Nachteil stattfindet, nur weil ich innerhalb von 14 Tagen nicht antworte, oder?

Danke vorab und Gruss - Noedl
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 27. März 2007, 21:24:31
@noedl,

es wurde berits hier mehrfach dargelegt, dass ein passives Verhalten nicht als Zustimmung gilt.

Ich vertrete diue Ansicht - entgegen Herrn  Fricke - dass man schriftlich Widerspruch gegen die Trifänderung einlegen sollte.

So habe ich es bereits bei uns mit den SW KH im September 2006 getan.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: dobe am 28. März 2007, 16:23:32
ESB Preissystem ab 1.05.2007

Hallo zusammen, Hallo manni12,

bin durch Zufall leider erst jetzt auf dieses Forum gestoßen!

Was sich hier im Internet und Forum abspielt, ist ja gigantisch, Tausende Endverbraucher kämpfen gegen 730 Energievertreiber (!) -  letztlich gegen 4 Konzerne !!

Habe auch dieses ESB-Schreiben am 23.3.2007 erhalten ! Dieses Schreiben ist ein Hohn !

1) Der Zweck des Schreibens:
 
Möglichst viele Verweigerer mit einer sog. Preissenkung !! in den Sondervertrag zu locken bei 12 monatiger Laufzeit und weiteren negativen Auswirkungen!!

2) Der Zeitdruck: 8 Tage Entscheidung bis 31.3.2007, einseitige Kündigung eines Vertrages!

3) Allein schon diese Aufmachung:

Oben dieser bunte verlockende „Vario“ „Sondervertrag“ mit „ kleinen Änderungen“ der Preisgruppen, Umwelttarif,  Grundpreis, Arbeitspreis, Fußnoten usw.

Unten dagegen der kleine schwarze Hinweis mit unkorrekten Angaben, geradezu lachhafter Staffelung der Preisgruppen, Preise (Ohne Einheiten), die teuerste Preisgruppe ab 6001 kWh (!) (welcher Spezialist hat dies alles berechnet !)

4) Die Wortwahl  „neue gesetzliche Verordnung“ „ neue gesetzliche Vorgabe“ „neues Vertragsangebot“ !! (mit Preiserhöhung) d.h. nur Druck ausüben

5) Die Bonus“Programme(?)“ gelten sogar rückwirkend (!) wie soll das funktionieren im alten Vertrag mit Preiserhöhung, Preissenkung, Verweigerern usw. neuen Vertrag neuen Preisen Verbrauchsmengen usw. – viel Spaß und Arbeit der ESB, den Gerichten usw.  

6) Sehr interessant für uns Verbraucher die 4-seitigen ergänzenden Bedingungen der Erdgassüdbayern der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) siehe auch Ersatzversorgung 4)!
Direkt lustig wirkt dazu das Berechnungsbeispiel in Preisgruppe  zB. Eco Plus.

Alter Vario-Vertrag  bis 1.5. neuer Vario-Vertrag (?!)

Weigert man sich den „Sondervertrag“ zu unterschreiben, wird man in den Basis-Vertrag gezwungen und mit einer über 2 %igen Preiserhöhung bestraft – ist das die  Ersatzversorgung !

Mit diesem Schreiben werden die Anwälte noch viel Arbeit bekommen!
Dies alles nach der riesigen Preissenkung zum 1.2.2007
Ob die einzelnen Passagen überhaupt juristisch haltbar sind, wagt man zu bezweifeln !!

Wir Verbraucher benötigen von der ESB keinen Vario, Sondervertrag, Bonus multistar Eco  Basis plus Fahr und spar, Partner usw. usw. (wer zahlt denn all dies?) sondern nur Erdgas mit einem korrekten realistischen Preis.
Fazit: Nichts unterschreibern – weiter verweigern !
Oder lt. RuRo: Leid hoids zam, sonst geht’s Recht nimmer lang.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: flupo am 29. März 2007, 15:54:34
Hat jemand einen Entwurf eines Antwortschreibens zum Widerspruch
auf die neuen Vertragsgestaltungen bei der ESB?

(das Standard Musterschreiben dient dazu ja nicht ganz, oder)
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 29. März 2007, 20:42:05
@flupo,

eigentlich genügt das Musterschreiben voll und ganz.

Wichtig ist dabei, das man gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteigerungen Widerspruch einlegt.

Sie können ja, wenn Sie wollen, noch auf ESB spezifische Dinge widersprüchlich mit aufnehmen.

Informieren Sie sich bitte hier im Forum und auf www.energiepreise-runter.de
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Douny am 31. März 2007, 18:37:42
@Cremer: Jetzt bin ich doch ein wenig durcheinander. Ich bin nach Lesen der bisherigen Beiträge auch der Meinung, dass ich nicht widersprechen müßte und hab dies jetzt auch nicht getan (diese Meinung haben sie ja bisher vertreten). Jetzt bin ich ein wenig überrascht, dass sie doch der Meinung sind, Widerspruch einzulegen.

Gruß,
 Douny
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: kamaraba am 31. März 2007, 19:36:47
@Douny

Ein Vertrag kommt nicht durch stillschweigen zustande. punktum.
Also einfach ignorieren. :lol:
Siehe auch hier:
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/gasmarkt_aid_51295.html

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 02. April 2007, 19:51:21
@All:

Hallo Zusammen,
bin ja auch ESB Kunde und habe auch das neue tolle-super-spezial-angebot erhalten.
:lol:
Ich bin aber (wie die meisten hier) der Meinung, dass durch Stillschweigen kein neuer Vertrag mit einem höheren Tarif zustande kommen darf.
Daher: Ich habe diesmal nix an ESB geschrieben und sehe meine alten Vertrag als noch vollkommen gültig an.  

Gruß
pommes24


Zitat von: \"dobe\"

Oder lt. RuRo: Leid hoids zam, sonst geht’s Recht nimmer lang.

Bin Deiner Meinung !!!
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 02. April 2007, 21:50:28
@Douny,

ich war und bin immer der Meinung, bei jeder Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen.

Also "gebetsmühlenhaft" den Widerspruch wiederholen.

Da haben Sie was falsch verstanden.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: pommes24 am 11. April 2007, 20:22:53
Zitat von: \"Cremer\"
@Douny,

ich war und bin immer der Meinung, bei jeder Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen.

Also "gebetsmühlenhaft" den Widerspruch wiederholen.


Sehe ich nicht ganz so:
Das Schreiben von jetzt ist ja noch keine Preiserhöhung. Es ist ein Angebot für einen neuen Tarif.

Der Widerspruch kommt von mir erst, wenn ich auf einen anderen Tarif automatisch umgestellt werde.  :twisted:

Dazu erwarte ich von der ESB noch die schriftliche Mitteilung über meine Umstellung auf den Grundtarif und darauf wird mein Widerspruch folgen:
1. Widerspruch gegen den neuen Preis
2. Widerspruch gegen eine automatische Tarifumstellung (hatte ja bisher den Basis Tarif und den gibts ja auch im neuen System ;-)  )

Gruß
pommes24
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: noedl am 24. April 2007, 14:18:25
Hallo zusammen,

habe heute eine "Erinnerung" für das tolle ESB-Angebot bekommen - wieder mit neuer Frist bis 11. Mai. Werde mal wieder gar nichts machen. Ich gehe davon aus, dass mir ESB dann irgendwann eine Mitteilung zur Umstellung in den Grundversorgungsvertrag schickt - dann werde ich widersprechen...
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: MisterNP am 26. April 2007, 08:52:22
Was haltet Ihr davon?

http//www.e-wie-einfach.de/privatkunden/gas/
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Lutz am 26. April 2007, 12:24:06
Nichts!
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: RR-E-ft am 26. April 2007, 14:40:01
Erdgas Südbayern erkennt an, dass einseitig neu festgelegte  für den Kunden nur dann verbindlich sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen (so auch Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff. [ unter II. 2 b; insbesondere Fn. 44 und 46]), Gaskunden unter Berufung auf die Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB Abschlagsforderungen und Rechnungsbeträge legitim kürzen können. 3.000 Kunden des Unternehmens gingen bisher so vor.

Die Geschäftsführer des Unternehmens äußerten sich demgemäß gegenüber dem "Merkur".


http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,787939.html?fCMS=1fdacd8ba25e36329d4c24a6e5c7eafe
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Douny am 02. Mai 2007, 13:17:09
Hi,

ich denke, jeder der bei ESB bisher widersprochen hat, hat auch einen solchen Brief erhalten, wie ich ihn am letzte Woche erhalten hatte. In dem Brief wird mir erstmalig offiziell mitgeteilt, dass ESB Verständnis dafür zeigt, dass aus meiner Sicht erstmal ein endgültiges Urteil abgewartet wird und ich deshalb meine Beiträge in eigener Verantwortung anpassen kann. Das ist ja schon mal nicht schlecht.

Allerdings geht ESB in dem Brief wiederum darauf ein, dass es gezwungenermaßen die Verträge wegen §23 GasGVV i.V.m. §115 Energiewirtschaftsgesetz anpassen muss. Und infolgedessen hat ESB eine Änderungskündigung ausgesprochen und beruft sich dabei auf §32 Abs.1 AVBGasV.

Damit hat es ESB jetzt doch wieder geschafft, mich zu verunsichern. Bisher bin ich entsprechend den Forumsbeiträgen so vorgegangen, dass ich den ersten Brief bzgl. der Umstellung auf neue Verträge vernachlässigt habe, da mein bisheriger Vertrag weiterläuft, wenn ich dem neuen Vertragsangebot nicht zustimme.
Nach Kombination der oben beschriebenen von ESB angeführten Paragraphen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob mein bisheriger Vertrag (Abschluß 05/2005) nicht doch einseitig gekündigt bzw. neu gestaltet werden kann. Wie im ersten brief wird darauf hingewiesen, dass ich bei Nichtantwort bis 11.5. nach dem höheren Grundversorgungstarif bezahlen muss. Gut, dies ist mir ja egal, solang meine Widersprüche alle korrekt waren und ich sowieso den Beitrag bezahle, den ich seit Mitte 2005 bezahle. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich einen Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen sollte.

Darum abschließend meine Frage: Wie geht ihr mit dem Schreiben um ? Ignorieren wie bisher oder Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen, wobei ich mir da garnicht sicher bin, ob dieser überhaupt gerechtfertigt wäre.

Gruß,
 Douny
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 05. Mai 2007, 11:59:27
Hallo,

ich denke ich habe das gleiche Schreiben erhalten. Ich sehe keine Grund, von meinem Einspruch abzugehen.  (siehe auch Beiträge oben)

Interessant ist folgende Passage im Text der ESB: "... Wir haben daher inzwischen die Änderungskündigung ausgesprochen, um das Versorgungsverhältnis auf Grundlage der bisherigen Bedingungen zum nächstmöglichen Termin zu beenden. ..." (Das Schreiben ist hanschriftlich unterzeichnet! Das ist die einzigste Passage im Text die auf eine Änderungskündigung oder Kündigung überhaupt verweist.) Das ist für mich der erste schriftliche Hinweise auf eine ggf. erfolgte \'Änderungskündigung\'. Dabei ist mir Unklar: Wurde so formal eine Änderungskündigung ausgesprochen oder was? Sollte ich der Änderungskündigung schriftlich widersprechen?

Im weiteren erfolgt nur die bereits hinlänglich bekannte, freundlich und länglich formulierte \'Drohung\', dass ich in den Grundversorgungsvertrag umgestuft werde, wenn ich die Karte nicht zurückschicke.

Allerdings habe ich fast zeitgleich \'Ergänzende Bedingungen der ESB\' zur Gasgrundversorgungsverordnung erhalten. Ob das alles OK ist kann ich als Nicht-Jurist kaum einschätzen. Im begleitschreiben ist davon die Rede, dass meine Gasversorgung zum 30.04.2007 endet, wenn ich nicht bis zum 11.05.07 den neuen Sondervertrag annehme. Das Wort Kündigung tauscht nicht auf. Das Schreiben ist nicht handschriftlich unterzeichnet.

Frage: Macht es Sinn in einem speziellen Schreiben, der Umstufung in diesen Sondervertrag zuzustimmen und im gleichen Schreiben den Widerspruch mit allen Randbedingungen (inkl. reduzierter Abschlagszahlung) aufrechtzuhalten?
Oder soll ich feststellen, dass so keine Kündigung zustande gekommen ist?
Oder mache ich einfach gar nichts, da mein Widerspruch gegen den Gaspreis und die reduzierten Abschlagszahlungen (wenn auch unter Angabe verschiedenster Gründe, das meine Chancen schlecht stehen) von der ESB akzeptiert werden.

Ich tendiere eigentlich zu letzteren, bin mir aber insbesondere wegen der jetzt von ESB genannten Änderungskündigung unsicher, da ich auf eine solche in meinen bisherigen Schreiben natürlich nicht eingegangen bin.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Cremer am 05. Mai 2007, 20:44:30
@Helge,

nehmen Sie das letztere.

Wenn Sie schreiben wollen, auch dann das vorletzte Ihrer Darstellung (das keine Kündigung zustande gekommen ist)
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: Helge am 06. Mai 2007, 15:13:45
@Cremer,

Danke für den Hinweis. Nach dem Motto \'Reden ist Silber - Schweigen ist Gold\' werde ich vorerst keine Rückmeldung an die ESB senden.

Viele Grüße und schönes Wochenende
Helge
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: falschblonde am 31. Mai 2007, 07:33:48
Hallo!
Dank der bayrischen Verbraucherzentrale habe ich dieses Forum gefunden und bin froh, dass ich offenbar doch nicht ganz allein kämpfen muss...
Also ich habe auch gegen den neuen Vertrag Widerspruch erhoben - auf Rat der Verbraucherzentrale hin.
Dann kam mit Datum 18.05. ein Schreiben der ESB zurück, daß am 13. Juni ein Gerichtstermin zur Klärung der Preise ansteht. Sie rechnen mit keiner Billigkeitsprüfung und überhaupt werden sie nicht ihre Kalkulationen offenlegen. Und außerdem rangierte die ESB auf Platz 410 von ca. 750 Versorgungsunternehmen und finden ihre Preise somit sehr wettbewerbsgerecht...   ?(
Aha. Toll.
Na, ich bin jetzt ja mal gespannt, was bei diesem Gerichtstermin rauskommt. Ich zahle nach wie vor die Raten vom Jahr 2005...
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: manni12 am 17. Juni 2007, 15:33:04
Hallo zusammen!
Ich habe genau wie alle hier im Forum gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt und zahle seit dem 01.01.06 nur noch den \"alten\" Gaspreis. Die bisherige Jahresrechnung zum 30.06.06 habe ich unter Berücksichtigung des \"alten\" Gaspreises korrigiert und bezahlt.
Welche Auswirkung hat jetzt das Urteil des BVG vom 13.06.07 auf uns?
Müssen wir jetzt die entsprechenden Nachzahlungen leisten?? Welche Preise gelten jetzt für uns?? Wir soll man sich jetzt verhalten??
Wäre sehr dankbar, wenn ich dazu einige Hinweise und Tipps erhalten könnte.
Außerdem: Ich finde es verdammt traurig, dass nicht jeder Gaskunde, wie die Teilnehmer in diesem Forum, reagiert. Die meisten schimpfen und jammern über die hohen Gaspreise, aber die wenigsten unternehmen etwas dagegen und wehren sich.
Deshalb vielen Dank und vor allem viel Erfolg an alle, die sich wehren!!!
Herzliche Grüße an alle \"Erdgas-Rebellen\"
von manni12 aus Niederbayern.
Titel: ESB (Erdgas Südbayern)
Beitrag von: jpo312 am 17. Juni 2007, 18:03:07
@manni12

So sind wir deutschen halt. Jammern können wir aber bloß nichts machen, wir können ja doch nichts machen.

Ich warte jetzt erstmal meine Abrechnung ab und werde nur den Preis von 2005 zahlen. Sollen die mich doch erstmal verklagen dann sehe ich weiter.