Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Christian Guhl am 14. Januar 2006, 18:37:33
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In meinen Widersprüchen habe ich bisher immer geschrieben \"weiterhin widerspreche ich allen Preiserhöhungen seit Sept.2004\".
Reicht das aus oder muß ich alle Preiserhöhungen mit Datum angeben ?
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Christian:
Auch wenn nicht zwingend erforderlich sein sollte, die einzelnen Preiserhöhungen aufzuführen: ich würde es an deiner Stelle tun. Detailtreue kommt bei juristischen Auseinandersetzung immer gut an ;-)
Gruss
Fidel
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@Fidel,
kann ich nur beipflichten, alles immer schön gebetsmühlenhaft zu wiederholen