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Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => Mainova => Thema gestartet von: fenbde17 am 08. Januar 2006, 23:52:47

Titel: Ablehnung von Kunden, Umzug
Beitrag von: fenbde17 am 08. Januar 2006, 23:52:47
Hallo,

ich habe bei mainova Widerspruch zu den letzten Gaspreiserhöhungen eingelegt.

Wenn ich jetzt die Zahlungen (Abschläge und Jahresrechnungen) kürze und dann nach einiger Zeit umziehe im Einzugsbereich des Versorgers - kann der Versorger mich dann als Kunden ablehen (weil eben Rechungen nicht bezahlt wurden oder ohne Begründung), so daß ich bei einer neu gemieteten Wohnung Strom- und Erdgas-los dastehe?  

Kann mich ein anderer Versorger ablehnen, falls ich in einen anderen Einzugsbereich ziehe?

Ist ein Vertrag mit einem Energieversorger an eine bestimmte Adresse gebunden, d.h. muss ich bei Umzug im selben Einzugsbereich überhaupt einen neuen Vertrag abschliessen?

Muss ich nach einem Umzug die zu diesem Zeitpunkt vom Energieversorger festgelegten Preise akzeptieren?

Entstehen evtl. bei einem Umzug andere Nachteile?

Grüße
Titel: Ablehnung von Kunden, Umzug
Beitrag von: Cremer am 10. Januar 2006, 08:18:26
@fenbde17,

der Versorger kann die ausstehende Zahlung natürlich fordern.

Je nach AGB des Versorger kann dieser eine Kaution verlangen.

eine Ablehnung der Versorgung ist ausgeschlossen.