Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: Regina*** am 07. Januar 2006, 10:46:08
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Wer hat schon Erfahrungen mit Protest bei der entega gemacht?
Habe grade im Wochenblatt gelesen, dass entega schon wieder die Gaspreise erhöht hat ...
Habe nie eine persönliche Mitteilung der entega über Strom- und Gaspreiserhöhungen erhalten - es heißt dann immer \"Das steht doch in den Tageszeitungen\", wobei allerdings den Kunden, die keine Tageszeitung abonniert haben, nicht Rechnung getragen wird.
Ist - rein rechtlich gesehen - eine Veröffentlichung in einer örtlichen Tageszeitung überhaupt ausreichend?
Sollte ich jetzt schon das Protestschreiben schicken oder erst nach Erhalt der Strom- und Gasrechnung?
Danke für möglichst zahlreiche Infos.
Regina
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Hallo,
ich bin auch Entega-Geschädigter. Ich habe bereits gegen die Abrechnung vom letzten Jahr widersprochen. Darauf hin hat man die Abschlagzahlung auf dem alten Niveau belassen. Es ist sicher nicht falsch, bereits jetzt der letzten Preiserhöhung zu widersprechen und mit Verweis auf §315 Abs. 3 BGB die Offenlegung der Kalkulation und damit den Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhung zu verlangen. Die angeblich veröffentlichte Kalkulation ist in keiner Weise dazu ausreichend. Es handelt sich um eine simple Tortengrafik, aus der genau das Entscheidende nicht hervorgeht. Das Amtsgericht von Neuwied hat dies in einem ähnlichen Fall genau so gesehen (Urteil v. 09.11.0, AktZ. 4C774/05). Also auf keinen Fall einschüchtern lassen (Entega versucht das zur Zeit). Such mal nach Entage in diesem Forum, es gibt eine Menge an Infos dazu.
Gruß
Napez
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Unsere Chronik:
6.1.06: Entega mahnt und droht mit Versorgungseinstellung, falls nicht bis 19.1. die offenen Zahlungen eingegangen sind.
10.1.06: Wir drohen der Entega mit Strafantrag, falls nicht bis 17.1. die Drohung der Versorgungseinstellung zurückgenommen wird.
25.1.06: Entega schreibt, dass sie bis zu einer abschließenden Klärung auf ihren Forderungen bestehen. \"Sollte vom Kartellamt festgestellt werden, dass unsere Preise zu hoch sind, werden wir Ihnen die Differenz selbstverständlich erstatten.\" Kein Wort mehr von einer Versorgungseinstellung.
28.1.06: Nächste Mahnung kommt, Wortlaut derselbe wie letztes Mal, nur neue Frist: Versorgungseinstellung, falls nicht bis 6.2. bezahlt worden ist. Scheint deren Standardbrief zu sein, wir nehmen ihn schon nicht mehr so ernst wie letztes Mal.
Was meint ihr? Sollen wir jede Mahnung beantworten und mit einem Verfahren drohen oder kann man sich das sparen?
Schönen Gruß! (Fantastisches Forum!)
Bob
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Hallo,
es wäre interessant zu erfahren, ob Entega (oder irgend ein anderer Lieferant) bereits die Versorgung in einem ähnlichen Fall eingestellt hat. Um was für einen Betrag geht es denn überhaupt? Sollte es tatsächlich zu einer Sperre kommen, hilft wohl nur eine einstweilige Verfügung (und natürlich Strafanzeige!). Ich halte das alles für simple Einschüchterungsversuche. Meine nächste Heizanlage wird mit Holzpellets laufen. Dann können mich alle Gaslieferanten dieses Landes mal kreuzweise...
Warum weigern die sich wohl so hartnäckig, ihre Kalkulation offen zu legen, wenn sie doch so gar nichts zu verbergen haben?
Nicht unterkriegen lassen, gemeinsam sind wir stark! Eventuell können wir Entega-Geschädigten uns auch gemeinsam einen Anwalt suchen.
Gruß
Napez
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hallo mitleidende oder bald mitstreiter? ;)
nachdem die abrechnung per post kam bin ich beinah vom stuhl gefallen. mein jahresverbrauch ist um 11kW/h /tag gefallen und werde jetzt hochgestuft auf 94€/monat und das bei einem ein personen haushalt :/
darum hab ich mir mal bissl den verlauf der preisgestaltung von entega die letzten jahre angeschaut und hab für meinen fall folgende werte ermitteln können
[code:1]
Datum Arbeitspreis Veränderung Tarif
ct/kWh zum letzten pro jahr gesamt
31.12.2002 2,85 0,00% 0,00% 0,00% eco 2
31.03.2003 3,15 10,53% 19,30% 64,91% eco 2
01.04.2003 3,30 4,76% 19,30% 64,91% Komfort 1
31.12.2003 3,40 3,03% 19,30% 64,91% Komfort 1
31.07.2004 3,20 -5,88% 2,94% 64,91% Komfort 1
31.12.2004 3,50 9,38% 2,94% 64,91% Komfort 1
30.09.2005 3,80 8,57% 22,29% 64,91% Komfort 1
31.12.2005 4,28 12,63% 22,29% 64,91% Komfort 1
02.01.2006 4,70 9,81% 9,81% 64,91% Komfort 1
[/code:1]
innerhalb von vier jahren eine preissteigerung von 64,91% ist doch nicht ok! ich werde die tage noch mein verbrauch/kosten ausrechnen und das mal mit den preisen in darmstadt für strom/wasser noch gegenüberstellen wie da die preissteigerung ist vom verhältniss...
fehlt noch eine quelle um den verlauf des ölpreis/gaspreis und inflation etc wird sicherlich sehr interressant was hier in darmstadt abgeht...
eine stromalternative gibt es auch nicht, yellow ist deutlich teurer wie entega grml
gibt es denn ein \"arbeitskreis\" oder eine \"initiative\" um gemeinsam zu agieren?
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@Phadda
Hallo Leidensgenosse,
sehr schön, deine Preisentwicklungsübersicht. Was für einen Gasverbrauch hast du denn? 94 Euro pro Monat erscheint mir, wenn es nur für Gas sein sollte, viel zu hoch. Ist da Strom mit drin?
Unter diesem Link findest du einen regionalen Anbietervergleich: http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/gaspreise.phtml
Wo unsere Entega da wohl stehen mag???
Was den \"Arbeitskreis\" betrifft, du bist mitten drin. Allerdings sollten wir Entega-Geschädigten uns eventuell zu einer Klage zusammenfinden. Ich plane allerdings derzeit noch, mich ggf. von Entega verklagen zu lassen. Wenn sie das ihnen vermeintlich zustehenden Geld haben wollen, müssen sie das tun. Und dann ihre Kalkulation offen legen... Mal sehen, ob es denen das Wert ist.
Wir können uns auch gern über PN austauschen.
Gruß
Napez
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Strategien gegen einzelne Versorger und konkrete Aktionen nicht im offenem Forum besprechen.
Die Versorger lesen hier sehr aufmerksam mit.
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sehr schön, deine Preisentwicklungsübersicht. Was für einen Gasverbrauch hast du denn? 94 Euro pro Monat erscheint mir, wenn es nur für Gas sein sollte, viel zu hoch. Ist da Strom mit drin?
also das ist nur gas!
der stromtarif vonm entega kommt noch hinzu mit 52€/monaten ... da werde ich schauen das ich heute auch so eine kleine aufstellung mir anfertige und gerne hier öffentlich bereit stelle...
der witz ist ja noch das eine gutschrift von 1.98€ erhalte, aber dafür von 72€ auf 92€ hochgestuft werde *kopfschüttel*
@RR-E-ft
danke, das kann ich mir denken ;)
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Hallo zusammen,
Entega verschickt jetzt das Euskirchener Urteil, zusammen mit einem Schreiben, dass sie weiterhin auf ihren Forderungen bestehen. Ein weiterer nutzloser Einschüchterungsversuch. Hoffentlich ist die Urteilsbegründung des LG Bonn bald verfügbar. Die Mittel, die für derart sinnlosen Schriftverkehr aufgewendet werden, sollte Entega lieber für Preisreduzierungen nutzen!
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ohje :/
btw. der widerspruch ist der nur auf die letzte erhöhung möglich/rechtens oder auch ältere? im jahr 2005 gab es schliesslich drei erhöhungen :/
und wie rechnet sich der monatliche abschlag zusammen?
glaub ich geh mal montag in entega laden und lass mich mal \"aufklären\" und wie zuvorkommen die im entega point sind ;)
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Der monatliche Abschlag sollte sich eigentlich so ergeben:
Letzter Rechnungsbetrag geteilt durch Anzahl der Vorauszahlungen bis zur nächsten Jahres-Abr (z.B. laut \"meiner\" Jahres-Abrechnung - \"Zahlungsterminplan\" = 11)
Ich beobachte das ja nun schon längere Zeit (bisher nur GASUF = im Nachbarlandkreis) - insbesondere seit 2002/2003 kalkulieren die mind. 20 % Sicherheitszuschlag bei der Berechnung der monatl. Abschläge - natürlich grundsätzlich zu ihren Gunsten.
M.E. geschieht das ganz bewusst, um Nachzahlungen und entsprechende Streitigkeiten bzw. Möglichkeiten zum Einbehalt bereits vorsorglich zu vermeiden ...
Jetzt langt\'s mir aber wirklich.
Nach unserem Umzug sind wir nun erst ganz \"frisch\" ENTEGA-Kunde (zwar als Mieter, aber dennoch als direkter Vertragskunde).
Und da die ENTEGA lt. Verivox-Vergleich bzw. wie unter energieverbraucher.de erwähnt, weit oben auf der Liste der teuersten Gasanbieter rangiert, denke ich mal uns als ENTEGA-Kunden wird noch einiges bevorstehen.
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=115&subid=312&content_news_detail=4849&back_cont_id=4045
Bei uns bestand die ENTEGA auf völlig überhöhten Abschlagszahlungen, obwohl wir im Abrechnungszeitraum 2005 nur an 9 von 12 Monaten (bzw. nur an 3 von 6 Heizmonaten) Kunde waren. Die Dame am Telefon/Kundenbetreuung konnte oder wollte die Zusammenhänge nicht verstehen ...
Wie zu erwarten kam bei der Jahres-Abr. zum __.Jan 2006 ein stattlicher Erstattungsanspruch von rund 55 % der Vorauszahlungssumme heraus! > mehrere Hundert Euro - trotz 2maliger Preiserhöhungen alleine seit Mrz 2005!
Schon mal nett, gleich zu Vertragsbeginn dazu gezwungen zu werden, der ENTEGA ein kostenloses Darlehen zu gewähren ...
Durch den Erstattungsanspruch bin ich zwar nicht in der Lage meinem Widerspruch aktuell Druck durch Einbehalt zu verleihen.
Ich bin mir aber sicher genau so war das von der ENTEGA beabsichtigt!
Daher bin ich natürlich trotzdem dabei ... bzw. habe meinen Widerspruch schon formuliert ... will aber erst mal abwarten, bis die Erstattung auf dem Konto ist ;-)
Da ich auch Objekte im 10km entfernten Nachbarort (= Nachbarlandkreis > Aschaffenburg) besitze/verwalte, kann ich direkt mit der GASUF Unterfranken vergleichen ... ganz interessant finde ich folgendes:
Vergleich ENTEGA Komfort 1 > entspricht GASUF Sondertarif SP2 (nach Anlagengröße/Abnahmemenge)
jeweils netto (ohne Mwst), Ct/kWh
> bis 2004 waren die Preise der ENTEGA i.d.R. 30 Ct/kWh günstiger als die der GASUF
> seit 01.10.2005 ist die ENTEGA 30 Ct/kWh teurer als die GASUF
z.B.
ab 01.12.1998: ENTEGA: 1,69 Ct/kWh - GAUSF: 1,92 Ct/kWh (Gasuf = ab 01.10.1998)
ab 01.01.2001: ENTEGA: 3,07 Ct/kWh - GASUF: 3,53 Ct/kWh
ab 01.10.2005: ENTEGA: 4,28 Ct/kWh - GASUF: 4,00 Ct/kWh (Gasuf = ab 01.08.2005)
ab 01.01.2006: ENTEGA: 4,70 Ct/kWh - GASUF: 4,40 Ct/kWh
Dann müssten ja - um auf die ominöse Tortengrafik der ENTEGA zurückzukommen - die reinen Beschaffungskosten der ENTEGA deutlich stärker gestiegen sein, als die der GASUF ...
Selbst wenn man die Versorgerargumente Ölpreisbindung/gestiegene Erdgasimportpreise bisher geglaubt haben sollte, macht einen das doch sehr nachdenklich ...
In diesem Zusammenhang ist dann das von der GASUF ins Feld geführte Argument (Gutachten Wirtschaftsprüfer - Preiserhöhungen zwischen 01.Jan2004-31.12.2005) ganz interessant ... demnach bezieht die GASUF ihr Erdgas von Ferngas Nordbayern und von der ENTEGA ... ?!?!?
http://www.gasuf.de/default.asp
Um das Gutachten zu finden ggfs. > NEWS > gasuf aktuell und dann auf den Text \"unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert\" klicken
Die Preisreihen habe ich übrigens bis 1992 zurück.
Falls die jemand benötigen sollte.
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Der Versorger listet auf seinen Seiten Gerichtsentscheidungen auf:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php
Diese Liste kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit beanspruchen.
Viele Beschlüsse zur Unzulässigkeit einer Versorgungseinstellung fehlen, ebenso wie etwa die Urteile AG Karlsruhe vom 27.05.2005 und LG Mannheim vom 16.08.2004, obschon niemand bezweifeln wird, dass diese Entscheidungen im Wortlaut längst vollständig vorliegen, ebenso wie der Beschluss des LG Düsseldorf vom 04.01.2006 und der Beschluss des LG Bonn vom 31.01.2006:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1711&
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Frankenthal_041125_2HKO86-04.pdf
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Frankenthal_031009_2HKO97-03.pdf
Kunden sollten dem Unternehmen auch die weiteren Entscheidungen zur Verfügung stellen und das Unternehmen dann daran messen, ob es auch diese Entscheidungen auf seinen Seiten online stellt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Danke Thomas,
hab soeben eine sehr freundliche email an entega geschickt mit den drei lg pdf´s...
mal schaun was passiert... ich tippe auf \"im sand verlaufen\" oder \"nie erhalten\" ;)
@Merit
ich warte auch mal auf mein guthaben von 1.96€ das ich zurück bekomme ;) wie lachhaft die entega ist... *kopfschüttel*
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So - unser Guthaben aus 2005 ist inzwischen auf dem Konto eingegangen.
Jetzt werd\' ich mich mal an den Brief und die Gegenrechnung machen ...
Nach neuesten Empfehlungen
> nicht mehr: alte Preise + 2%
> sondern: alte Preise vor der Erhöhung Herbst 2004
würde ich die bis 31.07.2004 (also vor der Erhöhung ab 01.08.2004) \"gültigen\" Preise der ENTEGA dabei ansetzen.
Bzw. ich bitte mal um Rückmeldungen, welche Preisstellung Ihr Eurer Gegenberechnung zugrundegelegt habt.
Nebenbei:
Mir ist noch aufgefallen, dass die ENTEGA Ihre Jahres-Abrechnung für ihren \"Abrechnungszeitraum Jan-Dez 2005\" (so wurde es mir auf Nachfrage mitgeteilt) erstellt hat bis zum tatsächlichen Ablesetermin, also 11.01.2006.
Bei der der Jahres-Abrechnung hat die ENTEGA dann auch prompt unseren Abschlag für Januar 2006 (fällig 16.Jan\'06) gleich mit eingerechnet.
War das bei Euch auch so?
M.E. nicht ganz korrekt bzw. bei der GASUF habe ich sowas bisher nicht erlebt.
Mir persönlich ist das derzeit ja egal, da auch bei korrekter Verbuchung ein immenser Erstattungsbetrag herausgekommen wäre und so habe ich wenigstens meinen von der ENTEGA überhöht angesetzen Abschlag für Januar 2006 auch schonmal wieder zurück.
Wie war denn dain den Vorjahren die Praxis der ENTEGA?
(Bin ja erst seit 2005 dort Kunde)
Prinzipiell täuscht diese Handhabung aber viele Verbraucher über die tatsächliche Höhe des Nachzahlungsbetrags hinweg und das wirklich bitterböse Erwachen kommt dann erst bei der Jahres-Abrechnung 2006 ... weil der Abschlag Jan 2006 eben schon in der Abrechnung 2005 untergegangen ist ...
Da sich die ENTEGA mir schon zu Vertragsbeginn als nicht eben sympathischer Vertragspartner gezeigt hat, habe ich auch gleich die Rechnung \"zerpflückt\" (mache ich auch bei den vermieteten Objekten seit Jahren - trau keinem :wink: )
D.h. ich habe die automatisch von der ENTEGA erfolgte \"gewichtete\" Verbrauchsverteilung zu den Erhöhungsterminen 01.10.2005 und 01.01.2006 überprüft.
Hier legt anscheinend die ENTEGA (wie auch die GASUF) die Gradtagszahlentabelle - langjähriges Mittel nach VDI-Norm zugrunde.
Also die Tabelle, die auch bei der Heizkostenabrechnung/Mietrecht Anwendung findet.
Ob es dafür bei Gas eine Rechtsgrundlage gibt, weiss ich nicht.
Aber es schadet ja nix, de, Gasversorger auch bzgl. korrekte \"Wichtung\" auf die Finger zu schauen.
Die Tabelle steht z.B. unter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/WarmeBetriebskosten/zbbh2-1-1.htm
(falls sie jemand für eigene Gegenrechnungen benötigt)
Noch \'ne Frage:
Auf der \"Aktuelles-Seite\"
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&
ist eine Veranstaltung angekündigt:
Dienstag, den 14. Februar 2006,
Infoveranstaltung der Bürgerinitiative Dreieich,
in \"Annies Restaurant\", Frankfurter Straße 151e
mit Klaus von Waldeyer-Hartz
Gehört denn Dreeich noch zum ENTEGA-Bereich?
(oder ist das bereits MAINOVA o.Ä.)
Geht wer von Euch hin?
Gruß Merit
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Bzw. ich bitte mal um Rückmeldungen, welche Preisstellung Ihr Eurer Gegenberechnung zugrundegelegt habt.
würde mich auch mal interressieren, atm überweis ich erstmal nur die alten abschläge... ist eine rückwirkende widerpsruch der dann zwei jahre zurückliegt überhaupt rechtens, dann würde eigentlich eine heftige gutschrift erfolgen... \"eigentlich\" :)
Gehört denn Dreeich noch zum ENTEGA-Bereich?
(oder ist das bereits MAINOVA o.Ä.)
Geht wer von Euch hin?
müsste mainova sein, dreieich gehört zu offenbach
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rückwirkender widerpsruch
Die gesetzl. regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre und beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(BGB im Volltext z.B. unter www.dejure.org)
z.B. Forderung entstand durch Rechnungsstellung am 15.01.2003
als Jahresende = 31.12.2003
plus 3 Jahre = Verjährung tritt am 31.12.2006 ein
M.E. ist erst nach eingetretener Verjährung kein Widerspruch mehr möglich.
Zum Einen dürfte hier aber sicher nicht so einfach zu bestimmen sein, wann der Gläubiger (= bei einer Erstattung du als Verbraucher dem zuviel abkassiert wurde) von den .. Umständen Kenntnis erlangt -
zum Anderen gibt\'s ja auch noch \"sonstige Schadensersatzansprüche\" (Verjährung 10 Jahre) > keine Ahnung, ob das hier ggfs. zum Tragen kommen könnte - z.B. weil/wenn die verlangten und abgerechneten Preise bewusst überhöht waren (> wäre das nicht sogar Straftatbestand nach § 263 ??).
Es kann ja grundsätzlich wohl nichts schaden, auch gegen \"alte\" Abrechnungen wegen bereits überhöhter Preise Widerspruch einzulegen - einfach nur um eben keine Rechtsnachteile zu erleiden für den Fall, dass sich tatsächlich erweist, dass die Preise seit ???? überhöht waren.
Vielleicht meldet sich ja (eventuell korrigierend ?) noch jemand \"vom Fach\" dazu?
Vielleicht sind ja hier noch ganz spezielle Besonderheiten zu beachten?
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Entega hat ein weiteres Urteil des Landgerichts Karlsruhe v. 03.02.06 veröffentlicht.
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php
Die aktuellen Urteile der LG Düsseldorf und Bonn fehlen nach wie vor. Das Verfahren hat also Methode und dient ausschließlich der gezielten Desinformation eventuell streitbarer Kunden. Frage an den Anwalt: Inwieweit hat das Karlsruher Urteil überhaupt mit der aktuellen Fragestellung zu tun?
Gruß
Napez
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Schau(t) mal da
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2525
RR-E-ft - Herr RA Thomas Fricke hat heute bereits ganz ausführlich dazu Stellung genommen.
Was die entega hier macht ist m.E. äußerst unseriös
z.B. der Satz \" Alle Urteile, zu denen derzeit schriftliche Urteilsbegründungen vorliegen, haben wir für Sie zusammengestellt:\"
Leider lassen sich wohl viele Verbraucher durch diese geziehlte Fehlinformation einschüchtern.
Man müsste wirklich auf breiter Front davor warnen, dass diese Liste der entega einseitig nur Urteile enthält, die den Energieversorgungs-Unternehmen Recht geben und alle anderen einfach \"vergisst\".
Mal sehen, ob z.B. unser Ortsblatt den Mumm hat, die Liste der entega zu vervollständigen ...
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Siehe auch hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html
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Hallo,
bedeutet die Vereinbarung u.a. von entega mit dem Bundeskartellamt, dass alle entega-Kunden ab 01.04.06 den Anbieter wechseln können? Ist dann noch eine Billigkeitskontrolle gem §315 BGB überhaupt geboten? Die Situation scheint sich doch grundlegend zu ändern dadurch, oder sehe ich das falsch?
Gruß
Napez
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@Napez
zB hier lesen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2635
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etwas zum schmunzeln ;)
Entega: Vorerst keine Preissenkung
http://www.echo-online.de/3/detail.php3?id=351203
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Zu dem Artikel fällt mir nur ein:\"Komm, wir gehen angeln, sagte der Fischer zum Wurm\".
Im übrigen negiert Entega auf ihrer Homepage noch immer Urteile, die nicht ihren Einschüchterungsversuchen dienen. Für wie blöd hält man dort seine Kunden (Entega, mitgelesen???)?
Gruß
Napez
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Hallo,
Neues von Entega. Jetzt behaupten sie in einem \"persönlichen\" Brief, das Bundeskartellamt hätte ihre Preise nicht beanstandet, man möge von Kürzungen absehen, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hallo Entega, wir lesen auch die Zeitung. Ihr habt einen Deal mit dem Kartellamt gemacht, indem ihr vermeintlich den Markt vorzeitig geöffnet habt. Mitnichten hat das Kartellamt die Korrektheit eurer Preise bestätigt. Wenn ihr nichts zu verbergen habt, warum legt ihr eure Kalkulation dann nicht vor??? Bitte Entega, haltet uns Kunden nicht für blöd, auch wenn wir derzeit geneigt sind, euch dafür zu halten.
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Sehr geehrte Frau Ritzmann,
auf Ihrer Internetseite Preiswidersprüche Erdgas
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php
haben Sie Urteile zusammengestellt, die den Energieversorgungsunternehmen Recht geben.
Im letzten Absatz vor der Urteilssammlung wird diese Einschränkung aber nicht wiederholt, so dass der flüchtige Leser den Eindruck erhält, bei der
nachfolgenden Sammlung handele es sich um \"Alle Urteile, \".
Darüber hinaus erwecken Sie mit Ihrer Zusammenstellung den Eindruck, als gäbe es gar keine anderen Urteile.
Wir bitten Sie höflichst zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die obigen Beanstandungen bis zum
3. März 2006
abzustellen.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 Unterlassungsklagegesetzes und als solcher in der Liste
qualifizierter Einrichtungen eingetragen.
Zur Meidung einer Wiederholungsgefahr möchte ich Sie um ein Erklärung bitten, aus der hervorgeht, dass Sie derartige einseitige Zusammenstellungen künftig
nicht mehr veröffentlichen.
Sollten Sie diesen Aufforderungen nicht nachkommen, so müssen Sie mit der Einreichung einer gegen Sie gerichteten Klage rechnen.
Mit herzlichem Gruss
Dr. Aribert Peters
Vorsitzender
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wau O_o das sowas geht, respekt! den verein muss ich mir jetzt mal genauer anschauen und liebäugel jetzt auch mit einer mitgliedschaft!
*daumen hoch*
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Auf dieAntwort bin ich aber gespannt.
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@Padda,
da gibt\'s nicht lange zu überlegen. Mitgliedschaftsantrag ausstellen.
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Jetzt haben die zwar ihre Internetseiten geändert, danke, aber das Urteil AG Oldenburg, inzwischen kassiert durch ein entgegengesetztes Urteil des LG Oldenburg steht da noch in aller Unschuld. Wie unglaublich schwach muss man sich fühlen, um seine Kunden dermassen hinters Licht zu führen. Leute, das macht uns stark.
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Antwort der Entega vom 23.03.2006 auf Einspruchschreiben vom 10.02.2006 (gegen alte und neue Preiserhöhungen)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Widerspruch gegen unsere aktuelle Preiserhöhung für Erdgas ist bei uns eingegangen. Ihren Vorbehalt nehmen wir zur Kenntnis und haben Verständnis dafür, dass Sie Preiserhöhungen derzeit kritisch gegenüberstehen. Sie werden jedoch sicherlich verstehen, dass die hohen Preise am Energiemarkt auch uns keine andere Wahl gelassen haben, als zum 1. Januar 2006 die Erdgaspreise zu erhöhen.
Eine transparente Partnerschaft ist uns sehr wichtig, schon aus diesem Grund haben wir die Zusammensetzung unserer Kostenstruktur - aufgeteilt in Staatsanteil, Einkaufs-, Vertriebs- und Transpoirtkosten - veröffentlich. (diese nichtssagende Grafik kennen wir ja)
Mittlerweile liegen fünfzehn Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die allesamt bestätigen, dass die Preissteigerungen der Energieunternehmen rechtens sind. Gerade das kürzlich gesprochene Berufungsurteil des Landgerichts Heilbronn vom Januar 2006 macht deutlich, dass die von Ihnen angemahnte \"Billigkeit\" (§315 BGB) der Preise durch die Energieunternehmen sichergestellt ist. (!!! ohne Worte)
Wir möchten Sie daher bitten, die Abschläge und die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen. (wenn sie denn nichts besseres zu tun haben ...)
Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- oder Prozesskosten führen könnte. Das Bundeskartellamt hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es bezüglich unserer Erdgaspreise keine Beanstandungen hat. (halten die ihre Kunden für doof ?)
Mit freundlichen Grüßen
ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
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Hallo zusammen,
ich habe auch der aktuellen Rechnung von Entega widersprochen (wie schon der Preiserhöhung in 2005) mit dem Ergebnis, dass man mir kommentarlos die Beibehaltung des bisherigen Abschlags bestätigt hat. Immerhin stand hier eine Erhöhung von über 40% (!) im Raum. Mal sehen, ob sie den Restbetrag aus der aktuellen Rechnung mahnen. Nach meiner Gegenrechnung habe ich eine Forderung gegen Entega. Ich mahne dann einfach zurück. Es lohnt sich auf jeden Fall, rebellisch zu sein. Also nicht unterkriegen lassen.
Gruß
Napez
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@Napez,
dann war der Abschlag noch zu hoch gewesen, wenn Sie nach Gegenrechnung noch eine Forderung (Guthaben) haben.
Mahnen des Restbetrages werden die ebenso.
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Habt Ihr schon mal die entega-Stromrechnung angeschaut???
Da verlangt doch sage und schreibe die entega-Tochter HEAG 6 ct/kWh Durchleitungsgebühr.
Das sind 50% des Gesamt-Arbeitspreises!!!!!
Herstellung, Abrechnung und Vetrieb, die Beschäftigung von Rechtsabteilungen gegen uns - all das soll günstiger sein, als das bißchen Kabel, durch den der Strom fließt!!!!
FRAGE: Wie hoch sind die Durchleitungsgebühren bei Strom bei anderen Netzbetreibern (also in anderen Regionen)???
Ich frage deshalb: Bei großer Diskepanz, wäre dies eine Beschwerde bei der Bundesbnetzagentur wert!!! Diese Beschwerde kostet läppische 50€. Allerdings sollte die Begründung schon fundiert sein. Deshalb zögere ich noch....
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die 50 Cent könnt ihr euch auch sparen. denn die netzagentur ist dabei, alle netzentgelte von amts wegen zu genehmigen.
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die 50 Cent könnt ihr euch auch sparen. denn die netzagentur ist dabei, alle netzentgelte von amts wegen zu genehmigen.
Ähhhm.... es sind 50 Euzen, nicht 50 cent...
Wenn nun ein Widerspruch eingeht, dann - so meine rein gefühlsmäßige und durch nichts beweisbare These - wird der Preis \"weiter unten\" festgesetzt - oder irre ich mich da total???
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Nachtrag:
Zumindest auf dieser Site eine \"Anfrage\" (statt des Antrages des \"besonderen Misbrauchsverfahrens\") an die Bundesnetzagentur zu stellen (kostet Euch nichts als nur ein paar ausgeklügelte Zeilen einzutippen, was den Foren-Usern hier bestimmt leicht fällt) wäre bestimmt kein Schaden.
Hier die URL:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/bba7d6d6bc490c9403331771f87256d3,0/Kontakt_-__Wegbeschreibungen/Fragen_an_den_Verbraucherservice_Elektrizitaet/Gas_1n1.html
Die Stromnetzbetreiber tragen zweifellos auch ihre Argumente vor, warum 6ct/kWh Netzdurchleitungsgebühr \"die absolute Schmerzuntergrenze\" sei.
Es kann sein, daß ich mich absolut irre, ich bin mitnichten ein Energierechtsexperte, ich denke nur an den uralten (klugen?) Rechtsgrundsatz: \"audietur et altera pars\"
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@gas-wucher,
nun, deshalb will ja die BNetzA eingereifen und die zu hohen Netznutzungskosten minimieren.
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@gas-wucher,
nun, deshalb will ja die BNetzA eingereifen und die zu hohen Netznutzungskosten minimieren.
Es kommt nur drauf an, wie sie eingreift. Die Bundesnetzagentur wird die beiden widersprechenden Interessen der Verbraucher und der \"netzlosen\" Versorger einerseits und der Netzbetreiber andererseits abwägen. Wenn nur eine Seite (Netzbetreiber) laut schreit, die andere (Verbraucher) aber schweigt, dann wird der Preis afaik höher angesetzt als wenn beide schreien... (rein persönliche Meinung)
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Hallo,
habe jetzt meine Gas, Strom und Wasserrechnungen erhalten. Wie zu erwarten war, überall Guthaben, trotz IMHO überhöhter Preise.
Die Guthaben sind auf meinem Konto.
Die Vorauszahlungen wurden geringfügig herabgesetzt (wegen des Guthabens).
Gegen die Gasrechnung habe ich Widerspruch eingelegt, ebenfalls gegen die Höhe der Vorauszahlungen. Mein Vorschlag über die neue Vorauszahlung wurde akzeptiert (ich bin dabei auch fair und realistisch geblieben!). Ich erhielt ein (Muster-?)Schreiben mit der neuen Vorauszahlung.
Bisher kein Ton zu meinem Widerspruch. Aber dadurch, dass ich das Schreiben zu den gemäß meinem Vorschlag geänderten Vorauszahlungen erhalten habe, weiß ich, dass er angekommen ist ...
Werde zu gegebener Zeit weiter berichten.
Liebe Grüße
Regina
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@Regina***
Wenn Sie Widerspruch gegen die Gasrechnung eingelegt haben, dann haben Sie hoffentlich auch den zweiten Schritt unternommen:
Erstellung einer eigenen Gasrechnung auf der Preisbasis Sept. 2004. haben Sie dann immernoch eine Nachzahlung?
Alles andere wäre kalter Kaffee. Fair brauchen Sie auch nicht zu bleiben.
Zeigen Sie Ihrem Versorger die Stirn!
Und dass der Versorger sich mit den gekürzten Abschlägen abfindet, scheint mir, dass die Abschlagshöhe für Gas noch zu hoch ist.
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@gas-wucher,
deshalb wäre es hilfreich, dass auch Sie an die BNetzA schreiben und Ihre Bedenken mitteilen.
Haben Sie auch an alle MP\'s der Länder geschrieben?
Nur wenn viele die "trommeln" kannn was bewirkt werden.
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Hallo,
eine neue Rechnung werde ich noch erstellen, habe ich der Entega auch angekündigt.
Ich hatte ja keine Nachzahlung, sondern dieses Jahr ein Guthaben, letztes Jahr jedoch (aufgrund der Preiserhöhungen) eine Nachzahlung die auch von meinem Konto von der Entega eingezogen wurde.
Wenn ich die Rechnungen 2004 und 2005 neu berechne, werde ich schätzungsweise mal ein Guthaben von mehreren 100 Euro haben!
Da muss ich mir noch überlegen, wie ich das dann einfordere ...
Naja, erst mal die neue Rechnung erstellen. Dann sehe ich weiter.
Sollte ich aufgrund dessen zu dem Schluss kommen, dass die jetzt anerkannten Abschläge noch immer zu hoch sind, werde ich erneut eine Reduzierung des Abschlags fordern.
Beschäftigen wir die Herrschaften mal ein bisschen ... :wink:
Viele Grüße
Regina
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@Regina***,
das Problem ist, dass Sie e3in Guthaben nicht einfordern können, nur gerichtlich. Und da sieht es ziemlich düster aus. Bisher haben die Gerichte Kunden noch nicht Recht gegeben.
Eine Verrechnung des Guthabens mit dem ersten oder zweiten Abschlag des neuen Abrechnungszeitraumes ist ebenso nicht statthaft. Für den Versorger ja, für die Kunden nicht.
Deshalb bleibt nur eins übrig, die Abschläge so zu minimieren, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung übrigbleibt, selbst dann, wenn Sie Ihre eigene Gegenrechnung erstellen. Auf diese leisten Sie dann ihre Nachzahlung.
Sie können ggf. auch den letzten Abschlag aussetzen. Deshalb ist es wichtig beim vorletzten Abschlag einen Blick auf den Zähler zu werfen und eine Hochrechnung anstellen. Achtung unter Berücksichtigung der Gradtagzahlen
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@Cremer:
Was passiert denn, wenn man eine eigene Gegenrechnung aufstellt, ein dadurch vorhandenes Guthaben ausweist und dies dann (wie anders rum der Versorger ja auch) mit der ersten oder den ersten beiden Monatsabschlägen fürs neue Jahr verrechnet?
Auch in dem Fall muss doch der Versorger bei der nächsten Jahresabrechnung klagen, will er denn das Geld aus seinen überhöhten Rechnungen wiederhaben, oder? Warum ist dieses Vorgehen "nicht statthaft"?
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@Schöfthaler,
Gründe hierzu, warum dies nicht rechtens ist, hatte Herr Fricke bereits mehrfach erläutert
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Hallo,
habe jetzt einen ziemlich nichtssagenden Brief der Entega auf meinen Widerspruch hin erhalten. Genau der selbe Wortlaut wie im Posting von Merit angegeben.
Was tun?
Meine Fragen auf genaue Darlegung der Preisstruktur etc. haben sie ignoriert. Es scheint einfach nur der Versuch einer Einschüchterungsmaßnahme zu sein.
Also nochmal schreiben? Oder ignorieren?
Der Brief ist ja wohl doch nur "heiße Luft" ... ???
Oh Mann, für wie doof hält uns die Entega eigentlich ?
Danke und liebe Grüße
Regina
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Noch eine Frage:
Haben die Versorgungsunternehmen einen Rechtsanspruch auf Vorauszahlungen?
Und wie müssen diese Vorauszahlungen gestaltet sein? Denn nur zu schreiben "angemessene Vorauszahlungen" könnte da wohl doch nicht ausreichen ???
Danke und liebe Grüße
Regina
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Ich habe der entega 1* bzgl. Widerspruchs geschrieben und nocheinmal auf eine Mahnung erwidert - jetzt warte ich erst mal gelassen ab.
Bei mir ist die Mahnung allerdings nachweislich gegenstandslos, weil die angemahnte Differenz zum ursprünglich verlangten neuen Abschlag dadurch überholt ist, dass die entega meinem errechneten ANGEMESSENEN Abschlag durch einen neuen Abschlagsplan zugestimmt hat.
Nichtsdestotrotz mahnt die entega derzeit fleissig weiter ...
Auf Vorauszahlungen besteht ein Rechtsanspruch gemäß der
Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
(AVBGasV)
Die kannst du dir herunterladen unter:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/angebot/preise/index.php
(unten rechts auf der Seite - PDF-Datei)
> § 25 Abschlagszahlungen
(Vorauszahlungen sind gemäß diesen AVB etwas anderes > § 28)
aus dem Text: Diese (die Abschlagszahlung) ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen.
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WOW - die entega ist ja echt großherzig !!!
Hat ihr gewusst, dass entega die Preise ab 1. April nochmal erhöhen wollte??
... und nun darauf verzichtet hat ??
Die Selbstbeweihräucherung ist nachzulesen unter:
http://www.entega.de/energiepreise/gaspreise.php
wohl doch inzwischen Angst vor\'m Kartellamt und/oder weiteren Protesten/Widersprüchen ??
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Hallo Zusammen,
möchten nun auch Widerspruch bei der Entega einlegen.
Ich habe gelesen das sollte man dann per Einschreiben machen. Allerdings haben die ja eine Postfachadresse. Das Einschreiben dann also einfach an den Sitz der Gesellschaft?
Lege ich diesem Widerspruch dann gleich eine Gegenrechnung zur Erläuterung der Senkung der geforderten Nachzahlung und des geforderten neuen Abschlags bei? Wenn ja, gibt es da bestimmte Vorlagen?
Kann ich für die Gegenrechnung jetzt den Preis von 2004 nehmen, obwohl wir diesen ja bei der letzten Jahresabrechnung leider anstandslos gezahlt haben? Oder muss ich sie auf Basis des zuletzt gezahlten Preises, also der letzten Jahreabrechnung erstellen?
Der neue Abschlag wurde über einen Zeitraum von 10Monaten veranschlagt. Um den neuen Abschlag zu bestimmen, würde ich also den korregierten Jahresverbrauch durch 10 teilen. Muss ich dann diese Summe nutzen oder sollte ich ihn noch etwas kürzen, um kein zinsloses Darlehen zu vergeben, wenn der Verbrauch dann dieses Jahr weniger sein wird (wegen Umbaumaßnahmen zu erwarten).
Grüße
Sven
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@ Regina ...
ist eine gängige Praxis ....und somit bleibt bei den Unternehmen die berechtigte Hoffnung, es wird nur von einem Bruchteil " der Gebeutelten "gelesen :evil: ....
***
@RR-E
zu Ihrem Hinweis :roll: "Mitleser" ... dass dieses Forum bereits zur "Pflichtlektüre" der Versorgungsunternehmen gehört, ist ja teilweise zu begrüßen.
Aber irgendwie scheinen sie resisten zu sein :lol:
Ein Schelm dem jetzt das Sprichwort:
"Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand"
einfällt :wink:
Schönen Sonntag
FM
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@FM
Kann mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen, dass die Versorger hier im Forum mitlesen. Die haben weder Zeit, die Briefe ihrer eigenen Kunden zu lesen, noch eine individuelle Antwort zu schreiben.
Dennoch: Strategie-Diskussionen wären im Forum hier fehl am Platz. Immer so schreiben, dass es "zur Not" auch der eigene Versorger lesen dürfte (in der Regel sollte er das ja auch lesen, dann würde er sich eine gerichtliche Auseinandersetzung schon aufgrund des Erkenntniszuwachses sparen :P )
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@Schöfthaler
Oh doch!!!!!!Ich kann bestätigen,das Versorger vereinzelt durchaus mitlesen.Als ich diesen Beitrag reingestellt hatte,
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=8215&highlight=#8215
bekam ich eine persönliche Mail von meinem Versorger,kritisch verfasst,was ich mir dabei denken würde,solche unqualifizierte Äußerungen hier einzustellen.
Also die Zeit,mal hier reinzuschauen,ist durchaus vorhanden.
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Hallo Schöfthaler,
ich kenne :roll: 5 (fünf).... nicht viel ...aber komme ja auch aus dem kleinsten Bundesland :-) ...
Und ehrlich ....wenn ich Versorger wäre, würde dieses Forum auch zu meiner wichtigen Tages/Nachtlektüre zählen.... :lol:
Persönlich gönne ich allen Energielieferanten den kostenlosen Studienführer "Kundenunzufriedenheit".
Das die meisten Unternehmen bei den Zwischenprüfungen bisher schlecht abgeschnitten haben, mag wohl an dem fehlenden "Übungsfleiß" hängen.... :wink:
Aber ....wir geben ja die Hoffnung nicht auf :lol:
Gruß
FM
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@all,
Aus meiner Erfahrung:
Das Forum ist hinlänglich bekannt und die Versorger lesen hier mit.
Sie werden hier tunlichst nichts posten, außer z.B. seinerzeit Hennessy.
Übrigens wo sind Sie? Lange nichts mehr gehört.
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Na, umso besser.
Wenn die FairEnergie hier tatsächlich mitliest, dann kann ich mir in Zukunft vielleicht meine Erläuterungs-Briefe sparen :D ?
Bisher hatte zumindest ich hier in RT nicht diesen Eindruck.
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Kann mir niemand meine Fragen beantworten? Hier haben doch schon einige Widerspruch bei der Entega eingelegt...
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Hallo svenschmi, die Antworten auf deine Fragen stehen mehrfach hier im Forum - aber hier nochmal für dich zusammengefasst:
Musterschreiben (und viele weitere Infos) findest du hier
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=41&id=115#
Einschreiben an Postfach-Adresse ist o.k.
Gegenrechnung beifügen - zur Begründung des von dir errechneten Abrechnungsbetrages und des neuen Abschlags
(bei Email-Adresse über PN, kann ich dir ein Muster "Gegenrechnung" mailen > XLS oder 123 ?)
Es wird empfohlen die VOR der Erhöhung im Herbst 2004 verlangten Preise anzusetzen (entega: Erhöhung ab 01.08.2004 = Ansatz die von 01-07/2004 gültigen Preise)
Du kannst sowohl die aktuelle Preiserhöhung als auch die zuvor schon verlangten Preise INSGESAMT als unbillig bemängeln.
Der normale Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.
Neuer Abschlag also Abrechnungsbetrag : 12 (zzgl. ca. 2 % Sicherheitszuschlag).
geringerer Abschlag wegen geringerem Verbrauch:
Siehe § 25 AVBGasV
http://www.entega.de/download/avb_gas_eur.pdf
Mache zur Glaubhaftmachung eine Zwischen-Abrechnung - z.B. zur Mitte des Abschlagszeitraums/mit dem Verbrauch zum 30.06./also einfach mal 2 - und verlange gem. § 25 AVBGasV aufgrund dessen eine Anpassung des Abschlags, so dass durch alle für den Abrechnungszeitraum geleisteten und noch zu leistenden Abschlägen der voraussichtliche Abrechnungsbetrag abgedeckt wird.
Oder setze die letzten Abschläge aus, so dass die Abschlagssumme insgesamt den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag decken wird und erwidere auf die Mahnungen entsprechend.
Bedenke bei allem:
Du musst letztendlich immer für dich selbst entscheiden, was du wie tust.
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Hallo Leidgenossen,
habe die Tage den gleichen Brief der Entega auf meinen Widerspruch erhalten wie Merit und Regina. Was habt Ihr darauf hin unternommen?
Nochmal Widerspruch, auch gegen die Preishöhe an sich (hab ich hier im Forum irgendwo mal gelesen)?
Oder einfach nichts machen, da sie die neu errechneten Abschlagszahlungen akzeptiert haben...??
Gruß
Sven
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Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)
FÜR VERBRAUCHER
18.05.2006, 14:40 Uhr
Energiemarkt: Entega-Broschüre informiert über Preisentwicklung
Der Energieversorger Entega erklärt in einer kostenlosen Broschüre, was der Grund für die hohen Energiekosten ist. Die Beschaffungskosten seien stark angestiegen, zudem gehe ein großer Teil des Geldes an den Staat, so dass dem Unternehmen selbst fast nichts von den Einnahmen übrig bleibe.
...
Wie in der Broschüre erklärt wird, sind die Einkaufskosten für Erdgas, auch Beschaffungskosten genannt, in den zurückliegenden Monaten stark angestiegen. Beim Strom sei es derzeit sogar so, dass Entega pro Tag etwa 50. 00 Euro Verlust macht, da die Anträge auf Strompreiserhöhung zum 1. Januar und 1. Mai 2006 vom hessischen Wirtschaftsministerium nicht genehmigt wurden.
..
Damit werde deutlich, welchen geringen Anteil einer Jahresabrechnung eine regionale Energievertriebsgesellschaft erwirtschaftet: Von einer durchschnittlichen Jahresrechnung für Erdgas von 1272 Euro verbleiben 23 Euro bei Entega, während der Staatsanteil bei 292 Euro und die Beschaffungskosten bei 625 Euro lägen.
...
Probleme mit der Arithmetik?
EUR 1.272 Rechnungsbetrag abzüglich
EUR 292 Staatsanteil abzüglich
EUR 625 Beschaffungskosten abzüglich
EUR 23 verbleibender entega- Anteil
Und der Rest ? Verschwindibus ?!!!
Greift etwa ein Buchhalter von jeder Gasrechnung über 330 EUR ab?
Woher stammt eigentlich das Geld für die Broschüren, wenn man schon Verluste schieben will?
Propaganda?
Verbraucher sollten den Inhalt der Broschüren ganz genau auf die Glaubwürdigkeit abklopfen.
Immerhin hat der hessische Versorger E.ON Mitte in seinem Geschäftsbericht 2005 auf Seite 11 deutlich herausgestellt, dass die Informationsversorgung einen hohen Brennwert haben soll.
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Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)
FÜR VERBRAUCHER
18.05.2006, 14:40 Uhr
Energiemarkt: Entega-Broschüre informiert über Preisentwicklung
[...]
Probleme mit der Arithmetik?
EUR 1.272 Rechnungsbetrag abzüglich
EUR 292 Staatsanteil abzüglich
EUR 625 Beschaffungskosten abzüglich
EUR 23 verbleibender entega- Anteil
Und der Rest ? Verschwindibus ?!!!
Greift etwa ein Buchhalter von jeder Gasrechnung über 330 EUR ab?
[...]
Ich bin wahrlich entfernt davon die ENTEGA zu verteidigen, aber der Vollständigkeit halber soll auf die Frage "Und der Rest?" nicht unerwähnt bleiben, dass ENTEGA i.d. gleichnamigen Broschüre und selbigen Grafik auf S. 6 den "Rest" schon angibt, nämlich:
EUR 332 Transportkosten
...was die ENTEGA auch immer darunter versteht und rechnet.
MfG
Santos
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@Santos
Vielen Dank.
Die Seite 6 der Broschüre kannte ich ebenso wie die Grafik nicht.
Dann ergeben sich ca. 23 Prozent Steuern und Abgaben
(genannt wurden früher vom BGW immer 30 Prozent).
Ca. 27,9 Prozent verbleiben in der einen oder anderen Form bei entega (Marge, Netzkosten).
Ca. 49 Prozent sollen auf die Beschaffung entfallen.
Die Vorlieferantenpreise wären eigentlich auch zu teilen in die Kosten des Transportes, welche gleich geblieben sein müssten und in den eigentlichen Gasbeschaffungspreis, der sich nur geändert haben kann (also die Beschaffungskosten abzüglich der Kosten des vorgelagerten Netzes/ Transportes).
Transportkosten wird man die eigenen kalkulatorischen Netzentgelte nennen. Es handelt sich um kalkulatorische Kosten, denen keine tatsächlichen entsprechen müssen. Je nachdem wie weit die kalkulatorischen Kosten von den tatsächlichen Kosten abweichen, um so größer wird die Netzmarge, die natürlich auch bei entega verbleibt.
Die arme Energievertriebsgesellschaft, wenn die interne Netzgesellschaft zu viel für die Netznutzung verlangt.....
Man könnte auch die kalkulatorischen Netzkosten noch um 23 EUR erhöhen, dann bliebe für die Vertriebesgesellschaft gar nichts mehr übrig, was nicht bedeutet, dass keine Marge beim Versorger verbliebe.
Diese könnte sogar sehr hoch sein:
Die BGW- Sturmwarnungen gehen dahin, dass die Bundesnetzagentur die Netzkosten um 30 bis 50 Prozent senken könnte:
http://www.welt.de/data/2006/05/24/891450.html
Dies würde vorliegend eine Ersparnis von 100 bzw. 166 EUR bedeuten.
In den Netzentgelten wäre dann jedoch immer noch ein Gewinn enthalten....
Die oben genannten Werte der BGW- Sturmwarnungen unterstellt, verbleiben bisher mithin mehr als 123 bzw. 189 EUR bei dem Versorger.
Bezogen auf den Nettopreis von 980 EUR (ohne Stuern und Abgaben) wären das 12,55 bzw. 19,28 Prozent des Nettopreises als Gewinn.
Das wäre keine schlechte Rendite für Leistungen der Daseinsvorsorge, jedenfalls aus Unternehmenssicht.
Bezogen auf den Gesamtpreis wären es immer noch zwischen 9,66 und 14,85 Prozent.
Ganz beachtlich und kein Grund zum jammern. Das könnte man wahrlich nicht "fast nichts" nennen.
Bei welchem Erdgasverbrauch kommt man nun zu der durchschnittlichen Jahresrechnung und wieviel der genannten Kosten fließen nun jeweils in die Grund- und Arbeitspreise ein.
Was kostet dann dabei die Beschaffung des Gases und was die Netznutzung in Cent/ kWh (netto)?
Man müsste also wissen, welche Kosten für die Netznutzung auf die Rechnung entfallen. Diese Kosten können sich gegenüber 2004 nicht verändert haben. Dann könnte man sehen wie es sich noch in 2003 verhielt.
Man darf gespannt sein, wann entega die Gaspreis-Urteile des LG Mannheim vom 16.08.2004 und des LG Bremen vom 24.05.2006 auf seinen Seiten einstellt:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php
Auch die Entscheidung des LG Oldenburg vom 15.02.2006 fehlt noch in der Sammlung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Santos,
@Fricke,
Mit ca. 10 bis 15% Gewinn, hier die SW KH 15% vor Steuer, 11% nach Steuer, bewegen sich die Entega in einem Bereich wie alle anderen Endversorger.
Und dass ist für jemanden der für die Daseinsvcorsorge da ist, viel zu viel.!!!
-
Hallo Zusammen,
nach meinen Widersprüchen gegen die Gaspreiserhöhung und die Preishöhe an sich habe ich nun ein Schreiben erhalten, in dem die Entega behauptet:
"Das Bundeskartellamt hat uns zwischezeitlich mitgeteilt, dass es bezüglich unsrer Erdgaspreise keine Beanstandungen hat."
Außerdem sollen wir die Abschläge und die Jahresrechnung nicht kürzen da sonst gemahnt wird.
Stimmt das mit dem Bundeskartellamt? Muss ich jetzt wirklich besser bezahlen?
Gruß
Sven
-
@svenschmi
nein, immer die Ruhe bewahren und abwarten.
Informieren Sie sich hier im Forum und auf den Seiten dees energienetzes
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Auch hier wird man sich nicht ohne Not beim Bundeskartellamt gemeldet haben, um dort Versprechen abzugeben:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2006_02_14.shtml
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Entega räumt selbst mangelnde Transparenz des bisherigen Preissystems für Strom und Gas ein:
http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Entega-49575
Nun will man es vorgeblich besser machen:
http://www.energate.de/news/84303
Es darf bezweifelt werden, dass "Clever" den Namen tatsächlich verdient - jedenfalls nicht für die Kunden.
Clever sind aus deren Sicht nämlich längstens §§ 307, 315 BGB.
Entsprechende Rabatte verstoßen gegen europäisches Wettbewerbsrecht, wie schon den Stadtwerken Bad Kreuznach von der Landeskartellbehörde ins Stammbuch geschrieben wurde.
Staatlich vorgeschriebene Basistarife gibt es überhaupt nicht.
Der Staat schreibt die Tarifhöhe gerade nicht vor, sondern genehmigt für Strompreise lediglich eine Preisobergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
So wird es dann "verkauft":
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15185
Obwohl Hessen Preiserhöhungen verweigert hat, offensichtlich eine ganze Menge Luft in den bisherigen Preisen. Die Preisstellung unabhängig vom Verbrauch lässt jedoch argwöhnen.
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Da ich wissen wollte, was die aktuell angekündigten Preisreduzierungen der ENTEGA wirklich bedeuten, habe ich mal auf Basis meines voraussichtlichen Jahresverbrauchs 2006 gerechnet.
ERGEBNIS - voraussichtl. Jahres-GAS-Kosten
(jeweils netto zzgl. Mwst., jeweils kpl. mit den genannten Preisen durchgerechnet)
(Grundlagen 10.551 kWh Jahresverbrauch, 16 kW VL)
400,83 Euro mit Preisen bis 31.07.2004 (3,20 Ct/kWh, Grundpreis 156€/Jahr) = Basis meiner Gegenrechnung zur Jahres-Abrechnung 2005
515,59 Euro mit Preisen ab 01.01.2006 (4,70 Ct/kWh, Grundpreis 156€/Jahr)
510,12 Euro mit REDUZIERTEN Preisen ab 01.08.2006 "Basis 2" (4,55 Ct/kWh, Grundpreis 66€/Jahr, Leistungspreis 6,00€/Jahr/kW VL)
451,84 Euro mit REDUZIERTEN Preisen ab 01.08.2006 "Basis 1" (4,86 Ct/kWh, Grundpreis 80€/Jahr, Leistungspreis 0€)
Wenn ich davon ausgehe, das ich in den auf den ersten Blick (= rein auf den Verbrauchspreis bezogen) ja tatsächlich günstigeren Tarif Basis 2 falle (wegen der Brennerleistung) > also im Endergebnis eine IRRSINNIGE Preisvergünstigung von 1 % im Vergleich zum Normalpreis ab 01.01.2006.
Bei den vorangegangenen Erhöhungen seit Preisstellung 31.07.2004 von fast 30 % ist das Gehabe der ENTEGA für mich nach wie vor: NICHTS ALS WEITERE KUNDEN-VERARSCHUNG !!!
Denn die Reduzierung der Verbrauchspreise wird über den neu eingeführten Leistungspreis wieder reingeholt! ... soviel auch zur neuen Transparenz ....
Zusatz Rabatte für "ENTEGA Clever-Kunden" habe ich nicht berücksichtigt, da ich ganz bestimmt nicht so "clever" bin, diesem Verein jemals wieder eine EZM zu erteilen.
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Hallo,
auch bei mir ergibt sich - bei Berücksichtigung der aktuellen, von mir aber nicht akzeptierten kwh-Preise - eine Einsparung von sagenhaften 0,66%. Danke, danke, danke Entega. Ich habe sofort Kontakt mit meinem Anlageberater aufgenommen, um diesen enormen außerplanmäßigen Mittelzufluss sinnvoll zu verwenden.
Nach welchen Kriterien wird eigentlich die Verrechnungsleistung ermittelt? Kann man das irgendwie nachvollziehen?
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http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3638
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Hallo zusammen,
Entega versucht offensichtlich, mit der ab August wirksam werdenden neuen Tarifstruktur die Preisentwicklung der letzten Jahre zu verschleiern, da kaum noch Vergleiche möglich sind (nur auf Gesamtkostenbasis). Ich habe vorsichtshalber dem Tarifwechsel widersprochen und erneut zur Offenlegung der Kalkulation aufgefordert. Das wird natürlich am arroganten Verhalten der Entega nicht das Geringste ändern, aber ich habe es wenigstens versucht. Wahrscheinlich werden sie einmal mehr mit der Standardlüge kommen, das Bundeskartellamt hätte ihre Preise nicht beanstandet. Das habe ich inzwischen mindestens in drei Schreiben gelesen. Repetita non placet, Entega.
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Ich habe der entega das Gaspreisurteil des OLG Karlsruhe als PDF gemailt.
Leider ist es jedoch in der Rechtsprechungsübersicht des Unternehmens zu § 315 BGB noch nicht enthalten.
Kunden des Unternehmens können deshalb ja mal via Mail nachfragen oder selbst das Urteil nochmals hilfreich übersenden wie auch das bestätigte Urteil des LG Mannheim, welches ebenfalls noch in der Sammlung fehlt.
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Hat hier jemand eine Idee, was man als entega-Kunde tun muss, um Energie zum e-ben-Billigpreis zu kriegen. Das ist doch offenbar vom gleichen Konzern. Bei t-online habe ich auch zu Congster als Billigmarke wechseln können :wink:
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@Kaktusfreud
e-ben ist nur präsent in den GGEW Versorgungsgebieten und nur dort werden die e-ben Produkte angeboten.
In Darmstadt könne Sie e-ben nicht eben mal beziehen.
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@Cremer
Wenn das tatsächlich so wäre (?), dann dürfte ein Energiekonzern seine Stammkunden (z. B. in Darmstadt) weiter kräftig zur Kasse bitten
und ein paar Ortschaften weiter Neukunden mit Billigpreisen ködern ...
:(
Was sagen die Juristen und das Kartellamt dazu?
Kann ich als entega-Kunde nicht notfalls auf dem Klageweg versuchen,
die e-ben-Preise zu kriegen? Die gehören doch offenbar zum gleichen Konzern.
Kaktusfreund
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@Kaktusfreund,
richten Sie doch mal eine schriftliche Anfrage an die Entega.
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Hallo,
ich habe es endlich geschafft, meine Gegenrechnung zu erstellen und an die Entega zu faxen. Fazit: Nach der Gegenrechnung stünden mir noch 546,09 Euro Guthaben zu.
Entsprechend der bereits für den aktuellen Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen und meiner Gegenrechnung habe ich den neuen monatlichen Gas-Abschlag berechnet: 34 Euro.
Und ich habe der Entega mitgeteilt, dass meine Einzugsermächtigung nur in dieser Höhe gültig ist.
Es kam das hier schon hinreichend bekannte Schreiben mit dem Standardsatz:
Wir möchten Sie bitten, die Abschläge und die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der Rechtssprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- oder Prozesskosten führen könnte.
Heißt das also, dass die Entega weiterhin den überhöhten Abschlag abbuchen wird?
"Schlauerweise" gibt die Entega auf ihren Rechnungen keine Bankverbindung an!!!! Also wenn ich jetzt die Einzugsermächtigung kündigen würde, könnte ich nicht einmal die von mir errechneten Beträge überweisen !
Ist es überhaupt rechtens, auf einer Rechnung keine Bankverbindung anzugeben?
Was soll ich also tun?
Eines weiß ich: Akzeptieren werde ich eine überhöhte Abbuchung AUF KEINEN FALL !
Könnte mir bitte jemand auch noch einmal einen Link zum Gaspreisurteil des OLG Karlsruhe und zum bestätigten Urteil des LG Mannheim geben (beide möglichst als PDF)?
Denn ich fürchte, spätestens nach der (überhöhten) Abbuchung ist dann ein nächster Brief fällig ...
Danke für Euren Rat, ggfs. über persönliche Kurzmitteilung.
Viele Grüße
Regina
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@Regina***,
Man kann den Versorger einwenig ärgern:
fragen Sie doch zunächst die Entega, wie sie die Abschläger haben möchten, da einem Lastschriftverfahren nicht zugestimmt wird:
- Bareinzahlung
- Scheckeinreichung a) per Brief oder b) direkte Übergabe an der Information
- Bankeinzelüberweisung
- Dauerauftrag
Wenn die dann schreiben "per Dauerauftrag" und es ist kein konto angegegben, dann neues Schreiben und nach Bankverbindung fragen.
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@Regina
Entziehen sie der Entega die Einzugsermächtigung schriftlich umgehend
u.fordern sie die Übermittlung der Bankverbindung.
Zahlen sie den von Ihnen errechneten Abschlag monatlich selbst per Überweisung.Sie müßten ansonsten jedesmal die Lastschrift stornieren lassen,wenn ihr Versorger nicht bereit ist,die Abbuchung auf den von Ihnen errechneten Betrag zu begrenzen.
Ungewöhnlich,das auf deren Rechnungen u.Anschreiben keine Bankdaten zu finden sind! :roll:
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@hollmoor
Wenn man Sondervertragskunde mit Einzugsermächtigung als Bedingung ist, sollte man die Einzugsermächtigung nur wirksam beschränken, um keine Nachteile zu erleiden.
Zum generellen Entzug der Einzugsermächtigung kann deshalb nicht geraten werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Richtig!
Aber das wird Regina wissen,ob sie Sondervertragskunde ist mit daran gebundener Einzugsermächtigung.(Gehe ich doch mal von aus)
(Bei mir nur bei Strom so.)
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@hollmoor
Generell kennt man den Kenntnisstand des anderen nicht, so dass man vorsichtig sein muss mit Aussagen, welche von anderen als generelle Empfehlungen angesehen werden könnten.
Der nächste hat das selbe Problem, geht hoffentlich auf "Suchen" und findet den Beitrag, denkt es wäre die Lösung für ihn.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo,
@Cremer
naja, ich will die Entega nicht noch übermäßig ärgern. Muss ja nicht sein ...
Aber trotzdem danke, ich finde es sehr amüsant, einfach nur mal durchzudenken, was ich denn machen könnte . . .
@hollmoor und Herr Fricke
ehrlich gesagt, ich weiß jetzt gar nicht, ob mein Vertrag an eine Einzugsermächtigung gekoppelt ist, denke aber nicht. Ist ein Uralt-Vertrag, bin schon seit jeher bei der Entega, die damals noch HEAG hieß.
In meinem letzten Schreiben habe ich explizit und in Fettdruck geschrieben, dass meine Einzugsermächtigung nur in Höhe von 34,- Euro für den Gasabschlag gilt.
Ich denke mal, das könnte man als "wirksame Einschränkung" bezeichnen?
Und dass mein Fax dort angekommen ist, ist aus dem Antwortschreiben der Entega ja auch ersichtlich.
Ich denke also, ich bringe mal die Bankverbindung in Erfahrung und harre dann der Dinge die kommen.
Entega zieht Gas und Wasser in einem Betrag bei mir ein. Falls sie einen überhöhten Abschlag für Gas einziehen haben sie eben Pech gehabt und es gibt erst mal eine Rückbuchung mit sofortiger Überweisung des von mir errechnten Abschlagsbetrages für Gas und des entsprechend leider mit zurückgebuchten Wasserabschlags.
Und wie auf Mahnungen zu reagieren ist (nämlich gar nicht ...) habe ich ja im Forum schon oft genug gelesen.
- - - -
Wäre es bitte noch möglich, mir die Links zu den Urteilen OLG Karlsruhe und LG Mannheim zu geben?
Dann hätte ich, falls ich denn doch auf irgendwelche Schreiben der Entega reagieren muss, gleich ein bisschen (unangenehmes) Lesefutter für die ...
Danke :) und viele Grüße
Regina
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Die Links:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/
Wegen des Pfads zu einer besseren PDF hier lesen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3660
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf
Diese Urteile sollten sich eigentlich auch hier finden:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php
Ggf. entega nochmals darauf hinweisen, dass die Seite nicht dem aktuellen Stand entspricht.
Bitte immer auch unter Grundsatzfragen lesen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Vielen Dank, habe mir die pdfs gleich gespeichert und kann wenn die Entega mir also Mitte August den alten Abschlag (60 Euro) für Gas abbucht, entsprechend reagieren.
Viele Grüße :)
Regina
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Hallo Forum, ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Anbei meine Entega Historie, habe versucht es kurz zu machen:
Entega, (Ende Juni 05):
Verbrauchabrechnung, inkl. Nachzahlung 380,-
Erhöhung Strompreis von 3,5 auf 3,8
Erhöhung Abschlag von 111,- auf 130,-
Antwort (mitte Juli 05)
Widerspruch wegen Unbilligkeit (Musterschreiben), zahle nur 3,5 und Abschlag bleibt bei 111,-
Kündigung Einzugsermächtigung
Betrag wird seitdem per Dauerauftrag überwiesen
Entega (Ende Juli 05)
Trotz Kündigung Einzugsermächtigung wird ein Einzug versucht.
Schreiben das es nicht geklappt hat und das man es noch einmal versuchen wird.
Forderung Verbrauchabrechnung
Abschlagsforderung neuer Betrag (der alte wurde aber überwiesen)
Rückläuferspesen (3,-)
Entega (Ende Juli 05)
Stellungnahme Widerspruch
Widerspruch und Kürzung der Rechnungsbeträge kann nicht entsprochen werden.
Entega (Anfang August 05)
Zahlungserinnerung
Entega Ende August)
Mahnung
Verbrauchsabrechnung (nur Teil)
2 x Abschlag (130,-)
Mahngebühren
Die bezahlten Abschläge wurden gegen die widersprochene Verbrauchsabrechnung gegen gerechnet. Androhung Einstellung der Versorgung
Anruf bei Entega, Rücksprache bei Buchhaltung und Servicestelle:
Info dass monatlicher Abschlag bezahlt wurde und nicht gegen gerechnet werden darf
Entega (Anfang September 05)
Bestätigung Änderung Abschlagsbetrag auf die alten 111,-
Entega (Mitte September 05)
Antwort Widerspruch gegen Preiserhöhung
"§315 BGB findet keine Anwendung da die Preiskonditionen durch Abschluss des bestehenden ENTEGA Komfort Gas Sonderabkommens mit Ihnen vertraglich vereinbart wurden und somit eine Einigung über Preis sowie Preisanpassung vorliegt. Hinweis das Abschlagsbeträge nicht gekürzt werden dürfen. Für Offenlegung der Preiskalkulation gibt es keine Rechtsgrundlage für mich."
Entega (Anfang Oktober)
Androhung der Versorgungssperre bei Nichtzahlung bis Mitte Oktober
Offene Posten:
Verbrauchsabrechnung (nur Teil)
2 x Abschlagsforderung (wurden teilweise der Verbrauchsabrechnung angerechnet)
2 x Mahnkosten
Antwort: Fax an Entega (6 Tage später, Mitte Oktober 05)
Musterschreiben bzgl. Androhung der Versorgungssperre mit Aufforderung diese zurück zu nehmen. Erteilung Hausverbot.
Widerspruch der Forderungen - mit Hinweis die Verwendung der Abschlagszahlungen einzuhalten und nicht gegen die Verbrauchabrechnung gegen zu rechnen.
Aufforderung eine ordentliche Verbrauchsabrechnung zum alten Preis 3,5 zu erstellen die dann auch überwiesen wird.
8 Monate Funkstille
Entega (Anfang Juli 06)
Verbrauchsabrechnung nach wiederum 2 x erhöhtem Gaspreis (wurde uns nie mitgeteilt)
Festsetzung neuer Abschlag auf 155,- Euro
Nachzahlung
+ 2 x Mahnkosten
+ Forderung Verbrauchsabrechnung (Abschlag der überwiesen wurde)
+ Forderung Verbrauchabrechnung (teilbetrag da Zahlungen zweckentfremdet)
Fragen:
Muss ich der erneuten Preiserhöhung nochmal widersprechen (mit gleichem Musterschreiben)?
Die Androhung der Versorgungssperre wurde bisher nicht zurückgenommen, die Zweckentfremdung meiner Abschlagszahlungen wurden nicht rückgängig gemacht -> muss ich dagegen etwas unternehmen?
Wie kann ich eine Gegenrechnung erstellen um den monatlichen Abschlag genauer festzulegen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Jojo
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@Jojo,
Bitte informieren Sie sich hier im Forum und auf den Energienetz-Seiten.
War bereits vielfach besprochen worden.
Nutzen Sie die Suchfunktion.
Kurz:
Widersprechen Sie gebetsmühlenhaft jedem Preiserhöhungsbegehren des Versorgers und legen Sie Widerspruch ein gegen
a) die Preishöhe an sich und
b) die Preissteigerung.
Erstellen Sie Ihre eigene Jahrerechnung.
Kürzen Sie die Abschläge soweit ein, dass Sie am Ende eine Nachzahlung haben werden und leisten nur diese Differenz.
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Hallo,
diese Antwort hatte ich leider befürchtet. Bin jetzt schon seit mehreren Stunden/Tagen immer wieder hier aber das hat mir leider noch nicht weitergeholfen.
Also, ich werde wieder gegen die erneute Abrechnung und Erhöhung protestieren. Kann ich das alte Musteranschreiben dazu noch einmal verwenden?
Muss ich gegen die nicht zurückgezogene Androhung der Versorgungssperre vorgehen?
Die Gegenrechnung verstehe ich einfach nicht:
Entega kommt bei einem brutto Betrag von 1.653 ,- (380 Tage) auf einen mtl. Abschlag von 133,62 + 21,38 St. = brutto 155,- Euro.
Mit meinem alten Strompreis komme ich auf brutto 1.330,16 (380 Tage). Wie kann ich daraus den mtl. Abschlag berechnen?
Viele Grüße
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Die Gegenrechnung verstehe ich einfach nicht:
Entega kommt bei einem brutto Betrag von 1.653 ,- (380 Tage) auf einen mtl. Abschlag von 133,62 + 21,38 St. = brutto 155,- Euro.
Mit meinem alten Strompreis komme ich auf brutto 1.330,16 (380 Tage). Wie kann ich daraus den mtl. Abschlag berechnen?
Viele Grüße
So wie ich das sehe,werden 11 Abschlagsmonate gerechnet.(Es wurde auf 155,00 € gerundet)Also folglich ihren errechneten Betrag durch 11 teilen,schon haben sie aus ihrer Berechnung den monatlich zu zahlenden Abschlag.
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Hallo,
habe jetzt Post von der Entega gekriegt. Die haben meinen Gas-Abschlag von 60,- auf 47,- Euro runtergesetzt. Von mir gefordert war: 34,- Euro.
Schon "witzig": Ist also doch noch einiges an Spielraum bei der Entega drin ... :twisted:
Was tun?
Widersprechen und die 34,- Euro Abschlag weiterhin fordern?
Und falls 47,- Euro abgebucht werden, Rückbuchung veranlassen und selbst überweisen?
Die Bankverbindung habe ich mittlerweile in Erfahrung gebracht. Die haben tatsächlich bei der Areal Bank für jeden Kunden ein einzelnes Bank-Konto! (hm, da könnte man bei Zusammenlegung bei der Kontoführung bestimmt auch noch einiges an Geld sparen ...)
Danke und liebe Grüße
Regina
@Jojo
Hollmoors Berechnung kommt hin. Entega hat immer 11 Abschläge. Im 12. Monat, in dem die Rechnung erstellt wird, wird kein Abschlag abgebucht.
Bei 380 Tagen stimmt es nicht nicht ganz 100-%-ig mit den Monaten, also ca. 4 % müsstest Du noch draufrechnen auf den von Dir errechneten neuen Monats-Abschlagsbetrag.
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@Regina***
es kommt alleine dfrauf an, ob Sie am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung haben werden oder ein Guthaben.
Sie sollten eine Nachzahlung haben, auf welche Sie nach Erstellung Ihrere eigenen Jahresrechnung eine Nachzahlung haben werden und diese dann leisten.
Man kann das anhand von Gradtagzahlen und letztmalige Kontrolle vor Zahlung des letzten (11. Abschlages) entsprechend steuern.
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Habe mir jetzt das Schreiben der Entega bzgl. Änderung des Abschlagsbetrages noch einmal genau angeschaut.
Die 47 Euro Abschlag sind für Gas und Wasser. Dann haut es also hin.
Seltsam nur, dass die Entega so widerspruchslos die Höhe der Abschläge verringert ...
Ich muss mal schauen, wie mein Gas-Verbrauch im kommenden Januar aussieht. Falls er niedriger ist als letztes Jahr, muss ich wohl nochmal kürzen.
Oder dürfte ich dann die letzte (also die 11.) Abschlagszahlung komplett verweigern?
Danke und viele Grüße
Regina
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Hallo,
jetzt will ich auch mal meinen Senf dazu geben ;-)
Vorab eine Frage: Ist denn bekannt, wie viele Gaskunden wegen der Unbilligkeit die Preiserhöhungen der entega nicht akzeptiert haben?
Ist Euch bekannt, dass es für die Bergstraße einen Anbieter E-Ben GmbH gibt, der deutlich günstiger anbietet als entega? Hat E-Ben etwas mit der entega zu tun?
Gibt es meinen Tarif Entega komfort1 Gas nun nicht mehr? Ich kann ihn auf www.entega.de nicht mehr finden ...? Welche Preise wendet entega für diesen Tarif jetzt ab 01.08.2006 an?
Ich bin seit 2 Jahren mit meinen Schreiben der Unbilligkeit bisher erfolgreich bei einem Gaspreis von 3,2 Cent geblieben. Trotz Drohung von Mahngebühren, Gaseinstellung und Gerichtsverfahren ...
Mit der aktuellen Abrechnung fängt das schon wieder an ... also auf ein Neues. Was mich nervt ist, dass die immer wieder mit den alten Problemen von vorne anfangen. Abschlagszahlung wird mit offener Nachzahlung verrechnet ... Mahnungen ... Einstellung ...
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@ rockzipfel,
Ist Euch bekannt, dass es für die Bergstraße einen Anbieter E-Ben GmbH gibt, der deutlich günstiger anbietet als entega? Hat E-Ben etwas mit der entega zu tun?
E-Ben war schon ein Thema hier im Forum, sogar in selber Rubrik:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3638
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@rockzipfel,
e-ben ist ein Tochterunternehmen der Entega und macht Konkurrenzpreise gegenüber der GGEW und EWR. Sie tritt auch nur in diesem Versorgungsgebiet auf.
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@ rockzipfel
Leider gibt entega den Kunden keine Chance zum konzerninternen Wechsel und verweist auf das seltsam aussehende e-ben-Vertriebsgebiet - mit zwei kleinen Inseln im wilden Süden Hessens:
:roll:
Was passiert, wenn wir einfach nur noch die e-ben-Preise zahlen?
:wink:
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@Kaktusfreund,
in Darmstadt können die Kunden nicht mal eben zu e-ben wechseln.
Ich würde die Entega da mal eben mit einem Schreiben konfrontieren.
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@Kaktusfreund
Den Gedanken, einfach nur die E-Ben Preise zu zahlen, hatte ich auch schon ... eigentlich ist das doch nur in Ordnung ... aber ich glaube, vor Gericht ist es sinnvoller, bei den bisherigen \"alten\" Preisen zu bleiben und nicht noch mehr Durcheinander in die Sache zu bringen. Allerdings würde mich sehr interessieren, ob vor Gericht das Thema E-Ben einfach so von der entega unter den Teppich gekehrt werden kann ...!
@alle
Auf die neuen Preise seit 01.08.06 hat mir noch keiner geantwortet. Gibt es denn zukünftig noch entega komfort1 Gas und zu welchen Preisen?
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Also ich habe der Tarifänderung vorsichtshalber widersprochen, was Entega auch bestätigt hat, und gehe davon aus, vorläufig nach altem Tarif abgerechnet zu werden. Jedenfalls werde ich nach Endabrechnung im März 2007 nur einen Preis von 3,2 Cent/kwh akzeptieren (der Billigkeitswiderspruch läuft ja nebenbei auch noch). Den alten Tarif bietet Entega meines Wissens nicht mehr an. Die neuen Tarife sind ein durchschaubarer Taschenspielertrick, um zukünftige Preiserhöhungen zu verschleiern (keine direkte Vergleichbarkeit mehr). Die angekündigte Kostenverringerung macht bei mir - bei Annahme des letzten aktuellen kwh-Preises - eine Einsparung von sagenhaften 0,66% aus. Ich werde weiterhin auf Offenlegung der Kalkulation bestehen und nach altem Tarif gegenrechnen.
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Hallo,
laut den Medien (ich beziehe mich auf das Darmstädter Echo, Ausgabe 08.08.06) sollten die Gaspreise der entega ab dem 01.08.06 ja mächtig fallen, so dass entega sogar einer der günstigsten Anbieter wäre! Hahaha ... nach zuletzt gültigem
Tarif komfort1 Gas habe ich bei einer
Anschlussleistung von 21 kW und einem
Verbrauch von 11517 kWh/a mit Preisen vom 01.06.06
808,87 EUR zu blechen, mit dem jetzt günstigsten
Tarif Clever Gas2 nun
830,59 EUR ... sagenhaft! Schon wieder eine Steigerung von 2,7 Prozent ...
Oder mache ich da was falsch ...
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Ds Fatale am neuen Entega-Tarif ist die Tatsache, dass nunmehr die Verrechnungsleistung extra vergütet werden muss. Wer bisher eine Anlage mit einer Verrechnungsleistung <= 30 kw betrieb, und das dürften die allermeisten Haushalte sein, wurde in den Tarif Komfort 1 eingestuft und zahlte pauschal 180,96 Grundpreis. Bei einer VL von 21, was die Zuordnung des Tarifs Clever 2 zur Folge hat, ergibt sich nunmehr ein Grundpreis von 222,72, also 41,76 oder 23% mehr. Durch die Einführung des variablen Preises für die VL hat sich Entega eine zweite Stellschraube geschaffen, um zukünftig Preise zu erhöhen. Aus welchem Grund werden bereits Anlagen mit einer VL von 11 kw dem Trarif Clever 2 zugeordnet? Ich würde bei einem Verbrauch von 16.500 kwh mit Tarif Clever 1 günstiger fahren, aber den gesteht mit Entega natürlich nicht zu. Was ist eigentlich mit modulierenden Anlagen? Ich denke, alle modernen Brennwertkessel können das. D.h. die VL liegt zwischen 4 und 25 kw. Ich werde jedenfalls weiter meine Gegenrechnung nach altem Tarif und einem Nettopreis von 3,2 Cent/kwh machen, bis der Billigkeitsnachweis erbracht ist.
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@Napez,
bin mal gespannt, was da kommt.
Bei anderen Versorgern gibt es dies aber bereits schon lange in ähnlicher Form.
Die SW KH haben einen Grundpreis bis 10 KW von 181,xx € und für jedes weitere KW von 8,xx € pro Jahr.
Damit auch \"zwei Stellschrauben\".
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Hallo zusammen,
Entega hat schon reagiert. Aus \"abrechnungstechnischen Gründen\" ist die Weiterführung des alten Tarifs nicht möglich. Wenn ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, würden sie mich in den Basis-Tarif eingruppieren. Das ist mal wieder eine Art Nötigung. Ich verliere ja nach derzeitigem Stand nichts durch den Wechsel in Clever 2, aber es wird wesentlich schwerer werden, zukünftige Preiserhöhungen mit den Tarifen der Vergangenheit zu vergleichen. Des Weiteren belehren sie mich einmal mehr über die angeblich zu ihren Gunsten ausgefallenen Urteile. Mit diesen Unwahrheiten beenden sie jeden Brief. Muss wohl ein Textmodul sein. Ich denke, ich lasse mich unter Vorbehalt doch in den neuen Tarif eingruppieren, werde aber den Nachweis der Feststellung meiner VL fordern. Abgerechnet wird eh erst am Schluss. Ich leiste schon seit zwei Jahren alle Zahlungen nur unter Vorbehalt.
Nochmals eine Frage: Wie wird bei modulierenden Heizkesseln die VL ermittelt?
Noch einen schönen Tag
Napez
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@ Napez > Vielleicht kannst du da was für dich rausziehen
\"Die Verrechnungssleistung ist auf die Nennwärmeleistung
der installierten Gasverbrauchseinrichtung bezogen.\"
Anscheinend kann man aber über die anzusetzende VL auch verhandeln (Seite 23+24 jeweils ganz oben):
http://www.ihk-luebeck.de/HLIHK24/HLIHK24/produktmarken/innovation_und_umwelt/Anlagen/Broschuere_Kosten_sparen_bei_Strom_Gas.pdf
(Achtung die Broschüre ist von 2002)
Grundsätzlich vermute ich bei der neuen Tarifstruktur irgendwo wieder mal einen ganz miesen Trick ...
Zumindest bin ich momentan durch die neue Tarifen stark verunsichert.
In welchem Tarif man tatsächlich landet, wird man wohl erst bei der nächsten Jahresabrechnung sehen ...
:?: Kann mir das Nachfolgende mal einer erklären :?:
Ich hatte das so verstanden:
Wer sich nicht ausdrücklilch für einen bestimmten Tarif entscheidet, ist nach Grundversorgung abzurechnen - dabei ist der Versorger/die entega verpflichtet nach Besttarif abzurechnen.
Treffe ich nun aber eine audrückliche Willensentscheidung - z.B. für den Tarif Clever, dann entfällt dadurch die Verpflichtung zur Besttarifs-Abrechnung :?:
(lt. entega-Text bin ich z.B. 12 Monate an den gewählten Tarif gebunden)
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Man muss nun auch mal anerkennen, dass entega enetgegen der Praxis vieler anderer Versorger auch das Urteil des OLG Karlsruhe veröffentlicht hat:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf
Allein das vorhergehende Urteil des LG Mannheim fehlt wohl noch auf der Seite.
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Oha - das ist brandneu (ich hatte am 06.08.2006 die ENTEGA-Urteilsauflistung als PDF gedruckt/zwecks Weiterleitung, da war das Urteil noch nicht aufgeführt)
Warum ich aber überhaupt hier im Forum reingeschaut habe ...
Wegen einer ganz anderen Sache bin ich gerade auf eine ENTEGA-Seite gestossen, auf der die ENTEGA ihre Berechnung der Abschlagszahlungen erläutert ... für Strom ... aber auch für Gas
Da das schon öfter mal gefragt wurde (und auch mir bisher ein Rätsel war), hier der Link (Titel \"fairer Abschlag\"):
http://www.entega.de/privatkunden/strom/rechnung/abschlagsermittlung/index.php
kleine Anmerkung
... oder ... anhand ... \"der Kundenangaben\"
DAVON wollte die ENTEGA aber rein gar nicht wissen, als ich im Frühjahr 2005 = zu Beginn unseres ENTEGA-Gas-Bezugs mit der ENTEGA über eine Reduzierung der geforderten Abschläge diskutiert habe, weil mir die verlangten 85 Euro doch SEHR hoch vorkamen.
Laut ENTEGA: \"üblicher Ansatz für ein Reihen-Mittelhaus\"
ERGEBNIS:
geforderte (und brav gezahlte) Vorauszahlungssumme 2005: 850,00 Euro
Abrechnungsbetrag lt. verlangten Preisen/Preisabrechnung ENTEGA: 386,59 Euro :x ... soviel also zu \"fairer Abschlag\" :evil:
Da fällt mir ein ...
mit einer Frau Bensheimer hatte ich damals gesprochen
Gradzahltage oder Heizmonate/Nichtheizmonate war für die etwas völlig neues
und auch von \"den jahreszeitlichen Schwankungen, denn im Winter benötigen Kunden in der Regel mehr Energie als im Sommer\" hatte diese Dame noch nie etwas gehört
(wir hatten zwar ab Mrz \"übernommen\", sind aber erst im Juni wirklich eingezogen )
[/list:u]... ich hatte dieser Dame damals ja sogar eine kleine Wette vorgeschlagen, nämlich dass nach meiner Einfachst-Berechnung (Abschläge für 6 Heizmonate, Verbrauch aber nur in 3 Heizmonaten) dann wohl mit einer Erstattung von ca 3 bis 6 Abschlägen zu rechnen sei.
Huhu Frau Bensheimer :D ... sehen Sie, das kam dann ja sogar fast mit
6 hin !!!
War doch echt fair ... von uns als Kunden gelle?!
Die kleine Anmerkung wurde doch etwas länger ... aber ich habe mich auch ohne Widerspruch/Preiserhöhungen in der kurzen Zeit schon sooo über die ENTEGA geärgert.
Ich hoffe, ihr verzeiht meinen Ausbruch.
-
@Merit,
Der Modus für Berechnungen von Abschlagzahlungen ist nicht neu und bekannt.
haben Sie denn Ihr Guthaben erstattet bekommen?
Haben Sie Widerspruch gegen die preishöhe und gegen die Preiserhöhungen eingelegt?
-
In der Tat veröffentlicht Entega jetzt auch das angesprochene Urteil des OLG Karlsruhe. aber nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei! Dies gilt wohl auch für alle anderen Urteile, auf die Entega hinweist. Nur hier handelt es sich durchweg um Entega-gefällige Urteile. Ein Schuft, der Böses dabei denkt.
Lasst Euch nicht verarschen, vor allem nicht beim Preis...
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Hallo Cremer
Haben Sie Widerspruch gegen die preishöhe und gegen die Preiserhöhungen eingelegt?
Ja
haben Sie denn Ihr Guthaben erstattet bekommen?
Das Guthaben aus der Jahres-Abr 2005, das die ENTEGA gemäß den von ihr GEFORDERTEN Preisen (3,80/4,28/4,70) errechnet hat, habe ich erstattet bekommen.
Den Differenzbetrag auf den Erstattungsanspruch, der sich nach meiner Berechnung *1) ergibt, nicht.
*1) auf Basis 3,20 Ct/kWh, d.h. der bis VOR der Erhöhung ab 01.08.2004 von ENTEGA geforderte Preis
Nach anfänglichen Mahnungen und div. Schriftverkehr gibt sich die ENTEGA momentan allerdings mit einer monatlichen Abschlagszahlung von 30,00 Euro zufrieden.
-
@Merit,
8)
Es geht doch
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Amtsgericht Darmstadt:
Energieversorger immer rabiater, Kunden können sich wehren.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_25053848
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Hallo zusammen!
Meine Frage: Hat die Entega eigentlich schon mal jemanden verklagt?
Unser Hintergrund: Wir haben letzten November unsere Gaspreise selbst festgelegt, haben daraufhin viele Drohungen von der Entega bekommen und dann erstmal gar nichts mehr gehört. Nach einem halben Jahr melden sie sich jetzt erstmals wieder, "sicherlich ist es nur Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, die ausstehenden Beträge zu bezahlen" usw.
Ich denke, der ganze Zirkus aus Mahnungen und Drohungen geht jetzt von vorne los.
Meine Frage ist, wie machen die das grundsätzlich? Warten die, bis ein bestimmter Betrag überschritten ist, und gehen dann vor Gericht? Hat da jemand Erfahrungen?
Vielen Dank und schöne Grüße!
(fantastisches Forum!)
Bob
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@Bob
jetzt gibt es offenbar endlich Wettbewerb:
http://www.morgenweb.de/region/heppenheim/20060819_b301114000_23006.html
:wink:
-
@Bob
So ein Mahnschreiben bezüglich einer nicht beglichenen Nachforderung aus der letzten Abrechnung (März 2006!) habe ich kürzlich auch bekommen. Ich habe Entega auf das BGH-Urteil von Juli 2005 verwiesen, wonach bei berechtigtem Widerspruch gem. §315 Abs. 3 BGB eben diese Forderung bis zur erfolgten Feststellung der Billigkeit der widersprochenen Preiserhöhungen gar nicht existiert und somit auch nicht gemahnt werden kann. Ich habe meinerseits an meine Forderung aus meiner Gegenrechnung erinnert. Mal sehen, was jetzt passiert.
Haben hier eigentlich alle Entega-Kunden die Tarifänderung (lateinischer Ausdruck für "Preisverschleierung") hingenommen? Ich habe auch dieser widersprochen. Ansonsten wird es schwerer, die Preisentwicklung zu verfolgen (was wohl Sinn der Übung ist).
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Wenn der harte Konkurrenzkampf an der Bergstrasse zu Ende ist,
koennten die Preise bald wieder (wie bundesweit) nach oben gehen -
Antraege sind offenbar bereits gestellt.
Zudem investiert der Konzern aus Darmstadt (entega & e-ben) offenbar auch eine Menge Geld in Rechtsanwaelte:
http://www.morgenweb.de/region/heppenheim/20060823_srv0000000146210.html
-
*1) auf Basis 3,20 Ct/kWh, d.h. der bis VOR der Erhöhung ab 01.08.2004 von ENTEGA geforderte Preis....
Hallo!
Welcher ENTEGA-Kunde kann mir die STROMTARIFE vor der Erhöhung Sommer / Herbst 2004 nennen? Ich bin sehr dringend daran interessiert. Nach Möglichkeit bitte per PN zusenden.
Ich danke vielmals dafür vorab!
Gruß,
Santos
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http://www.wiesbadener-kurier.de/wirtschaft/objekt.php3?artikel_id=2495018
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Richterschelte mit Wirkung bei Energieversorgern:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=394269
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Seriös sieht anders aus ...
:wink:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=394658
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Hallo,
bin neu hier, darum wahrscheinlich die vielen Fragen.
Also:
Hatte gestern die Info über Tariferhöhung per 01.08.06 im Briefkasten, also rückwirkend.
Habe das mal analysiert, und ein paar Punkte formuliert, die ich unter dem rechtlichen Aspekt nicht verstehe:
a) Wieso können die ohne uns vorab zu informieren und ohne unsere Zustimmung einzuholen automatisch unseren Komfortvertrag für Erdgas auf einen neuen Tarif umstellen? Für mich ist das eine Vertragsänderung die Zustimmungspflichtig ist.
Wieso benötigen die aber zur Umstellung unseres Stromtarifs auf die günstige Variante eine Mitteilung, wieso erfolgt diese nicht auch automatisch?
Wieso müssen einmal Zählerstände festgestellt werden (Strom), einmal nicht (Gas)?
c) Wieso wird nicht mitgeteilt, daß eine Unterlassung des Tarifwechsels auf entega Clever einer Preiserhöhung gleichkommt, da die vorherigen Tarife single und family günstiger waren? Ist das rechtens?
d) Wieso wird nicht mitgeteilt, dass der neue Tarif in den Musterrechnungen lediglich bis zu einer VL von 15 respektive 17 kW vorteilhaft ist? Höhrere Werte der VL führen zu einer teilweise erheblichen Verteuerung, da im Komforttarif der VL Zuschlag erst ab 31 kW erhoben wurde.
e) Es fehlt sogar jegliche Erklärung, was VL bedeutet, wie es berechnet oder festgelegt oder feststellbar ist. Selbst auf deren Homepage führt eine Suche nach VL zu keinem Ergebnis. Wie erhält man also seinen VL - Wert bzw. wie erhalten die ihn -und- wie hoch ist er denn genau?
f) Es fehlt eine Erklärung wie diese Tarifänderung, die wie vorstehend dargestellt, sehr wohl eine Verteuerung darstellen kann, rechtlich zu sehen ist.
Also, wenn das eine Beitragsanpassung z.B. bei einer Krankenkasse wäre, wüsste ich mir zu helfen, so stehe ich relativ ahnungslos da - auch weil wir erst seit ein paar Monaten mit Gas zu tun haben.
Ich sehe das Tarifänderungsschreiben als reines Vertragsangebot welches man annehmen kann oder nicht, ist ja keine Preiserhöhung, entsprechend müsste es da doch evtl. ein Sonderkündigungsrecht geben - weiss jemand wie das ganze rechtlich zu bewerten ist?
Gibt es für Dieburg eine Alternative, was Gas angeht?
Antworten gerne auch als PN an mich
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Hmm,
keine Resonanz, kann mir dann wenigstens jemand einen Verein oder eine Beratungsstelle für den Landkreis DA-DI empfehlen, wo ich das ganze mal persönlich von A-Z durchgehen kann?
Danke
twu
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Bitte lese doch erstmal die FAQ durch.
(http://www.yatoula.com/gif/smiley_4/smiley_1239.gif)
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@ TWU
Ich habe auch nur aus der Presse von der Tarifänderung der Entega erfahren und sofort formell widersprochen. Dies führt lt. Entega zu einer Abrechnung nach - für mich sehr ungünstigem - Basistarif. Meine Gegenrechnung wird aufgrund meines Widerspruchs gem. §315 BGB ohnehin nach altem Tarif und Preis von 2004 erfolgen.
In den neuen Tarifen wird die VL bereits ab 11 kw wirksam. Die VL ist die Spitzenleistung des Heizkessels. Die Berechnung führt in sehr vielen Fällen zu einer Kostenerhöhung.
Es ist sicher kein Fehler, dem Tarifwechsel zu widersprechen. Bezüglich der Rechtsgrundlage zu so einem einseitig verordneten Tarifwechsel müssen Juristen etwas sagen.
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Danke, dann muss ich mal meinen VL - Wert eruieren
@ TWU
bezüglich der Rechtsgrundlage zu so einem einseitig verordneten Tarifwechsel müssen Juristen etwas sagen.
- das hatte ich mir auch gewünscht
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Entega wird lästig. Habe heute wieder eine Mahnung über einen sagenhaften zweistelligen Betrag erhalten, den ich bis zum erbrachten Nachweis der Billigkeit der aktuellen Presigestaltung natürlich nicht bezahlen werde.
Wie das Leben so spielt, liegt zeitgleich ein Werbebrief der GGEW mit durchaus interessanten Tarifen im Briefkasten. Hat schon jemand bei denen abgeschlossen? Ich bin im Moment nicht uninteressiert, würde aber gern auch andere Meinungen lesen.
Gruß
Napez
-
Offenbar haben die zur Zeit nicht nur Ärger mit vielen Kunden, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=34892&pm=1
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Hallo Zusammen,
seit längerem habe ich Einspruch gegen die Preiserhöhungen und die Preishöhe an sich erhoben und habe eine Gegenrechnung und eine Abschlagsanpassung anhand der Preise von 2004 durchgeführt. Nun flattert mir eine Mahnung inkl. Mahngebühren ins Haus mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Hier wird behauptet, dass die Preishöhe gerechtfertigt ist und $315 nicht zum tragen kommt, wie zwischenzeitlich viele Gerichtsurteile beweisen.
Außerdem wurden die neuen Tarife zum 1.8 bekanntgegeben, und das immerhin schon Anfang September ;-)
Außerdem wurde die berühmte Tortengrafik mitgeschickt, welche einer Billigkeitsprüfung aber nicht angemessen und ausreichend ist, oder?
Wie soll ich nun auf die Mahnungen reagieren?
Sollte man Widerspruch gegen die Tarifumstellung einlegen und den alten Preis weiter für die Berechnung ansetzen?
Gruß
Sven
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@ swenschmi
Offensichtlich führt Entega zur Zeit eine automatisierte Mahnaktion durch (man hat ganz einfach die Mahnsperre heraus genommen). Ich bezweifle, dass sie tatsächlich ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Ich habe entsprechend meine Rückforderung gemahnt, ebenfalls mit 2,50 Euro Mahngebühr und ebenfalls mit der Androhung des Mahnverfahrens. Mal sehen was passiert. Zahlen werde ich mit Sicherheit vorerst nicht.
Der Tarifänderung habe ich bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme widersprochen, da sie in meinem Fall sogar bei Annahme der aktuellen Preise des alten Tarifs zu einer Kostenerhöhung führen würde. Angeblich ist es aus "technischen Gründen" nicht möglich, den alten Tarif weiter zu führen.
Entega wird nicht müde zu behaupten, dass aufgrund einer "Vielzahl von aktuellen Urteilen" die Billigkeitsüberprüfung gem. §315 BGB nicht greifen würde. Frag doch mal nach einem rechtskräftigen Urteil, welches exakt auf Entega übertragbar ist. Auf die Antwort bin ich gespannt.
Ich denke jetzt ernsthaft über einen Wechsel zu GGEW nach. Auf jeden Fall lasse ich mir ein Angebot machen. Vielleicht ist es ja das, was Entega bezweckt. So wird man unbequeme Kunden los.
Also fleissig weiter kämpfen und auf keinen Fall einschüchtern lassen.
Gruß
Napez
-
@napez
Schließen Sie nicht voreilig einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter! Die Konditionen werden sicher schlechter sein, als die bisherigen (Stand 2004- oder noch frührer) ihres derzeitigen Versorgers.
Das §315 BGB in einigen der letzten Entscheidungen keine bedeutende Rolle mehr spielte, liegt vorwiegend daran, dass es auf die Billigkeit der Preise oft gar nicht mehr ankommt (siehe nur Bremen, Berlin, Dresden, Leipzig), weil die Preisanpassungsklausel (nach §307 BGB) unwirksam ist.
Da anzunehmen ist, dass fast alle Versorger derzeit unzulässige Preisklauseln benutzen, könnte auch ihre Unwirksam sein. In diesem Fall käme es auf §315 BGB gar nicht mehr an.
Mit einem neuen Vertragsabschluss akzeptieren Sie jedoch die dann geltenden Konditionen und könnten frühestens der nächste Erhöhung Widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
-
Hallo zusammen,
ich habe mich erdreistet, bei Entega nachzufragen, wieso ihr Mitbewerber GGEW in der Lage ist, ihren Gaspreis um 11% zu unterbieten. Hier die Antwort:
"Sehr geehrter ..., die ENTEGA bietet Ihnen Transparenz in den Tarifen. Wir haben zum 01.08 unser Tarifsystem gestrafft. So gibt es nur noch 2 Tarife und dazu unser Rabattsystem. Unsere Philosophie ist es, dem Kunden, der uns in der Betreuung weniger Aufwand bereitet, zu entlasten. Das tun wir mit unserem Rabattmodel. Beim Rabattmodel bsp. Einzugsermächtigung spart der Kunde 17,40 jährlich. Wenn Strom und Gas oder Wasser auf einer Rechung abgerechnet werden, erhalten Sie sogar 34,80 Euro jährlich als Rabatt. Dieser Rabatt ist übrigens höher als es beispielsweise ein Wettbewerber in der Region anbietet, z. B. das GGEW. Wir verfolgen diese Philosophie konsequent. So wird es in Kürze einen Rabatt für Online und das Energiesparprogramm geben. Weitere Rabatte sind angedacht. Auf den ersten Blick zahlen Sie ggf. weniger. Dafür müssen Sie sich aber für 2 Jahre binden, falls Sie das Angebot des GGEW ansprechen wollen. Und das zu einem Zeitpunkt, da der Wettbewerb gerade erst beginnt. Wir verfolgen unsere Preisphilosopie konsequent weiter. Mit freundlichen Grüßen Ihre ENTEGA-Kundenbetreuung"
Was beweist, es gibt keine dummen Frage, sehr wohl aber dumme Antworten. Das Entega mit der neuen Tarifstruktur vor allem sparsame Verbraucher mit - möglicherweise - etwas überdimensionierten Heizanlagen abzockt, darauf weisen sie natürlich nicht hin. Ich hoffe nur, dass ihnen die Kunden in Heerscharen davon laufen.
Im übrigen soll Entega seine Preisphilosophie nicht nur konsequent weiter verfogen, sondern endlich offenlegen.
-
@Napez,
es könnte sein, dass dieses (geplante) Rabattierungssystem gegen den Artikel 82 der EU-Verfassung verstößt.
Ich habe momentan nicht die Zeit dies zu überprüfen.
-
Hallo Cremer,
konnten Sie mittlerweile nachprüfen, ob dieses Rabattierungssystem der Entega gegen den Artikel 82 der EU-Verfassung verstößt?
Immerhin ist dieses Rabattierungssystem nicht nur geplant, sondern wird bereits tatkräftig durch die Entega umgesetzt, die ihren Kunden Unterschriften für das Einverständnis abfordert. Habe selbst vor kurzem einen solchen Brief erhalten.
Und ist es rechtens, dass die Entega eine Einmalzahlung fordert, damit die Preisgarantie (in diesem Fall für Strom) bis zum 30.06.2007 gewährt wird?
IMHO ist das doch nichts anderes als eine (versteckte) Energie-Grundpreiserhöhung!
Und noch eine Frage:
Ist es überhaupt rechtens, erst IM NACHHINEIN über eine Tarifänderung zu informieren? (IMHO nämlich nicht, dem Kunden muss genügend Zeit zum Widerspruch oder zum Wechsel gegeben werden).
Falls die Angelegenheit zu heikel fürs Forum ist, bitte per PM.
Bin nach wie vor am Kämpfen mit Entega.
Danke und viele Grüße
Regina
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Von Kundenflucht, Angstkampagne und Rechtsstreitigkeiten ...
:roll:
Entega unterliegt im Streit zwischen südhessischen Energieversorgern
dpa-Meldung, 30.09.2006
Darmstadt - Im öffentlichen Streit zwischen südhessischen Energieversorgern hat die Bensheimer GGEW Bergstraße AG am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt einen Etappensieg errungen. "Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Entega KG wurde stattgegeben", sagte eine Sprecherin des Gerichts. Demnach darf Entega, eine Tochtergesellschaft der Darmstädter Heag Südhessische Energie AG (HSE), ab sofort nicht mehr behaupten, dem Konkurrenten drohten "mögliche Versorgungsengpässe im Winter". Mit dieser "Angstkampagne" habe Entega Kunden der Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW) abwerben wollen, hieß es am Freitag in Bensheim.
Die GGEW hatte für den Fall der Zuwiderhandlung beantragt, ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft an den Entega-Geschäftsführern zu vollstrecken. Das Landgericht sei den Anträgen der GGEW AG in allen Punkten gefolgt. GGEW-Vorstand Peter Müller warf dem Wettbewerber vor, "mit gezielten Falschmeldungen und windigen Spekulationen Verbraucher an der Bergstraße einzuschüchtern". Dies zeige "die Angst aus Darmstadt vor der Flucht weiterer Kunden".
Die GGEW will sich für die Heizperiode 2006/07 rund 20 Prozent ihrer Gasmengen von Entega liefern lassen. Grund dafür sei eine noch bis 2008 gültige Mindestliefervereinbarung, teilte das Unternehmen in Bensheim mit. "Zu Monopolzeiten mussten wir das ganze Erdgas von unserem Vorlieferanten aus Darmstadt kaufen", sagte Müller. Die Entega hatte aus dem Lieferantrag abgeleitet, die GGEW habe möglicherweise nicht genügend Gas zur Verfügung und dies öffentlich mitgeteilt.
Die Entega-Mutter HSE nahm das Urteil am Freitag gelassen entgegen. "Wir kennen den Wortlaut des Urteils noch nicht. Aber wir haben alle unsere Klagen zurück gezogen und die Rechtsstreitigkeiten beigelegt", sagte ein Sprecher. Leider habe der Wettbewerber ein Fair-Play-Angebot nicht angenommen. "Der Gegenvorschlag hätte in der Abschaffung des Wettbewerbs gegipfelt, denn er wäre beinahe einer Preisabsprache gleich gekommen." Die HSE wolle nicht die Gerichte, sondern den Markt entscheiden lassen.
Seitdem die beiden Unternehmen an der Bergstraße und anderen Teilen Südhessens in Konkurrenz zueinander stehen, entwickelte sich ein harter Preiskampf begleitet von öffentlichen Kampagnen. Da es dabei nicht nur um die eigenen Stärken, sondern auch um angebliche Schwächen des Mitbewerbers ging, folgte eine Reihe von gegenseitigen Unterlassungsklagen.
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Hallo,
hatte am Dienstag einen Anruf vom Emnid-Institut (ob es nun wirklich das Emnid-Institut war, kann ich nicht nachprüfen, mein Tel. zeigt die Nr. nicht an). Sie führten eine Umfrage bei Entega-Kunden durch, die in der letzten Zeit eine Beschwerde bei der Entega -entweder mündlich oder schriftlich- eingereicht hätten und hätten ein paar Fragen an mich.
Da es mir im Moment sowieso nicht gut geht, habe ich gesagt, dass ich für derlei Umfragen nicht zur Verfügung stehe und aufgelegt.
Außerdem: Traue keiner Umfrage, deren Ergebnisse du nicht selbst geschönt hast ...
Fazit für mich:
Entega hat meine Daten (welche Daten genau?) an Emnid (wenn es denn Emnid war) weitergegeben, ohne mich vorher zu fragen oder Bescheid zu sagen.
IMHO ist das unzulässig.
Was kann ich tun bzw. was sollte ich tun?
Danke und viele Grüße
Regina
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liebe mitstreiter im geiste,
ich habe nach widerspruch und nichtzahlung jetzt die erste mahnung auf dem tisch, inkl. mahngebühren und androhung einen gerichtlichen mahnverfahrens beim zuständigen amtsgericht. Dazu habe ich 3 Fragen:
1.) wer hat hier schon erfahrungen?
2.) ist schon jemand von euch gerichtlich gemahnt worden?
3.) muss ich auf das schreiben mit einem gegenschreiben reagieren?
danke vorab...
p.s. bei mir geht es um einen betrag von mehr als 300 Euro
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@EntegaRebell,
bitte informieren Sie sich hier auf den Seiten des Forum und auf den Seiten von www.energienetz.de
Sie finden da die Antworten auch auf andere Fragen
Nutzen Sie die Suchfunktionen
Wir können leider nicht für jedes neue Forummitglied "alles von Anfang an" erläutern.
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@Entega Rebell:
1) Hatte ich auch schon, keine Angst haben.
2) Soweit kam es noch nicht und wird es wahrscheinlich auch nicht kommen.
3) Ich habe einfach erneut das Einspruchscheiben geschickt, mit dem Hinweis das sie von Mahnungen Abstand nehmen sollen weil nicht gerechtfertigt.
Daraufhin kam sogar noch ein Schreiben, in dem man mir weißmachen wollte, dass die ganzen Gerichtsurteile ihnen recht geben, bla,bla.
Habe nochmal geantwortet und gefragt welches Urteil auf Entega anwendbar ist und seitdem ist Ruhe. Außerdem habe ich der Tarifumstellung zum 1.10. widersprochen.
Also, net verrückt machen lassen....
Sven
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@ Cremer: Hab ja schon gesucht, aber zum gerichtlichem Mahnverfahren und Entega leider nix gefunden.
@ Sven: Danke, ich schreib mal wieder der Entega auf Grundlage des Musterbriefes bzgl der Mahngebühren.
Ist es eigendlich notwendig auch den neuen Tarifen der Entega zu widersprechen? Ich habe ja schon bereits den alten Tarifanpassungen widersprochen und solange die nicht gültig sind, sind die anderen doch auch nichtig oder?
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@Entega Rebell
Ich reagiere auf Mahnungen oder die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bisher grundsätzlich überhaupt nicht. Das gleiche gilt für Schreiben, in denen Entega schreibt, daß die Gerichtsurteile ihnen recht geben. Auch bei der Erwähnung einer Versorgungssperre, die aber wegen fehlendem Termin keine echte Androhung darstellt, reagiere ich nicht.
Ich bin auch der Meinung, daß ich nicht jedesmal bei einer Tarifänderung wiedersprechen muß. Ich wiederspreche lediglich der Jahresabrechnung, berechne den Betrag selbst über ein Excelsheet und lege die zu zahlenden Abschlagszahlungen entsprechend meinen letzten Verbrauchszahlen selbst fest.
Für den Fall eines gerichtlichen Mahnbescheides, gibt es hier kurze Infos - http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4473&back_cont_id=1707
@Regina***
Ich würde bezüglich des Anrufes nichts unternehmen, dafür wäre mir die Zeit zu Schade, zumal es auch nicht allzuviel vorzuweisen gibt.
Wenn die aber schon mal anrufen (für die Zukunft), könnte man vielleicht einige Daten in Erfahrung bringen, nur für den Fall, daß man später mal was lostreten will :-)
- Name des Anrufers?
- Adresse des Anrufers/Instituts?
- Telefonnummer zur Verifizierung?
- Umfrage im Auftrag von wem (Unternehmen und Person)?
- Wie gelangten meine Daten zum Institut?
Und dann vielleicht auch eine Mitschrift der Fragen. Zumindest würde mich das interessieren, was sie denn Fragen.
Gruß
eislud
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@eislud
Auch mit ein Bekannter hat erneut von der Entega ein "Mahnschreiben" erhalten. Ebenso wurde auf neue tarife hingewiesen, die kostengünstiger seien.
Ich rate allerdings auch hier erneut den Widerspruch gemäß Musterbrief einzulegen.
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@EntegaRebell
Hallo,
ich habe auch schon ein Mahnschreiben mit Mahngebühr und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens bekommen. Ich habe nur auf das allseits bekannte BGH-Urteil verwiesen, gem. dessen der Anspruch auf erhöhte Bezugspreise erst nach einer Billigkeitsüberprüfung besteht. Seitdem ist Ruhe. Das alberne Formschreiben mit dem Verweis auf angeblich zu Gunsten der Energieversorger gefallener Urteile habe ich auch schon mehrfach erhalten. Darauf hin habe ich um Benennung nur eines einzigen rechtskräftigen und anwendbaren Urteils gebeten. Ergebnis: Schweigen im Walde. Wie zu erwarten. Entega weiß nur zu gut, dass sie zu überhöhten Preisen fakturiert. Sobald ein geeigneter Wettbewerber auftaucht, werde ich wechseln. Bisher gibt es leider nur die GGEW.
Ist hier schon jemand bei denen unter Vertrag?
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Hi,
der Zeitungsartikel ist schon eine Weile her, ich war ein paar Tage weg.
[Edit von Evitel2004: Zeitungsartikel bitte nicht komplett kopieren, darum gelöscht]
Bzgl. des Anrufs vom Emnid-Institut habe ich Entega ein Fax geschickt:
++++++ (Wortlaut des Briefes) +++++++
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.10.2006 um ca. 14:30 Uhr erhielt ich einen Anruf vom Emnid-Institut. Man wolle eine Befragung mit Kunden durchführen, die an die Entega telefonisch oder schriftlich in der letzten Zeit eine Beschwerde eingereicht haben.
Aufgrund dieses Anrufes muss ich annehmen, dass Sie -ohne mein Einverständnis dafür zu besitzen- Daten über mich an Dritte weitergegeben haben.
Ich fordere Sie hiermit auf mir umgehend mitzuteilen,
1. an wen Sie Daten von mir weitergegeben haben,
2. welche Daten Sie von mir weitergegeben haben.
Ferner fordere ich Sie auf, eine Datenweitergabe in Zukunft zu unterlassen und den entsprechenden Stellen, denen Sie meine Daten gegeben haben, mitzuteilen, dass diese meine Daten weder benutzen noch weitergeben, sondern sie umgehend vernichten und Ihnen eine entsprechende Bestätigung zusenden.
Außerdem erwarte ich von Ihnen eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Ihre Rückäußerung erwarte ich bis spätestens zum 30.11.2006.
Hochachtungsvoll
++++++ (Ende Wortlaut des Briefes) +++++++
Sollte Entega bis dahin nicht entsprechend reagiert haben, werde ich mich an die entsprechende Stelle beim RP Darmstadt wenden, die die Angelegenheit dann weiter verfolgen wird. Schließlich ist unerlaubte Datenweitergabe verboten ...
Naja, eine Umfage könnte ich ja rein theoretisch - falls nochmals so etwas käme - über mich ergehen lassen. Mir die Fragen anhören und dann sagen: Kein Kommentar ... andererseits gehe ich davon aus, dass die Antworten dann geschönt und erfunden werden ...
Wenn ich an den oben zitierten Zeitungsartikel denke, kann ich mir vorstellen, dass die Information, Verivox habe Entega als günstigsten Anbieter ermittelt, auch so eine geschönte Info ist.
Weiß jemand etwas von diesem Preisvergleich durch Verivox? Wo ist dieser Preisvergleich nachzulesen?
Viele Grüße
Regina
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Ich bin mir sogar sicher, dass es sich um eine von Entega selbst "geschönte" (um nicht zu sagen gelogene) Darstellung handelt. Es ist zwar richtig, dass Entega zum 01.08.06 den Gasbezugspreis geringfügig gesenkt hat, gleichzeitig wurde aber bereits ab 10Kw die Verrechnungsleistung mit 6,95 Euro pro Kw einbezogen. Die Dummen sind einmal mehr die mit modernen und sparsamen, aber leistungsstarken Heizungen. Wenn Entega einem Preisvergleich durch Verifox standhalten kann, glaube ich wieder an den Weihnachtsmann.
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@Regina***
@Napez
Gaspreisvergleich verivox siehe hier:
http://www.verivox.de/gas/index.asp
PLZ, Jahresverbrauch und Heizleistung eingeben, schon gehts los.
Nach meiner Erfahrung stimmen die Verivox-angaben.
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Danke für den Link. Er bestätigt meinen Wissensstand. Entega ist gegenüber GGEW bei meinen Verbrauchsdaten um mehr als 10% teurer. Natürlich nicht auf Basis der Preise von 2004. Nur die zu halten ist sicher eine Illusion. Ich werde wohl demnächst wechseln.
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Hallo Zusammen,
jetzt habe ich im Bereich Strom auch die Faxen dick. Hatte einen Anruf von Entega, wo man mir den Clever-Tarif anbot. Da ich für telefonische Abschlüsse ja 2 Wochen Rücktrittsrecht habe, habe ich einfach mal zugestimmt. Bisher nutzte ich den entega family Tarif, der jetzt abgeschafft wird. Jetzt kamen die Unterlagen:
Clevertarif ab 8/2006: 13,85ct/kWh
Bisher entega family:
2001: 9,6 ct/kWh
07/2006 11,55 ct/kWh
Der "Clever-Tarif" beinhaltet also "nur" 20% Aufschlag, da kann man ja richtig sparen.
Zumal in den Unterlagen auch der Preis für die Grundversorgung aufgelistet ist:
Ab 3000kWh/Jahr: 13,6 ct/kWh bei allerdings höherem Grundpreis.
Fragen:
Wie wird ein solcher Grundpreis festgelegt?
Wieso ist es erlaubt, Sondertarife anzubieten, die günstiger sind als die Grundversorgung, wenn doch jeder ein Recht auf die günstigsten Tarife in der Grundversorgung hat?
Kann ich Einspruch nach $315 erheben und dann den Preis von 2001 zahlen (der Arbeitspreis ist bei der Menge sogar in Verbindung mit dem höheren Grundpreis um ca. 170EUR/Jahr billiger), bzw. die Zahlung ganz einstellen, wenn ich mich in den Grundversorgungstarif umstellen lasse?
Oder kann ich den damaligen Arbeitspreis nicht anwenden, weil es ein Sondertarif war? Weiß jemand, wie der damalige Grundversorgungspreis war?
Kann der bisher verwendete Tarif (entega family) einfach durch einen teureren Tarif ersetzt werden?
Fragen über Fragen....
Wie gehe ich am besten vor?
Grüße
Sven
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Kann mir hier keiner helfen, welchen Arbeitspreis ich ansetzen kann wenn ich mich in den Grundversorgungstarif umstellen lasse (was ja wohl eh automatisch passiert, wenn ich den neuen Tarif ablehne)?
Grüße
Sven
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Hallo Zusammen,
ich muss leider nochmal nachhaken.
Im Gasbereich habe ich vor über einem halben Jahr Widerspruch nach §315 eingelegt und bin dank des Forums doch recht firm, was die Thematik anbelangt.
Im Strombereich bin ich aber noch neu und weiß einfach nicht, wie ich wegen der Wettbewerbssituation mit der neuerlichen Preiserhöhung umgehen soll/kann.
Der bestehende SonderTarif wird scheinbar abgeschafft, der neu angebotene Tarif ist rund 20% höher.
Auf welchen Preis kann ich mich für die zukünftige Abschlagszahlung/Jahresabrechnung berufen, wenn ich den neuen Tarif nicht annehme und somit vermutlich in den Grundversorgungstarif eingestuft werde??
Kann der Versorger mir nach meinem Widerspruch kündigen?
Ich bräuchte bitte dringend Rat, weil sonst die Widerspruchsfrist gegen den neuen Tarif abläuft.
Grüße
Sven
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@svenschmi,
Was ist der Unterschied zwischen
- clever mit 13,85 ct/kwh
- family mit 11,55 ct/kwh?
Da gibt es m.E. Unterschiede im Grundpreis und Leistungsgrenzen (bis xxxx kwh, ab yyyy kwh)
Der Sondertarif versteht vielleicht ab einer Mindestabnahme?
Dies hat sicher mit dem Wettkampf gegen die GGEW zu tun.
Realistisch läßt sich aber ein Widerspruch zu Strompreise auf der Basis September 2004 durchsetzen. M.E. ist 2001 nicht realisierbar.
Verstehe auch nicht gfanz, dass die Grundversorgung günstiger sein soll.
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@ Cremer
clever ist der neue Sondervertrag. Keine Leistungsgrenzen, 60EUR netto Grundpreis.
family war der bisherige Tarif, Grundpreis laut letzter Jahresabrechnung 63EUR netto, keine Leistungsgrenzen.
Der neue Basisversorgungstarif ist ab 3001 kWh (trifft mich momentan) und hat einen Grundpreis von netto 93EUR.
Setzt man diesen Basisversorgungstarif mit dem Arbeitspreis von 2004 an, kämen bei meinem Verbrauch ca. 50 EUR weniger im Jahr raus als mit dem ach so cleveren "Clever-Tarif".
Kann ich also den Arbeitspreis von 2004 verwenden obwohl dieser meines Erachtens ein Sondertarif war?
Kann mit der Versorger kündigen wenn ich Widerspruch nach §315 einlege?
Grüße
Sven
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@svenschmi,
ja, nehmen Sie den Preis 2004, auch wenn es ein Sondertarif war.
Kündigung neín, sofern dieser Versorger der Netzinhaber ist und dann muss eine Weiterversorung gewährleistet sein.
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Hallo, liebe Entega-Geschädigte,
in Ihrem "Hochglanzmagazin" Ausgabe 12/06 behauptet Entega doch allen Ernstes, einer der günstigsten Gasanbieter mit der niedrigsten Preissteigerung zu sein. Nachdem sich mein Lachkrampf nach 45 Minuten gelegt hat, habe ich die "Berechnung" genauer angesehen. Entega rechnet mit einem Verbrauch von 20.000 Kwh und - jetzt kommt´s - einer Verrechnungsleistung von 10 Kw. Welche halbwegs moderne Heizanlage, die einem Verbrauch von 20.000 Kwh genügen soll, entspricht denn dieser Vorgabe??? Bereits bei 11 Kw werden - ohne jegliche Mehrleistung von Entega - 76,56 Euro zusätzlich fällig (nach altem Tarif erst ab 30 Kw VL). Bei realistischen 18 Kw sind es bereits 125,28, bei aktuellen Anlagen mit ca. 24 Kw sogar 167,04. Damit rutscht Entega wohl wieder auf einen der ihr gebührenden "Spitzenplätze".
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Änderung der Tarifstruktur zum 01.08.06 ausschließlich der Verschleierung der bisherigen Preisentwicklung dient.
Also durchhalten, Leute, lasst Euch nicht irre machen.
Trotzdem ein schönes Wochenende
Napez :evil:
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@Napez,
nur ruhig Blut :wink:
Papier ist geduldig.
Sind doch nur Beispielrechnungen
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@ Cremer
Sicher ist das "nur" eine Beispielrechnug. Ich fürchte nur, dass viele Entega-Kunden diesen Unsinn auch noch glauben. Leider tummeln die sich nicht in diesem Forum der gut Informierten :wink:.
Gruß
Napez
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@Regina***
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.10.2006 um ca. 14:30 Uhr erhielt ich einen Anruf vom Emnid-Institut. Man wolle eine Befragung mit Kunden durchführen, die an die Entega telefonisch oder schriftlich in der letzten Zeit eine Beschwerde eingereicht haben.
...
Ihre Rückäußerung erwarte ich bis spätestens zum 30.11.2006.
Gab es schon Antwort von Entega.
Gruss eislud
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Strompreis-Abrechnung sorgt für Ärger
...Ohne Rücksprache, echauffiert sich H., der mit seiner Frau in einem Einfamilienhaus lebt, sei man vom Familientarif auf den für ihn ungünstigeren Singletarif umgestuft worden. "Mit der Begründung, dass wir im September 2005 Widerspruch eingelegt hätten gegen den höheren Strompreis", schildert H. den Fall aus seiner Warte. "Sobald wir den Einspruch zurückziehen würden, würde man wieder mit uns sprechen, hieß es. Das ist Erpressung", empört sich der Mann....
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2651802
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Hallo, liebe Entega-Geschädigte...
Hallo!
Betreffend der Gas-Endabrechnung - im Tarif der Grundversorgung, die den Zeitraum VOR dem 01.10.2006 abrechnet, und nach umfangreichem Widerspruchsschreiben gegen die Gaspreishöhe an sich (!) und Gaspreiserhöhung, schreibt ENTEGA folgendes:
"Mittlerweile liegen mehrere Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die bestätigen, dass die Preiserhöhungen der Energieunternehmen auf Grund der Steigerung der Bezugskosten zulässig sind. Die Urteile machen deutlich, dass die von Ihnen angemahnte "Billigkeit" (§315BGB) der Preise in diesen Fällen gegeben ist. Eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil aufgrund der zum 01. Oktober 2006 erfolgten Öffnung des Gasmarktes und dem damit verbundenen Wettbewerb ENTEGA keine Monopolstellung hat.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch zurückzuziehen und die Abschläge sowie die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen und ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der bestehenden Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- und Prozesskosten führen könnte."
Meine Fragen:
1. Habe ich da irgendetwas verpasst?
2. Es gibt Urteile, auf die die Gasversorger sich rechtssicher und urteilsfest berufen können?
3. Ich kann also den Gasversorger mittlerweile frei wählen?
Das ALLES wäre mir völlig neu, lerne aber sehr gerne dazu! Wer hat da mehr Infos als ich, die diese Versorgerhaltung begründen können?
4. Und selbst wenn dies ALLES so wäre, wenn der hier betreffende Abrechnungszeitraum VOR dem 01.10.06 liegt, welche Auswirkung hätte eine Entscheidung, die den Zeitraum NACH dem 01.10.06 betrifft?
5. Wie viel ist, solange die Billigkeit der Preishöhe und -erhöhung nicht nachgewiesen wurde, überhaupt fällig? M.E. und nach intensiver Durchsicht der Beiträge hier, gar nichts, da ich ja den "billigen" Preis nicht selber errechnen oder schätzen kann, oder?
DANKE vielmals für die Aufklärung!
Allen mitlesenden "Rebellen" und Energieversorgern
eine gute Zeit "zwischen den Jahren"
wünscht
der Fabio
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Ich habe einen ähnlichen Brief erhalten.
Das ist nur ein Einschüchterungsversuch.
zu 1. Nein, nichts verpasst, zumindest nichts zum Thema. :lol:
zu 2. Es gibt zumindest ein Urteil, vermutlich aber mehrere, in denen nur die Billigkeit der Preiserhöhungen und nicht des Gesamtpreises bemängelt wurde. Beispiel: LG Bonn - (8 S 146/05). Das Gericht sah sich deshalb nicht beauftragt, die Billigkeit des Gesamtpreises zu prüfen. Das Urteil ging zugunsten des Versorgers, ist aber, glaube ich, noch nicht rechtskräftig wegen Berufung.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4180&highlight=146
zu 3. Frei wählen, ist etwas übertrieben. Im Entega-Gebiet kann man mittlerweile auch zu GGEW. Siehe auch @Napez 10.11.2006 11:35 weiter oben.
Auf eine Monopolstellung kommt es nicht an, sondern auf eine einseitige Leistungsbestimmung.
zu 4. Die Frage stellt sich nicht.
zu 5. Bei einer Grundversorgung ist nichts fällig bis die Billigkeit nachgewiesen ist. Bei einem Sondervertrag ist zuerst mal der vertraglich bestimmte Anfangspreis fällig, sofern es einen gibt. Der Anfangspreis kann aber auch schon einseitg bestimmt sein und unterliegt damit auch eigentlich der Billigkeit. Auch hier wäre dann nichts fällig.
Siehe auch hier 22.12.2006 13:46: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4661
Gruss eislud
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@eislud,
richtig, es ist nichts fällig (Punkt5)
Trotzdem sollte man sich kritisch fragen, ob man weiterhin bereit ist, die Abschläge zu zahlen.
Wenn ja, dann auf alle Fälle gekürzt.
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@eislud,
richtig, es ist nichts fällig (Punkt5)
Trotzdem sollte man sich kritisch fragen, ob man weiterhin bereit ist, die Abschläge zu zahlen.
Wenn ja, dann auf alle Fälle gekürzt.
Ich bin auch der Meinung, dass nichts fällig ist, daher auch das entsprechende Schreiben des Versorgers, weil dieser genau dieses Problem hat, dass er immer noch auf den abgerechneten Betrag wartet. Wer möchte aber schon einen unbilligen Preis zahlen...?
Ein Abschlag steht im übrigen nicht an, da es um die Abschlußrechnung ging/geht!
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@Fabio,
um so besser !!
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ENTEGA erhöht zum 01. Jan. 2007 erneut die Stromtarife
...um 4%, und das exklusive der Mehrwertsteuererhöhung!
Details vgl. hier:
Echo-Online vom 29.12.06:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=419979
Echo-Online vom 30.12.06:
http://www.echo-online.de/service/detail.php3?id=113218
ENTEGA-Preisinfo:
http://www.entega.de/privatkunden/strom/preise/darmstadt_suedhessen_mainz/index1.php#tarif1
So verschafft sich dieser Energieversorger ein verspätetes Weihnachtsgeschenk. Ohne mich! Der nächste Widerspruch lässt grüßen.
Gruss,
der Fabio
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Hallo!
Betreffend der Gas-Endabrechnung - im Tarif der Grundversorgung, die den Zeitraum VOR dem 01.10.2006 abrechnet, und nach umfangreichem Widerspruchsschreiben gegen die Gaspreishöhe an sich (!) und Gaspreiserhöhung, schreibt ENTEGA folgendes:
"Mittlerweile liegen mehrere Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die bestätigen, dass die Preiserhöhungen der Energieunternehmen auf Grund der Steigerung der Bezugskosten zulässig sind. Die Urteile machen deutlich, dass die von Ihnen angemahnte "Billigkeit" (§315BGB) der Preise in diesen Fällen gegeben ist. Eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil aufgrund der zum 01. Oktober 2006 erfolgten Öffnung des Gasmarktes und dem damit verbundenen Wettbewerb ENTEGA keine Monopolstellung hat.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch zurückzuziehen und die Abschläge sowie die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen und ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der bestehenden Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- und Prozesskosten führen könnte."
Das ist der Entega-Standardbrief, mit dem wohl auf ziemlich dümmliche Weise versucht wird, Querulanten einzuschüchtern. Genau den Text habe ich auch bekommen, sogar schon mehrfach. Ich habe mir erlaubt, um den Nachweis eines einzigen rechtskräftigen Urteils im Sinne der Entega zu bitten. Wie erwartet ohne jegliche Resonanz. Entega behauptet ja auch, das Bundeskartellamt hätte ihre Preise nicht beanstandet. Das ist eine glatte Lüge. Warten wir mal ab, was der BGH sagt.
Hoffentlich tut sich bald was auf dem Energiemarkt (bislang einziger verfügaber Wettbewerber ist die GGEW).
In diesem Sinne, ein erfolgreiches und kämpferisches 2007
Napez
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@Napez
Sehen Sie es doch einmal positiv. Wenn Ihr Versorger nicht besseres aufbieten kann, als diese Halbwahrheiten, dann sollten Sie der Sache doch gelassen gegenüber stehen.
Ihr Versorger schreibt wenigstens noch (sinngemäß): "können ihnen Gerichtskosten entstehen". Andre Versorger sind sogar so dreist, das "können" gleich wegzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Hallo zusammen,
Entega brüstet sich bereits auf seiner Homepage, im o.g. Presivergleich besonders gut abgeschnitten zu haben. Wie sie jedoch darauf kommen, bei einem angenommenen Verbrauch von 20.000 kwh (Einfamilienhaus) unter den Top Ten zu sein, weiß nur Entega selbst. Der errechnete Nettopreis von 1.039 Euro reicht für Platz 32 (Rabatte gewähren auch andere). Im übrigen stimmt dieser Preis nicht, zumindest lässt es sich nicht nachvollziehen. Möglicherweise wurde vergessen, die Kosten für die Verrechnunsgleistung zu berücksichtigen. Nimmt man eine VL von 18 kw an (sicher nicht unrealistisch, moderne Heizungen haben wesentlich mehr), ergibt das einen Preis von 1.084 Euro (netto). Damit rutschen wir dann ab auf Platz 94. Bei 711 Vergleichsanbietern sicher gar nicht mal schlecht, aber bei der Wahrheit sollten wir doch bleiben, Entega, oder?! Letztlich zeigt der Vergleich auch nur, dass es bundesweit durchaus unverschämtere Energielieferanten gibt, allerdings nicht in Hessen. Wenn Entega ein so günstiger Lieferant ist, warum zeigen sie dann nicht ihre Kalkulationsgrundlage?
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@Napez
Beim bundesweiten Preisvergleich müssen Sie
- Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zugrunde legen
- Preise aus September/Oktober 2006
- Kesselleistung mit 13 KW, was beim Jahresgrundpreis zum Tragen kommt.
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@Napez
Beim bundesweiten Preisvergleich müssen Sie
- Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zugrunde legen
- Preise aus September/Oktober 2006
- Kesselleistung mit 13 KW, was beim Jahresgrundpreis zum Tragen kommt.
Meine Berechnungen basieren auf Nettopreisen und dem seit 01.08.06 gültigen Tarif Clever 2 der Entega. Bei 13 kw VL und 20.000 kwh Verbrauch ergibt sich somit ein Preis von 1.063,76 (macht dann Platz 64). Die vom Bundeskartellamt errechneten Gesamtkosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen: Die Kesselleistung (Verrechnungsleistung) wird nur von wenigen Energielieferanten bereits ab 11 kw berücksichtigt. Durch den neuen Tarif werden vor allem die Besitzer moderner leistungsstarker Heizungen benachteiligt. Ob 13 kw wirklich noch realistisch sind, darf bezweifelt werden.
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Hallo!
Darf ich in die Runde fragen,
wann die Erdgassteuer zum letzten mal erhöht wurde?
ENTEGA verschickt auf Nachfrage und Aufforderung, neben den Berichten der Jahresabschlüsse 2004 und 2005, zwei Urteile in Kopie als Begründung, warum der Widerspruch angeblich nicht berichtigt sei:
- Berufungsurteil: LG Heilbronn 6 S 16/05 Ab (AG Heilbronn 15 C 4394/04)
- Berufungsurteil: LG Karlsruhe 9 S 300/05 (AG Karlsruhe 1 C 262/04)
Zitat aus dem Begleitschreiben: "Auch eine Vielzahl von Urteilen zeigt, dass die Energieversorgungsunternehmen bei Anstieg der Bezugskosten zur Anpassung ihrer Preise berechtigt und Preisanpassungen daher rechtmäßig sind."
Und weiter: "Andernfalls sehen wir uns gezwungen, unsere Ansprüche weiter anzumahnen und gegebenenfalls per Klage geltend zu machen."
Hintergrund: Tarifversorgung; Endabrechnung per Brief widersprochen. Da ich den billigen Tarif nicht kenne, kann ich keine Begleichung der Endabrechnung vornehmen.
Sind hier Gas-Kunden bekannt, die ENTEGA bereits auf Zahlung verklagt hat? - Bitte per PN melden! Ich bin gespannt, ob ENTEGA klagen wird.
Vielen DANK für Antworten und evtl. Tipps!
XYZZ
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Möglicherweise entscheidet der BGH am 16.01.2007 - also in einer Woche schon - über die Revision gegen das genannte Urteil des LG Karlsruhe.
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473237815.shtml
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Hier auch noch Informationen zu den beiden Urteilen vom Bund der Energieverbraucher:
Urteil Landgericht Heilbronn vom 19. Januar 2006 - Az: 6 S 16/05 Ab
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1742/
Urteil Landgericht Karlsruhe vom 3. Februar 2006 - Az: 9 S 300/05
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1757/
@RR-E-ft
Wissen Sie vielleicht, ob das benannte Urteil des LG Heilbronn rechtskräftig ist?
Gruss eislud
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Habs schon gefunden.
http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1195453/index.html
Gaspreis-Streit jetzt beim Bundesgerichtshof
Datum: 21.02.2006
Kurztext: - Kläger legt Revision gegen Urteil des Landgerichts ein -
Nachdem die 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn (AZ. 6 S 16/05 Ab) am 19. Januar 2006 die Klage eines Gaskunden gegen eine Erhöhung der Gastarife des örtlichen Gasversorgers abgewiesen hat (vgl. Presseerklärung vom 19. Januar 2006), legte der Kläger nun Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen das Urteil ein.
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http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=21939#21939
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Firmen-Sprecher Jürgen Hein-Benz behauptet (laut einer dpa-Meldung) : "Entega und e-ben bieten Gas zu Marktpreisen an."
:roll:
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Das behaupten alle Gaslieferanten. Wie ergibt sich denn ein "Marktpreis" bei monopolistischer Angebotsstruktur? Verarschen kann ich mich alleine, Entega! :evil:
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Ich finde diesen Text aus den FAQ bei e-ben (ihres Zeichens Entega-Tochter) sehr aufschlussreich:
"Warum sind die e-ben Preise so günstig?
Unsere günstigen Preise ergeben sich aus den lokalen Marktbedingungen, einem guten Einkauf und der schlanken Struktur von e-ben. Mit der jüngsten Ankündigung des GGEW, einige Preise zum 1. August 2006 zu senken, gibt uns der Wettbewerb auch Recht: In den bisherigen Preisen unserer Wettbewerber ist viel Luft. Und e-ben zeigt, dass noch mehr drin ist. Wir sorgen für Wettbewerb."
Wenn die eigene Tochter das sagt, muss doch was `dran sein, oder? :wink:
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Hallo zusammen,
gibt es in diesem Forum schon jemanden, der zu e-ben gewechselt ist? Es handelt sich hier - ebenso wie bei Entega - um eine HEAG-Tochter. Insofern korrigiere ich meinen letzten Beitrag. Ich wüsste aber gern, ob mit denen schon jemand Erfahrungen gesammelt hat. Billig sind die ja, fagt sich nur, wie lange noch :roll: .
Gruß
Napez
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@Napez,
ja, ein Arbeitskollege von mir.
e-ben ist aber nur räumlich sehr begrenzt erhältlich, Heppenheim, Lampertheim und einige wenige Dörfer mehr.
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Zeitgleich mit der Gas-Jahres-Abrechnung 2006 erhielt ich heute einen weiteren Umschlag per normaler Briefpost
Schreiben der ENTEGA vom 29.01.2007:
Ihr neuer Tarif ENTEGA Clever Gas
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen. [?!? - ich arbeite von zuhause und bin den ganzen Tag erreichbar bzw. auch Anrufversuche werden mitprotokolliert - nichts]
Daher wenden wir uns heute schriftlich an Sie.
Zum 1. August 2006 haben wir unsere Sonderverträge ENTEGA Komfort Gas auf den neuen Tarif ENTEGA Clever umgestellt. Da Sie bei uns schriftlich einen Widerspruch gegen den gültigen Erdgaspreis eingelegt haben, wurden Sie nicht automatisch in diese neue Vertragsart überführt. Hierzu würden wir gerne Ihr Einverständnis einholen.
Mit den ENTEGA Clever-Tarifen profitieren Sie von günstigeren Preisen und attraktiven Rabattmöglichkeiten, z.B. für das Erteilen einer Einzugsermächtigung (17,85 Euro/Jahr). Einzelheiten zu den Preisen und Rabatten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Preisblatt. [wie unter http://www.entega.de/download/entega_preise_01012007.pdf]
Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, stellen wir Ihren Vertrag automatisch auf den günstigeren ENTEGA Clever-Tarif um. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. In diesem Fall werden Sie in den Grundversorgungstarif ENTEGA Basis eingestuft.
Für den ENTEGA Clever-Tarif gelten die beigefügten [Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV und Ergänzende Bedingungen Strom und Gas der ENTEGA Vertrieb GmbH & Co KG, Darmstadt - unter http://www.entega.de/download/grundversorgungsverordnung.pdf] sowie die folgenden Vertragsbedingungen:
Die Vertragsumstellung auf den Tarif ENTEGA Clever Gas erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2007. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Bei Preisanhebungen der von den gesetzlichen Mehrkosten unabhängigen Nettopreise gilt ein Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 8.1 der ENTEGA AGB Erdgas (siehe anbei) [das ist das Faltblatt unter http://www.entega.de/download/agb_erdgas.pdf]. Über Preisänderungen informieren wir Sie rechtzeitig vorher schriftlich.
Widerrufsrecht:
Die Vertragsumstellung auf den Tarif ENTEGA Clever Gas können Sie innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieses Schreibens. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an. ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG, Postfach 11 07 61, 64222 Darmstadt, E-Mail kundenservice@entega.de, Fax 06151/9702345.
Mit freundlichen Grüßen
ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
gez. Michael Böddeker i.V. Günther Lisemer
Geschäftsführer Leiter Kundenbetreuung
Seit 2005 bin ich durch Wohnsitzwechsel Abnehmer von Erdgas und dadurch in unserem Gebiet automatisch Kunde der ENTEGA geworden.
Mit Begrüßungsschreiben hat mich die ENTEGA automatisch in ihren Tarif Erdgas Komfort 1 eingestuft.
Einen ähnlichen Thread (Entega Strom)habe ich gelesen - Titel: Entaga Tarif Clever - Tarifwechsel von Family zu Basis
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5325
Demnach werde ich erstmal überhaupt nicht tun, da eine einseitige Vertragsänderung nicht möglich ist und der bestehende Vertrag ohne wirksame Kündigung weiterläuft.
Sehe ich das richtig?
Bzw. könnte die ENTEGA den "alten" Vertrag kündigen? ... unter welchen Voraussetzungen? ... und was dann?
Ich frage mich weiter, was mit einem wirksamen Wechsel in einen der neuen Tarife (Clever = "Wettbewerbstarif", Basis = "Grundversorgung") auf mich zukäme - preislich kann ich mir\'s natürlich selbst ausrechnen - mir geht es dabei eher um das Rechtliche bzw. das Kleingedruckte und insbesondere zum Preiswiderspruch und § 315 BGB
feine Unterschiede - evtl. fatale Folgen ??
Nach ENTEGA AGB Erdgas Abs. 2.1 würden bei einem Wechsel wohl die derzeit gültigen Preise akzeptiert?
2.1 Die Belieferung des Kunden mit Erdgas erfolgt zu den im vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular aufgeführten Preisen.
> Dem Schreiben lag aber nur die Preisinfo ab 01.01.2007 bei - kein Auftragsformular !?!
Haben auch andere diesen Schrieb erhalten?
Vielen Dank für Ratschläge und Meinungen
Merit
-
@Merit,
ich sehe das auch so.
Einseitige Vertragskündigung. Gibt es bei Ihnen nicht eine Vertrags§, der besagt, dass Änderungen und Ergänzungen der Schriftlichen Anerkenntnis beider Vertragsparteien betrifft? Bei uns ist das so.
Lesen Sie unter Stadtwerke Kreuznach
16.8.06 Änderung, "man braucht nicht weiter zu tun......"
Widerspruch, weil wesentliche Vertragsänderung erfolgten (3 Textpassagen)
Dann erfolgt Kündigung der SWK und Neuvorlage eines Vertrages, mit dem Hinweis, wenn man diesen nicht akzeptiert, dann erfolgt zum 1.1.07 die Einstufung zur Grundversorung.
22.12.06 Dem erneut widersprochen:
I.
Die Stadtwerke haben mit Schreiben vom 16.8.2006 Vertragsänderungen mitgeteilt. Ich habe mit Schreiben vom 13.9.2006 und 25.9.2006 widersprochen. Daraufhin hatten Sie mit Schreiben vom 19.10.2006 mir den bestehenden Vertrag gekündigt. Wenn der neue Tarif teuerer oder die Vertragsbedingungen schlechter als vorher sind, dann soll man sich gegen die Kündigung wehren. Dies habe ich mit Schreiben vom 21.12.2006 getan. Die Kündigung der Verträge ist dann eindeutig Schikane nach § 226 BGB (Schikaneverbot) und verstößt, wie bereits erwähnt, gegen § 242 BGB (Treu und Glauben). Die Folge ist, dass ihre Kündigung unwirksam ist.
Zu Ihrer Information haben überdies der BGH und das OLG München bereits entschieden, dass auch Kündigungen der Sonderverträge die Versorger nicht berechtigen, die Verbraucher dann ganz einfach den Allgemeinen Tarifen (Grundversorgung) zuzuordnen. Vielmehr müssen die Versorger auch nach der Kündigung den Nachweis führen, dass der den Verbrauchern jeweils aufgezwungene „Ersatztarif“ unter Beachtung der jeweiligen Situation der Billigkeit entspricht.
Das Bundeskartellamt hält Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, für unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. „Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern kündigen und Kunden in den teueren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit Verfahren rechnen“, so Kartellamtspräsident Böge.
Die neuen Vertragsbedingungen, die Versorger unterzeichen soll, räumt dem Versorger oft ausdrücklich ein einseitiges Preisbestimmungsrecht ein. Solche Klauseln sind gegenüber Privatkunden unzulässig und damit nichtig.
II.
In der Regel ist die Kündigung schon aus formellen Gründen unwirksam. Kündigungen und Änderungen des Vertrages bedürfen gemäß § 32 Abs. 7 AVBV der Schriftform. Dies ist auch beim Gassondervertrag A in § 11 „Bestimmungen zum Sondervertrag A“ so geregelt.
Ferner wird dies in § 126 BGB geregelt und verlangt eine eigenhändige Unterschrift. Wurde dies nicht beachtet, ist die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft unwirksam, siehe § 125 BGB. Dies hatte ich Ihnen mit Schreiben vom 13.9.2006 und 25.9.2006 unter anderem mitgeteilt.
III.
Der/die Unterzeichner müssen zudem vertretungsberechtigt sein. Das sind Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen (ppa.) und Bevollmächtigte (i.V.). Der Zusatz i.A. bezeichnet hingegen keinerlei Vertretungsbefugnis und Bevollmächtigung und genügt deshalb nicht. Diese Form wurde bisher gewahrt.
Aber:
Eine eingescannte und aufgedruckte Unterschrift, wie im Schreiben der Stadtwerke vom 13.8.2006, nutzt nichts, da sie nicht eigenhändig vollzogen wurde.
Sehr geehrter Herr Canis, man muss also die Tinte spüren können. Zudem drückt die Originalunterschrift im Papier durch. Ist die für die Wirksamkeit der Kündigung/Änderung die Schriftform vereinbart, gemäß § 11 der „Bestimmungen zum Sondervertrag A“, so ist die Kündigung unwirksam, wenn diese Form nicht beachtet wurde.
IV.
Das Schreiben der Stadtwerke vom 16.8.2006 hat eine eingescannte Unterschrift von Herrn Moldhäufel und von Herrn Fritz. Daher ist das Vertragsänderungsschreiben auch gemäß § 11 der „Bestimmungen zum Sondervertrag A“ nichtig. In Folge meiner Widerspruchsschreiben vom 13.9.2006 und 25.9.2006 ist somit auch Ihr darauf erfolgtes und bezogenes Kündigungschreiben vom 13.10.2006 nichtig.
Ich bekräftige daher nochmals meine Aufforderung gemäß meinem Schreiben vom 21.12.2006, die Kündigung zurückzunehmen und die Änderungen der Vertragsbedingungen für alle Kunden erneut formgerecht und rechtskonform vorzulegen.
Heute Schreiben an die SWK und mitgeteilt, dass ich aufgrund fehlendes Vertragsverhältnisses die Abschläge für Gas einstelle.
-
Hallo zusammen,
ich habe gestern auch den "Drohbrief" bekommen (gleich drei Mal!). Ich hatte - neben dem Preiseinspruch - im August auch bereits der Tarifänderung widersprochen. Eine einseitige Vertragsänderung ist auch m. E. nicht möglich. Ich bestehe vorläufig auf Fortführung des alten Tarifs Komfort 1, bezahle aber vorläufig bis zum erbrachten Billigkeitsnachweis den alten Preis von 2004. Im August teilte man mir lapidar mit, der alte Traif sei aus "technischen Gründen" nicht mehr im Angebot. Auf meine Frage, was sich denn hinter diesen "technischen Gründen" verbergen würde, habe ich keine Antwort erhalten. Ich rechne das auch gern für Entega aus, falls man sich dort überfordert fühlt.
@ Merit: Wir sollten uns bezüglich des weiteren Vorgehens vielleicht auch mal direkt austauschen, da wir offensichtlich dasselbe Problem haben. Am besten per PN.
Gruß
Napez
-
@Merit
Ohne wirksame Kündigung besteht der alte Vertrag weiter fort.
Wiedersprechen würde ich nicht, damit geht man nur die Gefahr ein, dass eine Kündigung folgt. Es sei denn, man möchte eine Kündigung, um z.B. in den Grundversorgungstarif zu gelangen. Dann würde ich nicht nur Wiedersprechen, sondern auch noch direkt auf eine notwendige Kündigung hinweisen.
Dass Entega schreibt, dass man bei Wiederspruch in den Grundversorgungstarif "eingestuft" wird, geht natürlich genausowenig.
Gruss eislud
-
@ eislud
Wie soll man sich denn verhalten? Nicht reagieren? Das führt gem. Entega unweigerlich in die Einstufung nach Basistarif. Widersprochen habe ich der Tarifänderung schon im August 06. Auch da hat Entega gedroht, dass ich nach Basistarif abgerechnet werde. Der seinerzeit abgeschlossene Vertrag läuft bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner. Dies ist bislang nicht geschehen. Also gelten die alten Vertragsbedingungen weiter. Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Napez
-
@Napez
So lange ein bestehender Sondervertrag nicht wirksam gekündigt wurde, ist eine Abrechnung zum Basistarif als grundversorgter Kunde überhaupt nicht möglich.
Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.
Der Lieferant hat deshalb entgegen bestehender Verträge eine "Neueinstufung" überhaupt nicht in der Hand.
-
@Napez
Ich bin, dem Schreiben von Entega folgend, kürzlich vom Entega Komfort in den Entega Clever umgestuft worden. Ich hatte ein ähnliches Schreiben wie das von @Merit erhalten. Zuvor wurde ich schon vom Heizgas-Sonderpreis H-2 in den Entega Komfort umgestuft.
Das interessiert mich aber alles gar nicht. Keine Antwort, gilt schon bei Privatpersonen nicht als Annahme. Ich habe einen schriftlichen Vertrag mit Entega aus dem Jahr 1999, der ungekündigt ist und deshalb mit all seinen Bedingungen gilt.
Zumindest derjenige, der einen schriftlichen Vertrag hat, kann sich leicht darauf berufen.
Eine Umstufung in einen anderen Tarif mit gänzlich anderen Bedingungen durch Zuruf von Entega kann es nicht geben. Wenn es sich um ein Bestpreistarifmodel handelt, wie einst Heizgas-Sonderpreis H-1 und H-2, ist ein Wechsel aufgrund der Verbrauchsdaten sicherlich etwas anderes. Für einen solchen Wechsel gab es damals auch in den allgemeinen Bedingungen von Entega (damals Südhessische Gas und Wasser AG) im § 5 die Möglichkeit einer Wahl durch den Kunden, aber auch schon nicht durch Entega.
Insofern möchte ich auch meine vorangegangenen Beiträge korrigieren.
Ich hätte nur dann Wiederspruch eingelegt, wenn ich Interesse an einer Kündigung durch Entega hätte, um dann anschließend in der Grundversorgung weiter versorgt zu werden mit einem entsprechenden Kürzungsrecht auf 0.
Der vereinbarte brutto Anfangspreis aus dem Jahr 1999 war aber zu verlockend, als dass ich ihn aufgeben wollte. Und die "Preisklausel" im Vertrag sollte man, nach allem was ich bisher über die Anforderungen an Preisklauseln gelernt habe, den Hasen geben können. Ich zahle also derzeit genau den brutto Anfangspreis von 1999, ohne Preiserhöhungen und ohne MWST-Erhöhung.
Ich werde auch bei meiner nächsten, eigenen Jahresabrechnung nicht auf unzutreffende Tarifbezeichnungen oder Bedingungen hinweisen. Wieso auch, ich erstelle die Jahresrechnung anhand meines Vertrages von 1999.
Mein Ziel ist es auch, nicht unnötig Zeit mit irgendwelchen Schreiben an den Versorger zu vergeuden - Zeit ist doch kostbar. (Manchmal frage ich mich allerdings, warum ich dann ständig zu ewig langen Beiträgen neige. :mrgreen: )
Nichtreagieren führt auch nicht im Sinne vom Entegaschreiben von @Merit zur Einstufung in den Basistarif. Bitte nochmal lesen. Nur bei Wiederspruch will Entega in den Basistarif einstufen.Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, stellen wir Ihren Vertrag automatisch auf den günstigeren ENTEGA Clever-Tarif um. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. In diesem Fall werden Sie in den Grundversorgungstarif ENTEGA Basis eingestuft. [/list:u] Vielleicht sollte man aber mal bei Entega anrufen und denen sagen, dass man ihnen dann jetzt "Bescheid geben" will, "Bescheeeeeid". :lol:
Gruss eislud
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@Cremer
Heute Schreiben an die SWK und mitgeteilt, dass ich aufgrund fehlendes Vertragsverhältnisses die Abschläge für Gas einstelle.
Sie haben meines Erachtens auf jedenfall irgend ein Vertragsverhältnis. Spätestens dann, wenn Sie Gas entnehmen, und zuvor tatsächlich kein Vertragsverhältnis hatten, sollten Sie als Haushaltskunde zumindest in der Grundversorgung gelandet sein.
Gruss eislud
-
@eislud,
falsch !
Ich habe und hatte zuvor Vertragsverhältnisse
Wäre richtig, wenn als neuer Kunde kein Vertragsverhältnis bestanden hätte.
-
@Cremer
Bitte begründen Sie doch mal, warum es für Altkunden anders sein soll als für Neukunden.
Ich glaube nicht, dass es sich daran festmachen läßt, dass Sie ein Altkunde sind. Das würde ja beispielsweise auch dazu führen, dass es bei Verträgen mit fester Laufzeit regelmäßig zu einem vertragslosen Zustand kommt, wenn sich der Haushaltskunde nicht um einen anderen Vertrag gekümmert hat.
Wenn Sie keinen Vertrag haben und trotzdem Gas entnehmen, dann kann es doch auch nur Ihr Wille sein, das Gas von Ihrem Grundversorger zu beziehen. Genau auf diesen Willen hebt auch der BGH ab. Es ist dann ein Grundversorgungsvertrag zustandegekommen. Dafür müssen Sie gar nichts unterschreiben oder irgendwo zustimmen. Der Vertrag kommt durch die pure Entnahme zustande.
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wie es überhaupt zu einem vertragslosen Zustand bei einem Haushaltkunden kommen kann. Vielleicht dadurch, dass man explizit der Grundversorgung wiederspricht. Dann wäre aber immer noch die Ersatzversorgung als Ausfallversorgung ein Thema. Vielleicht könnte man dann noch der Ersatzversorgung wiedersprechen und hätte dann einen vertragslosen Zustand.
Wenn es sich um einen vertragslosen Zustand handeln würde, dürfte Ihr Versorger bzw. Ihr Netzbetreiber Ihnen unverzüglich den Hahn zudrehen.
Gruss eislud
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@eislaud,
vertragslos dahingehend, dass ich das vorgelegte, neue Angebot eines Vertrages (Sondervertrag A) nicht angenommen habe, also einen Vertrag wie von den SWK gewünscht nicht unterschrieben habe.
Angeboten war der Sondertarif A. Im Schreiben stand drin, wenn dieser bis 31.12.2006 nicht angenommen/unterschrieben wird, dann erfolgt die Versorgung ab dem 1.1.07 im Haushaltstarif/Grundtarif.
Man sollte die Diskusion hier beenden und in Grundsatzfragen weiterführen.
-
Hallo, auch ich habe im letzten Jahr Widerspruch gegen die Jahresabrechnung bei der Entega eingelegt. Ich sollte plötzlich über 500 € nachzahlen, obwohl ich nie über eine Preiserhöhung informiert wurde und sich an meiner Lebenssituation nichts verändert hatte.
Ich bin jedoch nach der Preiserhöhung von dem Grundtarif Mini/Basis in den Sondertarif Clever gewechselt und hoffe, dass mein Widerspruch dennoch greift? Ich zahle aber übrigens nach wie vor den gleichen Betrag wie vorher, frage mich dann sowieso, warum Entega mir einen anderen Tarif angeboten hat?
Mittlerweile habe ich den Clevertarif wieder gekündigt und möchte zurück in den Grundtarif, bis heute keine Reaktion!
Stattdessen:
wir fordern Sie zum letzten Mal auf, den offenen Betrag in Höhe von 536,94 € auf unser KOnto......zu überweisen....Die Höhe unsere Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Endtgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB (Unbilligkeit der Preise) kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung.
Nun, soweit ich mich hier durchgelesen habe, mache ich dann erstmal nichts, oder? Sollte ich in irgendeiner Weise reagieren?
Danke übrigens eislud, napez, cremer für Eure wirklich hilfreichen Beiträge.
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@nub
Guckst de mal noch da:
Wem wurde das Gas abgestell? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=23748#post23748)
1. Haben Sie nach Ihrem Wiederspruch den Tarif gewechselt?
2. Haben Sie etwas unterschrieben oder hat Sie Entega mal einfach "umgestuft"?
3. Haben Sie gegebenfalls einen neuen Anfangspreis mit einer Unterschrift vereinbart?
4. Wie lautet gegebenenfalls der Anfangspreis?
5. Welchen Betrag zahlen Sie jetzt?
Gruss eislud
(Ergänzung: Fragen mit Nummern versehen.)
-
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Dies ist der Schriftverkehr, ich habe keine weiteren Schriftstücke.
Ich bekomme die Fotos nur so hier reingestellt, vielleicht kann sie ja jemand als Screenshot verändern?
https://fotoalbum.web.de/gast/qq100/Entega/printImage?imageId=57303266&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303380&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303484&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303500&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303529&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303554&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303575&imageType=image
@eislud:
1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag. Foto 4
3)nein
4) ich vermute mal 163 € incl. Wasser
5)
Foto 6) Die wollten dann 176 € icl. Wasser, wobei der Wasserverbrauch gestiegen ist, nicht der Gasverbrauch.
Am 25.1.07 kam eine "Änderung des Abschlages", letztes Foto, jetzt soll ich nur 162 € zahlen...? so völlig willkürlich?
Ich frage mich die ganze Zeit, wie die hohe Nachzahlung zu Stande kommt. Eigentlich müssten die Erklärung aus dem Schreiben vom 19.12.06 (Foto 4) hervorgehen, ich verstehe das Schreiben aber nicht.
Besten Dank!
-
hab doch noch was gefunden:
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57319977&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57320051&imageType=image
https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57320100&imageType=image
-
@nub
Es erscheint mir nicht gerade so, als würden Sie mit dem Regelwerk arbeiten, dass dem hier im Forum thematisierten Energieprotest entspricht. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie Grundsätzliches noch nicht verinnerlicht haben.
Schauen Sie sich doch bitte zum besseren Verständnis folgende Links an:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/
Ich versuche mal in groben Zügen zusammenzufassen, was in Ihrem Fall meines Erachtens zum Tragen kommt.
A) 04.12.2005 - 14.07.2006 Mini/Basis
Hier dürfte es sich um den Grundversorgungstarif handeln.
Bei Grundversorgungstarifen können Sie gemäß § 315 die Billigkeit der gesamten Preisforderung in Frage stellen.
Sie müssen dann bis zum Nachweis der Billigkeit grundsätzlich gar nichts zahlen - Kürzung auf 0. Da aber weiter Erdgas bezogen wird, zahlen viele Protestler einen in ihren Augen fairen Betrag, der dann meist mit den Preisforderungen aus dem Jahr 2004 identisch ist (Ende 2004 war in der Regel der Startpunkt der Preiserhöhungen).
B) 15.07.2006 - 31.07.2006 Komfort 1
01.08.2006 - 06.12.2006 Clever 2
Hier handelt es sich in beiden Fällen um einen Sondervertrag.
Bei Sonderverträgen können Sie gemäß § 307 die Wirksamkeit der Preisanpassungsklauseln in Ihrem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versorger in Frage stellen. Die Preisanpassungsklauseln sind dabei regelmäßig unwirksam, weil der § 307 sehr hohe Anforderungen an sie stellt.
Hier können Sie nur bis zum im Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil Sie diesem Anfangspreis in Ihrem Sondervertrag zugestimmt haben. Sollte im Vertrag kein Anfangspreis benannt sein, kommt es sehr auf den Einzelfall an, ob hier dann die Billigkeit gemäß § 315 in Frage gestellt werden kann. Das ist auf jedenfall nicht die Regel.
ab 07.12.2006 oder später wieder Grundversorgung, also A)
Durch Ihre Kündigung werden Sie nun in absehbarer Zeit (die Kündigungsfristen kenne ich nicht) wieder in der Grundversorgung beliefert.
Grundsätzlich gilt nun wieder das Regelwerk, dass bei A) beschrieben ist.
Probleme könnten hier vielleicht dadurch entstehen, dass man Ihnen nachsagen könnte, Sie hätten deshalb gekündigt um dann anschließend trotz Kenntniss der Grundversorgungstarife auf 0 zu kürzen.
Bei einem Widerspruch zum Beispiel gemäß dem Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher ( http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/ ) sind beide Angriffspunkte A und B, also der § 315 und der § 307 eingearbeitet.
Ein Widerspruch erfolgt nicht gegen eine Nachforderung. Eine Nachforderung ist nur gegebenenfalls Anlaß für einen Widerspruch.
Ihre Jahresabrechnung sieht in Ordnung aus. Die Berechnung erfolgte meines Erachtens korrekt entsprechend der jeweiligen Tarife. Wenn Sie nun mehr als erwartet nachzuzahlen haben, dann liegt das meines Erachtens an einem höher als erwarteten Verbrauch, oder an zu gering festgesetzten Abschlägen.
Ich bin nicht in der Lage Ihnen wirklich einen Rat zu geben, wie Sie mit der etwas verfahrenen Situation umgehen sollen. Ich kenne auch den von Ihnen unterschriebenen Vertrag nicht und ich kenne auch Ihr Widerspruchsschreiben nicht.
Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, einen auf das Thema spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Hier gibt es ein Anwaltsverzeichnis: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
Gruss eislud
-
@nub
Ihre andernorts geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl. Warum sollte ich auch ?!
Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:
Entega Urteil OLG Karslruhe / PDF (http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf)
Aus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.
-
@nub,
Sie schrieben:
1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag.
Es ist m.E. gerundsätzlich ein Fehler, wenn man Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatte, den Tarif freiwillig zu wechseln.
Damit erkennt man die Bdingungen des Versorgers an.
-
@nub
Ihre andernorts geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl. Warum sollte ich auch ?!
Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:
Entega Urteil OLG Karslruhe / PDF (http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf)
Aus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, aber ich verstehe das Urteil einfach nicht.
Danke an alle, ich werde wohl wirklich einen Anwalt konsultieren müssen, der sich meinen Fall genauer anschaut.
Leider habe ich für den Bereich 6 keinen gefunden. Kennt jemand hier im Rhein/Main Gebiet einen Anwalt?
-
@nub
Vielleicht sollte man das Urteil einfach von Passage zu Passage ganz langsam durchgehen und dann überlegen, welche Passage man ganz konkret noch nicht verstanden hat, um ggf. nochmals eine entsprechende Frage nur zu diesem konkreten Punkt anzubringen.
-
@nub,
Sie schrieben:
1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag.
Es ist m.E. gerundsätzlich ein Fehler, wenn man Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatte, den Tarif freiwillig zu wechseln.
Damit erkennt man die Bdingungen des Versorgers an.
ja, ich weiß, habe aber herausgefunden, dass ich nur telefonisch in den Clever Tarif gewechselt bin, also laut der Info hier im Board, noch Tarifkunde bin.
@nub
Vielleicht sollte man das Urteil einfach von Passage zu Passage ganz langsam durchgehen und dann überlegen, welche Passage man ganz konkret noch nicht verstanden hat, um ggf. nochmals eine entsprechende Frage nur zu diesem konkreten Punkt anzubringen.
Ist es also richtig, dass die Klägerin, also der Gaslieferant, den Prozess verloren hat, sogar dann noch in der Berufung?
Probleme könnten hier vielleicht dadurch entstehen, dass man Ihnen nachsagen könnte, Sie hätten deshalb gekündigt um dann anschließend trotz Kenntniss der Grundversorgungstarife auf 0 zu kürzen....
...Ein Widerspruch erfolgt nicht gegen eine Nachforderung. Eine Nachforderung ist nur gegebenenfalls Anlaß für einen Widerspruch.
Meinen Sie jetzt die erste Kündigung, also von Basis zu Clever?
-
@nub
Ist es also richtig, dass die Klägerin, also der Gaslieferant, den Prozess verloren hat, sogar dann noch in der Berufung?
Nun haben Sie das Urteil ja doch noch richtig verstanden. :wink:
-
@nub
Ich meinte Ihre letzte Kündigung des Clever Tarifes.
Einen Sondervertrag selbst zu kündigen, um sich dann anschließend grundversorgen zu lassen, §315 einzuwenden und auf 0 zu kürzen, ist nicht empfehlenswert.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4621
Gruss eislud
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Hallo zusammen,
seit kurzem gibt es mit "E WIE EINFACH" (EON-Tochter) einen neuen Mitbewerber im Gebiet der Entega-Geschädigten. Sieht auf den ersten Blick zumindest interessant aus. Günstiger als GGEW (als Entega sowieso, wer hätte das gedacht) und ohne lange Vertragsbindung. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder liebäugelt mit dem Wechsel? Möglicherweise ist das aber auch - wie wohl bei e-ben - eine temporäre Aktion mit dem Ziel der Mitbewerberverdrängung. Sind die erstmal abgeschossen, steigen die Preise wieder. Mich würden mal andere Meinungen dazu interessieren.
Danke und Gruß
Napez
-
Hallo liebe Mitstreiter,
nach 6 Monaten hat Entega scheinbar mal wieder einen Mahnlauf gestartet.
Zusätzliche Mahngebühren und die üblichen Floskeln (§315 ist, wie viele Gerichtsurteile beweisen, ausgeschlossen; Dies kann nur für Monopolisten angewendet werden).
Neu ist eine Frist für den Zahlungseingang, da man sich sonst vorbehält, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Da dies ja wohl die übliche heiße Luft ist, stellt sich mir nun die Frage, ob ich darauf überhaupt noch reagieren soll? Habe schon zweimal die Mahnungen beantwortet und die Unrechtmäßigkeit dieser und der Mahngebühren erwähnt. Soll ich dies nun wieder machen oder einfach abwarten. Spart ja auch Porto ;-)
Gruß
Sven
-
Ich habe auch schon mehrfach Mahnungen von Entega bekommen, auch mit Fristsetzung und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Am besten ignorieren. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, was ich für äußerst unwahrscheinlich halte, sofort widersprechen. Das Risiko für Entega, durch einen selbst angestoßenen Prozess doch noch die Hosen `runter lassen zu müssen, ist unkalkulierbar.
Nur nicht unterkriegen lassen!
Gruß
Napez
-
Wenn ich mich nicht irre, hat oder wird die Entega auch die Grundpreise erhöhen. Wenn ich dann meine 2te Gegenrechnung nach Arbeitspreis von 2004 erstelle, welchen Grundpreis kann ich dann anwenden? Muss ich den neuen akzeptieren oder kann ich gegen diese Erhöhung auch Widerspruch einlegen und den alten zahlen? Dieser entspricht doch ebenfalls einer einseitigen Preisfestsetzung, oder?
Gruß
Sven
-
@svenschmi,
natürlich gilt dies auch gegen die Grundpreis-erhöhungen,
also alten Preis nehmen
-
@svenschmi
Siehe z. B. hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=25099#25099
-
http://www.energate.de/news/88103
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Von wegen
"Entega sei gegenüber der E-ben nicht weisungsbefugt"
Wer\'s glaubt wird seelig :D :D :D :D
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@Cremer
Von wegen
"Entega sei gegenüber der E-ben nicht weisungsbefugt"
Wer\'s glaubt wird seelig :D :D :D :D
Es kommt - wie so oft - nicht auf das oder den Glauben an.
Für die Frage der Weisungsgebundenheit kommt es auf die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung an, also auf die Gesellschafterstellung und den Gesellschaftsvertrag.
Immerhin handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, also eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender und geschäftsführungsbefugter Gesellschafter selbst eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (Komplementär- GmbH).
Aber möglicherweise wurden sowohl die Gesellschafterlisten als auch die Gesellschaftsverträge bereits studiert und besteht deshalb ggf. ein Grund für die öffentliche Abgabe eines Glaubensbekenntnisses oder ein Feixen...
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Schön, dass die Energieversorger nicht alles mit uns machen können.
Artikel im Darmstädter Echo von heute:
„Urteil ist ein Knüller“
Zwei Einfamilienhausbesitzer hatten wegen Preisspaltung geklagt
FRANKFURT/DARMSTADT. Die Entega, Vertriebstochter der Heag Südhessische Energie AG (HSE/Darmstadt), darf von ihren Kunden keine höheren Erdgaspreise verlangen als ihr Schwesterunternehmen E-Ben (Bensheim).
...
Eine Berufung wurde zugelassen, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az: 2-06 O 476/06 und 2-06 O 469/06).
7.3.2007
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Sicher ein hochinteressantes Urteil, das Entega einmal mehr unter Druck setzt. Ich denke aber, dass e-ben von Anfang an auf eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt ist. Das Unternehmen zielt mit seiner Dumpingpreis-Politik vor allem gegen den lokalen Entega-Rivalen GGEW. Sollte es e-ben gelingen, der GGEW genügend Kunden abzuwerben, um sie in echte Schwierigkeiten zu bringen, wird e-ben eines schnellen Todes sterben. Offensichtlich reichen die Gruppengewinne der HEAG (insbesondere aus überzogenen Entega-Preisen generiert) aus, um sich solche Spielchen leisten zu können.
Gruß
Napez
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Nach Auffassung der Kanzlei Becker Büttner Held soll das Urteil das Ende von Dumpingpreisen bedeuten.
Dort ist man also der Auffassung, dass das Urteil in der Berufung halten wird.
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Entega will aber - "im Sinne der Verbraucher" :roll: - in Berufung gehen. So wird es zumindest auf der Firmenhomepage angekündigt:
Entega, so der Geschäftsführer Karl-Heinz Koch, werde nun gegen das Urteil Berufung einlegen, um den Sachverhalt letztinstanzlich klären zu lassen. Karl-Heinz Koch: "Wir wollen damit einen Beitrag zur Herstellung eines funktionierenden Wettbewerbs leisten – auch im Sinne der Verbraucher."
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Ja nee, is klar. Die sind ja so gut zu uns :lol:
Sven
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"Im Sinne der Verbraucher" muß entega jetzt wohl Rückstellungen bilden, bis die Sache endgültig (hoffentlich verbraucherfreundlich :wink: ) geklärt ist. Bekommen wir Verbraucher in solchen Fällen dann eigentlich die zuviel gezahlten Beträge mit Zinsen zurück?
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@Kaktusfreund
Weiter träumen.... Von freiwilliger Rückzahlung mit Zinsen. :roll:
Wer nicht klagt, bekommt sowieso nichts freiwillig zurück.
Bis die Sache durch alle Instanzen rechtskräftig entschieden ist, sind die Rückforderungsansprüche wohl schon verjährt....
Deshalb:
Gar nicht erst zuviel zahlen, sonden - wo möglich - konsequent kürzen.
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Entega erhöht Strompreise:
http://www.energate.de/news/88261
Dabei sind die Großhandelspreise für Strom in den letzten Monaten beträchtlich gesunken, so dass E.ON und RWE bereits Preissenkungen in Aussicht gestellt haben.
http://www.finanztreff.de/ftreff/popup_news_druck.htm?id=26963966&sektion=topthemen&awert=&u=0&k=0
Zu den Gaspreisen hier lesen:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2752390
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http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=448109
Haben die Großhandelspreise überhaupt soviel Einfluss auf den Gesamtstrompreis?
http://www.faz.net/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~E56CAFAC65E01477E87D8FFA069463AE4~ATpl~Ecommon~Sdetail_image~Aimg~E1.html?back=/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~E56CAFAC65E01477E87D8FFA069463AE4~ATpl~Ecommon~Scontent§Phtml
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Hallo Zusammen,
vor kurzem habe ich meine Jahresabrechnung für Strom erhalten. Hier wurde ab Herbst letzten Jahres der Clevertarif angewendet, obwohl ich einem Wechsel widersprochen habe. Interessanterweise war der Arbeitspreis in der Abrechnung aber niedriger als der alte Preis und niedriger als der für den Clevertarif angekoündigte Arbeitspreis. Jetzt wurde ja aber eine Erhöhung für Mai angekündigt und das passt mir aufgrund der allgemein sinkenden Strompreise nun wirklich nicht.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Nochmal dem Clevertarif widersprechen (Tarifwechsel wurde per Einschreiben widerrufen)? Ist der Clevertarif ein Sondertarif, dem ich nun irgendwie zugestimmt und somit den Preis akzeptiert habe? Oder soll ich Widerspruch nach 315 einlegen und dann einfach bei der nächsten Jahresabrechung eine Gegenrechnung mit den Preisen der jetzigen Abrechnung erstellen?
Grüße
Svenschmi
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Habe am Samstag auch meine Stromabrechnung bekommen. Ich habe rein vorsorglich per Fax (mit Sendebericht) gemäß §315 widersprochen und warte mal ab.
Ferner habe ich der Entega untersagt, die (recht geringfügige) Nachforderung abzubuchen und meine monatl. Vorauszahlungen zu erhöhen. Die aktuelle Vorauszahlung würde nämlich bei gleichbleibendem Verbrauch ausreichen.
Da will sich die Entega wieder mal einen Kredit auf Kosten ihrer Kunden verschaffen ...
VG
Regina
P.S.
Sind in Eurem Gebiet auch Leute unterwegs, die (angeblich?) den Gasanschluss prüfen wollen?
Es stand gestern nämlich jemand bei uns unangemeldet vor der Tür. Er hatte einen Dienstausweis von der Entega (naja, Dienstausweise kann man auch fälschen ...) und meinte, er müsse den Anschluss prüfen, da wo er ins Haus kommt. Aktuell online finde ich nichts, dass solche Prüfer von der Entega zur Zeit unterwegs sind.
Ist das also in Ordnung? Und soll ich den reinlassen, wenn er am Mittwoch wieder kommt (er konnte aktuell nicht an den Anschluss, da völlig zugestellt) ?
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Hallo,
heute habe ich die Gasrechnung bekommen und bin fleißig am Nachrechnen und Aufrechnen ...
Die scheinen die Rabatte irgendwie falsch berechnet zu haben, ich komme immer auf andere Summen. Kann mir da mal jemand die korrekte Rechenformel sagen?
also 15 Euro (bzw. 30 Euro) anteilig für 2 Verträge und xxx Tage:
15 geteilt durch 365 Tage mal die Verbrauchstage (in meinem Fall 217, Rabatt gilt ja erst seit Zwangs-Tarifumstellung) ???
das hieße aber, die geben nicht PRO Vertrag 15 Euro Rabatt sondern 15 Euro Rabatt für beide zusammen ... (wenn Einzugsermächtigung erteilt war).
äußerst undurchsichtig ...
außerdem habe ich der Zwangsumstellung auf den Tarif sowieso widersprochen.
Ferner haben sie einen sehr üblen Fehler gemacht:
Sie haben auch für die Gaslieferung in 2006 die höhere MwSt. berechnet.
Für Lieferungen und Leistungen, die noch im Jahr 2006 erfolgt sind, darf jedoch nur 16 % MwSt. berechnet werden ...
Maßgeblich ist immer Zeitpunkt der Leistung.
Beweis:
Ab wann tritt die Umsatzsteuererhöhung in Kraft?
Mit Beginn des neuen Jahres, am 01.01.2007 0.00 Uhr (nach dem 31.12.2006), gilt der erhöhte Steuersatz von 19%. Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist dabei der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungsstellung an. Alleine der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung
von hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/177.html
Hier könnte also jeder - auch diejenigen die anderen Tarifen zugestimmt haben - einen Widerspruch einlegen.
Wäre dies evtl. auch ein Fall für den Verbraucherschutz und die Steuerbehörden? Hier wird ja großangelegt und ungerechtfertigt Geld des Kunden gescheffelt ...
Nachforderung an mich gemäß aktueller (falscher) Rechnung: Über 600 Euro.
Das alles beweist mir wieder mal:
Entega Clever - Tarif?
alles andere als clever
Bezüglich des Anrufs wegen der Umfrage kam ein recht langes Antwortschreiben der Entega, in dem viel drumrumgeredet wird, aber im Grunde meine Fragen nicht beantwortet werden. Wegen anderer Verpflichtungen habe ich mich nicht weiter drum gekümmert. Dieses Schreiben zeigt wie sehr versucht wird, den Kunden zu täuschen und alles schönzureden, bloß um den eigenen Vorteil und einen guten Ruf zu erreichen bzw. zu behalten.
VG
Regina
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@Regina***,
schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung gemäß § 30 AVBGasV einlegen.
Damit ist zunächst keine Forderung fällig.
Die offensichlichen Fehler kurz erläutern und dass Sie auf eine neue Rechnung warten werden.
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Hallo Cremer,
habe mich jetzt nochmal durch die Gasrechnung gequält ...
also MwSt. ist doch korrekt berechnet, allerdings ist das alles sehr chaotisch und unübersichtlich.
(ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...)
Was mir noch unklar ist:
Die Entega berechnet die Zählerstandsdifferenz mit einem Faktor, was dann als Ergebnis den kW-Verbrauch ergibt.
In der Rechnung 2006 ist der Faktor mit 10,663 angegeben und berechnet.
In der Rechnung 2007 ist der Faktor erhöht auf 10,671.
Wie wird dieser Faktor festgelegt?
Warum kann sich dieser Faktor ändern, wenn der Zähler derselbe geblieben ist und das Gas ja auch unverändert ist?
Außerdem berechnen die seit Zwangsumstellung in den Clever-Tarif zusätzlich eine Erdgassteuer. Ich nehme mal an, dass diese Erdgassteuer im alten Tarif im Grundpreis enthalten war (käme auch ungefähr vom Betrag her hin). Sollte ich diesen Punkt nochmal explizit in meinem Widerspruch erwähnen?
Danke und VG
Regina
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@Regina***,
Unter diesem Faktor versteht man den Brennwert, also die Umrechnung vom m³ auf kWh.
Dieser ist abhängig von mehreren Faktoren.
Bitte Suchfunktion nutzen bzw. googeln.
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Hallo nochmal.
Wie schon beschrieben hatte ich dem Wechsel zum Clever-Tarif widersprochen und wurde in der Jahresabrechnung trotzdem darin eingestuft.
Eigentlich hat es mich nicht weiter gestört, weil der Arbeitspreis, anders als damals beworben, mit netto 10,76ct nämlich ca. 80ct unter dem bisherigen Tarif liegt.
Heute kam aber eine Ankündigung, dass ab 1.Mai der Arbeitspreis des Clevertarifs auf netto 15ct. angehoben wird. Das wären ca. 40% Erhöhung.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Den nicht durchgeführten Widerspruch des Clevertarifs durchsetzen, Widerspruch nach §315 und den bisherigen Arbeitspreis für die nächste Jahresabrechnung nehmen?
Oder den Clevertarif, der im Herbst letzten Jahres angeboten wurde einfach akzeptieren, Widerspruch nach §315 und den Arbeitspreis der jetzigen Jahresabrechnung für die nächste heranziehen?
Gruß
Sven
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@svenschmi,
also irgendwie sind Sie nicht konsequent genug.
Widerspruch und dann durch mit allem wenn und aber.
Sie hätten bei der Jahresrechnung bereits Ihre eigene aufmachen sollen.
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@Cremer
Ich gebe zu, im Strombereich habe ich mich noch nicht so richtig rangetraut. Ich habe auch noch keinen Widerspruch nach §315 gemacht, sondern nur dem Tarifwechsel widersprochen.
Habe ich mir mit dem Wechsel jetzt die Chance auf §315 verbaut? Ich habe ja nichts unterschrieben!
Ansonsten kann ich doch jetzt anhand des Clevertarifs meinen Widerspruch nach §315 gegen dessen Erhöhung einlegen und den jetzigen Tarif weiterzahlen, oder?
Laut meiner Jahresabrechnung hat der momentane Clevertarif einen Gesamtpreis (inkl. EEG, Stromsteuer, KWKModG) einen Preis von brutto 16,42ct.
Dies liegt knapp unter dem von www.energienetz.de angemessenen Strompreis. Wenn die natürlich jetzt um 4,24ct. netto erhöhen, sieht das ganz anders aus. Somit könnte ich doch jetzt mit meinem Widerspruch loslegen?!
Gruß
Sven
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@svenschmi,
genau 8)
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Gaspreis - (bin durch Umzug/Entnahme ab 22.03.2005 Kunde der ENTEGA geworden, lt. Willkommensschreiben Tariftyp "Komfort 1", Grundlage AVB)
Widerspruch habe ich erstmals im Feb 2006 (zur Jahresabrechnung 2005) gegen Preiserhöhung und verlangten Gaspreis insgesamt erhoben.
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Mit Mahnung vom 23.03.2007 mahnt die ENTEGA nun erstmals härter:
Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen. Eine Anwendung des von Ihnen angeführten § 315 BGB (Billigkeitskontrolle der Preise) ist, wie in der Zwischenzeit zahlreiche Gerichtsurteile beweisen, ausgeschlossen. Im Übrigen könnte eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof allenfalls gegenüber solchen Energieversorgungsunternehmen in Betracht kommen, die in Ihrem Versorgensgebiet über eine Monopolstellung verfügen.
Sollten wir bis spätestens 04.04.2007 keinen Zahlungseingang feststellen, behalten wir uns die Einleitng des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht vor.
Abgesehen davon ignoriert die ENTEGA (wie aus den Mahnungen, Forderungsbeträgen zu erkennen ist) hartnäckig Zweckbestimmungen bei getätigten Zahlungen (z.B. Abschlag lfd. Monat März wird einfach auf Forderung Verbrauchsabrechnung 2006 verbucht).
Da die ENTEGA meine mehrfachen Schreiben/Antwortschreiben auf Mahnungen bisher stur ignoriert, habe ich vor, auf die neueste Mahnung nun erstmal überhaupt nicht zu reagieren.
Haltet Ihr das für o.k.? - Vielen Dank für Ratschläge, Tipps!
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@Merit
Diese Mahnungen mit dem gleichen Text habe ich auch schon erhalten und einfach ignoriert. Das die Preise gerechtfertigt sind und man §315 nur bei Monopolstellung anwenden kann ist schlichtweg gelogen.
Allerdings sollte man vielleicht nochmal ein Schreiben fertigmachen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es ein Verrechnungsverbot gibt und die Zahlungen für den angegebenen Zweck zu verwenden sind.
Gruß
Sven
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Soeben habe ich auch an die Verbraucherzentrale Hessen geschrieben
1. wegen des Inhalts der letzten ENTEGA-Mahnung vom 23.03.2007 - wahrheitswidrige Darstellung der Rechtslage
2. wegen des "Angebots zur Vertragsänderung von -Komfort 1- auf -Clever Gas-" - unter gleichzeitiger Vertragsänderung auf zukünftig 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit mit 12-monatiger automatischer Verlängerung
-> denn vor derartigen "unseriösen Angeboten" warnt aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - siehe energienetz-Seite
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6025&back_cont_id=4043
Damit die VZH auch vor unseriösen Praktiken der ENTEGA warnen kann ...
Trotzdem: für Tipps bzgl. "keine Reaktion auf o.g. Mahnung reagieren - ist das o.k.?" wäre ich dankbar.
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@Merit,
@svenschmi,
Auf Mahnungen brauchen Sie nicht zu reagieren.
weisen Sie doch auf das Urteil des LG Frankfurt hin.
da haben die Entega ja eins auf die Mütze bekommen !!
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Habe grade mein Konto geprüft und war geschockt.
Trotz meines Widerspruchs, der NACHWEISLICH dort angekommen ist (Faxbericht vorhanden), bucht Entega die Nachzahlung ab.
Habe sofort eine Retoure veranlasst.
Soll ich der Entega nochmal was dazu schreiben oder warte ich jetzt einfach mal deren Mahnung ab?
Info wegen Strompreiserhöhung habe ich auch erhalten.
Der Clever-Tarif ist (vor aktueller Erhöhung) preisgünstiger als der alte Tarif.
Macht es Sinn, hier also nicht dem Clever-Tarif an sich zu widersprechen sondern nur die Unbilligkeit der aktuellen Strompreiserhöhung anzuzweifeln und entsprechend nur die alten Clever-Preise zu akzeptieren?
Danke
Regina
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Hallo,
.... mir gegenüber behauptet die Entega (Strom) daß der Tarfif (Clever) vom hess. Wirtschaftsminier genehmigt worden sei.
Frage 1) Stimmt das ?
Frage 2) wenn es stimmt, zu welchem Termin (1.8.06 oder 1.1.07)?
Frage 3) wurde die angekündigte Erhöhung zum 1.5.07 genehmigt?
Frage 4) wenn ein (angeblich) Tarif genehmigt ist, heißt das automatisch,
daß die Billigkeit automatisch eintritt?
Ready XL
P.S. Habe zur geplanten Erhöhung lediglich aus dem Internet erfahren
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@Ready XL,
war schon hier im Forum des öfteren behandelt worden.
Bitte mal die Suchfunktion nutzen und viel lesen in den Threads der vergangenen 3 Wocehn ( 3 Stunden Arbeit)
Nur kurz:
Die Landeskartellbehörden genehmigen nur die maximalen Erhöhungsprozente, keine Tarife oder sonstiges.
Der Versorger kann darunter bleiben, höher darf er nicht erhöhen.
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Es wird Zeit, dass man im Strombereich auch aktiver wird. Nachdem der Clevertarif in der letzten Abrechnung ja günstiger war als der alte Tarif, kann man ja mit §315 auf diesen Arbeitspreis aufbauen. Oder könnte dies anhand der AGB verhindert worden sein?
Gruß
Energierebell
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@ Cremer,
... danke, bin dabei, die ganzen Seiten genauer zu studieren. Bin schon bei Seite 10) :lol: :lol: :lol:
gruß
Ready XL
P.S. Allen Frohe Ostern
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Auf den Webseiten von Entega ist nun ersichtlich, dass der Brutto-Arbeitspreis im Clevertarif (Strom) ab 1.5.2007 teurer ist als der Brutto-Arbeitspreis der Grundversorgung.....ganz schön clever der Tarif!!!
Energierebell
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Hallo Entega-Geschädigte,
... nachdem ich bereits der einseitigen Tarifänderung (von Premium auf Clever) bzw. der einseitigen Tariferhöhung zum 1.8.2006 widersprochen habe, habe ich der geplanten Tariferhöhung zum 1.5.2007 bereits am 5.4.2007 widersprochen.
Heute erhielt ich Post von ENTEGA. Sinngemäß mit nachfolgendem Inhalt.
- Die Preiserhöhungen zum 1.5.2007 wurden allein auf Grund der höheren Beschaffungskosten notwendig und im Interesse der Kunden kalkuliert ENTEGA die Preise so günstig wie möglich und führen lediglich unvermeidbare Preiserhöhungen durch.
Ein Recht auf Überprüfung der Preise nach § 315 BGB würde nach aktueller Rechtssprechung ausscheiden, da, und jetzt kommt der Hammer, es sich nach dem zu Grunde liegenden Vertrag ENTEGA Clever nicht um einen einseitig von Entega bestimmten Preis handelt. Vielmehr hätte ich mit der Wahl dieses Tarifes den angebotenen Preis angenommen, sodass eine beidseitige Vereinbarung vorliegt.
Meine letzte schriftl. Vereinbarung mit ENTEGA datiert aus dem Jahr 2000, da habe ich schriftlich in den damaligen Tarif HEAG 2000 eingewilligt. Alle danach erfolgten Umstellungen wurden einseitig getätigt.
Aber weiter im ENTEGA-Pamphlet.
Auch über eine entsprechende Anwendung des § 315 BGB ergibt sich kein Recht auf Überprüfung der Preise in Hinblick auf Billigkeit, denn Stromkunden sind im liberalisierten Strommarkt, durch die jederzeit bestehende Wechselmöglichkeit, nicht auf die Belieferung eines bestimmten VU angewiesen. Es bestünde daher keine Monopolstellung, die Grundlage für eine entsprechende Anwendung des § 315 BGB wäre. Dies wird auch durch die aktuelle Rechtssprechung so gesehen, Urteil BGH v. 28.3.2007, Az VIII ZR 144/06; Urteil LG Potsdam v. 25.5.2006, Az 3 S 147/04; Urteil LG Kiel v. 6.10.2004, Az 14 O Kart. 191/02.
Abschließend verweist ENTEGA darauf, dass sie demnach nicht zur Offenlegung der Berechnungsgrundlagen verpflichtet sei, und, sollte ich wie angekündigt die Endabrechng kürzen, die Differenzbeträge anmahnen und auch gerichtlich geltend machen werde.
Was meint ihr dazu ?
Gruß aus dem sonnigen Südhessen
Ready XL
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@Ready XL,
na, dann lassen Sie die Entega mal Mahnen, und gerichtliche Schritte einleiten.
Glauben Sie mir, es ist nur Säbelrasseln.
Die wissen genau, dass sie nicht gerichtliche Schritte im Alleingang bestreiten werden. Die haben gerade schon mal am LG Frankfurt verloren.
Lesen Sie mal die anderen Threads bei Grundsatzfragen und vor amllem die "Wichtig" - markiereten Postings etc.
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@Cremer,
... danke für die schnelle Reaktion. Was mich an diesem S..haufen so stört ist die Dreistigkeit, Dinge zu behaupten, die schlichtweg erstunken und erlogen sind bzw. den Kunden nur einschüchtern sollen.
Gruß
Ready XL
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Hallo zusammen,
habe gestern eine Zahlungserinnerung der Entega aus dem Briefkasten geholt und wollte sie schon zu den vielen anderen, ewig gleichlautenden, abheften, als mein Auge an diesem Absatz hängen blieb: "Falls noch weitere bereits vor Ihrem Preiswiderspruch angemahnte Beträge offen stehen, besteht gemäß unseren vorangegangenen Mitteilungen bereits das Recht auf Versorgungseinstellung."
Erst dachte ich, jetzt geht es endlich los mit einstweiliger Verfügung und so weiter, aber dann habe ich noch mal gelesen und da steht ja: VOR Ihrem Preiswiderspruch...offen stehen.
Es handelt sich also in meinen Augen um einen Bluff - und zwar einen besonders stillosen.
Hat noch jemand dieses Schreiben erhalten und ggfalls eine andere Meinung dazu?
Gruß
Achimo
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@achimo,
Ich denke, es ist kein Bluff.
Die Entega will hier m.E. nur Klarheiten für eine ggf. spätere gerichtliche Ausgangsbasis schaffen und das ist gut so.
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@achimo,
...hast Du denn vor Deinem Widerspruch schon Zahlungen gekürzt, weil ENTEGA da schreibt "... Beträge vor Ihrem Widerspruch offen stehen" ?
Ist mir irgendwie nicht so ganz klar.
Ready XL
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@Ready XL
Nein, deswegen denke ich ja, daß es sich um einen Einschüchterungsversuch handelt, der darauf abzielt, daß der Empfänger liest: "Versorgungseinstellung" und dann den Schwanz einzieht, ohne genau hinzugucken, was da eigentlich steht.
HALLO HALLO HALLO
Ich merke gerade, daß auch ich nicht genau gelesen habe, was oben drüber steht: "An fälliger Forderung steht unter Berücksichtigung der Zahlungen bis 17.04.2007 zum heutigen Tage offen: 193,23€". In der letzten Mahnung vom 30.03.07 wollten sie noch 146,52€ (Abschlag März + Mahnkosten + Gebühren usw.), in der Mahnung vom 23.02.07 noch 1055,53€. Zwischen den beiden letzten Mahnungen erfolgte die Jahresabrechnung, bei der ein deutlich geringerer Verbrauch festgestellt wurde, daher die Differenz.
Jetzt aber bin ich doch durch die neue Mahnung alle alten Schulden los, oder verstehe ich da schon wieder was nicht????? Denn das neue Schreiben heißt auf einmal gar nicht mehr Mahnung, sondern wieder Zahlungserinnerung, und ebenso sind, im Gegensatz zu den bisherigen Schreiben, nicht die bisher bereits angemahnten Beträge mit aufgeführt, sondern nur der im April fällige Abschlag...
Jetzt bin ich doch einigermaßen verwirrt. Hat den niemand sonst dieses Schreiben erhalten?
@Cremer
Wie meinen Sie: "und das ist gut so."
Liebe Grüße
Achimo
PS: Ich kann die entsprechenden Schreiben gerne einscannen und - natürlich konspirativ - zum besseren Verständnis mal zeigen.
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@achimo,
ich denke mal, dass die Entega die "Ausgangslage" festhalten will, ab welchem Datum/Betrag sie später ihre Forderungen einklagen werden.
Allerdings hatten auch bei mir die Stadtwerke ab Okt. die Höhe ihrer Forderungen runtergesetzt. man fing wieder von vorne an und ich dachte schon, "na, die haben die Geldforderung ausgebucht".
Bei der Jahresrechnung allerdings tauchten die strittigen Beträge alle wieder auf.
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@achimo
Es klingt fasst so, als hätten Sie Deine Zahlungen für April mit etwas anderem verrechnet und würden deshalb den April anmahnen?!
Gruß
Energierebell
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Die Entega hat trotz meines Verbots die von ihr geforderten Nachzahlungen für Strom und Gas inklusive Rückgebühren erneut vom Konto abgebucht. Habe es leider erst grade eben online bemerkt.
(ich hatte ja schon einmal zurückbuchen lassen, woraufhin die Entega mir einen Brief schrieb, dass sie in 14 Tagen wieder abbucht, auf den ich sofort geantwortet und widersprochen (die Erlaubnis verweigert) habe.
Es ist eine Unverschämtheit! *totalsauerbin*
Soll das jetzt alle 14 Tage so weitergehen, dass die Entega einen erneute Abbuchung startet und ich zurückrufen muss?
Wie gehe ich am besten vor, damit dieser Spuk ein Ende hat?
Nochmal schreiben hat wohl wenig Sinn, da die Entega meine Briefe nicht liest.
Also, was dann?
Einzugsermächtigung komplett entziehen und monatliche Abschläge selbst überweisen? (mit deutlichem Vermerk wofür und für welchen Monat der Abschlag ist).
Dürfte wohl das Beste sein, obwohl es natürlich wieder mehr Arbeit für mich ist?
Oder soll ich nun so langsam doch einen einen Anwalt einschalten (wobei ich mich frage, von welchem Geld ich den bezahlen soll ...) ?
Kann ich die Entega anzeigen, weil sie verbotswidrig abbucht?
Wenn ja -
1. Anzeige gegen wen genau (Entega vertreten durch die Geschäftsführer ...)?
2. Anzeige wegen ... was genau?
Danke und VG
Regina
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...
Regina
Als Kunden wissen wir, dass im Rahmen eines Grundversorgungstarifes eine einseitige Leistungsbestimmung vorliegt. Liegt das aber vor, ist diese gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den anderen nur verbindlich und fällig, wenn sie der Billigkeit entspricht.
Haben Sie überprüft, ob Sie ENTEGA gegenüber überhaupt irgendeinen Cent derzeit schuldig sind, solange der Versorger die Billigkeit seiner Forderungen Ihnen gegenüber nicht nachgewiesen hat?
Es gibt etliche ENTEGA-Kunden, beliefert im Grundversorgungstarif, die seit geraumer Zeit Widerspruch einlegten und den Billigkeitsnachweis einforderten. Da dieser bis dato ausblieb, ist jegliche Forderung (Jahresrechnung, mtl. Abschlagszahlung etc.) nicht fällig und damit erhält ENTEGA bis dato auch keinen EURO-Cent. Natürlich beliefert ENTEGA diese Kunden auch weiterhin mit Gas und Strom, trotz etlichen Mahnschreiben und Mahnbescheidswarnungen! So what!?
Ganz im Gegenteil, etliche Beträge wurden jetzt sogar mit Sommerfrist 2007 gestundet, weil ENTEGA das berühmte BGH-Urteil abwarten möchte.
Also warum machen Sie es sich so schwer, wenn es auch viel einfacher und nicht unbedingt zum Nachteil des Kunden geht? - Es funktioniert und das wahrlich nicht nur bei ENTEGA! Ich spreche aus langjähriger eigener erfolgreicher Erfahrung.
Bei Interesse gerne weitere Infos per PN!
Viel Erfolg beim Nach- und Umdenken
Santos
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Habe für Gas und Strom bereits widersprochen und den Billigkeitsnachweis angefordert - natürlich ohne Erfolg.
Seit letztem Jahr führe ich auch eine Vergleichsberechnung für den Gaspreis und habe von daher noch ein Guthaben bei der Entega (das sie mir natürlich auch nicht zurückbezahlte).
Gestern erhielt ich das "übliche" Schreiben, aus dem Merit bereits zitierte.
Da der Billigkeitsnachweis nicht erbracht wurde, wäre von daher ja dann wohl nichts fällig.
Den Brief bzw. Fax bzgl. Verrechnungsverbot werde ich wohl noch schreiben. Nur zur Sicherheit.
Nicht dass die dann die monatlichen Abschläge auf die Nachforderungen buchen ...
Infos und Hinweise an mich gerne auch per PN.
Legen wir der Entega das Handwerk!
und .... Steter Tropfen höhlt den Stein ...
VG
Regina
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@ Regina
Hallo,
diese Probleme sind mir bekannt.
Ich rechne jeden Monat den tatsächlichen Verbrauch ( Exeltabelle) aus und überweise diesen Betrag dann als Abschlagzahlung.
Macht ein wenig Arbeit () aber so habe ich niemals eine Überzahlung und eine Kontrolle des Verbrauchs.
MfG
Dieter
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@Santos,
... ist das auch beim Tarif Entega Clever, der ja als "Sondertarif" gilt der Fall, bzw. grundsätzlich? Der Tarif wurde in meinem Fall einseitig bestimmt.
Ready XL
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Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche auch mal wieder ein Mahnschreiben mit dem üblichen - unwahren - Standardtext erhalten. Darauf reagiere ich jetzt nicht mehr. Seit Jahresabrechnung vom Januar bezahle ich gar nichts mehr (übrigens wenn, nur per Überweisung, kein Lastschrifteinzug). Laut meiner Gegenrechnung habe ich ebenfalls noch ein Guthaben, welches auf Basis der Preise von 2004 etwa im August verbraucht sein wird. Ab dann werde ich auf Basis des aktuellen Monatsverbrauchs und alten Tarifs (Komfort 1) Abschlagzahlungen leisten. Oder wir sehen uns vor Gericht. Entega hat die Wahl.
-
Heute erhielt ich ein Schreiben der Entega, in der sie folgendes mitteilt (Zitat):
Kündigung der Einzugsermächtigung
Sehr geehrte Frau ...
wir haben Ihre Zahlungsweise ab 02.05.2007 von Bankabbuchung auf Barzahlung umgestellt.
Bitte überweisen Sie in Zukunft auf folgende Bankverbindung ...
mfg
(Zitat Ende)
Das Schreiben enthält weder eine Info, wofür (also Strom / Gas oder Wasser) und in welcher Höhe ich überweisen soll, noch jeweilige Fälligkeitstermine.
Was also tun?
ICH persönlich habe der Entega die Einzugsermächtigung nicht gekündigt, sondern ihr nur mehrfach mitgeteilt, dass die Einzugsermächtigung NUR für die Abschläge für Gas, Strom, Wasser in Höhe von EUR ... (jeweiligen Betrag habe ich schriftlich genannt) gilt.
Sucht Entega hier evtl. eine Möglichkeit, mich verklagen zu können, wenn ich nun nichts überweise, da ich ja gar nicht weiß,
1. für welche Sparten ich überweisen soll
2. wann ich überweisen soll?
Außerdem hat Entega in der Vergangenheit je nach Sparte immer auf 2 verschiedene Konten eingezogen. Also was nun ... ???
Soll ich nochmal ein Fax schreiben und nachfragen?
Soll ich so tun, als sei der Brief nicht angekommen (kam per normaler Post)?
(ich berechne denen jetzt pro Schreiben von mir 25 Euro, denn all der Schmonz ist imho so unnötig wie Bauchweh, wenn die Entega sich mal vernünftig benehmen und auch meine Briefe mal richtig lesen und umsetzen würde ...)
KANN überhaupt derjenige, der eine Einzugsermächtigung ERHÄLT, diese kündigen? imho geht das doch gar nicht?
LG
Regina
Entega ... alles andere als clever
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@Regina***,
ohne viel Worte, machen Sie online banking, Einzelbeträge je für Gas, Sterom und Wasser mit genauem verwendungszweck.
Läßt sich als terminisierte Überweisung fürs ganze Jahr einstellen.
Wenn der Versorger anders nicht will, o.k.
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die Einzugsermächtigung ist bei der Entega an den Tarif gekoppelt.
Nur wenn eine EE besteht, erhalte ich bestimmte Rabatte.
Somit stellt mich die Entega zwangsweise (gegen meinen ausdrücklich ausgesprochenen Willen) schlechter als andere Kunden, obwohl ich lediglich meine EE wirksam beschränkt habe auf die entsprechenden monatlichen Abschlagszahlungen der entsprechenden Sparten.
(zwangsweise einseitige und unnötige Benachteiligung: -> Verstoß gegen GG - Gleichbehandlungsgrundsatz ... wenn man es mal ganz weit fassen will ... also strafrechtlich mal wieder relevant für die Herrschaften ...)
Von daher will und werde ich es nicht akzeptieren, dass Entega mir das Recht auf EE verweigert und habe ein entsprechendes Fax verfasst, das ich ihnen schicken werde ...
... und wieder mal 25 Euro dafür in Rechnung stellen werde.
Sollen die nur so weiter machen, dann bleibt am Ende gar nichts mehr bei der Rechnung für sie übrig ... *fg*
VG
Regina
Entega ... alles andere als clever ...
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@Regina***,
auch richtig,
hatte ich auch schon mit meinen Stadtwerken vor 2 Jahren das Thema gehabt.
Einzugsermächtigung begrenzen.
Wenn dies nicht entsrochen wird und weiter in der ursprünglichen Höhe abgebucht wird, dann Rückbuchung zu lasten des Versorger veranlassen.
Er wird sich ja dann äußern.
Das Aussprechen/Umstufung in einen schlechteren Tarif widerspricht § 226 (Schikane) und § 1 des EnWG.
Wenn der versorger bei seinem Verhalten bleibt und Ihnen die Einzugsermächtigung zurückgibt, dann online terminisierte Überweisungen einstellen.
Abschläge ein erneutes Mal einkürzen (als Bestrafung :wink: ) und am Jahresende eigene Abrechnug erstellen.
Am Jahresende eigene Jahresrechnung erstellen
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.... na dann weiss ich ja, was in naher Zukunft auf mich zukommt. Habe dem Laden auch die EE auf die monatliche Pauschale begrenzt.
Aber ich werde das durchziehen. Sollten die EE-Rabatte nicht berücksichtigt werden, wird rückbelastet. Ganz klar.
Ready XL
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Heute hatte ich die entsprechenden Mahnungen der Entega über die angeblich bestehenden Nachforderungen mit dem üblichen Säbelgerassel.
Außerdem einen Brief, der vor Lügen nur strotzt (Zitat):
Rückbelastung der Bankabbuchung
Verbrauchsstelle: hier wird von Entega gar nichts angegeben
Sehr geehrte ...
vereinbarungsgemäß haben wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto .... abgebucht erhielten aber keine Gutschrift
Da ich dem Brief, in dem mir die erneute Abbuchung angekündigt wurde, SOFORT per Fax widersprochen habe, kann von "Vereinbarung" keine Rede sein.
Da bereits zwei Abbuchungen von Ihrer Bank nicht eingelöst wurden, werden wir ab sofort keine weiteren Beträge mehr von Ihrem Konto abbuchen.
Mit diesem Einzug sollten folgende Posten beglichen werden:
... (angebliche Nachforderung)
Rückläuferspesen: 9,00
Gesamtbetrag ...
Bitte überweisen Sie ....
(Zitat Ende - die kleingeschriebenen Passagen sind Anmerkungen von mir)
Da scheint also wieder mal ein Brief fällig zu sein,
in dem ich
a) auf die strafrechtliche Relevanz der erneuten Abbuchung hinweise
b) auf mein Fax von gestern hinweise, in dem ich ERNEUT die Einzugsermächtigung wirksam beschränkt habe und davon ausgehe dass sie gilt
c) darauf hinweise, dass negative Folgerungen/Folgen (kein Einzug mehr) aus einer strafrechtlich relevanten Tat sowieso ungültig sind (Im Übrigen wurden und werden die Lastschriften für die monatlichen Vorauszahlungen immer von meiner Bank eingelöst.)
d) ich 25 Euro für meinen neuen -wenn die Entega mal meine Post lesen würde, absolut unnötigen-Brief in Rechnung stelle ... (dann bin ich schon bei 75 Euro ... verhältnismäßig leicht verdientes Geld!)
Bzgl. der Mahnungen werde ich nur noch einen kleinen Satz am Ende einfügen, in dem ich auf meine Schreiben vom .... verweise und dass eine Nachforderung seitens der Entega gar nicht besteht.
Oder soll ich die ganze Sache ignorieren?
Was denkt Ihr?
VG
Regina
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@Regina***,
Sie können sich natürlich Arbeit machen oder die Sache auch lassen.
Ich würde ggf. in einem Schreiben die Entega darauf aufmerksam machen, sie möge sich doch konzentintern mal austauschen zwischen der Rechnungs-/mahnungsabteilung und der Vertriebsabteilung.
Weisen Sie daraufhin, dass dies offensichtlich funktioniert nicht funktioniert, sonst hätte die Rechnungsabteilung entsprechende Kenntnis und würde nicht unentwegt den Abschlag der Entega zur Abbuchung bringen. Insofern ist die Entega selbst verantwortlich bei der Erzeugung von Rücklastgebühren.
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..... na anscheinend ist die Entega nicht die einzige Firma, bei der der interne Kommunikationsaustausch nicht funktioniert.
Gehört zwar nicht unmittelbar hier her, aber es gibt da so einen komischen Bezahlfernsehsender, der will von mir immer noch eine Einzugsermächtigung, obwohl der Vertrag längst beendet ist.
Ready XL
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....jetzt wird\'s bei Eintega auch noch chaotisch. Nachdem ich mittlerweile einen regen Schriftwechsel mit Entega habe, bekomme ich heute eine Antwort, da heisst es u. A. ""...es wird demnächst ein neues BGH Urteil zu den Erdgaspreisen erwartet. Wird vom Gericht bestätigt, dass unsere Erdgaspreise....usw. ...bla bla bla.
Dabei bin ich gar kein Erdgaskunde, sonder "nur" Stromkunde.
Es macht echt keinen Sinn mit diesen Leuiten größere Korrespondenz zu führen. Ich habe Entega mitgeteilt wie ich bei der Jahresabrechnung verfahren werde, und danach werde ich mich richten. Alles Weitere macht keinen Sinn.
Ready XL
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@ReadyXL
Das erwartete BGH- Urteil betrifft die Gaspreise der Heilbronner EVH und nicht die Gaspreise der entega.
Womöglich ist man dort schon vollkommen konfus.
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...danke und viele Grüsse nach Jena.
Ready XL
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Hallo,
ich schreibe hier das erstemal und möchte mich daher kurz vorstellen.
Wir wohnen seit 2001 im Kreis DA/DI. Im März 2005 habe ich den Gaspreiserhöungen der ENTEGA nach § 315 widersprochen und nach einigem Schriftwechsel klargemacht, dass ich lediglich den Gaspreis Stand 31.12.04 unter Vorbehalt bezahlen werde. Am Anfang kamen noch Mahnungen, denen ich widersprochen habe und nachdem die ENTAGA die Abschlagszahlung Gas auf die von mir zugestandene Summe gesenkt hatte, war es eigentlich bis zur Abrechnung 2006/2007 ruhig.
Nun aber erhöht ENTEGA die Schlagzahl. Zunächst war mit Abrechnung 2006/07 im März 2007 wie üblich die überhöhten Preise abgerechnet worden.
Ich habe der ENTEGA dann meine Abrechnung zukommen lassen mit dem Hinweis, mir eine Überzahlung von 50 EUR auf mein Konto zu überweisen.
Haben die natürlich nicht gemacht. Also habe ich meine Abschlagszahlung April wie angekündigt um diesen Betrag gekürzt.
Nun bombadiert mich die ENTEGA mit Mahnungen, hat unverschämter Weise meine Abschlagszahlung mit den angeblich noch offenen Forderungen der letzten Verbrauchsabrechnung verrechnet (dem habe ich postwendend widersprochen) und droht nun mit gerichtlichen Mahnverfahren. Begründung: "Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt".
Diesen Text hat die ENTEGA wie ich hier lesen konnte wohl schon früher an andere Kunden verschickt.
Warum führt sich ENTEGA nun so auf. Gibt es neue gerichtliche Entscheidungen, die meinen Widerspruch schwächen. Oder befürchtet ENTEGA nur Verjährung ihrer Forderungen und macht dicke Backen, um doch noch was zu bekommen.
Jetzt noch eine Frage: ist mit einem Mahnverfahren zu rechnen und wie sollte ich darauf reagieren (da habe ich nun keinerlei Erfahrung :wink: ).
Viele Grüße an alle Mitstreiter
PS
an Regina***: wie läuft das mit der Berechnung von 25 EUR pro Schreiben an ENTEGA??
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Das mit den 25,-EUR würde mich auch interessieren. Ich kann mir momentan nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist.
Vielleicht kann hierzu auch Herr Fricke etwas sagen?
Gruß
Energierebell
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@Energierebell
Wünschen kann man sich viel. Die Energieversorger machen es ja vor.
Ob indes ein Anspruch besteht, steht auf einem anderen Blatt.
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@Energierebell,
ich mache es so, hängt bei mir an der Haustür:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Familie Cremer (AB-C)
§ 1
(1) Grundsätzlich sind Besuche von Unternehmens-, Firmen- oder Behördenvertretern unerwünscht.
(2) Unerwünschte, nicht ausdrücklich vorher schriftlich vereinbarte Besuche von Unternehmens-, Firmen- oder Behördenvertretern jeglicher Art werden mit 70 € pro Besuch geahndet.
§ 2
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Betätigung des Klingelknopfes oder Klopfen an der Tür (Türklopfer) oder lautem Rufen nach den Wohnungsinhabern voll inhaltlich anerkannt.
(2) Bei Widerspruch des Besuchers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zugleich ein Hausverbot als erteilt.
§ 3
(1) Der Betrag wird sofort zur Zahlung fällig und ist in bar gegen Quittung zu entrichten. Eine Quittungsvorlage ist vom Besucher vorzuhalten.
(2) Der Betrag wird sofort kassiert, bevor das eigentliche Gespräch mit den Familienmitgliedern begonnen werden darf.
Im Namen der Familie
Gerd Cremer
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@Cremer,
...wieviel haben Sie denn schon eingenommen?
Ready XL
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Ich habe einfach in einem meiner Schreiben sinngemäß folgende Passage geschrieben:
Ihr Einverständnis voraussetzend, werde ich ab sofort 25 Euro Aufwandsentschädigung pro Brief berechnen, den ich aufgrund Ihres fehlerhaften Handelns schreiben muss, wenn sie nicht bis zum .... widersprechen
Entega hat nicht bis zum ... widersprochen.
Also ...
Den Betrag werde ich dann spätestens bei der nächsten Gasrechnung geltend machen bzw. verrechnen.
Frechheit siegt! Die Entega macht es ja auch nicht anders.
VG
Regina
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@Regina***
Viele Gerichtsverfahren haben zugunsten der Kunden gezeigt, dass Frechheit gerade nicht siegt.
Es wäre auch mit unserer Rechtsordnung unvereinbar, wenn sich Frechheit durchsetzen würde.
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@Cremer
Das mit den AGB klingt für mich ja auch in Ordnung, wenn dann der Vertreter wirklich klingelt. Aber wenn ich für das Erstellen von Briefen einfach eine Gebühr berechne......
Weiß nicht ob man damit durchkommt....
Energierebell
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@Ready XL,
bis jetzt hat auch noch keiner geklingelt oder nach dem Hausbesitzer gerufen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Hallo,
habe erneut Post von Entega erhalten. Dem Schreiben lag eine Kopie einer Mitteilung der Pressestelle des BGH zum Urteil VIII ZR 144/06 bei. Auf dieses Urteil beruft sich Entega.
Mal eine Frage an die Experten. Welches BGH-Urteil ist denn nun zutreffend, was den Einspruch nach § 315 BGB betrifft. Wie ist das mit der Monopolstellung bzw. mit nicht vereinbartem einseitigem Bestimmungsrecht?
Kann das mal jemand einem Nichtjuristen erklären ?
Schönes Wochenende!
Ready XL
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schon gesehen ?
http://www.entega.de/privatkunden/strom/preise/darmstadt_suedhessen_mainz/index.php#tarif1
Ready XL
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@Ready XL
wie H. Fricke schon ausführte
Nicht auf Angebote von Versorgern reagieren, siehe Badenova.
Sofern nicht drin Steht "......kündigen wird den bishgerigen Vertrag...."
ist es nur ein Angebot.
Wenn man dann aber auf das Angebot eingeht, zumal wenn man sogar zwei vorgelegt bekommt, dann gibt nömlich dass was der BGH immer schon gesagt hat und mit Urteil vom 28.3.07 verdeutlicht hatte.
Anwendung von § 315 ist nicht möglich, weil man sich auf einen Anfangspreis, nämlich ein neuer Vertrag, geeinigt hatte.:mrgreen:
Ganz schön schlau die Versorger. :wink:
Und wenn dann noch erwähnt wird, dass im neuen Vertrag sogar eine Preissenkung angeboten wird,
dann hat der Versorger mit Speck (neuer Vetrag) die Mäuse (Kunden) gefangen. :idea: :idea: :idea:
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Entega hat erneut geschrieben und bezieht sich auch auf das zu erwartende BGH-Urteil zu den Erdgaspreisen. Bis dahin werden sie (Zitat) aufgrund dessen das Mahnverfahren in Ihrem Falle bis zu diesm Termin aussetzen. Die aktuell offene Forderung wird auf freiwilliger Basis von uns bis zum 30. Juni 2007 gestundet. . . .
Eine Abbuchung von einzelnen Teilbeträgen ist uns leider nicht möglich. Die Einzugsermächtigung kann nur für alle offenen Forderungen genutzt werden.
Da wegen des Einwands der Unbilligkeit die angemahnten Forderungen gar nicht fällig sind, würde die Entega ja gar keine Teilbeträge sondern die vereinbarten Abschlagszahlungen abbuchen, deren Höhe mir die Entega sogar schriftlich bestätigt hat ...
Somit wäre das Argument imho hinfällig.
Wie seht Ihr das?
... also Schikane ... !?!
mein neues Schreiben ist in der Mache ...
Seltsam auch, wie Entega mit den Kontonummern jongliert.
Auf der Mahnung gibt sie eine andere Nummer an als auf dem aktuellen Brief. Ja was nun????
Sie schreibt nach wie vor nicht, WELCHE Beträge (also für welche Sparten) ich nun überweisen soll und in welcher Höhe.
Hinterher gibt das noch weiteres Chaos weil die dort falsch buchen?
LG
Regina
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@Regina***,
es könnte ja sein, wenn die Entega bzw. wenn die Versorger auf die Kundenforderung der abgesenkten Einzugsermächtigung eingehen, dass dann ggf. eine Anerkenntnis der gekürzten Preise damit erfolgt.
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Hallo zusammen,
habe gestern mal wieder Post von Entega bekommen. Nein, diesmal keine Mahnung. Sie "stunden" mir meine Rückstände bis zum 30.06.07 und wollen das BGH-Urteil (zu Heilbronn, nehme ich an) abwarten. Sollte die Korrektheit ihrer Preise bestätigt werden, würde der offene Betrag sofort fällig. Als wenn sich der BGH mit den Preisen der Entega beschäftigen würde. Dort geht es m. W. doch um die generelle Feststellung des Überprüfungsrechts des billigen Ermessens gem. §315 Abs. 3 BGB. Im übrigen bedeutet das ja wohl im Umkehrschluss, dass Entega seine Kalkulation im umgekehrten Fall offen legt. Da bin ich ja mal gespannt. Meine Abschlagzahlungen habe sie auch meinem Wunsch entsprechend gesenkt. Zum ersten Mal seit langem hat Entega direkt auf eines meiner Schreiben Bezug genommen. Das ist doch schon was.
Weiß jemand, wann mit dem o.g. Urteil zu rechnen ist?
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@Napez
Das Verfahren betrifft nicht die Preiserhöhungen der entega, sondern die eines Heilbronner Unternehmens.
Mündliche Verhandlung ist am 13.06.2007, so dass man mit einer Veröffentlichung des Urteil ggf. im September rechnen kann.
Die dortigen Parteien streiten nicht über das Recht des Versorgers, die Preise einseitig zu ändern, sondern nur darüber ob eine Preiserhöhung in Ausübung eines unstreitig bestehenden Rechts der Billigkeit entsprach.
Die Parteien streiten deshalb auch nicht darüber, ob der erhöhte Tarif insgesamt der Billigkeit entspricht.
Das sind alles Umstände, wodurch die Entscheidung wohlmöglich auf den konkreten Fall vor Ort nicht übertragen werden kann.
Ob also etwa Preisänderungsklauseln der entega in deren AGB überhaupt wirksam sind, wird sich aus der Entscheidung des BGH nicht ergeben.
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das mit der Stundung stand auch in dem Schreiben, das ich von Entega bekommen habe.
Sollte Entega nach dem Urteil (falls es für den Energieversorger positiv ausfallen sollte) sich darauf für ihre eigene Preisgestaltung berufen, dürfte das wohl unter "arglistige Täuschung" fallen - oder?
Bzgl. der stornierten Einzugsermächtigung habe ich nun mal per Fax auf den Straftatbestand gem. § 226 BGB (Schikane) hingewiesen.
Denn die (angebliche) Nachforderung aus der letzten Gasrechnung ist ja wegen meines Unbilligkeitseinwandes gar nicht fällig und die Höhe der Abschlagszahlungen hat mir die Entega sogar schriftlich bestätigt. Somit kann von einer Abbuchung von Teilbeträgen gar nicht die Rede sein.
Bin mal gespannt, ob und wie sich Entega äußert.
Vorerst überweise ich nichts. Meine Einzugsermächtigung gilt.
Vor allem: Wie soll ich überweisen, wenn die Entega in jedem ihrer Schreiben ein anderes Konto angibt?
Welches Konto soll dann gültig sein?
Und für welche Abschläge gilt das? Denn für Wasser habe ich den Preisen nicht widersprochen ...
Sollen die sich erst mal ganz konkret äußern ...
VG
Regina
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hallo ihr lieben, ich bin neu hier.
mein fall sieht so aus ich bin entega kunde und habe eine jahresnachzahlung von 122 € bekommen, ok das ist nicht das problem. das problem ist, ich soll jetzt anstatt 71 euro monatlich 91 bezahlen, wie kann das sein, letztes jahr hatte ich eine erhöhung von 2 € und nu 20? ich habe eine kleine wohnung, ok ich habe ziemliche stromfresser, wie nachtstromheizung und durchlauferhitezer, aber trotzdem. meine mutter zb zahlt nur 30 euro strom im monat und ihre wohnung ist viel grösser. kann ich irgendwas machen, dass ich weiterhin nur 71 euro bezahlen muss? ich werde hier eh nur bis dezember wohnen und die heizung brauch ich ja jetzt eh net mehr. ich lebe allein und soll soviel bezahlen, würde mich über ne antwort freuen :D
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Du kannst einen Brief an die Entega schreiben, dass Du ab dem xxx (Datum einsetzen), Abschläge nur in Höhe von XX Euro zahlen wirst und Deine Einzugsermächtigung (falls Du denen eine gegeben hast), auf diesen Betrag beschränkst.
Brief per Fax mit entsprechendem Fax-Protokoll oder per Einschreiben schicken.
Vermutlich wird Entega Dir dann mitteilen, dass dadurch das Risiko einer Nachzahlung höher ist und dass eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr in Raten sondern bei Fälligkeit komplett gezahlt werden muss.
Entega ist bei mir immer auf die von mir vorgeschlagenen niedrigeren Abschlagsbeträge eingegangen und hat mir diese auch schriftlich bestätigt.
VG
Regina
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@deathlypale
Die Abschlagshöhe hängt von den geltenden Preisen und vom Vorjahresverbrauch ab.
Man kann natürlich die Abschläge nicht einfach kürzen, wenn man nicht gegen die geltenden Preise oder den abgerechneten Vorjahresverbrauch qulifizierte Einwendungen erhebt.
Auch die Kunden sind nicht bei "Wünsch Dir was."
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.... bei so vielen Entega-Geschädigten wäre doch mal zu überlegen, ob man nicht einen entsprechenden Stammtisch zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, zumindest für die "Geschädigten" im Raum Darmstadt, abhalten sollte.
Ready XL :?:
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Hallo Zusammen,
auch dieses Jahr haben wir bei Erhalt der Verbrauchsabrechnung unseren Widerspruch nach §315 gegen die Preiserhöhungen und die Preishöhe an sich eingelegt und eine entsprechende Gegenrechnung erstellt. Den Abschlag haben wir anhand unserer Gegenrechnung errechnet und mitgeteilt.
Diesen haben wir im April unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks auch termingerecht überwiesen. Vor kurzem kam eine Zahlungserinnerung für den Abschlag April (in Höhe des vom Versorger veranschlagten Abschlages) und unser gezahlter Abschlag wurde mit den offenen Forderungen verrechnet. Per Einschreiben haben wir auf unseren Abschlag und das Verrechnungsverbot hingewiesen. Jetzt haben wir für Mai wieder unseren Abschlag überwiesen und eine Mahnung nebst Mahngebühren erhalten. Wieder wurde unser gezahlter Abschlag mit den offenen Forderungen verrechnet und nun auch der Abschlag (in Höhe des vom Versorger veranschlagten Abschlages) für Mai angemahnt.
Scheinbar ignoriert man unsere Schreiben und das Verrechnungsverbot. Wie gehe ich jetzt am besten vor?? Können die angemahnten Abschläge als Grundlage für ein gerichtliches Mahnverfahren dienen? Theoretisch sind es ja offene, berechtigte Forderungen?!?
Über schnelle Hilfe würde ich mich freuen.
Energierebell
@Ready XL:
Können wir gerne mal in die Wege leiten....am besten per PN abklären.
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Scheinbar ignoriert man unsere Schreiben und das Verrechnungsverbot.
Das scheint mir bei der ENTEGA tatsächlich Programm zu sein.
Da du der Verrechnung, die entgegen deiner ausdrücklichen Zweckbestimmung erfolgte, nachweisbar widersprochen hast, bleibt m.E. nichts weiter zu tun.
vgl. § 366 ff BGB >"...so wird diejenige Schuld getilgt, welche er (der Schuldner) bei der Leistung bestimmt"
http://dejure.org/gesetze/BGB/366.html
Auch bei mir (ähnlicher Sachverhalt) ignoriert die ENTEGA stoisch alle meine bisherigen Schreiben zur Erklärung des Sachverhalts/Widerspruch gegen unberechtigte Mahnung und versendet stattdessen fleissig weiter ihre unberechtigten Mahnungen, fordert unberechtigt Mahngebühren ...
Derzeit liegt mir die 3. (dritte!) jeweils "letzte Mahnung" vor, in der jeweils auch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht wird ...
Ich spar\' mir jetzt die offensichtlich vergebliche Mühe ...
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann prinzipiell jeder einleiten, der die dabei anfallenden Gerichtskosten bezahlen möchte. Dabei ist die Forderungsgrundlage lediglich anzugeben - ob die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist, wird aber erst bei eventuellem Widerspruch des Schuldners gegen den zugestellten Mahnbescheid und dann eben gerichtlich geklärt.
Da die anfallenden Gerichtsgebühren/Kosten/Auslagen (z.B. für Rechtsanwalt - auch des obsiegenden "Gegners"!) i.d.R. vom Unterliegenden zu übernehmen sind, sollte sich aber jeder tunlichst davor hüten, einfach mal so aufgrund unberechtigter Mahnungen/unberechtigter Forderungen so ein Verfahren in die Gänge zu bringen.
Wenn die ENTEGA nicht nur dreist sondern auch derart blöde ist, dann bitte ...
Auch für die Abschläge gilt:
Die vom Versorger in Rechnung gestellten Beträge werden im Falle der Anwendbarkeit des § 315 BGB grundsätzlich erst dann zur Zahlung fällig, wenn der Versorger durch Offenlegung seiner Kalkulation die Angemessenheit (“Billigkeit“) seiner Gaspreise und Preiserhöhungen nachgewiesen hat. Wenn die Rechnung nicht zur Zahlung fällig ist, kann auch kein Zahlungsverzug vorliegen.
Der Verbraucher verletzt also bis auf weiteres keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Deshalb können auch keine Verzugs- oder Mahnkosten gefordert werden. Sollte der Versorger gleichwohl Mahngebühren in Rechnung stellen, so handelt es sich vermutlich um einen (bewussten oder unbewussten) “Fehler“ in der Mahnbuchhaltung des Versorgers ...
Der Versorger kann dann mit dem von der Verbraucherzentrale Hessen e.V. zur Verfügung gestellten weiteren Musterschreiben (Variante 3) auf das “Versehen“ aufmerksam gemacht werden.
bzw.
Weiterhin sollte der Versorger dazu aufgefordert werden, die Abschläge solange nicht zu erhöhen, bis die Billigkeit der Forderungen nachgewiesen ist.
Quelle: Merkblatt der Verbraucherzentrale Hessen - Stand 09. Oktober 2006 (18 Seiten !! m.E. recht umfassend und dennoch verständlich)
http://www.verbraucher.de/download/energiepreise.pdf
Falls an meinen Ansichten rechtlich irgendetwas nicht stimmt, bitte ich die Fachleute hier mich ggfs. zu berichtigen!
Übrigens:
Nachdem ich auf die Ankündigung "Ihr neuer Tarif ENTEGA Clever Gas" (was ja eigentlich nur ein Angebot zur Vertragsänderung war, da ein Vertrag ja nicht einseitig geändert werden kann) nicht reagiert hatte, nun ein neuer Versuch der ENTEGA:
Nun flatterte mir ein "echtes" Angebot der ENTEGA ins Haus - "neuer ETEGA Clever Gas Festpreis" Tarif an (0,15 Cent/kWh günstiger als der reguläre ENTEGA Clever Gas-Tarif) und hat schon gleich ein gedrucktes Angebots-Formular zwecks Annahme/Unterschrifterteilung mitgeschickt.
Diesen Gefallen werde ich denen ganz bestimmt nicht tun!
-
Das scheint mir bei der ENTEGA tatsächlich Programm zu sein.
Als ENTEGA-Stromkunde seit Sommer 2006, habe ich etliche umfangreiche Widerspruchsschreiben an den Versorger gesandt. Dabei habe ich intensiv das hiesige Forum als Hintergrund für meine Schreiben benutzt!
Eines meiner Hauptargumente:
Der Einwand der Unbilligkeit gemäß § 315 BGB, hat die Nichtfälligkeit der Ansprüche und Forderungen insgesamt zur Folge!
(Meine Begründung vgl. ganz unten.)
Diese Kernaussage habe ich zu 100% umgesetzt, d.h. NICHTS heißt NICHTS.
Mahnungen trafen selbstredend ein, erweiterte Begründungsschreiben gingen selbstredend raus. Über etliche Monate. NICHTS blieb bis heute NICHTS!
Schließlich widerfuhr mir vor etlichen Wochen etwas sehr Überraschendes:
Ein freiwilliges Angebot der STUNDUNG der "aktuell offenen Forderung" bis zum 30.06.2007 folgte und die Zusage "das Mahnverfahren in Ihrem Falle bis zu diesem Termin auszusetzen."
Nur Wochen später kam die nächste Mahnung mit den bekannten Inhalten und nun die verschärfte nächste Mahnung:
"Da Sie sich mittlerweile mit fälligen Zahlungsverpflichtungen von über 100 EUR in Verzug befinden, sind wir nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV berechtigt, bei dem zuständigen Netzbetreiber die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung zu veranlassen. Sollten wir bis spätestens [konkretes Datum im Juni - länger als eine 14 Tage-Frist!] keinen Zahlungseingang feststellen, sehen wir uns veranlasst, die Energieversorgung für Ihre Entnahmestelle unterbrechen zu lassen."
FRAGEN:
1. Wie ist dies möglich, wenn vorher die Stundung und die Aussetzung des Mahnverfahrens freiwillig angeboten wurde?
2. Entega widerspricht sich m.E. völlig. Bietet dieser klare Widerspruch für mich eine rechtliche Handhabe in der Argumentation gegen den Versorger?
3. Soll ich diese Androhung sehr ernst nehmen und klassisch vorgehen?
(nämlich Hausverbot zum Zwecke der Sperrung, Schutzschrift, Versorger auffordern, die Sperrandrohung sofort zurückzunehmen, Energieaufsichtsbehörde einschalten, ggf. einstweilige Verfügung beantragen, wenn Sperrandrohung nicht zurückgenommen wird.)
Des Weiteren fügt Entega zum Abschluß noch folgenden Satz hinzu:
"Um Ihnen Inkassokosten in Höhe von über 100,00 EUR zu erspraren, informieren wir Sie vorab über bevorstehende Maßnahmen. ..."
Erfüllt dies alles schon das Brechen des Schikaneverbotes durch den Versorger?
Ist es Zeit nun meinen Anwalt an die Front zu schicken?
Danke für wertvolle Tipps!
Allen noch einen schönen Pfingstmontag
ein ÄNTÄGA-Opfer
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BEGRÜNDUNG:
"Entspricht die Tarifbestimmung nicht der Billigkeit, so wird sie, sofern das Versorgungsunternehmen dies beantragt, ersatzweise im Wege der richterlichen Leistungsbestimmung durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB; vgl. Staudinger/Rieble, aaO Rdn. 294 f.). Erst die vom Gericht neu festgesetzten niedrigeren Tarife sind für den Kunden verbindlich, und erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten (BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; MünchKomm./ Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 Rdn. 49; Palandt/ Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 315 Rdn. 17; Staudinger/Rieble, aaO Rdn. 276); erst von diesem Zeitpunkt an besteht mithin eine im gerichtlichen Verfahren durchsetzbare Forderung des Versorgungsunternehmens.“ – BGH - Urt. v. 05.07.2005 – X ZR 60/04"
Weitere Hinweise waren auf folgende Urteile:
Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006 – 7 U 194/04 bzw. das Berufungsurteil des LG Mannheim vom 16.08.2004 – 24 O 41/04
u.a
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Wenn die bis dahin bestehende "aktuell offene Forderung" bis 30.06.2007 gestundet wurde, kann diese jedenfalls allein deshalb nicht fällig sein, was nicht zwingend bedeutet, dass nachfolgend fällig gewordene Beträge auch gestundet wären.
Es kommt darauf an, ob und inwieweit die geltend gemachten Preise einseitig festgelegt wurden, d. h. nicht Gegenstand einer Einigung bei Vertragsabschluss geworden sind, so dass man diese als unbillig rügen kann. Nu einseitig festgelegten Preisen fehlt die Richtigkeitsgewähr und nur solche können - soweit die Unbilligkeit gerügt wurde - erst nach Billigkeitsnachweis verlangt werden, vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.
Ihr Vorgehen ohne Anwalt ist das Riskanteste, was man machen kann.
Der Streit darüber, ob Grundversorgungstarife in Anbetracht von §§ 1, 2 EnWG angemessen sind, also der Billigkeit entsprechen, gehört streitwertunabhängig vor die ausschließlich zuständigen Landgerichte - Kammer für Handelssachen, § 102 EnWG. Dort herrscht Anwaltszwang, § 78 ZPO. Man hätte von Anfang an einen Anwalt einschalten sollen.
Ggf. hätte man selbst eine Feststellungsklage zu erwägen, dass ein einseitig festgelegter Tarif nicht der Billigkeit entspricht, um auch die zukünftige Zahlungspflicht gerichtlich klären zu lassen.
Androhungen sind immer ernst zu nehmen.
Kommen Sie bloß nicht auf die Idee, allein vor einem Amtsgericht mit dem Streit aufzutauchen!
Zuständig sind ausschließlich die Landgerichte mit Anwaltszwang.
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Ich habe die gleiche Androhung vor Pfingsten erhalten.
Ebenfalls wird mit dem Netzbetreiber gedroht, dass der den Anschluß abstellen wird. Ich dachte Entega ist der Netzbetreiber....oder könnte das die Stadtwerke in Mainz sein, die ja in Entega aufgegangen sind ?
Jedenfalls habe ich beim Amtsgericht eine Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung eingereicht.
Reicht das alles aus, die Abschaltung zu vermeiden ?
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@richi242
Ein Schutzschrift reicht nicht aus.
Diese ist nur ein vorsorglicher Widerspruch gegen den Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung.
Nun könnte es sein, dass der Versorger einen solchen Antrag gar nicht bzw. bei einem anderen Gericht stellt (Landgericht). Dagegen nutzt eine Schutzschrift beim Amtsgericht gar nicht.
Man sollte deshalb einen Anwalt einschalten und nicht ohne einen solchen bei Gericht "rumturnen", weil man die dort geltenden Regeln der Zivilprozessordnung schon nicht kennt.
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Wenn die bis dahin bestehende "aktuell offene Forderung" bis 30.06.2007 gestundet wurde, kann diese jedenfalls allein deshalb nicht fällig sein, was nicht zwingend bedeutet, dass nachfolgend fällig gewordene Beträge auch gestundet wären.
Danke, das ist nachvollziehbar! Das werde ich berücksichtigen.
Es kommt darauf an, ob und inwieweit die geltend gemachten Preise einseitig festgelegt wurden, d. h. nicht Gegenstand einer Einigung bei Vertragsabschluss geworden sind, so dass man diese als unbillig rügen kann. Nu einseitig festgelegten Preisen fehlt die Richtigkeitsgewähr und nur solche können - soweit die Unbilligkeit gerügt wurde - erst nach Billigkeitsnachweis verlangt werden, vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.
Es besteht ein Tarifvertrag und kein Sondervertrag; die Preise wurden von Anfang an einseitig, also durch den Energieversorger, festgelegt. Daher bin ich der Überzeugung, dass § 315 BGB in Gänze greift. Selbstredend wurde von Anfang an die Unbilligkeit gerügt!
Ihr Vorgehen ohne Anwalt ist das Riskanteste, was man machen kann.
Bisher habe ich mich sehr eng an die professionellen Tipps hier im Forum gehalten, meitens waren es Ihre eigenen Herr RA Fricke. Dafür bin ich sehr dankbar!
Da sowieso eine Rechtsschutzversicherung besteht, möchte ich dies auch einem Anwalt hier vor Ort übergeben.
Könnte mir jemand bitte per PN einen in diesem Themenverbund versierten Anwalt nennen, der vor Ort im Raum Darmstadt und Umgebung tätig ist?
Danke vielmals dafür!
Gruss
ein ÄNTÄGA-Opfer
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...nachdem so zahlreich von dem Vorschlag Gebrauch gemacht wurde, sollte man das Thema letztendlich vergessen.
Ready XL