Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EMB Energie Mark Brandenburg => Thema gestartet von: Maverick am 06. Januar 2006, 22:57:06

Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 06. Januar 2006, 22:57:06
Hallo zusammen,

habe mich im Dezember gegen die Gaspreiserhöhungen seit November 2004 bei der EMB gewehrt.

EMB behauptet mir gegenüber folgendes:

1) Urteil AG Euskirchen vom 05.08.2005, Az.: 17 C 260/05
EMB: Offenlegung von Preiskalkulationen kann nicht verlangt werden.
Frage: ist dieses Urteil überhaupt schon rechtskräftig?

2) Urteil LG Berlin vom 25.05.2005, Az.: 9 O 253/03
EMB: dem Kunden ist eine Berufung auf § 315 BGB im Bereich Energieversorgung nicht möglich
Frage: stimmt das (das hatte ich irgendwo im Forum glaub ich anders gelesen)?

3) Urteile BGH vom 05.07.2005, Az.: X ZR 60/04 und 99/04
EMB: BGH bestätigt, daß § 30 AVBV Vorrang vor § 315 BGB hat
Frage: stimmt das?

4) EMB behauptet weiterhin, man solle unter Vorbehalt zahlen, dies würde vom Berliner Mieterverein und von der Verbraucherzentrale NRW so empfohlen.
DIES TRIFFT NICHT ZU!!! Auf ihren Websiten verweisen beide Organisationen auf beide Alternativen (Zahlungsverweigerung und Zahlung unter Vorbehalt), ohne eine bestimmte zu empfehlen.
Frage: macht es Sinn, diese Organisationen auf die offensichtlich falschen Behauptungen der EMB hinzuweisen?

5) Hat jemand aus Brandenburg sich bereits gegen die neuesten Preiserhöhungen beim Strom (eon-e.dis) gewehrt und wenn ja mit welchen Erfahrungen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung und beste Grüße,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: rlc am 06. Januar 2006, 23:27:51
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1711&

Dieser Versorger nennt Ihnen nur Ihm genehme Urteile. Die Lage sieht aber anders aus.

Keine Zahlungen unter Vorbehalt, da dann Beweislastumkehr.

Abschläge angemessen kürzen, sodass keine Überzahlungen entstehen, d.h. Nachzahlung bei der Jahresabrechnung, auf der Basis Preise Herbst 2004, und nicht zu den neuen Preisen Ihres Versorgers.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 14. Januar 2006, 18:43:45
...grundsätzliche Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung heute eingetroffen.... :!:
Gruß,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Graf Koks am 14. Januar 2006, 19:02:27
@ Maverick:

Zu 1.: Das Urteil des AG Euskirchen liegt in der Berufung beim LG Bonn. Wie ich hörte, sieht die Berufungskammer die Dinge mehr als nur ein wenig anders als die Amtsrichterin, die die Klage abgewiesen hat.

Zu 2.: Das Urteil des LG Berlin 9 O 253/03 ist zwar vom Kammergericht nicht aufgehoben, aber in einem entscheidenden Punkt revidiert worden, nämlich dem, dass § 30 AVB ... V einer Unbilligkeitsrüge und der in der Folge eintretenden Nichtfälligkeit des Entgeltes nicht entgegensteht, einfacher ausgedrückt, § 30 AVB...V keinen Vorrang vor § 315 BGB hat und der Verbraucherpreisprotest damit nicht einfach ausgeheblt werden kann.

Zu 3.: Ganz anders. In dieser Entscheidung stellt der BGH gerade klar, dass eine Klausel, die § 315 BGB miterfassen soll, unwirksam ist. Er zitiert ausdrücklich die Entscheidung VIII ZR 278/03, zu der ausdrücklich keine Divergenz geschaffen werden soll.


In der Tat sollten hier einige - wohl absichtlich - falsch zitierte sich einmal direkt an die EMB wenden, damit solche kleinen Missverständnisse aus der Welt geschaffen werden können.


M.f.G.
Graf Koks
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 14. Januar 2006, 20:57:04
@Graf Koks

Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung.
Ich ahnte bereits, daß das nicht stimmen kann, was die EMB mir da schrieb. Dann hatte ich das ja gefühlsmäßig richtig eingeschätzt, nachdem ich mich im Forum schon ein bißchen schlau gemacht hatte.

Na ja, wer einem an einem Tag schreibt, er sehe keinen Sinn in einer fortgesetzten Diskussion und mir am nächsten Tag dann wieder einen Brief schickt, von dem kann man das richtige Zitieren wohl auch nicht erwarten.

Die Sache wäre ja fast zum Lachen - wenn nicht zu befürchten wäre, daß die EMB es schafft, mit dieser wohl bewußt falschen Argumentation andere Kunden, die sich aus irgendwelchen Gründen vielleicht nicht schlau machen (können), einzuschüchtern.

Schon deshalb lohnt es sich, weiterzumachen und sich gegen solche ... Vorgehensweisen ... (ich drücke mich hier bewußt vorsichtig aus), zu wehren.

Der Vollständigkeit halber:
Verbraucherzentrale NRW und Berliner Mieterverein habe ich informiert. Verbraucherzentrale hat bisher nur den Eingang bestätigt. Berliner Mieterverein sieht die Sache als nicht gegendarstellungsfähig an.

Ach ja, EMB führte auch noch die Verbraucherzentrale Berlin an, die auf ihren Webseiten aber nur Musterbriefe ausdrücklich bezüglich des lokalen Versorgers GASAG zur Verfügung stellt und insofern also auch nicht als Beispiel für Brandenburg herangezogen werden kann.

==> Also ist festzuhalten, daß die Argumentation der EMB in ihrem Antwortschreiben an mich in jedem Punkt komplett daneben liegt <==

 :)

Gruß von Brandenburg nach Berlin,
Maverick

P.S:
Verbraucherzentrale Brandenburg habe ich jetzt auch informiert.
Die hat am 12.01.06 Sammelklagen gegen Gasversorger im Land eingereicht.
Details hier: http://www.vzb.de/UNIQ113728343602828/link201651A.html
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 02. März 2006, 00:01:08
@ Forum

Nachdem ich bereits mehrere Zahlungserinnerungen bekommen habe kam heute eine \"2. Mahnung\" mit erneuter Zahlungsaufforderung binnen 2 Wochen.
Jetzt werde die Sache an die Rechtsabteilung übergeben, wir müßten mit Mahnverfahren und teurem Prozess rechnen...

Habe natürlich widersprochen. Vielleicht klärt ja die jetzt erst eingeschaltete Rechtsabteilung ihre Kollegen von der Buchhaltung mal über die Rechtslage auf :)
Wäre jedenfalls mal was Neues.

Da mir die die Drohungszenarien meiner EVU (vgl. gesonderten Thread zum Stromversorger E.ON edis AG) langsam zu unverhältnismäßig werden und keinerlei Respekt vor geltenden Gesetzen und der immerhin vom BGH  ausgeformten Rechtslage erkennen lassen, habe ich heute
a) die Energieaufsicht und
b) die Landeskartellbehörde
(beide im Brandenburgischen Wirtsschaftsministerium) eingeschaltet.
Nennenswerte Reaktionen von dort werde ich im Forum posten.

Gruß,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 02. März 2006, 07:22:46
@Maverick,

Nun so schnell werden Sie von der Landeskartellbehörde auch keine Antwort bekommen.

Auch die zweite Mahnung sollte Sie noch kalt lassen. es ist ja keine konkrete Androhnung einer Sperre.

\"Säbelrasseln\"
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Monaco am 02. März 2006, 12:36:17
@maverick
@cremer

Auch ich hatte mich zuletzt mit einem Problem an die Energeiaufsicht - zuständig (leider?) nicht das Wirtschaftsministerium, sondern da überregionaler Versorger, an die Bundesnetzagentur - gewandt.

Ergebnis des Gesprächs: Ich sollte mich an die Verbraucherzentrale wenden und möglichst den vollen Betrag unter Vorbehalt entrichten.

Dabei werde ich irgendwie den Eindruck nicht los, dass manch ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur auch regelmäßige \"Bildungsreisen\" mit Eon und RWE unternimmt.

Wenn die Bundesnetztagentur bereits hier äußerst \"unglücklich\" agiert, wie soll es ihr dann je gelingen, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 02. März 2006, 13:15:56
@Maverick

Lesen Sie zum Stand der Dinge in Brandenburg, u.a. auch EMB bitte hier:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Schöfthaler am 02. März 2006, 21:25:55
Ist das in Dortmund tatsächlich die erste Klage eines Gasversorgers gegen verweigernde Kunden bundesweit?
Oder: Wo finde ich ggf. eine Sammlung aller Urteile zu Klagen der Versorger gegen die Kunden?
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 02. März 2006, 22:14:47
@Monaco,

dies ist doch keine Antwort für eine Bundesnetzargentur. Verkennt die die Tatsachen?

Ich habe den Verdacht, dass die BnetzA jeden Bürger abwimmeln will. Auch ich habe bereits im letzten Jahr zwei Schreiben an die BNetzA gerichtet und bis heute keine Antwort erhalten.

Nun ist dies ja auch eine große Argentur..........

Würde den Sachverhalt nochmals an Herrn Ulf Böge persönlich richten.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Monaco am 03. März 2006, 10:26:25
@cremer

Ich denke, die Bundesnetzagentur ist einfach nur überfordert, unfähig, oder einseitig beeinflusst. Ich hatte in einem anderen Thead bereits angeregt, einmal öffentlich über die Sinnhaftigkeit der Bundesnetzagentur nachzudenken. Vielleicht nicht unbedingt, um sie abzuschaffen, aber vielleicht um sie aufzuwecken. Immerhin werden die Bediensteten dort mit unseren Steuergeldern (und sicher auch nicht schlecht) entlohnt.
Mitunter wirkt eine entsprechende kritische Diskussion wunder. Schließlich will man sich doch seine \"Daseinsberechtigung\" erhalten ...

In diesem Sinne - mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 03. März 2006, 12:21:29
@monaco,

was bei der BNetza nicht klappt ist vermutlich die Vielfalt der Fragen und Aufgaben.

Ich kenne die BNetzA was den Telekommunikationsteil betrifft und habe dienstlich mit Ihr zu tun.

Vermutlich landen all die Fragen und Probleme der Bürger und Gesellschaften/Institutionen alle auf der obersten Ebene. Da vermute ich den Flaschenhals/Nadelöhr.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 03. März 2006, 13:00:55
@Schöfthaler

Dortmund ist die einzige Sammelklage eines Versorgers gegen 23 Kunden, erster Verhandlungstag 06.04.2006:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060301_nw.htm

Daneben sind nur in Sachsen ca. 13 Klagen der Erdgas Südsachsen gegen Einzelkunden vor verschiedenen Amtsgerichten  bekannt gworden.

Urteile sind dazu nicht bekannt, weil es solche wohl noch nicht gibt.

Bei den Verfahren, die mir insoweit bekannt sind, wurde mit Rücksicht auf die Sammelklage am Landgericht jeweils ein Ruhen des Verfahrens beantragt/ angeregt.

Bei 500.000 Gaspreisverweigerern bundesweit gibt es also ersichtlich bisher ca. 14 Klagen von Gasversorgern ( 1 + 13).


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Schöfthaler am 03. März 2006, 22:08:28
@Fricke

Ihr Link war offensichtlich fehlerhaft. Könnten Sie bitte den Link zu Dortmund 6.4. richtigstellen?

Danke!
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 04. März 2006, 19:15:10
@RR-E-ft
@Cremer
@Monaco


Vielen Dank für die Antworten.

Habe mich allerdings an das lokale Wirtschaftsministerium gewandt, weil die a) Preiserhöhungen genehmigen und b) die lokale ordnungspolitische (=Kartell-) Aufsicht haben.
EMB ist der lokale Versorger.

Sollte ich vom Wirtschaftsministerium keine Antwort bekommen, dann werde ich von meinem inzwischen gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch machen und Nachweise dafür verlangen, was mit meiner Anfrage geschehen ist.

Sollte die EMB so weitermachen wie bisher, werde ich auch meinen schriftlichen Protest ausweiten. Da sind außer der Bundesnetzagentur viele andere Adressen denkbar, vom Ministerpräsident über div. Bundesministerien, Abgeordnete bis hin zur EU-Kommission....

Gruß aus Brandenburg,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 15. März 2006, 21:15:51
@Schöfthaler

Wenn ich den Link benutze, kann ich ort etwas über die Sammelklage der E.ON Westfalen Weser am LG Dortmund lesen. Möglicherweise liegt es also nicht am Link.....
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 27. März 2006, 21:48:18
@ Forum

Habe Antwort der Landeskartellbehörde. Bezüglich Gas schreibt sie:

\"Die Gaspreise unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Eine Eingriffsbefugnis hat die Landeskartellbehörde, sofern der Verdacht eines Preismissbrauchs vorliegt. Gegenwärtig prüft die Landeskartellbehörde bei allen in ihrer Zuständigkeit liegenden Gasversorgungsunternehmen, ob die Preiserhöhungen der Unternehmen einen diesbezüglichen Verdacht begründen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
(...)
Die von Ihnen weiter angesprochenen Themen, wie die Unbilligkeit von Preiserhöhungen gemäß § 315 BGB, die Frage der Zulässigkeit von Mahnungen und die Androhung von Sperrungen unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sind zivilrechtliche Fragen, die außerhalb der Zuständigkeit der Behörden liegen. Insoweit kann ich Ihnen zu diesen Fragen keine Auskunft geben.\"

Meiner Enttäuschung über die nach außen wenig verbraucherschützende Haltung der Kartellbehörde habe ich bereits im gesonderten Thread zu Strom (E.ON edis AG) Luft gemacht.
Immerhin habe ich eine Antwort bekommen (was einige nicht für möglich gehalten hatten - ich denke aber, daß ich als Bürger ein Recht darauf habe!) und immerhin prüfen sie beim Gas...
Aber irgendwie hört sich das so lasch an....

Mal abwarten, was sie rausfinden. Werde zu gegebener Zeit mal nachfragen.

Gruß,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Mai 2006, 12:10:56
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14843
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Juni 2006, 14:57:46
Prozessauftakt in Potsdam.

Die Kläger haben ihren Antrag erweitert und konkretisiert.

Nunmehr soll festgestellt werden, dass diese nicht verpflichtet sind, für den Gasbezug nach dem 01.11.2004 höhere Preise zu zahlen verpflichtet sind, als die welche bis zum 31.10.2004 bei der EMB galten (genaue Aufstellung EMB Klassik mit Bestpreis- Abrechnung), zudem zukünftige einseitige Preiserhöhungen für die Kläger nur verbindlich sind, wenn die EMB auch deren Billigkeit nachvollziehbar und prüffähig nachgewiesen hat.


Die Kläger wiesen darauf hin, dass die Erdgasimportpreise vom Mai 2003 bis zum Januar 2006 ausweislich der amtlichen BAFA- Statistik lediglich von 1,30 Cent/ kWh (netto) auf 1,94 Cent/kWh (netto), also um 0,64 Cent/ kWh (netto) gestiegen sind, die EMB ihre Arbeitspreise demgegenüber in mehreren Schritten vom 01. November 2004 bis zum 01.01.2006 um  1,55 Cent/ kWh (netto) erhöht habe.

Dies entspräche einer Preiserhöhung beginnend ab November 2004 in 14 Monaten und vier Schritten um ca. 42 Prozent.

Wie einem von der EMB im Prozess vorgelegten Zeitungsbericht aus dem Handelsblatt vom 16.03.2006 "Furcht vor Engpässen verteuert britisches Gas" entnommen werden konnte, hatten demgegenüber die Haushaltskunden in Großbritannien in 30 Monaten eine Preiserhöhung um 45 Prozent hinzunehmen, und haben immer noch weit günstigere Gaspreise.  

Auf der Insel hatten  ein unerwartet rascher Rückgang der eigenen Produktion, nicht genügende Lagerkapazitäten und Lieferverträge, eine ungewöhnliche Kälte, Kapazitätsengpässe in der Leitung durch den Ärmelkanal und der Ausfall der größten Gaslagerstätte nach einem Feuer die Angst vor einer Verknappung ausgelöst und somit zu den Preiserhöhungen geführt.

Die Kläger könnten nicht erkennen, welche Katastrophen demgegenüber wohl bei der EMB eine solche Preiserhöhung bewirkt haben könnten.

Die anwesenden Pressevertreter scheinen diesen Verfahrensgang nicht ganz nachvollzogen zu haben. Mit einer Entscheidung hatte im frühen ersten Termin niemand gerechnet. Auch wurde der Rechtsstreit nicht etwa vertagt.

Die EMB verweigerte die Verhandlung über den neu gestellten Antrag gerade nicht, sondern ließ sich darauf ein.

Für eine Stellungnahme darauf benötige sie jedoch zwei volle Monate Zeit.

Die MAZ berichtete wie folgt:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10719005/485072/

Bunte Bilder gab es im RBB- Fernsehen. Dieses berichtete, dass Gericht wolle am 27.09.2006 eine Entscheidung treffen, worunter man sich vieles vorstellen kann:

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wirtschaft/beitrag_jsp/key=news4291989.html

Nach einer Aussage der EMB in dem Prozess können Verbraucher nur davor gewarnt werden, Abschläge und Rechnungsbeträge nicht entsprechend zu kürzen:

Sollte die Klage Erfolg haben und andere Kunden deshalb Rückerstattungsanprüche geltend machen, wolle man diesen gem. § 814 BGB  entgegenhalten, dass sie aufgrund der Berichte in der Presse über überhöhte Gaspreise und den Empfehlungen der Verbraucherzentralen davon gewusst hätten, dass die Preise zu hoch sind und sie deshalb mit Rückforderungen ausgeschlossen seien.

Eine klare Ansage an alle Brandenburger, die jetzt erst recht ihre Rechte sichern müssen, um nicht auf Dauer das Nachsehen zu haben.

Eine solche Unverfrorenheit ist einem wirklich bisher selten begegnet.

EMB behauptete gar, Gaskunden könnten bei Preiserhöhungen problemlos wechseln und erhielten dann ggf. auch bereits gezahlte Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss zurück.

Wohl einmalig in Deutschland.

Auf solche Aussagen kann man jedoch- wie auf viele Aussagen von Gasversorgern vor deutschen Gerichten - nichts geben.

Wer seine Chance nutzen möchte, sollte sich schnelltsmöglich rechtsverbindlich schriftlich bestätigen lassen, dass er im Falle einer Kündigung anlässlich einer Preiserhöhung die gezahlten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss zum vorgelagerten Gasnetz vollständig zurückgezahlt bekommt.

Neukunden sollten von Anfang an an die Absicherung durch eine solche rechtsverbindliche Erklärung denken, wo eine solche verweigert wird, die Sache mit dem Gasanschluss lieber noch einmal überdenken.

Mit dieser Option kann und sollte man dann wohl wirklich in anderen Energieträgern, die zukünftig nicht so dramatischen Preisschüben ausgesetzt sind, sein Glück versuchen.

Möglicherweise schaut EMB dann irgendwann in ihre leere Röhre.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Graf Koks am 05. Juni 2006, 19:40:22
@RR-E-ft:

Die Ankündigung einer Berufung auf § 814 BGB ist in der Tat dreist. Dabei ist es die EMB, die ihren Kunden nach Preiswiderspruch und Zahlungskürzung allmonatlich zu einer Zahlung (wenn auch unter Vorbehalt) auffordert und den Mahnschreiben sogar vorbereitete Vordrucke hierzu beilegt.

Indes: Selbst wer sich so hat "einfangen" lassen, kann wohl später zurückfordern: Eine Zahlung unter eindeutigem Vorbehalt ist §814- fest.

Welcher EMB- Vertreter hat sich denn zu dieser Aussage hinreißen lassen ?

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2006, 00:28:15
@Graf Koks

Vorbehaltszahlung ist unsinnig, weil man in jedem Falle auf Rückzahlung prozessieren muss.

Die EMB hat sich in der Verhandlung vor Pressevertretern insoweit ziemlich eindeutig positioniert.

Die EMB stellt anders als in den Schreiben an die Kunden nach Widerspruch die Billigkeitskontrolle insgesamt in Abrede. Wegen der Wettbewerbssituation zum Heizöl sei eine unbillige Preisbestimmung per se ausgeschlossen.....

In den Schreiben hatte man den Kunden noch mitgeteilt, eine Billigkeitskontrolle könne nur durch ein Gericht erfolgen....

Auch vor dem Prozess hieß es noch von dem Unternehmen, man erwarte vom Gericht eine Klärung, wie Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt werden können, was der Maßstab der Billigkeitskontrolle sei.

Wer also nicht auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen sein will,muss die Zahlungen nun selbst entsprechend kürzen.

Der Prozessbevollmächtigte der EMB stellte allerlei fragwürdige Thesen auf, u.a.die Rückzahlung von Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss.

Jeder weiß, dass es so etwas nicht gibt, auch nicht bei der EMB.

Meines Erachtens hat die Glaubwürdigkeit des Unternehmens durch das nunmehr an den Tag gelegte Prozessverhalten vollkommen gelitten.

Der nächste Schriftsatz bleibt abzuwarten.

Es ist hier im Übrigen nicht der Ort, um weitere Detais des laufenden Verfahrens zu erörtern.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2006, 19:19:24
Ausweislich eines in Energiewirtschaftliche Tagesfragen Heft 10/1997 auf Seite 630 ff. veröffentlichten Beschlusses hatte EMB bereits am 27.05.1997 unter dem Az. 36/1.28-7/96 eine Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde wegen missbräuchlich überhöhter Erdgaspreise auf dem HuK- Gasmarkt "gefangen":

http://www.brandenburg.de/cms/detail.php?id=16671&_siteid=

EMB hatte dagegen seinerzeit Beschwerde beim Brandenburgischen OLG unter dem Az. 6 W 44/97 eingelegt.

In dieser Zeit hatte der BGH solche Preismissbrauchsverfügungen mit Preisobergrenzen für zulässig erklärt (RdE 1998, 27 ff.).

EMB hatte sich dann mit der Kartellbehörde geeinigt und die Erdgaspreise abgesenkt:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/0307/wirtschaft/0125/index.html

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1997/1217/wirtschaft/0039/index.html


Nun tut man indes so, als seien Preisüberhöhungen per se ausgeschlossen. Dabei liegen die EMB- Preise schon wieder weit höher als die der EWE. Nach wie vor sollen EWE und EMB Erdgas bei der VNG beziehen.


Offensichtlich denkt man, die Brandenburger hätten ein zu kurzes Gedächtnis. Eigentlich sind die Märker als Merker bekannt.

Ich halte die Aussagen des Unternehmens nach alldem für unglaubwürdig.

@Graf Koks

Können die Zeitungsberichte kurzfristig aus Berliner Archiven beschafft werden? Von Interesse ist dabei insbesondere die in Bezug genommene Tabelle.

Gerichte halten ja oft für unmöglich, was auf dem "Wärmemarkt" alles so los ist.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 29. August 2006, 12:25:52
http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=5

Gaspreisurteil AG Potsdam vom 15.05.2006 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=16786#post16786)
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Micha123 am 30. August 2006, 10:03:08
Guten Tag,

wir haben eine Zahlungsaufforderung bekommen, die dieses Urteil anführt und uns zur Zahlung der Außenstände auffordert. Auf Mahnkosten würde verzichtet. Da ich kein Jurist bin, vermag ich den jetzigen Stand nicht recht zu deuten? Wie sollte man sich jetzt verhalten?
Danke.

MfG

Micha123
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 12. September 2006, 09:07:34
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10779851/485072/
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 27. September 2006, 01:14:31
Toi, toi, toi und Daumen drücken!


http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10789422/485072/
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 27. September 2006, 12:47:55
Der Verkündungstermin am LG Potsdam  wurde aus dienstlichen Gründen verlegt auf den 04.10.2006.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Oktober 2006, 13:50:55
Das Landgericht Potsdam hat die Sammelklage abgewiesen.

Das Gericht soll Zweifel an der Aktivlegitimation der Kläger gehabt und ein besonderes Feststellungsinteresse verneint haben.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Erst bei deren Vorliegen kann die Entscheidung analysiert und das weitere Vorgehen daran ausgerichtet werden.

Über die Billigkeit der einzelnen  Preiserhöhungen seit Oktober 2004  hat das Gericht damit nicht entschieden.

Verbraucher sollten einfach so weiter machen wie bisher und auch die zum 01.10.2006 erhöhten Preise als unbillig rügen und weiter nur die alten Preise unter Vorbehalt zahlen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Oktober 2006, 16:29:20
Die Stellungnahme der EMB:

http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=5&newsid=177

EMB hat entgegen allen vorherigen Stellungnahmen nichts zu den Hintergründen der Preiserhöhungen vorgetragen oder gar die Kalkulation offen gelegt. In Kundenschreiben hieß es immer wieder, man könne und werde nur in einem Gerichtsverfahren die Billigkeit nachweisen.

Auch nach Einreichung der Sammelklage hatte man sich entsprechend positioniert:

http://www.emb-gmbh.de/docs/060112_mi_statement_ende.doc

Zitat
"Die EMB steht der jetzt von der Verbraucherzentrale Brandenburg eingereichten Sammelklage aufgeschlossen gegenüber. Sie ist ein weiterer Schritt bei der Klärung der Frage, nach welchen Kriterien sich die Berechtigung zu einer Preiserhöhung richtet.
...
Zusätzlich ist zu erwarten, dass die gerichtliche Überprüfung der von uns vorgenommenen Preiserhöhungen zu einer Versachlichung der bisherigen Diskussion beitragen wird. "



In dem Prozess hatte die EMB demgegenüber bestritten, dass die Kläger überhaupt ihre Kunden seien, auch wisse das Unternehmen gar nicht, ob es sich dabei um Tarif- oder Sonderkunden handele und welche Preise überhaupt geändert worden sein sollten (!) Nicht jedes Bestreiten ist indes im Rahmen der geltenden Rechtsordnung zulässig.



Ein erster Artikel in der MAZ:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10793512/2242247/

Die Hauptüberschrift stimmt. Die Zeile darunter ist unzutreffend.

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wirtschaft/beitrag_jsp/key=news4855445.html

Wenn das Gericht die Klage aus rein prozessualen Gründen abgewiesen hat, so wurde in der Sache selbst materiell nichts entschieden.  

Die Klageabweisung, bei der es nicht bleiben muss, hat für keinen der Kläger zur Folge, dass dieser nun etwa die erhöhten Preise zahlen muss.

Das Gericht hat sich mit der Frage der Angemessenheit der Preise überhaupt nicht befasst. Das Urteil verhält sich auch nicht dazu, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Richtlinien Preisanpassungen gegenüber Erdgaskunden überhaupt zulässig sind.


Bei einer Klageabweisung aus prozessualen Gründen kommt neben einer Berufung auch die Erhebung einer neuen Klage in Betracht, da in der Sache selbst noch überhaupt nichts entschieden wurde.

Auch andere Kunden des Unternehmens können und sollten  weiter die erhöhten Preise insgesamt als unbillig rügen und Rechnungsbeträge entsprechend kürzen, gekürzte Beträge nur unter Vorbehalt zahlen und so EMB dazu zwingen, streitige Beträge einzuklagen.

Es ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem die EMB selbst geklagt hätte, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.....

Wenn die Klage bisher aus rein prozessualen Gründen abgewiesen wurde, ist zudem klar, dass diese Entscheidung auf keinen anderen Fall übertragbar ist.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 04. Oktober 2006, 17:23:24
Hi @all,

hat eigentlich irgendjemand eine Mitteilung der EMB über die neuen Preise ab 01.10.2006 bekommen?
Ich nicht. Werde aber wohl vorsorglich erneut widersprechen.

Beste Grüße,
Maverick

P.S. Kleine Ironie am Rande.
Auf der Homepage der EMB steht der Satz: "Erdgas muss nicht teuer sein"....
http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=8
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Oktober 2006, 17:46:44
@Maverick

Unbekannt, ob und wann in der Presse veröffentlicht:

http://www.emb-gmbh.de/cms/fileadmin/pdf/emb_4_fuer_sie.pdf

Persönliche Mitteilungen gibt es wohl nach wie vor nicht.

Soweit ersichtlich, gab es bis auf den 31.12.2005 zur Preisänderung zum 01.01.2006 keine Veröffentlichungen in  der Tagespresse.

In jedem Falle Nachweis fordern !

Zu den Sonderpreisen nach § 41 EnWG - alle außer EMB- Tarif - gibt es keine wirksame Preisänderungsklausel, § 307 BGB.

Die Bestimmung in den AGB:

"Änderungen des EMB- Tarifs und der Sonderpreise EMB- Klassik und EMB Komfort werden zu dem in der öffentlichen Bekanntmachung angegebenen Zeitpunkt verbindlicher Bestandteil der Vertragsverhältnisse"


ist nach § 307 BGB wegen unangemessener Beanchteiligung unwirksam.

Es ist schon nicht auszuschließen, dass in einer solchen öffentlichen Bekanntmachung ein weit in der Vergangenheit liegender Zeitpunkt angegeben wird, etwa 27.09.1996....

Selbst die Regelung in § 4 Abs. 2 AVBGasV bestimmt etwas ganz anderes:

http://www.gesetze-im-internet.de/avbgasv/__4.html

Die ständige BGH- Rechtsprechung ist eindeutig:

"Die konkrete Ausgestaltung der beanstandeten Klauseln verstößt unabhängig davon auch gegen das sich aus § 9 AGBG ergebende Transparenzgebot. Danach sind Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dazu gehört auch, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (grundlegend: BGHZ 106, 42, 49 f.; 106, 259, 264 f.). Deshalb verstoßen Anpassungsklauseln, die dem Verwender ein uneingeschränktes Änderungsrecht vorbehalten, ohne daß der Kunde vorhersehen kann, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ihn höhere oder weitere Gebühren treffen, gegen das Transparenzgebot und sind unwirksam (BGHZ 136, 394, 402). Auch einseitige Bestimmungsvorbehalte können nur hingenommen werden, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind und den Anlaß, aus dem das Bestimmungsrecht entsteht, sowie die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung möglichst konkret angeben (Brandner, in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 8. Aufl. § 9 Rdn. 100)." (BGH NJW 2000, 651)


Leider wollte sich das LG Potsdam auch damit bisher nicht befassen.

http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Wirtschaft/id/156432




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 04. Oktober 2006, 21:41:58
@RR-E-ft

Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen, Herr Fricke!!!
Gruß,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2006, 13:58:33
Man kann erstaunt sein, was die Presse alles zu berichten weiß:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10793816/485072/

So lange die Entscheidungsgründe nicht vorliegen, bleibt alles Kaffesatzleserei.

Bisher ist vollkommen unklar, ob das Gericht der Argumentation des AG Potsdam folgte, die schon gar nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurde. Zur Entwicklung der Vorlieferantenpreise war vor dem LG Potsdam auch schon nichts vorgetragen. Diese waren gar kein Thema.

In dem Urteil des OLG Karlsruhe wurde die Revision zum BGH gerade nicht zugelassen. Ob dagegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese vom BGH zugelassen wurde, ist nicht ersichtlich.

Es ist bisher nicht bekannt, ob sich der BGH noch einmal mit dem Urteil des OLG Karlsruhe zu befassen haben wird.

Auch das Urteil des OLG Karslruhe betraf einen Sondervertragskunden:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=694&file=dl_mg_1154026545.pdf

Dass in laufenden Sonderverträgen einseitige Preiserhöhungen durch den Versorger gem. § 315 BGB überprüft werden können, entspricht der Rechtsprechung des LG Potsdam (RdE 2004, 307 - vgl. Seite 3 der Urteilsausfertigung unten):

http://www.raepower.de/PDF/20040709%20LG%20Potsdam%2052%20O%20208-02.pdf

Ebenso entspricht es der  Rechtsprechung des LG Potsdam, dass § 30 AVBV den Einwand der Unbilligkeit nicht betrifft und nicht ausschließt (LG Potsdam, Urt. v. 15.05.2006, 3 S 147/05 - auf die Revision des verklagten Kunden vor dem BGH unter dem Az. VIII ZR 144/06):

 http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Potsdam_060515_3S147-05.pdf

Auch das OLG Brandenburg geht in seinem Urteil vom 16.03.2006, Az. 5 U 75/05 wohl mit dem BGH davon aus, dass Gaspreise eines kontrahierungspflichtigen und monopolistischen Gasversorgers der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterfallen (vgl. Seite 11 der Urteilsausfertigung oben) und dass § 30 AVBV den Einwand der unbilligen Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nicht ausschließt (vgl. Seite 17 der Urteilsausfertigung), also nicht dazu führen kann, dass der Kunde zur Zahlung als unbillig gerügter einseitig festgesetzter Preise des Versorgungsunternehmens verpflichtet sein kann:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/OLG_Brandenburg_060316_5U75-05.pdf

Daran sollte es also nicht gelegen haben.

Woran es gelegen haben soll, lässt sich  erst beurteilen, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen.

 
Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Micha123 am 05. Oktober 2006, 20:43:27
Hallo,

die Preise wurden Mitte September in der Märkischen Allgemeinen veröffentlicht (halbseitige Anzeige).

Gruß

Micha123
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Oktober 2006, 14:56:53
Ersichtlich traut sich die EMB wohl entgegen der vorangegangenen Ankündigung nicht das Urteil des LG Potsdam vom 04.10.2006 zu veröffentlichen.


Gaspreisurteil LG Potsdam vom 04.10.06 erfreulich deutlich (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4444)

Nach Auffassung des LG Potsdam kommt es allein darauf an, den allgemeingültigen Gaspreis insgesamt als unbillig zu rügen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Oktober 2006, 16:13:44
rückwirkende Preiserhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4471)

Weshalb mehr Kohle für´s Gas?

Kleiner Schmankerl:

2005 war die Vergütung des sechsköpfigen Aufsichtsrates der EMB gegenüber 2004 von 11,7 auf 12, 4 Mio EUR, um 700.000 EUR gestiegen und keiner weiß warum. Sechs Leute treffen sich wenige Male m Jahr und brauchen eine solche Preissteigerung. Pro Nase eine Vergütung von über 2 Mio EUR im Jahr. Durchschnittlich bekam jeder über 116.000 EUR mehr. Möglicherweise ein angemessener Inflationsausgleich wegen gestiegener Energiepreise oder Folge einer Ölpreisbindung der Vergütungen.

Da müssen ja die Preise steigen. Möglicherweise war die Arbeit des Gremiums diesjahr noch schwerer und es bedarf einer noch weit höheren Vergütung, so dass allein deshalb die Preise weiter angehoben werden müssen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: EMB am 18. Oktober 2006, 10:00:53
Sehr geehrter Herr Fricke,

ein kurzer Blick auf Seite 38 des Geschäftsberichts 2005 der EMB http://www.emb-gmbh.de/cms/fileadmin/pdf/emb_geschaeftsbericht_05.pdf hätte ergeben, dass „für das Jahr 2005 [...] Aufsichtsratsvergütungen von insgesamt 12,4 T€ angefallen“ sind. 12.400 € sind 1/1000 des von Ihnen kolportierten Betrages. (Im Jahr 2004 waren es im übrigen 11,7 T€, also 11.700 € - siehe Geschäftsbericht 2004, Seite 38.)

Mit etwas mehr Sorgfalt (Verhältnis der Aufsichtsratsvergütungen zum Geschäftsergebnis der EMB, Vergleich mit der Aufsichtsratsvergütung anderer Unternehmen) hätte Ihnen auffallen müssen, dass die von Ihnen behaupteten Zahlen grob falsch sind. Daher dürfte es Ihnen leicht fallen, zusammen mit einer entsprechenden Erklärung, die getroffenen Aussagen zurückzuziehen. Es wäre einer weiterhin sachlichen Auseinandersetzung dienlich.

Wegen der Veröffentlichung des Urteils des LG Potsdam verweise ich auf unser Posting an entsprechender Stelle:
Gaspreisurteil LG Potsdam vom 04.10.06 erfreulich deutlich (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4444)

Mit freundlichem Gruß,

i. A. Jochen-Christian Werner

EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH
Pressesprecher
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Oktober 2006, 13:21:46
Sehr geehrter Herr Werner,

bei den AR- Vergütungen habe ich mich tatsächlich grob vertan.
Vielen Dank für den Hinweis darauf.

Selbstredend halte ich nicht an als falsch erkannten Aussagen fest.


Vielen herzlichen Dank, dass Sie mit kontruktiven Beiträgen sogar  hier im Forum zur sachlichen Diskussion beitragen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: EMB am 18. Oktober 2006, 15:47:01
Sehr geehrter Herr Fricke,

vielen Dank für Ihre umgehende Richtigstellung zu den Aufsichtsratsvergütungen bei der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH.

Mit freundlichem Gruß,

i. A. Jochen-Christian Werner

EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH
Pressesprecher
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Oktober 2006, 16:49:13
Sehr geehrter Herr Werner,

eine Selbstverständlichkeit.

Eine aktuelle Stellungnahme aus Ihrem Hause lässt sich wohl nicht mit
folgender Passage im Urteil vereinbaren, wonach für Tarifkunden ein Anspruch auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle und folglich auf eine entsprechende Feststellung besteht:

"Der von Klägerseite geltend gemachte Anspruch auf Feststellung der Unbilligkeit des von der Beklagten verlangten Gaspreises besteht nur für solche Verbraucher, die tatsächlich Gaskunden der Beklagten sind und bei denen die Abrechnung nach dem allgemein gültigen Tarif vorgenommen wird, die aufgrund der allgemeinen Lieferverpflichtung der Beklagten beliefert werden (sog. Tarifkunden)."

Das Gericht belässt es nicht dabei, dass Kläger, die Tarifkunden sind, den Anspruch haben könnten.

Es ist davon auszugehen, dass das Gericht den Konjunktiv gewählt hätte, wenn es einen etwaigen Zweifel am Bestehen des Anspruches für Tarifkunden gehabt hätte. Der Konjunktiv wurde indes nicht nicht gewählt.

Schließlich soll anderes nur für Kunden gelten, welche die Preise mit dem Unternehmen ausgehandelt haben.

Wie Sie ggf. selbst wissen, lässt sich Ihr Unternehmen gegenüber privaten Haushaltskunden wegen des Gleichbehandlungsgebotes regelmäßig nicht auf ein Aushandeln von Preisen ein, sondern legt die jeweils geltenden Preise in unregelmäßigen Abständen durch öffentliche Bekanntmachungen jeweils einseitig neu fest.

Ggf. sollten Sie Ihren Kunden, die ein Sonderabkommen EMB Klassik (früher: Sonderabkommen Preisschlüssel  S I ) abgeschlossen haben, erklären, was diese deutlich von Tarifkunden unterscheidet.

Das LG Potsdam hatte in dem Urteil herausgestellt, dass gegenüber Sondervertragskunden kein entsprechendes Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB, also zur einseitigen Festlegung der geltenden Preise besteht.

Bestehe "unter keinen Umständen" ein solches Recht für das Unternehmen zur einseitigen Preisfestsetzung, bedürfe es auch keiner gerichtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB, weshalb für Sondervertragskunden eine entsprechende Feststellungsklage demzufolge unzulässig bzw. unbegründet sei.

Auch die Verbraucher sind der Auffassung, dass Tarifkunden der Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB zusteht und gegenüber Sondervertragskunden einseitige Preisfestsetsetzungen überhaupt  unzulässig sind.

http://www.emb-gmbh.de/cms/fileadmin/pdf/LG_Potsdam_2_0_19-06.pdf


Siehe auch hier:

rückwirkende Preiserhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4471)



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 23. November 2006, 17:03:18
http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=5&newsid=181
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 24. November 2006, 14:55:48
Hallo, lese mit großem Interesse schon seit Tagen und Wochen die ganzen Beiträge hier und versuche in dem ganzen Hick Hack auch noch durchzublicken.

Als Kunde von EMB war ich natürlich auch entsetzt über die Jahresabrechnung! (2 Preiserhöhungen;800€ Nachzahlung....)  :evil:

Nach langem Überlegen und Neuberechnungen haben wir doch tatsächlich Widerspruch eingelegt. Hat uns viel Überwindung gekostet, da ja die aktuellen Klagen gegen EMB und andere Gasversorger nicht so positiv verlaufen sind.

Meine Schritte nach dem Widerspruch, war die Neuberechnung der Jahresabrechnung aufgrund der alten Gaspreise von 2005 und diesen Betrag (Nachzahlung) habe ich auch unter Vorbehalt überwiesen. Desweiteren habe ich die Einzugsermächtigung gekündigt und die Abschlagszahlungen nicht akzeptiert, da sie über 200€/Monat betrugen. Habe der EMB im Zuge des Widerspruches mitgeteilt, daß meine Abschlagszahlungen die gleichen bleiben wie imJahr davor. (ca.110€/Monat).

Vorgestern kam der lächerliche Brief von EMB mit den SUPER Preissenkungen und dann gestern die Reaktion auf unseren Einspruch.
Darin steht so einiges an blabla..von wegen ´..weltweit gestiegenen Energiekosten...`, das EMB einen Gewinneinbruch hatte.....
Endspruch war: "...lassen sich die Preiserhöhungen in jedem Einzelfall auf die gestiegenen Einkaufspreise zurückführen. Allerdings möchten wir daruf hinweisen, dass ein Recht auf Erhebung der Einrede der Unbilligkeit im Bereich der Gasversorgung nicht besteht und §315 BGB nicht anwendbar ist, wie gewiss in der nächsten Zeit durch höchstrichterliche Entscheidungen bestätigt werden wird."

Was ist davon zu halten??

Müssen wir nun mit einer Klage rechnen?


Finde den Brief eigentlich lächerlich und bedrohlich zugleich, daß liegt aber, glaube ich, nur daran, weil man als Otto-Normal-Bürger  viel zu viel Respekt vor solchen Aktionen hat, und Angst hat im Endeffekt mehr draufzuzahlen, als man je durch Widerspruch und Weigerung eingespart.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 24. November 2006, 22:33:28
@fobie


sollten die EMB etwa hellseherische Fähigkeiten haben?

Wohl kaum !!!

Ich vermag da solches nicht erkennen, ganz im Gegenteil.

Man muss aber sich als Versorger immer einreden, dass die Versorger gewinnen werden.

Lesen Sie unter Nutzung der Suchfunktion die Urteile im www.energienetz.de

Mit Klage werden Sie nicht rechnen müssen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 24. November 2006, 23:29:41
Danke.

Na dann werde ich erstmal ruhig schlafen und der Dinge harren, die da noch kommen oder auch nicht!

Jedenfalls werde ich nun immer hellhörig wenn Post von der EMB kommt.

Und sobald wir hier einen anderern vernünftigen Wettbewerber im Gassektor haben bin ich weg und wechsle.

Gruß
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 29. November 2006, 10:36:01
Vorbei sind die ruhigen Nächte, denn heute kam mal wieder Post von der EMB!!!  Juhuuuuuu, den habe ich unter Würgereizen nur geöffnet und ich sollte Recht behalten.

Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich doch zuwenig überwiesen hätte (Na ist doch klar, nach meinem Einspruch!) und man mir so helfen möchte meine Aufmerksamkeit wieder zu erlangen!!!

Mahngebühren sind natürlich auch gleich drauf und eine Frist von 7 Tagen zu überweisen. Werden die Mahnkosten nicht bezahlt, will EMB diese bei der nächsten Forderung mitdraufrechnen. Die können den Hals nicht voll genug kriegen!!!

Was wäre jetzt sinnvoll zu tun???  Einspruch gegen die Zahlungserrinnerung einlegen oder gar nix tun??? Oder doch zahlen?

EMB hat es geschafft mich ´OTTO-Normalverbraucher´ zu verunsichern, da sie ja meinen Einspruch zwecks Unbilligkeit der Preiserhöhung nicht akzeptieren.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 29. November 2006, 16:11:27
@fobie,

nix tun.

Aber wenn Sie Papier verbrauchen wollen, bitte, dann können Sie auch schreiben
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Monaco am 29. November 2006, 17:08:25
@fobie

Ob Ihr Versorger den Einspruch akzeptiert oder nicht, kann Ihnen doch egal sein. Sehen Sie es doch einmal positiv. Mit der Ablehnung Ihres Einspruchs hat man Ihnen eine Empfangsbestätigung geschickt. So konnten Sie immerhin die Kosten für ein Einschreiben sparen.

Und Sie akzeptieren die Preise der EMB ja auch nicht. So sind Sie sich vorläufig quitt. Nur wenn keiner von beiden nachgeben will, kommt ein (Schieds)Richter ins Spiel.

Beim "Beamtenmikado" hat derjenige verloren, der sich als erster bewegt. Hier ist die Situation ähnlich. Wer länger abwarten kann hat möglicherweise die besseren Karten. Und derjenige, der das Geld (noch) hat, sowieso.

Also harren Sie der Dinge, die da kommen mögen - oder auch nicht. Und haben Sie Geduld. Möglicherweise viiiiel Geduld ....


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 29. November 2006, 20:46:11
Mein Dank an Euch Beiden!

Ihr gebt mir Kraft! Und ich werde noch nicht aufgeben.
 
Da ich noch ein bissel Papier übrig habe werde ich noch mal den Einspruchbrief drucken,schicken und EMB fragen ob sie den Brief nicht "aufmerksam" gelesen haben.  

Das ich die Abschlagszahlungen auch nicht akzeptiere, haben die wohl auch nicht gerafft! (Wollen doch echt 210€ im Monat.) Und da mache ich nicht mit!

Zum Glück habe ich ja die Einzugsermächtigung zurück gezogen.

Wollen mal sehen wer den längeren Atem hat.

Spätestens bei gerichtlicher Androhung werde ich mich bestimmt wieder vertrauensvoll an Euch wenden. Alle anderen Forumteilnehmer eingeschlossen.

Denn seit Wochen lese ich gerne hier im Forum und freue mich, daß es solche Vereine, engagierte Personen und hilfsbereite Mitmenschen gibt, die einem bei dieser schwierigen ´Bergtour´ beistehen.

Viele Grüße :D
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 29. November 2006, 23:39:08
@fobie,

Die Höhe der Mhnungen von den SW KH liegen zur Zeit bei ca. 1900 € und bei meiner anderen Liegenschaft bei ca. 1850 €

Passieren tut zur Zeit nichts.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 29. November 2006, 23:59:50
@Cremer

Na das sind ja Summen. Da wird einem ja schwindelig.

Seit 4 Stunden bin ich schon wieder am Lesen und Stöbern hier im Forum. Mir tun schon die Augen weh von den ganzen Urteilen und Paragraphen. Ächz..

Bin nämlich gerade dabei einen Liebesbrief an meinen GVU zu schicken, doch mir fehlen immer wieder die richtigen Worte und Beweise (sprich Urteile).

Also wird geschrieben und gelesen und geschrieben und gel.....

Nun überlege ich hin und her bei der Frage Sondervetragskunde oder Tarifkunde. JJaaaaaa....ich weiß es gibt schon genug Seiten hier im Forum zu diesem Thema. Aber das ist ja auch kein Wunder, denn die GVU verschönern ihre Angebote mit tollen Namen und locken die Kunden in alle möglichen Verträge.

Könnte mich jemand verbessern wenn ich falsch lieg??

Habe Gas entnommen bevor ich einen Gaslieferungsvertrag hatte
      --------->  also Tarifkunde ------Richtig bis hier  Oder?

Dann habe ich einen schriftlichen Vertrag über EMB Klassik 1  abgeschlossen mit Komfort 12, d.h. 12 Monate Laufzeit und Rabatt von 0,05ct./Kwh

Preisänderungen sind verbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnis.
(Ist das die sogenannte Preisänderungsklausel??????????)

Da schwanke ich dann, aber bin der Meinung immer noch Tarifkunde zu sein oder liege ich daneben??
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 30. November 2006, 00:09:00
@fobie,

Nun, aus derSumme von meinem Haus sind alleine 650 € Nachforderung (Differenz) aus Rechnung 2005, macht also dann nur noch ca. 1300  €. Hatte Anfang 2006 die Abnschläge drastisch weiter gekürzt, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung auf meine Rechnung erfolgt.
Wenn ca. 700 € Differenz (Rech SW zu meiner)  in 2006 raukommt, dann beträgt die Zahlung nur ca. 600 €, wegen stark gekürzte Abschläge.

Da ich ab 1.1.2007 einen neuen Vertrag vorgelegt bekam, mit der Maßgabe, dass, wenn ich diesen nicht akzeptiere, die SW mich in den Allg. Tarif sprich Grundversorgung einstufen werde. Dies hat zur Folge, weil kein Vertragsverhältnis vorliegt, dass ich dann für Gass keien Abschläge mehr zahlen werde. (Geld wird auf einem Konto gesammelt, weil irgendwann natürlich gezahlt werden muss)

Gas ohne Vertrag entnommen  :lol:  Richtig, Tarifkunde.

Übrigens, Einzugermächtigung nicht zurückziehen, sondern begrenzen !!

EMB Classic 1 ist nicht der Allg. Tarif, sprich Grundversorgung
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 30. November 2006, 00:21:58
@cremer

Wenn der EMB Klassik 1 keine Grundversorgung ist dann bin ich also Sondervetragskunde. Und deshalb akzeptiert EMB meinen Einspruch nach §315 wohl nicht. Hmmmmm

Soll ich trotzdem bei der gekürzten Jahresabrechnung bleiben und die Eintugsermächtigung also auf die Abschläge begrenzen, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 30. November 2006, 10:15:16
@fobie,

das ist hier im Forum alles bereits besprochen worden.

Auch Tarife nach den sogenannten Sonderverträgen unterliegen dem § 315 BGB, sofern die Preise wie bei den anderen Tarifen bekannt sind und öffentlich vorliegen. Sie haben ja für diesen Vertrag keine speziellen, nur für Sie zutreffenden, Verhandlungen geführt.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 30. November 2006, 11:21:58
@cremer

Danke. :D  War wohl schon zu spät gestern Nacht. Jetzt wo Sie das sagen geht mir auch ein Licht auf. Ja Sie haben Recht, ich habe ja keinen speziellen nur auf mich zugeschnittenen Vertrag abgeschlossen und die Preisänderungen wurden öffentlich über Presse, also unpersönlich bekannt gegeben.

Doch Bedenken habe ich, wenn ich nun die Einzugsermächtigung, wenn auch begrenzt  für die Abschläge, erteile. Da befürchte ich, daß EMB die Restschuld einfach mitabzieht. O.K. man kann per Bank ja wieder zurück buchen, aber das ewige hin un her bringt nicht wirklich viel. Denn EMB soll schließlich nur die von mir akzeptierten Abschläge abbuchen und nicht mehr.

Bin da skeptisch! EMB will aber eine Entscheidung ob nun Einzug oder Überweisung!!!

Komisch laut Vetrag,ist aber, daß man bei Klassik1 .. nur Einzug als Vetragsvorraussetzung sieht.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 30. November 2006, 15:51:08
@fobie,

Nun sie entziehen dem Versorger ja nicht die Einzugsermächtigung,

Sie begrenzen diese ja nur!! 8)

Dann obliegt es ihm, dies anzuerkennen oder nicht.

Damit hat er die Kündigungentscheidung, nicht Sie.  :shock:

Insofern können Sie nach Kündigung durch den Versorger Widerspruch einlegen und nach Ihrer Aufstellung mit Preisen abrechnen. :D
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 30. November 2006, 16:05:19
@cremer,

d.h. auf deutsch, wenn EMB meine erteilte, begrenzte Einzugsermächtigung nicht passt, ist es möglich, daß EMB meinen Vertrag kündigt.
Und dann??? Steht mir die normale Grundversorgung zu meinen Abschlagszahlungen zu oder kann EMB dann sagen "NEEE nich mit uns, suchen sie sich einen anderen Anbieter!!!""" (hier in Brandenburg ist nur noch EWE als Konkurrent, aber fast die selebn Preise)
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 30. November 2006, 23:00:36
@fobie,

richtig, wenn es der EMB nicht passt, kann der Vertrag gekündigt werden. Achtung, ob die Fristen eingehalten werden.

Legen Sie Widerspruch gemäß § 315 ein und Widerspruch gegen den Rußwurf aus dem günstigen Tarif.

Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung, wenn die von der EMB kommt und berechnen so, als ob Sie im günstigen Tarif sind.

Ein anderer Anbieter wird es bei Gas noch nicht geben.

Ferner können die EMB Sie nicht aus der Grundversorgung "rausschmeißen"
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 30. November 2006, 23:31:13
@fobie

Hi,
Du bist in Sachen EMB nicht allein.
Habe auch die Jahresverbrauchsabrechnung bekommen (mir ging\'s genauso wie Dir) und werde noch weiter kürzen. Bin ja wahrscheinlich auch Sondervertragskunde.
Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang übrigens: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4910 (thanks @Fricke)
Komisch, wie die EMB sich immer doof stellt. Alles Masche. Meine beschränkte Einzugsermächtigung wollten sie irgendwann nicht mehr - jetzt überweise ich bereits seit ca. einem halben Jahr.

Also, bloss nicht unterkriegen lassen!
Beste Grüße,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 30. November 2006, 23:51:25
Danke an alle Mitstreiter und Wegvorbereiter!

Habe meinen Liebesbrief an EMB fertig und bin mal gespannt, ob die meine begrenzte Einzugsermächtigung akzeptieren oder nicht.

Wenn nich, dann überweise ich halt....Pahh,pfffff  kostet mich dann ein Lächeln   :lol:

@Maverick :

Hast Du, der, für  den 1.1.07, angekündigten (ach so tollen) Preissenkung auch widersprochen. Denn laut ´RR-E-ft´ sollt man auch diese Änderung nicht billigen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Maverick am 03. Dezember 2006, 22:03:57
@fobie

Hallo,
... noch nicht - aber das kommt noch!
Beste Grüße von Brandenburg nach Brandenburg,
Maverick
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 28. Dezember 2006, 16:42:54
Hi @all

Da hat man das Weihnachtsfest überstanden und glaubt an einen ruhigen Jahresausklang, aber weit gefehlt. ........... POST  von EMB. Na super!  Die wissen auch wie sie einem die Laune verderben können. Nicht mal zwischen den Feiertagen lassen die einen in Ruhe.  Ächz... :evil:  :twisted:  :evil:

Und so langsam glaube ich, daß bei EMB Leute arbeiten, die nicht wissen, wie man mit Einsprüchen und gekürzten Abschlagszahlungen umgehen n soll.

Hatte ja Einspruch eingelegt, neu berechnet, weniger überwiesen und die überhöhten Abschlagszahlungen selber gekürzt. Meine beschränkte Einzugsermächtigung wollte EMB nicht haben, also überweise ich, kein Problem, jeweils mit dem Vermerk, daß es sich um den Abschlag für den Monat handelt. (Also unmissverständlich!)    :roll:   Pahh aber nicht bei EMB :   Die haben doch glatt (wie von mir befürchtet) die erste Abschalgszahlung zur Tilgung der noch offenen Jahresrückzahlung angesehen und haben mir heute ´ne Zahlungserrinereung schickt, daß ich doch endlich mal meine Abschlagszahlung leisten soll...


HÄäääääääääääää So langsam kocht einem da die Galle über.

Und dann immer mit der SUPER Begründung

"Die Preiserhöhungen lassen sich in jedem Fall auf die gestiegenen Einkaufspreise zurückführen. Ein ausreichender Beleg dafür sind die Bilanzzahlen für das Geschäftsjahr 2005, in dem sich die Umsatzerlöse der EMB um fast 18.4 % erhöhten. Da die Umsatzerlöse fast vollständig aus dem Gesamtumsatz stammen, resultiert der Zuwachs aus den gestiegenen Ein - und Verkaufspreisen. Entgegen der Unterstellung der Verbraucherverbände ist damit aber keine Anstieg der Gewine der EMB verbunden. Ganz im Gegenteil: Der Jahresgewinn sank um ca. 4,2 Mio. € auf 15,4 Mio €, ging also um 21,4 % zurück, da die EMB ihre Bezugskostensteigerung nicht voll an ihre Kunden weitergereicht hat."

Wie soll man da nur drauf reagieren , alles so lassen oder am besten gleich wieder einen Liebesbrief schreiben?!?
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 29. Dezember 2006, 20:07:48
Danke!!!  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:

Habe mir selber schnell geholfen. Die Verbraucherzentrale NRW hat da ein paar sehr gute Tipps zu verfasst.

Naja. Mit Suchen kommt man manchmal schneller ans Ziel!

Gruß

Und einen guten Rutsch an alle Rebellen   :mrgreen:
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2007, 21:04:53
LG Konstanz: § 315 BGB bei Sonderverträgen unanwendbar (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=22333#post22333)
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 09. Januar 2007, 20:10:45
Hallo zusammen,

ich wage mich nun auch in den großen Kampf gegen die EMB, nachdem ich kurz vor Weihnachten eine Nachzahlungs-Aufforderung von über 500,- € bekam. Frohes Fest auch.

Gleichzeitig hat sich mein monatlicher Abschlag mehr als verdoppelt. Da ich diese Gesamtsumme im Moment überhaupt nicht aufbringen kann, rief ich dummerweise bei der EMB an und handelte eine Ratenvereinbarung über die Nachzahlung aus.

Diese liegt mir jetzt vor, und spätestens bei der Klausel:
Zitat
Hiermit verzichte ich auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung
regte sich in mir so viel Widerstand, dass ich diesen Satz selbstverständlich nicht unterschreibe.

Gegenangriff ist also angesagt. Vorgehensweise soll wie üblich stattfinden: Widerspruch einlegen, Nachzahlung und Abschläge auf Basis des Tarifs vor Oktober 2004 neu berechnen.

Soll ich dabei übrigens die Mustervorlage http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/ benutzen? Oder in welcher Form soll der Widerspruch erhoben werden?

Und ein noch größeres Manko habe ich: ich kenne die Preise vor Oktober 2004 gar nicht, da ich erst seit Mai 2005 hier wohne. Kann mir jemand mitteilen, wie die Preise aussahen? Im Moment bin ich im EMB Klassik 1 Tarif.

Wie stellt man übrigens eine Deckungszusage bei der Rechtschutz-Versicherung? Einfaches Schreiben genügt?

Gruß und vielen Dank schonmal für die Antworten,

Frank.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 09. Januar 2007, 23:53:57
@eHonkey,

Willkommen im Club :!:

Mustervorlage für Widerspruch nehmen :mrgreen:
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 10. Januar 2007, 09:11:26
Vielen Dank, Cremer!

Wenn jetzt noch jemand die EMB-Tarife vor Oktober 2004 hätte, hätte ich Schwert und Schild beisammen und könnte in den Kampf ziehen... ;-)
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eislud am 10. Januar 2007, 13:16:03
@eHonkey

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=746&file=dl_mg_1161286373.pdf
Laut Link (Urteil des LG Potsdam) Seite 5 handelt es sich bei den EMB-Klassik Tarifen um Tarifverträge. Es wurde also kein Sondervertrag geschlossen, ein vereinbarter Anfangspreis ist also auch nicht vorhanden.

Es kann also bis auf 0 gekürzt werden. Fällig ist bis zur Feststellung der Billigkeit nichts.

Wenn man trotzdem etwas zahlen möchte, dann sind auf den ersten Blick zumindest die Arbeitspreise aus dem Urteil ersichtlich, vielleicht auch die Grundpreise. Siehe Link Seite 5. Arbeitspreis bis 30.10.2004 3,70 ct/kWh.

Gruss eislud
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 10. Januar 2007, 13:39:59
Vielen Dank, eislud,

ich werde wohl diesen Verbraucherpreis weiterhin zahlen (unter Vorbehalt), da ich ja auch weiterhin beziehe. Meine immense Nachzahlungsforderung kann ich damit erstmal zu den Akten legen. Wie schön!

In gespannter Erwartung vor allem, was da kommen mag...

Frank.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 24. Januar 2007, 20:24:14
So, es ist so weit. Die Antwort der EMB liegt auf dem Tisch. Und eine Passage ist in diesem Forum nicht erwähnt worden.

Die EMB behauptet in ihrem Pamphlet:

Zitat
Das Amtsgericht Potsdam hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 15.05.2006 (Az: 22 C 386/05) bestätigt, dass die von EMB vorgenommene Preiserhöhung angemessen und nicht unbillig überhöht war....


Der Absatz mit dem Gewinneinbruch liegt mir nicht so vor, wie ihn fobie zitierte, sondern so:

Zitat
Der Materialaufwand, der sich im Wesentlichen (>99%) aus den Gaseinkaufskosten zusammensetzt, stieg von rund 184,2 Mio Euro im Jahre 2004 auf rund 237,1 Mio. Euro im Jahre 2005, also um mehr als 28,7%. Der Gasabsatz ging im gleichen Zeitraum sogar leicht um 0,8% zurück, so dass die Steigerung nur auf einen erhöhten Einkaufspreis zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse der EMB haben sich 2005 um fast 18,4% erhöht. Da die Umsatzerlöse wiederum fast vollständig (zu ca. 98%) aus dem Gasumsatz stammen, ist der Zuwachs auf die gestiegenen Ein- und Verkaufspreise zurückzuführen. Entgegen der Unterstellung der Verbraucherverbände ist damit aber kein Anstieg der Gewinne der EMB verbunden. Ganz im Gegenteil: Der Jahresgewinn ist um ca. 4,2 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro gesunken, ist also um 21,4% zurückgegangen, da die EMB ihre Bezugskostensteigerung nicht voll an ihre Kunden weitergereicht hat.


Es folgt auch wieder der Hinweis, dass
Zitat
ein Recht auf Erhebung der Einrede der Unbilligkeit im Bereich der Gasversorgung nicht besteht und § 315 BGB nicht anwendbar ist, wie gewiss in der nächsten Zeit durch höchstrichterliche Entscheidung bestätigt werden wird.


(Die nächste Zeit dauert aber mittlerweile etwas)

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wieso sich jemand, der sich im Recht fühlt, so einen Mitteilungsdrang zu haben scheint, möchte ich nun wissen:

Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Januar 2007, 20:32:26
@eHonkey

Wer in einen Kampf ziehen will, sollte sich zunächst um das Rüstzeug kümmern, vor allem, wenn es gegen einen Gas- Riesen gehen soll.

Viele der bekannten Urteile sind berichtet und besprochen worden, die Potsdamer Urteile sind veröffentlicht, die Rechtslage ist vollumfänglich dargestellt und auch zum Stand der Verfahren vor dem BGH wurde berichtet.

Also bitte die notwendige Zeit investieren und insbesondere § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV noch einmal gründlich lesen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 15. Februar 2007, 21:25:10
@eHonkey:
Da ich heute auch mal wieder Post von meinem Lieblingsversorger erhalten habe, bin ich doch gleich mal hierher gesurft.  Nur Mut!!!  Die Briefe werden bald in regelmäßigen Abständen ins Haus flattern (meistens mit Rückbrief (wie praktisch))!  Und die Drohungen werden auch immer draufstehen. Was so nach 5 Briefen auffällt, ist der Text.  Zu 90% immer derselbe, nur das die Forderung immer andere Beträge hat.

Also starke Nerven sind angesagt.

Habe heute in den Nachrichten gehört, daß die EU vorhat den EnergieMarkt aufzumischen. Nur Deutschland und Frankreich wollen da nicht mitmachen! Aha! Wen wunderts???

Achso noch zu meinem Brief.

Mein GVU hat ja nun doch meine von mir festgelegten Abschläge akzeptiert, aber er verrechnet immer den Abschlag mit der verweigerten Zahlung. So geht das jeden Monat. Hmmm   Und nun die 2.Mahnung.....

Kommt dann die gerichtliche Mahnung???   Hat jemand Erfahrung mit EMB bei diesem Prozedere??


Gruß fobie
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 16. Februar 2007, 09:08:17
Hallo fobie,

Zitat von: \"fobie\"
@eHonkey:
Da ich heute auch mal wieder Post von meinem Lieblingsversorger erhalten habe, bin ich doch gleich mal hierher gesurft.  Nur Mut!!!  Die Briefe werden bald in regelmäßigen Abständen ins Haus flattern (meistens mit Rückbrief (wie praktisch))!  Und die Drohungen werden auch immer draufstehen. Was so nach 5 Briefen auffällt, ist der Text.  Zu 90% immer derselbe, nur das die Forderung immer andere Beträge hat.

Also starke Nerven sind angesagt.


Vielen Dank für die moralische Unterstützung. Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst, daher ist das überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: im Moment wundere ich mich, dass es noch so ruhig ist im Briefkasten. Auf das vorherige Schreiben habe ich einfach nicht geantwortet. Wieso auch?


Zitat
Mein GVU hat ja nun doch meine von mir festgelegten Abschläge akzeptiert, aber er verrechnet immer den Abschlag mit der verweigerten Zahlung. So geht das jeden Monat. Hmmm   Und nun die 2.Mahnung.....

Kommt dann die gerichtliche Mahnung???   Hat jemand Erfahrung mit EMB bei diesem Prozedere??


Oben redest Du vom GVU, unten von der EMB. Ist nun die EMB Dein GVU? (Ich muss gerade spontan an Fanta 4 \'MfG\' denken :wink:)

Soweit ich aber weiß, kann die EMB doch verrechnen wie sie will, solange Du explizit in der Überweisung angibst, dass der Betrag den Abschlag für den jeweiligen Monat darstellt.

Schöne Grüße!
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 16. Februar 2007, 20:43:50
@ehonkey
Also mit  GVU (GasVersorgungsUnternehmen) ist natürlich EMB gemeint.

Und da ich die Abschläge per Dauerauftrag begleiche, damit sie immer pünktlich bezahlt werden, ist es ja nicht möglich explizit sie zu kennzeichnen. Ich habe immer "Abschlag für diesen Monat" als Vermerk in den Dauerauftrag eingetragen und das ist ja wohl auch eindeutig, aber anscheinend interessiert es dort niemanden.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 16. Februar 2007, 21:42:09
@fobie,

bei internetbanking kann man "terminisierte Überweisung" eingeben.

Dann muß man für jeden Abschlag eine anlegen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 16. Februar 2007, 21:59:43
Aha na dann werde ich mal bei meiner Bank nachsehen im Netz! Danke für den Hinweis.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 17. Februar 2007, 08:56:39
Hallo zusammen,

sicher ist Euch auch die Mitteilung über das neue EMB-Preissystem zugegangen. Die EMB wirbt ja mit \'niedrigeren Preisen\'. (Meines Erachtens im Sinne von: nicht mehr ganz so überteuert)

Interessant der Passus über die
Zitat von: \"EMB\"
Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
und die
Zitat von: \"EMB\"
besonderen Bedingungen für die EMB-Preisprodukte


Die Frage ist: gibt es hier irgend eine Formulierung, die einen Stolperstein darstellt? Dann hätte ich ja 2 Wochen Zeit, diesem zu widersprechen.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 17. Februar 2007, 12:46:28
Also, so wie ich die ganze Rebellion verstanden habe, billige ich die "ach so gesunkenen" Preise auch nicht. Denn wer sagt mir denn, daß die Preise weit genug gesenkt worden sind und nicht nur die Erhöhungen teilweise zurückgenommen wurden.

@eHonkey: Ja der Brief kam heute an. Und das lustige ist, dieses Schreiben kommt nicht mit der Post, sondern über einen privaten "billigeren" Zustelldienst. AHA! AHA! AHA! Tja wenn der Markt offen ist (Wie bei Post,Telekom und Strom z.B.) und auch Konkurrenz vorhanden ist (also vernünftige Marktwirtschaft ) dann kann man sich eben den preiswerteren Dienst aussuchen.  Was ja bei Gas ein biss´l schwer fällt. Grins   :lol:
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 19. Februar 2007, 13:08:10
Zitat von: \"fobie\"
Also, so wie ich die ganze Rebellion verstanden habe, billige ich die "ach so gesunkenen" Preise auch nicht. Denn wer sagt mir denn, daß die Preise weit genug gesenkt worden sind und nicht nur die Erhöhungen teilweise zurückgenommen wurden.


Mit anderen Worten: man sollte noch einmal einen Brief aufsetzen, indem man auch die neuen Preise nicht billigt?
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: fobie am 19. Februar 2007, 19:04:57
Ja so werde ich es wieder machen. Denn wenn Du Dich errinnerst kam doch schon im Dezember so´n toller Brief mit den neuen Preisen ab 1.107 und da habe ich auch schon widersprochen. Denn man billigt nicht nur die Erhöhung, sondern die Preise im Allgemeinen.   Und so lange ich keine Wahl habe zu wechseln geht das Spiel immer so weiter.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 01. März 2007, 13:50:45
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879954/61129/


Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879972/61129/




Klartext:

Das Unternehmen verschweigt, warum es überhaupt - und wenn in dieser Höhe - notwendig sein soll, den Grundpreis derart zu erhöhen.

Dieser Preiserhöhung kann ein Kunde auch nicht durch einen Wechsel zur genannten E.ON- Konkurrenz entgehen, weil diese immer den selben Grundpreis fordert, wie die lokale Anbieter.

Diese Preiserhöhung kan insbesondere nicht mit gestiegenen Gasbezugspreisen gerechtfertigt werden, da die Grundpreise nun einmal verbrauchsunabhängig berechnet werden.

Nach alldem hat es den Eindruck, dass sich EMB auch bei gesunkenen Erdgasgroßhandelspreisen und der Möglichkeit des Versorgerwechsels langfristig eine höhere Marge garantieren will.

Nachvollziehbare Gründe, die eine solche Preiserhöhung rechtfertigen könnten, wurden nicht genannt.


Andere Versorger haben die Preise stärker gesenkt, die Grundpreise nicht erhöht:

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J


Verbraucher sollten das Recht des Versorgers zur Erhöhung des Grundpreises schriftlich bestreiten, die neuen Preise dabei insgesamt (bestehend aus Grund- und Arbeitspreis)  als unbillig rügen und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen und weiterhin Abschläge und Rechnungsbeträge nur bei Zugrundelegung der alten Nettopreise (vor den Preiserhöhungen) unter Vorbehalt leisten.


Kein einziges Wort über eine drastische Erhöhung der Grundpreise:

http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?newsid=186&id=5

An gestiegenen Netzkosten kann es auch nicht liegen:

http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?newsid=181&id=5

Demnach gab es insgesamt nur Kostenvorteile für das Unternehmen, jedoch keinerlei Grund zu Preiserhöhungen.

Nach einem Urteil des LG Hannover vom 19.02.2007 bedarf es solcher schriftlichen Erklärungen der Verbraucher, die sich gegen die Preiserhöhung zur Wehr setzen wollen:

http://www.ritter-gross.de/pdf/LG%20Hannover%2021%20O%2088-06_v_19-02-07.pdf
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Schwalmtaler am 02. März 2007, 09:09:49
Als Beispiel für eine Preissenkung bei den Grundpreisen kann ich meinen Versorger, die EVS Erdgasversorgung Schwalmtal anführen. Diese hat zum 01.04.06 den Grundpreis für eine 10kw Anlage um 14,2% gesenkt!!!
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: Cremer am 02. März 2007, 20:40:38
@Schwalmtaler,

soviel ist es bei uns leider nicht  :cry:
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 02. März 2007, 20:43:41
@Cremer

Bei Tschibo soll es jetzt Ökostrom geben.

Gehört aber nicht in den EMB- Thread. :wink:
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 06. März 2007, 12:21:53
Guten Tag zusammen,

heute kam die "2. Mahnung" der EMB. (Muss ich eigentlich auf jede Mahnung antworten?)

In diesen Standardbriefen wird sich immer auf die Entscheidung des LG Potsdam vom 15.05.2006 berufen AZ. 22 C 386/05). Ich habe jetzt hier ein bisschen gestöbert, aber nichts über dieses Urteil gefunden. Was hat es damit auf sich? Wo kann ich etwas darüber nachlesen?

Gruß und danke für die Hilfe,

Frank
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: svenschmi am 06. März 2007, 15:58:35
@eHonkey

Nachzulesen ist das Urteil unter www.emb-gmbh.de im Bereich Presse/Download.

Gruß
Sven
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 06. März 2007, 18:59:52
Zitat von: \"svenschmi\"
@eHonkey

Nachzulesen ist das Urteil unter www.emb-gmbh.de im Bereich Presse/Download.

Gruß
Sven


Vielen Dank, Sven.

Was mich nur wundert ist, dass ich hier überhaupt keine Stellungnahme über dieses Urteil fand...
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 06. März 2007, 19:08:04
@eHonkey

Lesen Sie das Urteil und andere, dann wissen Sie, dass zu allen darin aufgeworfenen Fragen schon zig Stellungnahmen vorliegen.

Man kann nicht zu jedem Allerweltsurteil eines Amtsgerichts eine romanhafte Stellungnahme schreiben, wofür um Verständnis gebeten wird.
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 08. März 2007, 10:03:16
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@eHonkey
Man kann nicht zu jedem Allerweltsurteil eines Amtsgerichts eine romanhafte Stellungnahme schreiben, wofür um Verständnis gebeten wird.


Das wird auch gar nicht verlangt. Es war mehr als eine Interessensfrage zu verstehen und niemals als Vorwurf. Erst recht nicht in Ihre Richtung, da Ihre Leistungen hier mehr als begrüßenswert sind.

Mit freundlichem Gruß,

Frank
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 10. März 2007, 11:17:47
Hallo zusammen,

etwas Neues und gar Lustiges von der EMB. Sie scheint wirklich Koordinationsprobleme zu haben. Heute kam ein Schreiben zur "Kündigung einer Ratenvereinbarung".

Hintergrund: angesichts der Nachzahlungsforderung von über 500 Euro habe ich damals bei der EMB angerufen und gefragt, ob es auch möglich sei, diese Nachforderung auch in Raten zu begleichen. (Bar besseren Wissens)

Als Folge bekam ich einen Brief zugesandt, in dem mir eine Ratenzahlung vorgeschlagen wurde.

Diesen habe ich aber niemals unterschrieben!

Im Gegenteil: die Formulierung:
Zitat

Hiermit verzichte ich auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung
,

die man unterschreiben sollte, hat mich ja gerade erst stutzig gemacht und auf die Spur geführt, dass da irgend etwas nicht stimmt.

Dessen ungeachtet schreibt die EMB aber jetzt von
Zitat
Sie haben den oben aufgeführten Ratentermin trotz schriftlicher Zusage nicht eingehalten


Das ist Quatsch. Womit mal wieder bewiesen wäre, dass bei der EMB wirklich noch einiges zu verbessern gilt. (Es würde schon helfen, wenn sie einfach mal die Briefe auch durchliest, die wir ihr schreiben  :wink: )

Gruß,

Frank
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: RR-E-ft am 19. März 2007, 13:28:41
Verbraucherzentrale mahnt Klauseln der EMB ab:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=18631
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 01. April 2007, 12:56:03
Zitat von: \"EMB DIREKT\"
Ursache für die Änderung des Grundpreises sind notwendige strukturelle Anpassungen des EMB-Preissystems aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um ein für alles Verbrauchsfälle ausgewogenes Preisgefüge zu erreichen, musste die EMB die Verbrauchsabgrenzungen verschieben und die Grundpreise anpassen.


Sicher haben Sie die "EMB DIREKT" auch in Ihrem Briefkasten gehabt. Ist das eine zuverlässige Begründung für die Erhöhung des Grundpreises?

Und weiter:

Zitat von: \"EMB DIREKT\"
Die Verbraucherzentrale Brandenburg(...)rät in ihrer Pressemitteilung vom 23.02.2007 die neuen Bedingungen anzunehmen und keinen Widerspruch einzulegen.


Was ist die Wahrheit?

Zitat von: \"Verbraucherzentrale Brandenburg\"
Dass Sondertarifkunden gegenwärtig neue Verträge von den Gasversorgern zur Anpassung an eine neue Rechtslage erhalten, schätzt die Verbraucherzentrale Brandenburg als korrekt ein. Sie rät zur „schweigenden Annahme“ der neuen Bedingungen, da die Kunden bei einem Widerspruch möglicherweise in den teureren Grundtarif eingestuft werden könnten. Justiziar Müller kündigt eine Prüfung der neuen AGB an und bekräftigt die Aufforderung der Verbraucherzentrale, unbilligen Preiserhöhungen weiterhin zu widersprechen.

(Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 23.02.2007 (http://tinyurl.com/yugt5j))
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: jroettges am 01. April 2007, 13:06:55
So richtig schlüssig scheint mir der Rat der VZB nicht zu sein.

Wie kann sie die neuen Bedingungen abmahnen und gleichzeitig zur Annahme raten?

Nimmt ein Sondervertragskunde denn durch Schweigen neue Verträge an?

Missbraucht ein GVU, das widersprechende Kunden per Änderungskündigung in den Grundtarif hochstuft, seine Marktmacht?

Zahlt ein nach §307 und §315 kürzender dann Ex-Sondervertragskunde, der gegen seinen Willen in den Grundtarif hochgestuft worden ist, denn dann mehr?
Titel: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Beitrag von: eHonkey am 01. April 2007, 15:06:56
Zitat von: \"jroettges\"

Zahlt ein nach §307 und §315 kürzender dann Ex-Sondervertragskunde, der gegen seinen Willen in den Grundtarif hochgestuft worden ist, denn dann mehr?


Meine laienhafte Meinung dazu: ja, er muss nach Ansicht der EMB mehr zahlen, was er aber nicht wird, da unbillige Preise ja nicht fällig sind. Ich als Grundtarif-Kunde weiß jedenfalls nicht, ob ich noch gesondert gegen die AGB stimmen muss...