Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Suhl / Zella-Mehlis => Thema gestartet von: RR-E-ft am 06. Januar 2006, 15:03:18
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In Südthüringen stellt sich wohl noch die Frage,
wer wen (zuerst) verklagen wird:
Auch die Stadtwerke wünschen eine gerichtliche Klärung und erwarten einen Instanzenzug:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=895638
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=883273
Einige der von den Stadtwerken in der Presse aufgeworfenen Fragen dürften mittlerweile beantwortet sein:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/060104.jhtml
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Hier zu etwas auf der HP der Stadtwerke Suhl Zella-Mehlis http://www.swsz.de/index.php?id=225
Ich dachte, ich hätte frühs im Radio gehört, dass an dem Tag nur entschieden werden sollte, ob die Klage zugelassen wird, aber das liest sich, also ob in der Sache schon entschieden wurde.
Aber das war wohl doch zu früh, noch vor der 1. Tasse Kaffee :oops:
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Hinter den 7 Bergen....In Jena erfährt man schneller von Verfahren in Hannover denn in Meiningen....
Die vorläufige Rechtsauffassung des LG Meinigen muss ja nicht die schlussendliche sein. Man denke nur an die Entscheidung des LG Dresden, wo Enso nach der Verhandlung auch schon den Sieg in der Tasche glaubte - genau die selbe Ausgangssituation - und nun auch in der zweiten Instanz unterlag, ungewiss ob Revision zum BGH eingelegt wird.
In dieser Frage nehmen die Oberlandesgerichte Dresden, Karlsruhe und Celle sowie die Landgerichte Hamburg, Bonn, Mönchengladbach, Hannover und Oldenburg wohl einen anderen Standpunkt ein, wonach es auf die Gesamtkalkulation und die Angemessenheit der erhöhten Preise ankommt.
Nur wer sagt das ggf. dem LG Meiningen?
Bleibt zu hoffen, dass der BGH am 16.01.2007 zu einer klaren Entscheidung in der Frage findet, so dass sich auch das LG Meiningen darauf einstellen kann.
Zudem kann man wohl jetzt besser sehen, wer wie wo steht:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=1069368&PHPSESSID=277f0cb6a87cd5179edaae88cbab7a62
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Hinter den 7 Bergen....In Jena erfährt man schneller von Verfahren in Hannover denn in Meiningen....
Die 7 Berge schienen unüberwindlich zu sein.
Als ich die Meldung hörte, hatte ich auch im Netz gegoogelt, yahoot und bemsnt und keine Infos gefunden :roll:
Gestern bin ich fündig geworden. Hat schon was komisches, dass ausgerechnet der Selbstsicherheit der Stadtwerke es zu verdanken ist, dass wenigstens da Infos zu finden waren.
Es hat vielleicht sogar in den Zeitungen gestanden. Aber wenn keiner der Leser die Meldung ins Internet stellt, hat der "Rest der Welt" die Info leider nicht. :(
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Da ja gestern die Frist abgelaufen ist, hab ich mal wieder gestöbert:
http://www.mdr.de/thueringen-journal/vorschau/499780.html#absatz2
Leider hab ich die Sendung nicht gesehen, ob tatsächlich ein Bericht drüber kam. (Link führt zu einer Themenvorschau)
Inzwischen hab ich auch einen Artikel des "Freien Wortes" gefunden: http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=1072752
Schöne Grüße aus Friedrichroda
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Quelle:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=1078438
26.01.2007
Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis
Entscheidung im Gasstreit vorerst vertagt
...
Derweil ist zu erfahren:
Aktuelles
SWSZ senkt die Gaspreise
Die Preise für leichtes Heizöl sind in den letzten Monaten gesunken. Durch die Kopplung des Erdgaspreises an die Preise für leichtes Heizöl haben sich die Bezugskosten der SWSZ verringert. Die Reduzierung der Erdgasbezugskosten führt zur Senkung der Erdgasverkaufspreise ab 01.04.2007.
Die neuen Preise finden Sie hier: http://www.swsz.de/index.php?id=161
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Prima, dass das LG Meiningen mittlerweile uptodate ist :)
Ich hab auch nochmal auf das obige Link der Stadtwerke geklickt, um mich über Sichtweise der Stadtwerke zu informieren
Quelle: HP der Stadtwerke Suhl Zella-Mehlis http://www.swsz.de/index.php?id=225
Aber siehe da, die alte Meldung is wech und weiter nix dazu gefunden
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Der Geschäftsführer Herr Dr. Koch hat sich am 29.08.2007 auf einem Seminar in Leipzig (http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/bgh_urteil.pdf) informiert.
RennsteigGas I und II sind ausgesprochene Sonderverträge (http://www.swsz.de/index.php?id=86), bei denen kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Lieferanten bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und bei dem sich auch kein Recht zu einseitigen Preisneufestsetzungen aus einem Gesetz ergibt.
Das Unternehmen hat deshalb recht, dass dabei keine gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 III BGB stattfindet, weil ja schon kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB besteht, vermöge das Unternehmen berechtigt wäre, die Preise nachträglich einseitig neu festzulegen.
Eine Billigkeitskontrolle findet nur bei der einseitigen Festsetzung der Allgemeinen Preise (http://www.swsz.de/index.php?id=463) statt.
Wieder etwas gelernt. ;)