Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: userD0005 am 30. Dezember 2005, 13:36:45
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Unsere Versorger betreiben wirklich gute Lobbyarbeit...
Oder haben wir wieder einen \"MÜLLER\" in der Regierung sitzen?
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=339&subsubid=340&content_news_detail=4742&back_cont_id=4044
Dies würde eine deFacto Rechtlosigkeit des Verbrauchers gegenüber dem Versorger darstellen.
Zum Glück wird das meiste nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Gruss
Pitti
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@pitti,
nun, ganz so heiß wird da dargestellt ist es nicht. Diese Rechte standen den Versorgern schon immer mehr oder weniger zu. Die Unantastbarkeit der Wohnung und Eigentum war schon vorher eingeschränkt, nämlich, wenn Gefahr im Verzug ist, dann kann der Versorger sie betreten.
Das darf z.B. ein Vermieter auch.
Aber warten wir mal ab.