Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ESB - Erdgas Südbayern => Thema gestartet von: pommes24 am 28. Dezember 2005, 18:25:51
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Hallo Zusammen,
ich habe heute eine Schreiben von der ESB mit dem Titel
\"Notwendige Anpassung der Erdgaspreise zum 1.1.2006\"
bekommen.
Welch eine Freude :(
Darin wird mir mitgeteilt, dass sich mein Erdgaspreis vum 0,5 ct/kWh erhöht. :x
Im Anhang ist noch eine Bescheinigung von PriceWaterhouseCoopers, dass die Gasbeschaffungskosten nach deren Berechnung vom 01.01.2006 bis 31.05.2006 gegenüber den Zeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2005 um rund 0,44 ct/kWh erhöhen.
Muß ich jetzt wieder Widerspruch einlegen? Gegen die Erhöhung zum 01.08.05 hab ich schon Widerspruch eingelegt.
Danke
Gruß
pommes24
P.S.
Zum alten Widerspruch vom 01.08.05 hab ich auch vor ein paar Tagen ein schreiben bekommen mit der Bitte, den Einspruch zurückzunehmen. Im Anhang ist auch hier ein Bescheinigung von PriceWaterhouseCoopers, in der der Zeitraum 01.10.04 bis 30.06.05 mit dem Zeitraum 01.01.04 bis 31.08.04 vergleichen wird. Hier haben sich die Gasbeschaffungskosten um rund 0,32 ct/kWh erhöht. :?:
(Genau wie bei scotti26 -> http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2146)
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http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2165
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@pommes24,
legen Sie Widerspruch erneut ein mit allen Formulierungen, wie gehabt.
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@Cremer,
Danke.
Den Widerspruch werde ich gemäß dem Musterschreiben www.energieverbraucher.de/seite1385.html einlegen.
Was mich ein wundert, dass ich gleich zwei \"Gutachten\" von PriceWaterhouseCoopers bekommen haben.
Das erste Gutachten als Antwort zu meinem Widerspruche vom 01.08.05
und das zweite Gutachten gleich mit der Ankündigung der Preiserhöhung.
Die ESB hofft wohl darauf, dass mit diesem Gutachten sich die Anzahl der Widersprüche reduziert...
Gruß
pommes24
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@pommes24,
siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2190&sid=24c7bcc7b8998a04fc8e738ee883f5c6
Ist bei Ihnen genauso.
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@pommes24
Fragen Sie doch mal, was das PwC- \"Gutachten\" und dessen massenhafter Versand gekostet haben, ob es sich dabei um Kosten bei energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung handelt und ob etwa das Gutachten auch bescheinigen soll, dass die Gaspreise etwa auch deshalb vorgeblich notwendig steigen müssen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
Andere Baustelle:
Die Firma PwC kenne ich durch die Projektgruppe Digitalfunk des Bundes und der Länder, denn sie begleitet diese Projektarbeiten.
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@Cremer
Was sagt das über die Kosten der auftragsgemäßen Bescheinigung und deren Massenversand aus?
Wer trägt denn diese Kosten, zu denen zu fragen ist, ob sie erforderlich sind.
Meines Erachtens sind solche Kosten nicht erforderlich, weil eine solche Bescheinigung von Anfang an untauglich ist, einen notwendigen Nachweis zu erbringen.
Deshalb kann man sich so etwas sparen und muss es angesichts der Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung auch.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke
Grundtendenz ist, zu überwachen, dass die Projektgruppe zielgerecht und im Zeitplan arbeit. PWC führt auch weitere Aufträge durch, was hier zu weit führen würde.
Alle Kosten des Digitalfunkprojektes, auch die der PWC und andere (P3) werden nach dem Königsteinerschlüssel auf die Länder umgelegt (Rheinland-Pfalz trägt 3,8%)
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@Cremer
Sie verwirren mich.
Was hat denn das mit den Kosten der PwC für sog. Billigkeits- Bescheinigungen (Persil-Scheine) zu tun?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
sollten wir in einem direkten Plausch erledigen, sofern Interesse besteht.