Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: TOM2005 am 23. Dezember 2005, 20:31:52
-
Habe gerade Post von EON Westf. Weser erhalten. Darin heißt es:
Wir lösen unser Versprechen ein: Sie erhalten eine Gutschrift über die
Beträge, die Sie an uns nach der Erdgas-Preisanhebung vom 1. Oktober
bis zum 30.Juni 2005 zu viel gezahlt haben. Eine von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat festgestellt, dass unsere
Gaseinkaufskosten im Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 30. Juni 2005 um
0,06 Cent je Kilowattstunde weniger stark angestiegen waren, als wir zum Zeitpunkt der Preisanhebung kalkuliert (???) hatten. Wir erstatten Ihnen
zunächst einen Teilbetrag für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember
2004 in Höhe von X,XX Euro. Darin ist ein pauschaler Zinsbetrag von
2,00 Euro enthalten.
Zitat ende
Bisher dachte ich der Gaspreis würde an der Preisentwicklung der
vergangen Monate festgemacht. Was heißt den da \"weniger stark
gestiegen, als wir zum Zeitpunkt der Anhebung kalkuliert hatten\"?
Also, die EON hat diese 0,06 ct/kWh nachgelassen, und die Rückzahlung
dafür errechnet.
Als nächste teilt die EON mit: Im Laufe des Jahre die Abrechnung auf ein
neues Computersystem umgestellt zu haben. Hierdurch wurde leider
der Jahresdurchschnittswert des Brennwertes falsch berechnet.
Zitat hierzu:
Selbstverständlich haben wir den Fehler sofort korrigiert und
exakt ermittelt, wie viele Kilowattstunden wir Ihnen zu viel berechnet haben.
Zitat ende
Mein Gott, die Abrechnung ist jetzt ein Jahr alt, was heißt denn da \"sofort\"?
Und was heißt denn da \"exakt\"? Die Spezialisten von EON haben doch
tatsächlich die Rückzahlung aus dem falschem Brennwert für den Zeit-
raum vom 1.10.04 bis 31.12.04 ausgerechnet und wollen die erstatten.
Aber \"HALLO\" EON, ich habe auch vom 1.1.04 bis 30.9.04 Gas verbraucht!!
Und für diesen Zeitraum haben die mit dem selben, von ihnen selbst als
falschen bezeichneten, Jahresdurchschnittswert gerechnet.
Ich glaub\'s einfach nicht!
Trotzdem wünsche ich
allen Mitstreitern ein frohes Weihnachtsfest
-
@TOM2005
Kommt der Buchhalter zu seinem Chef und fragt ihn: \"Ich hätte mal wieder mit einer Gehaltserhöhung gerechnet\". Tja, entgegnet dieser: \"Dann muss ich Sie entlassen! Buchhalter die nicht rechnen können, kann ich nicht gebrauchen\".
Passt zwar nicht ganz zum Thema, ist trotzdem einigermaßen zutreffend.
Weiß man bei EON Westf.-Weser eigentlich noch, wie man was errechnet hat und für welchen Zeitraum. Oder werden die Preise dort regelmäßig \"ausgewürfelt\". Ein zu hoher Preis für eine aus der Vergangenheit stammende Basis ... Das scheinen jedoch alle Versorger so zu machen. Nur hat das bisher offensichtlich kaum jemand gestört. Jetzt, wo die Luft scheinbar etwas dünner wird, kommt wohl noch so manches ans Tageslicht. Warten wir mit Spannung darauf, wie gestern die Kinder auf die Geschenke ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
-
Gestern kam der Anruf von der EON Westfalen Weser. Der freundliche
Herr entschuldigte sich bei mir. Ausgerechnet bei mir wurde die
Brennwertänderung irrtümlich nicht für das gesamte Jahr berücksichtigt. :cry:
Ich bekomme jetzt die Differenz inkl. Zinsen und Auslagen für den Widerspruch (Porto) erstattet. :D
Das ändert natürlich nichts an meinem Einwand der Unbilligkeit. :P
Daher hier nochmal mein Tipp an die Paderborner Mitstreiter:
Wenn in dem Schreiben vom Ende des vergangenen Jahres neben der
Preiskorrektur von 0,06 ct/kWh auch der Brennwert nach unten geändert
wurde (betrifft, glaube ich, nur einen Teil der Kunden), unbedingt prüfen ob die Brennwertänderung
für das ganze Jahr berücksichtigt wurde. :!:
Dabei geht es m. E. eher um das Prinzip eine korrekte Abrechnung zu
erstellen, denn mehr als ein paar Cent sind da ja nicht drin. :wink:
Freundliche Grüße
Tom
-
Hallo,
auch bei mir hat E.ON nur den Umrechnungsfaktor für Oktober bis Dezember neu berechnet. Werde sie gleich mal daraufhinweisen.
Gruß aus Schwaney
Frank
-
Hallo,
habe von E.On die Nachricht bekommen, das ich die Gutschrift für 01.01- 30.09.2004 mit der Jahresrechnung 2005 erhalte.
Sind eigentlich noch andere Kunden betroffen?
Gruß
Frank
-
Es gab eine Untersuchung des Landeseichamtes, die die falschen Brennwerte von E.On festgestellt hat. Wir hatten zum Themenkomplex ein Gespräch mit dem Leiter der Behörde. Dabei wurden wir bereits über die Unstimmigkeiten und die laufende Untersuchung unterrichtet. Leider wird uns der Einblick in die entsprechenden Berichte verwehrt.
-
Bürgerinitiative erwägt Strafantrag gegen E.ON
Eon verrechnet neue Abschlagszahlungen mit Forderungen aus dem
Vorjahr!
Hier der Artikel :
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060131_nw.htm
-
Hallo zusammen,
ich habe von EWW die die Jahresabrechnung 2005 erhalten.
Auf meinen Wunsch waren es 3 Rechnungen (Gas, Wasser, Strom).
Beim Wasser wurden die gekürzten Gaszahlungen aus 2004 als offene Posten ausgeweisen. beim Strom wurden die Gasgutschriften aus der \"Verrechnungsaktion\" gutgeschrieben....
Habe EInspruch erhoben und gestern kam von eon die Antwort:
die Abrechnung wäre korrekt. Gleichzeitig stornieren sie diese und wollen eine neue erstellen. Zitat: \"Dies kann aber einige Wochen dauern.\"
Bis dahin sollte ich aber schon einmal die Abschläge bezahlen.....
mfg
SG
-
@SG
Widersprechen Sie und fordern neue Rechnung an.
Solange haben Sie Zahlungsaufschub gemäß § 30 der AVB\'s für die Restzahlung aus 2005.
-
@ Cremer
Habe in der Antwort an EWW gegen die Rechnungen widersprochen und um Korrektur gebeten. Die haben nämlich, obwohl NUR beim Gas auf Grundlage von §315 BGB geringere Abschläge gezahlt wurden, die Beträge bei Strom und Wasser gegengerechnet.
EWW hat in dem Schreiben entsprechende Korrekturen angedeutet.
SG
-
Es rauscht bei uns im Blätterwald.
EON Westfalen Weser legt sein Gas-Netz offen!
Siehe hier
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060214_nw.htm
Freundliche Grüße
aus Paderborn
-
Das sagt ja wohl einiges:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html
E.ON Thüringen, E.ON Avacon und E.ON Ruhrgas-Tochter Thüga....
Da konnte man wohl nicht mehr anders als zu geloben, die Kunden bereits zum 01.April frei zu lassen. (Wie in biblischen Berichten, nach denen gefordert wurde, das Volk endlich ziehen zu lassen.)
Die Verfahren dürften Auslöser gewesen sein für die heute in der Presse berichtete neue \"Wettbewerbs- Initiative\" von E.ON, für welche sich der E.ON Ruhrgas-Chef aussprach.
Nicht anders das Verfahren vor dem LG Hamburg, welches zur \"Transparenz- Offensive\" des Konzerns führte.
Eins muss man den Leuten lassen: Gute PR.
http://www.eon.com/de/presse/news-show.do;jsessionid=A9E59DD5AC5A40A886845836FA0238ED.1?id=7415&back=%2fde%2findex.jsp
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=27923
Offensichtlich arbeiten alle mit \"Sprechzetteln\", was ihnen plötzlich ganz wichtig sei. Warum es ihnen plötzlich ganz wichtig ist, bleibt verschwiegen.
Das muss man im SPIEGEL nachlesen.
Mit hohen Energiepreisen lässt sich eine solche PR auch gut finanzieren, so wie die laufenden Zeitungsanzeigen.....
Eine Frage bleibt offen:
Wer sind die neuen Anbieter, wo kommen diese her?
Wie sollen die bei den bedauerlichen Verttriebsmargen überleben?
Oder werden sie gar noch teurer sein (müssen) als E.ON? (Ups....)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
Hallo,
ich habe gestern einen Brief von E.ON WW bekommen.
Darin wird mir eine Rechnung getrennt nach Sparten für das Jahr 2005 angekündigt. Soweit so gut. Allerdings beziehe ich nur Gas von E.ON Westfalen-Weser. :lol: Weiter heißt es in dem Brief: Was passiert jetzt?[size=12][/size] Sie erhalten von uns im zweiten Halbjahr 2006 eine oder mehrere neue Rechnungen. Weil eine Trennung nach Sparten sehr arbeitsaufwändig ist, brauchen wir leider so viel Zeit. Die getrennten Rechnungen können nicht automatisch erstellt werden sondern müssen manuell von unseren Mitarbeitern bearbeitet werden. Aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerung empfehlen wir Ihnen sehr, bis zum Erhalt neuer Rechnungen Ihre monatlichen Abschläge so zu zahlen, wie wir es Ihnen im Abschlagplan der stornierten Jahresrechnung 2005 mitgeteilt haben.
Die Rechnung für 2005 wurde also storniert. Eine korrekte Rechnung 2005 bekomme ich (obwohl nur Gasbezieher) erst im zweiten Halbjahr 2006. Wie soll ich mich verhalten? Haben andere Kunden von E.ON WW auch diesen Brief erhalten?
Gruß
Frank
-
@Frank Striewe
Aktuelle Infos wie immer hier:
http://www.gaspreise-runter-owl.de
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
Hallo,
habe den gleichen Brief wie Frank Striewe bekommen, allerdings bin ich Heizstromkunde.
Auf http://www.gaspreise-runter-owl.de finde ich leider keine Infos dazu.
Hat jemand eine Ahnung was EON damit \"bezwecken\" will?
Angeblich soll der Strom ja dann über mehrere Vertragskonten (= mehrere Überweisungen/Monat) nach Sparten abgerchnet werden.
EON will mehr \"Tranzparenz\" schaffen??? Ich glaube das dann keiner mehr durchblickt.
Meine Jahresrechnung war immerhin 6 Seiten lang. Komisch früher bei der PESAG passte alles auf 1 DinA4 Zettel.
Die neue Rechnung kommt dann bestimmt als Buch gebunden......
Gruss
Frank
-
@Frank
Den Rechnungen von E.ON Thüringen liegen nur Anlagen bei, in denen die nach VVII kalkulierten Netzentgelte genannt werden.
Meines Erachtens hat dies mit der nach § 42 Abs. 6 EnWG geschuldeten Preistransparenz nichts zu tun:
Für den Kunden wird nicht ohne weiteres nachvollziehbar ersichtlich, welcher Teil des Rechnungsbetrages (insgesamt) auf die Netzentgelte entfällt.
Dies soll jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben in der Rechnung ausgewiesen werden.
Sollten von der Bundesnetzagentur etwa nur geringere Netzentgelte genehmigt werden, kann der Kunde deshalb nicht erkennen, wieviel er in der Vergangenheit mit den Strompreisen zuviel auf die Netzentgelte gezahlt hat und um welchen Betrag die Strompreise wegen gesunkener Netzentgelte abzusenken sind.
Eben diese Transparenz will man wohl verhindern.
Begründet wird das ganze abenteuerlich mit Software-Problemen, da diese noch nicht umgestellt sei....
Andere Versorger mit der selben Software SAP I-SU weisen indes die gesamten Netzentgelte bereits gesondert in den Rechnungen aus.
Es lohnt sich also, an dem Thema dranzubleiben,ggf. auch die Energieaufsichtsbehörden einzuschalten.
Wenn die Rechnungen zukünftig schon als Buch gebunden kommen sollten, dann wohl gleich mitsamt Kommentierung......
Die Unternehmen haben verständliche und übersichtliche Rechnungen zu erteilen.
Ansonsten ist auch nicht nachvollziehbar wie man dem Kunden etwa noch den Nachweis offensichtlicher Rechnungsfehler \"auf den ersten Blick\" abverlangen wollte, wenn man schon mit nur einem, ersten Blick die Rechnung insgesamt sowieso nicht überblicken kann.....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060325_1_nw.htm
-
http://www.iht.com/articles/2006/05/01/business/energy.php
-
Die aktuellen Meldungen:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060510_1_nw.htm
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060510_wv.htm
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060510_nw.htm
Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, weshalb ein Versorger sich zunächst selbst einer besonderen marktbeherrschenden Stellung bezichtigt, vor einen Kartellsenat zieht, um Preisforderungen geltend zu machen, für die es nicht darauf ankommen kann, ob er Monopolist ist, und den Streit statt von Berufsrichtern von Laienrichtern entscheiden lassen will, die als Kaufleute den § 315 BGB überhaupt nicht verstanden haben müssen und mit dieser Vorschrift nicht vertraut sind.
Diese Laienrichter könnten den Berufsrichter überstimmen.
Man weiß nicht, was diese Laienrichter besonders für die Entscheidung eines solchen Streits besonders befähigen sollte ggenüber Berufsrichtern. An einer besonderen Kenntnis über die Verhältnisse auf dem deutschen Erdgasmarkt wird es wohl nicht liegen.
Leider gibt es keine spiegelbildliche Konstellation, bei dem ein Gericht mit einem Berufsrichter und zwei Vertretern von Verbraucherschutzverbänden besetzt wird.
Sonst sähe die Welt ggf. schon anders aus.
Es ist fraglich, ob sich ein Energieversorger einem solchen Gericht gestellt hätte.
"Waffengleichheit" sieht demnach anders aus.
Zu dem von E.ON ins Feld geführten Urteil eines Berliner Gerichts zu Wasserpreisen ist anzumerken, dass das Kammergericht Berlin in noch in einem Urteil vom 15.02.2005 (WuM 2005, 247) festgestellt hat, dass die Berliner Wasserwerke zum Nachweis der Billigkeit der Preise die Kalkulation offen legen müssen.
Wenn jemand wie ein monopolistischer Wasserversorger vollkommen ohne Wettbewerber ist, kann es gar keine schützenswerten Geschäftsgeheimnisse geben.
Klar ist demnach auch, dass über die Billigkeit monopolistischer Unternehmen, die Daseinsvorsorgeleistungen anbieten, die normalen Zivilgerichte anhand von § 315 BGB und keine besonderen Kartellsenate zu entscheiden haben. § 19 GWB spielt dafür keine Rolle.
Der Nichtoffenlegung stehen m.E. folgende höchstrichterliche Entscheidungen entgegen:
BVerfG vom 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98 Absätze Nr. 11, 13
BVerwG B. v. 15.08.2003 - 20 F 8.03
BGHZ 116, 47.
Der Telekom- Entscheidung des BVerfG liegt ein vollkommen anderer Sachverhalt zu Grunde:
BVerfG: Grundrechtsschutz für Betriebsgeheimnisse (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3073)
Da werden durch E.ON wohl wieder Argumente aufgerufen, wie es gerade passt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
Das wohl in Bezug genommene Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es betrifft zudem nicht die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle der Wasserpreise gem. § 315 BGB, wie vom Kammergericht im letzten Jahr eindeutig entschieden:
http://www.kammergericht.de/entscheidungen/7_u_140-04.pdf
Das ist etwas völlig anderes:
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/26.04.2006/2492000.asp
http://www.bbu.de/publicity/bbu/internet.nsf/index/de_nachrichtenpool.htm?OpenDocument&88768E5E083EAA39C125715E0036D8FD
Immer diese Nebelkerzen oder möglicherweise schlicht Unverstand über den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung, der zu entsprechenden Aussagen gegenüber der Presse führt.
Wie bei den Preisen gilt:
Vertrauen ist gut. Trau schau wem.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
Hallo zusammen,
die Stadtwerke Schaumburg-Lippe die Ihre Abrechnungen zusammen mit E.ON Westfalen Weser durchführen, wollen die verbleibenden 6 Monatsbeträge für Gas automatisch um 15% erhöhen. Das Beste ist; der Kunde muß sich um nichts kümmern.
Das ganze soll wohl lt. dem Bericht der heutigen Ausgabe der Schaumburger Landeszeitung auch noch als Service am Kunden rüberkommen.
Vollkommen uneigennützig soll damit gewährleistet sein, dass die Nachzahlungen zum Heizperiodenende nicht so drastisch ausfällt.
"Ein Schelm wer böses dabei denkt."
Immerhin kann der ein oder andere Kunde der damit nicht einverstanden ist, unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer anrufen, eventuelle Ändererungswünsche werden dann berücksichtigt.
In den nächsten Tage soll jeder Kunde eine Mitteilung hierüber erhalten.
Meine Meinung hierzu: "Holzauge sei wachsam"
Gruß
Mac
-
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060513_wv.htm
-
@Macinally,
es ist doch erwiesene Sache, dass Großkunden auf Kosten der Haushaltskunden subventiert werden.
Ich persönliche kenne einen solchen Fall.
-
@Cremer
Kennen Sie einen solchen Fall für E.ON Westfalen Weser und könnten Sie dazu in einem Prozess als Zeuge aussagen oder einen aussagetüchtigen und -bereiten Zeugen benennen?
Ansonsten ist es relativ uninteressant, weil in der Sache überhaupt nicht weiterführend. Bei einer Tasse Kaffee kann man sich indes über Gott und die Welt gern umfassend austauschen.
Faktenreich ist indes die Meldung, dass E.ON Westfalen Weser im abgelaufenen Geschäftsjahr 2005 nach eigenen Angaben den Jahresüberschuss von 31 Mio EUR um 36,7 Mio. EUR auf 67,6 Mio EUR mehr als verdoppelt hat.
Wer schafft das schon im harten Wettbewerb:
http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=14989
Diese Fakten sprechen für sich. Die Preisgestaltung ist doch gerade so vorzunehmen, dass die Gewinne nicht steigen.
E.ON Westfalen Weser hat allein heute acht (!) Pressemitteilungen in die Welt posaunt.
Ob Ermittler der EU- Kommission und des Bundeskartellamtes auch bei der E.ON- Filiale in Paderborn vorstellig wurden, geht aus diesen indes nicht hervor.
Von solchen Besuchen auch bei der Konzernmutter ist schlichtweg gar keine Rede. Und dabei hatten die Menschen vielleicht gerade an weiteren Informationen insoweit Interesse.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
EON WW ist kein Preistreiber....
so zu lesen in der heutigen Ausgabe des Mindener Tageblattes...
http://www.mt-online.de/mt/lokales/wirtschaft/?sid=0fdf14117a3ef5149977c01cfb1d8bf6&cnt=923009
-
@Macinally
Die Presse übernimmt oft unkritisch die PM der Unternehmen.
Die Originalpressemitteilungen des Unternehmens sind unter www.eon-westfalenweser.com nachzulesen.
Aus diesen geht eindeutig hervor, dass EWW erhebliche Kostensenkungspotentiale erschließen konnte.
Diese Kostensenkungen müssen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858) bei der Preisgestaltung zwingend berücksichtigt werden.
Kostensenkungen waren deshalb an die Kunden weiterzugeben.
Nach Unternehmensangaben will man demgegenüber nur gestiegene Beschaffungskosten an die Kunden weitergegeben haben.
Genau darin liegt der Fehler, welcher nach der Rechtsprechung des BGH gerade die Unbilligkeit bewirkt.
Womöglich hat sich EWW mit seiner ungezügelten Logorrhöe und den Anpreisungen der eigenen Leistungen hinsichtlich Kostensenkungen selbst ein Bein gestellt.
Fremdworte werden erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Logorrhoe
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
Hallo,
laut Zeitungsbericht vom 14.06.2006 ist der Termin vor dem Dortmunder Landgericht (Klage E.ON WW gegen 15 Kunden) erneut verschoben worden. Als Begründung wird angegeben, dass das Gericht während der Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst 14 Tage bestreikt wurde. Ein neuer Termin soll erst angesetzt werden, wenn über den Befangenheitsantrag gegen die beiden assistierenden Handelsrichter entschieden sei.
Gruß
Frank
-
SPIEGEL: E.on verzichtet auf Gaspreis-Erhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3543)
-
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15230
Statt Milliarden für Endesa vielleicht doch besser erst einmal entsprechende Investitionen in sichere Netze....
-
EON- Westfalen-Weser erhöht Gaspreis zum 01.10.2006 um etwa 7,2%
Quelle: http://www.eon-westfalenweser.com/web/portal/user/content/page.html?famid=3484
Paderborn/Herford/Hameln 08/17/2006
Pressegespräch 17.08.06: Zur Entwicklung der Erdgaspreise
Aufgrund weiter steigender Bezugskosten, insbesondere infolge der weltweit weiterhin hohen Nachfrage und den weiter schwelenden Krisen im Nahen Osten, ist E.ON Westfalen Weser gezwungen, zum 1. Oktober 2006 die Erdgaspreise für Haushaltskunden anzupassen. Dabei wird der heimische Energieversorger ausschließlich die Bezugskostensteigerungen in Höhe von 0,39 ct/kWh (netto) bzw. 0,45 ct/kWh (brutto) an seine Kunden weitergeben. „Wir bleiben damit unserer Linie treu und geben allein die Beschaffungskostenerhöhungen weiter. Bei der letzten Erhöhung zum
1. Januar 2006 haben wir nicht einmal diese vollständig weitergereicht“, so Meinolf Päsch, Unternehmenssprecher von E.ON Westfalen Weser. „Kostensteigerungen zum Beispiel in den Bereichen Personal und IT haben wir in den letzten 24 Monaten damit völlig unberücksichtigt gelassen.“
Trotz weltweit steigender Preise könnte der Erdgaspreis aber immer noch deutlich niedriger sein, wäre die Belastung durch staatliche Auflagen nicht bereits heute bei rund 26 Prozent. Das bedeutet: Von jedem Euro, den ein Haushalt für Erdgas zahlt, gehen 26 Cent an den Staat. Mittlerweile hat sich im Vergleich zu 1990 der Staatsanteil vervierfacht und wird mit der Mehrwertsteuererhöhung in 2007 noch einmal um 3% steigen.
Falls die Bundesnetzagentur eine Senkung der Netznutzungsentgelte für Gas bei E.ON Westfalen Weser verfügt, wird der heimische Energieversorger die Senkung der genehmigten Netznutzungsentgelte an seine rund 65.000 Kunden spätestens zum Anpassungstermin 1.1.2007 (Mehrwertsteuererhöhung) weitergeben. Der Bescheid der Bundesnetzagentur wird im Verlauf des vierten Quartals erwartet.
Das Festpreisprodukt „erdgas fix“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten bleibt im Angebot von E.ON Westfalen Weser. „Diejenigen Kunden, die im letzten Herbst dieses Angebot genutzt haben, haben im Lichte von heute gesehen eindeutig Kosten gespart“, so Päsch.
Insgesamt liegen die Erdgaspreise für Haushaltskunden von E.ON Westfalen Weser in Nordrhein-Westfalen wie bundesweit zurzeit im Mittelfeld. Bei einem Erdgaspreisvergleich (Basis 01.04.06) von 18 Großstädten in Deutschland nimmt E.ON Westfalen Weser aktuell Platz 8 der günstigen Anbieter ein. „Wir erwarten, dass wir auch nach dem 1. Oktober und den entsprechenden Anpassungen anderer Versorger eine ähnliche Position einnehmen werden.“
Das EON WW Probleme mit Zahlen und genauem Rechnen hat, haben wir in der Vergangenheit bereits öfter erlebt. EON WW schreibt heute, das von jedem Euro 26 Cent an den Staat gehen.
In der Pressemitteilung am 28.12.05 (nachzulesen unter o.g.Link) hiess es: Der Erdgaspreis könnte trotz weltweit steigender Energiepreise aber immer noch deutlich niedriger sein, wäre die Belastung durch staatliche Auflagen inzwischen nicht so hoch: Von jedem Euro, den ein Haushalt für Erdgas zahlt, gehen 30 Cent an den Staat.
Was stimmt den nun?
Was macht eigentlich das Verfahren vor dem Dortmunder Landgericht?
Gruß Frank
-
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15780
-
http://www.vlothoer-anzeiger.de/va/lokales/vlotho/?sid=811fc0d9e5970c8fddc865a249371905&cnt=1003599
-
hallo ins forum,
habe geradevon EWW Post bekommen.
Dort werden offene Posten aus 2005 gemahnt und gleichzeitig Sperren der Energieversorgung angekündigt....
Und dies, obwohl die Zahlungen an EWW vorbehaltlich der Billigkeit lauten.
Die Abschläge 2006 wurden auch mit der offenen Position (rund 80 EUR) verrechnet.
@RR-ft
soll ich das schriftstück scannen und zumailen ???
mfg
SG
-
@SG
Wenn Sie es dem Bund der Energieverbraucher zukommen lassen möchten, dann können Sie das dorthin faxen/ mailen.
Vielleicht besprechen Sie die Sache auch mit der örtlichen BI, welche auch über einen Kollegen "vor Ort" verfügt.
-
Zulässigkeit einer Zahlungsklage vor dem Kartellgericht (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4213)
-
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16208
-
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16370
-
http://www.wochenspiegel-paderborn.de/allgemein/eon-westfalen-weser-erhalt-genehmigung-fur-netzentgelte-gas.shtml
-
Hallo, ich habe heute einen Brief von EON-WW erhalten. Überschrift: "Wir reduzieren unsere Erdgaspreise"
Die Preise werden rückwirkend zum 01.10.06 um 0,16ct/kWh gesenkt. Anlass der Senkung der Netznutzungsentgelte ist die Festlegung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur.
Meine Frage: Bedeutet das nicht, das EON WW über Jahre ein zu hohes Netznutzungsentgelt angesetzt hat, und uns als Kunden damit ungerechtfertigterweise zu viel Geld für Gas abgenommen hat? Und haben wir als Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung dieser ungerechtfertigten Preisforderung? Wenn ja, wie mache ich meinen Rückzahlungsanspruch geltend?
Grüße und danke im voraus
Frank Striewe
-
Soeben gelesen:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/eon/061018_2.jhtml
Klage gegen "Gaspreis-Verweigerer" bleibt in Dortmund
Die Klage des Gasversorgers Eon Westfalen Weser gegen mehrere "Gaspreis-Verweigerer" soll von einer Kammer für Handelssachen am Dortmunder Landgericht entschieden werden. Die Vorsitzende Richterin erklärte sich Mittwoch (18.10.06) für zuständig und lehnte eine Verweisung der Klage an ein anderes Gericht ab. Gegen diese Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Ein Termin zur Verhandlung in der Sache wurde deshalb noch nicht bestimmt. Eon hat die Kunden verklagt, weil diese sich weigern, eine Gaspreis-Erhöhung zum 1. Oktober 2004 zu zahlen.
Die in Paderborn ansässige Eon-Tochter fordert von den Kunden insgesamt Nachzahlungen von rund 5.000 Euro. Eigenen Angaben zufolge protestieren die "Gaspreis-Verweigerer" mit ihrer Haltung gegen die "undurchsichtige Preispolitik" des Versorgers. Ohne Einblicke in die Kalkulationsbücher sei der damalige Preisanstieg nicht nachzuvollziehen, hieß es in einer ersten Verhandlung am Dortmunder Landgericht im April. Das Gasversorgungs-Unternehmen weigert sich allerdings, seine Preiskalkulationen offen zu legen. Ein solches Vorgehen käme einer "totalen Kontrolle gleich", hatte Eon-Rechtsanwalt Bernd Kunth in dem ersten Prozess erklärt. Mit der wahrscheinlichen Berufung gegen die Zuständigkeits-Entscheidung würde sich das Oberlandesgericht Düsseldorf befassen.
Gruß
-
Es ist nicht so, dass vor den Kartellgerichten andere Gesetze gelten würden.
Der 2. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hatte in einem Berufungsverfahren am 12.04.2006 bereits klargestellt, dass gem. § 315 BGB die Kalkulation offen zu legen sei.
Gerade haben die Prozessbevollmächtigten der Stadtwerke Huntethal Post vom OLG Celle bekommen, wonach die Kammer in dem Berufungsverfahren nach dem Urteil des LG Verden davon ausgeht, dass die Preiskalkulation für den gesamten Gaspreis offen gelegt werden muss, Verhandlungstermin dort 19.12.2006 - einen Tag vor der BGH- Verhandlung.
-
Hallo zusammen,
habe heute die Jahresabrechnung(en) von EON Westfalen Weser erhalten.
Gas, Wasser und Abwasser wird zwar über die Stadtwerke Schaumburg Lippe bezogen bzw. entsorgt, durch einen Kooperationsvertrag übernimmt aber EON WW die Abrechnung.
Hier mal die EON Logik bezüglich der Gasabrechnung :lol:
Habe im letzten Jahr 71 € /Monat bezahlt! (2 Wohnungen a 70 m²)
Selbst mit den von EON bzw. den Stadtwerke Schaumburg geforderten Gaspreis (dem ich natürlich widersprochen habe) habe ich ein Guthaben von 4,56 €.
Mit dem von mir akzeptierten Gaspreis beträgt das Guthaben 116,57 €
Trotz des Guthabens soll ich im kommenden Jahr 109 € statt 71 € im Monat bezahlen. (Einen Teufel werde ich tun :twisted: )
Auch für den Abschlag Dezember soll ich den neuen Kurs von 109 Euronen wohlgemerkt mit 19% MwSt bezahlen. Wurde die MwSt Erhöhung vorgezogen? :?:
Werde aufgrund des gleichbleibenden bzw. leicht verringertem Verbrauch weiter von 71 €/Monat ausgehen.
Wollte nun meine o.g. Überzahlung mit dem vollen Dezember und teilweise dem Januar - Abschlag verrechnen.
Kann ich das machen? Oder muß ich mit dem geringeren Verbrauch argumentieren?
Bei der Abrechnung für Strom, Wasser/Abwasser ist es nicht ganz so eklatant.
Soll 1,37 € nachzahlen, dafür ist der monatliche Abschlag um 9 € gestiegen.
Das geht schon klar, werde durch das neu ausgebaute Dachgeschoss sicher mehr Strom verbrauchen...
Gruß
Macinally
-
@Macinally,
haben Sie sich mal erkundigt, wie hoch der Gewinn bei Wasser ist?
Lesen Sie doch mal den Geschäftsbericht der Stadtwerke Schaumburg. Und schauen Sie mal wo die Gewinne hingehen.
Bei den SW KH ist dieser 20% !!!
Und Wasser ist Lebensmittel !!!
Deshalb hatte ich im August 2005 Widerspruch eingelegt mit der Maßgabe, 10% Gewinn sind auskömmlich und bei der Jahresrechnung 10% abgezogen.
-
Aufruf zur Weihnachtsspende
Quelle: dpa 11.12.2006
Energieversorger E.ON Westfalen Weser erwartet mageres Ergebnis
E.ON Westfalen Weser erwartet zum Jahresende ein Nullergebnis.
Paderborn (dpa/lnw) - Der Energieversorger E.ON Westfalen Weser erwartet im Gesamtjahr 2006 ein »mageres« Ergebnis. »Wir werden Ende dieses Jahres keine positiven Zahlen mehr schreiben, sondern erwarten ein Nullergebnis«, sagte Vorstandschef Henning Probst am Montag in Paderborn. Grund sei, dass die vorgesehenen Preiserhöhungen bei Strom und Gas nicht hätten verwirklicht werden können. Außerdem habe es Kürzungen durch die Bundesnetzagentur gegeben. In der vergangenen Woche hatte das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium bekannt gegeben, die Stromtarife des Unternehmens mit der bisher deutlichsten Kürzung um 63,2 Prozent im Vergleich zum Antrag genehmigt zu haben.
Zu allem Ärger ist die Ölpreisbindung angeblich keine Einbahnstraße, weshalb bereits zum 01.01.2007 Preissenkungen weitergegeben werden müssten:
http://www.pr-inside.com/de/e-on-ruhrgas-will-preise-fuer-grossabnehmer-r30752.htm
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=companiesNews&storyID=2006-12-11T125324Z_01_HAG146393_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-FIRMEN-EON.xml&archived=False
-
... mal wieder eine weitere Erhöhungsmaßnahme von meinem Lieblingsenergieversorger :evil:
Diesmal ist es der Strom!! Der Unterschied zur letzten Erhöhung ist der persönliche Brief der zeitgleich mit der heutigen Ankündigung im Mindener Tageblatt erschien.
... blablablub.. weil unsere Bezugskosten (weltweit sogar) natürlich deutlich gestiegen sind, müssen wir leider einen Teil der Mehrkosten weitergeben..... der Netto-Grundpreis bleibt unverändert (Juhuu)
Was noch interessant sein könnte:
EON schreibt das zum 8.11.06 eine Grundversorgungsordnung für Strom (StromGVV) in Kraft getreten ist. Diese löst die bisherige AVBEltV ab und ist jetzt Grundlage meines Vertragsverhältnisses mit EON.
Die neuen Bedingungen kann ich mir lt. EON im Internet ansehen oder zusenden lassen.
Habe ich Nachteile durch die neuen Bedingungen?????
Eigentlich habe ich gar keine Lust mir das im Internet anzuschauen und eine kostenpflichtige Rufnummer anrufen um mir die zusenden zu lassen möchte ich auch nicht.
Muß ich darauf in irgendeiner Form reagieren??
Gruß
Mac
-
Was noch interessant sein könnte:
EON schreibt das zum 8.11.06 eine Grundversorgungsordnung für Strom (StromGVV) in Kraft getreten ist. Diese löst die bisherige AVBEltV ab und ist jetzt Grundlage meines Vertragsverhältnisses mit EON.
Die neuen Bedingungen kann ich mir lt. EON im Internet ansehen oder zusenden lassen.
Habe ich Nachteile durch die neuen Bedingungen?????
Eigentlich habe ich gar keine Lust mir das im Internet anzuschauen und eine kostenpflichtige Rufnummer anrufen um mir die zusenden zu lassen möchte ich auch nicht.
Nach der neu inkraftgetretenen StromGVV kann man auch hier im Forum suchen :) bsp hier: Neue Verordnungen treten am 08.11.2006 in Kraft !! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4687)
-
@Evitel2004,
m.E. müßte diese Vertragsänderung schriftlich jedem Kunden mitgeteilt werden.
-
E.ON Gaspreise: Es gibt viel zu senken, Warten Sie es ab! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5205)
-
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17604