Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEW Bocholt => Thema gestartet von: Ansgar am 21. Dezember 2005, 12:10:58

Titel: Letzten Abschlag kürzen um Guthaben b. Versorger zu vemeiden
Beitrag von: Ansgar am 21. Dezember 2005, 12:10:58
Hallo,

aller Vorausicht nach werden wir ein Guthaben bei unserem Versorger haben. Könnte ich noch die letzte, Ende Dezember zu leistende, Abschlagzahlung um den Betrag kürzen?

Ich möchte dadurch das Problem mit der nichtmöglichen Verrechnung nach §31 AVBV umgehen. Selbstverständlich würde ich diesen Schritt meinem Versorger zeitig anzeigen.

Alle anderen Maßnahmen (Kürzung der letzte Jahresrechnung und Abschläge) funktionieren derzeit super und ich habe schon viele Leute damit angesteckt und werde Ihnen bei der nächsten Versorger-Rechnung behilflich sein ...

In diesem Sinne,
Ansgar
Titel: Letzten Abschlag kürzen um Guthaben b. Versorger zu vemeiden
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2005, 13:20:50
Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2011)
Titel: Letzten Abschlag kürzen um Guthaben b. Versorger zu vemeiden
Beitrag von: Ansgar am 21. Dezember 2005, 13:36:19
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für den Link. Hatte mir schon gedacht, daß so etwas im Forum behandelt wurde. Habe es jedoch nicht gefunden ...

Zusammenfassend:
Wenn ich es entsprechend begründen kann (und das kann ich, habe eine lückenlose monatliche Zählerständetabelle) und wenn ich den ca. Jahresbetrag (Preise Stand 09/2004) errechne und das alles zeitig mitteile, dann kann ich kürzen?!?

Ein einfaches \"Ja\" genügt. ;-)
Titel: Letzten Abschlag kürzen um Guthaben b. Versorger zu vemeiden
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2005, 13:43:14
@Ansgar

Meines Erachtens: Ja.

Bitte immer auch die Suche- Funktion verwenden, um Beiträge zu finden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Letzten Abschlag kürzen um Guthaben b. Versorger zu vemeiden
Beitrag von: Kampfzwerg am 21. Dezember 2005, 13:47:43
@Ansgar

Eine kurze Begründung an den Versorger per Email reicht auch.
Hat bei mir jedenfalls problemlos funktioniert als ich die Jahresendabrechnung berechnet habe.

Achten Sie bei Ihren Überweisungen bzw. bei Ihrem Schreiben an den Versorger auf den Verwendungszweck und verbieten Sie ihm Ihrerseits mit § 367 BGB eine Verrechnung, er darf dann die Abschläge nur auf die offene Hauptforderung nach den alten Preisen verrechnen und nicht etwa mit seiner Nachforderung. (s. Musterschreiben)
Titel: Letzten Abschlag kürzen um Guthaben b. Versorger zu vemeiden
Beitrag von: Ansgar am 21. Dezember 2005, 13:51:00
@ Herr Fricke

Hatte ich, hatte ich ... aber ich habe wohl nicht die richtigen Suchbegriffe eingegeben.

Trotzdem: Vielen Dank und schöne Feiertage!

Ansgar