Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Mosbach => Thema gestartet von: toml am 20. Dezember 2005, 18:01:05
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Meine Stadtwerke sind freundlicher Weise bereit die geküzten Abschlagszahlungen in Kauf zu nehmen.
Jedoch wollen sie schriftlich eine Bestättigung das die Nachzahlungen durch mich , mit Erhalt der Rechnung beglichen werden.
Meine Frage ist ob ich auf dieses Schreiben überhaupt eine Antwort versenden soll. Meine Widersprüche anhand §315 sind immer von den Stadtwerken beantwortet worden.
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@toml
Ich trage Eulen nach Athen:
Geben Sie auf gar keinen Fall eine entsprechende Erklärung ab, weil Sie dann in jedem Falle den Rechnungbetrag bei Fälligkeit vollständig bezahlen müssten.
Es könnte als Anerkenntnis/ Begebung der Rechte aus § 315 BGB gewertet werden, so dass Sie ggf. jedenfalls auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen werden könnten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Forum,
schon wieder eine neue Masche der Versorger an das Geld zu kommen
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... aber immerhin gibt man zu, dass gekürtze Abschlagszahlungen scheinbar buchungstechnisch möglich sind ...
@toml
Überweisen Sie die Abschläge oder werden diese per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Toml
netter Versuch! Ist ja eine ganz neue Masche.
Manchmal kann ich es wirklich nicht fassen, für wie dämlich werden wir Kunden eigentlich gehalten?
Das grenzt ja schon fast an Beleidigung.
Diese Frage ist keine Antwort wert!!
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Hallo Mitstreiter,
Auch bei uns ist man auf auf die von uns errechneten Abschläge nach den alten Preisen eingegangen, und hat gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung angeboten.
Ist das eine Falle? Muss ich mir da juristisch gesehen Gedanken machen?
Natürlich weist man darauf hin, dass bei diesen niedrigeren Abschlägen eine hohe Nachforderung in der Jahresrechnung entstehen kann.
Aber das ist uns ja mittlerweile bestens bekannt.
Ich habe erst mal, wie bisher, meine Abschläge als Dauerauftrag selbst gezahlt.
Oder wie soll man da reagieren?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers
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@BerndA
Durch die Anpassung der Abschläge auf das gewünschte Niveau (noch einmal nachrechnen!), sollen wohl bis auf weiteres weitere unnütze Mahnungen erübrigt werden:
Gibt es Texte wie man auf wiederholte Mahnungen reagiert? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2103)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@BerndA,
@toml,
ich rate auf alle Fälle sehr vorsichtig zu sein.
H. Fricke hat schon recht, auf alle Fälle nachrechnen.
Das bedeutet, selber die Abschläge per Dauerauftrag zu leisten, also sich aktiv, nicht passiv verhalten.
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Meine monatlichen Zahlungen werden nur noch durch mich überwiesen, da ich Überzahlungen durch den von mir errechneten Verbrauch am besten vermeiden kann. Wie bekannt ist mit einer Rückzahlung des Gasversorgers ja nicht zu rechnen .
Leider bin ich laut der Dateien im Internet der Einzige in meinem Versorgungsgebiet der Einspruch eingelegt und die Zahlungen gekürzt hat.Wie kann ich über Mitstreiter bei meinem Versorger mehr herausfinden.
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Der Versorger denn?
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@toml
schau mal hier :
http://www.brodsoft.de/ed/frame.html
Gruß :wink:
B.Ahlers