Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Kalorie am 19. Dezember 2005, 10:18:20
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Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage zur Tarifberechnung.
Wenn vom Versorger u.a. für Gas ein Kleinverbrauchstarif (Arbeitspreis in Cent/kWh 5,65, Messpreis f. Zähler montl. 3,02 Euro) und ein Grundpreistarif (Arbeitspreis in cent/kWh 4,78, Grundpreis Monat 5,60) angeboten werden und lt. Angaben bei der Abrechnung der jeweils günstige Tarif abgerechnet wird, dann gibt es doch eine festen Verbrauch an kWh, bei dem der ungünstigere Tarif zum Tragen kommt. Warum nennen die diese kWh-Zahl nicht? Laut meinen Berechnungen sind das 3558,62 kWh, ab denen der Grundpreistarif greifen würde.
Die könnten doch schreiben: ab einem Jahresverbrauch von 3559 kWh gilt der Grundpreistarif.
Kalorie
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@Kalorie
Entsprechend verfahern viele Versorger auch bei sog. Bestabrechnung, d. h. der für den Kunden günstigste Tarif - natürlich zu den aktuellen Preisen - wird der Abrechnung zugrunde gelegt.
Viele Gasversorger haben auch sog. Zonenpreismodelle, bei denen die Preise abhängig sind vom Verbrauch.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt