Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => voxenergie => Thema gestartet von: Bruder_Tack am 02. Dezember 2018, 21:14:16
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Hallo,
hier mal der Ablauf in Kürze:
- Ende September per Email gekündigt
- voxenergie lehnt ab, verlangt Schriftform
- Wir antworten, dass Textform genügen muss, bestehen auf der Kündigung
- voxenergie akzeptiert Kündigung, beaufschlagt allerdings zwei weitere Jahre Vertragslaufzeit, bis Oktober 2020
- Auch Brief vom Anwalt lässt voxenergie sich nicht bewegen
Meine Frage wäre, wie man jetzt am besten vorgeht. Sollte man die Netzagentur informieren, damit man in der Zwischenzeit wenigstens den neuen Versorger auswählen kann?
Vielen Dank
Grüße
Moritz
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Hallo,
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Meine Frage wäre, wie man jetzt am besten vorgeht.
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Hallo @Bruder_Tack, das hängt davon ab was zum Thema Kündigung und Vertragsverlängerung in den zu Vertragsabschluss gültigen AGB des Versorgers steht.
Wann wurde der Vertrag und mit welcher Laufzeit geschlossen, welche Kündigungsfrist ist einzuhalten? Wie verlängert sich die Vertragslaufzeit bei ausbleibender Kündigung?
Daß zur Kündigung die Textform genügen muss gilt meines Wissens für Verträge, die nach 30.09.2016 geschlossen wurden.
Die Netzagentur einzuschalten halte ich für sinnlos, gebenenfalls wäre das ein Fall für die Schlichtungsstelle. Da ja eine endgültige Ablehnung ihres Verlangens auf Vertragsbeendigung seitens des Versorgers vorliegt kann diese direkt, ohne 4 Wochen Wartezeit, tätig werden.
Ob das Schlichtungsverfahren aussicht auf Erfolg hat hängt von den o.g. Fragen und den Regelungen in den AGB ab.
Viel Erfolg, Erdferkel
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Siehe hier:
http://voxenergie.de/media/pdf/voxenergie_AGB_Strom.pdf (http://voxenergie.de/media/pdf/voxenergie_AGB_Strom.pdf)
http://voxenergie.de/media/pdf/voxenergie_AGB_Gas.pdf (http://voxenergie.de/media/pdf/voxenergie_AGB_Gas.pdf)
und folgenden Auszug daraus:
5. Vertragslaufzeiten/Kündigung
…
5.1. Für Laufzeit, Kündigungsfrist und etwaige automatische Verlängerung des Gaslieferungsvertrages gelten die im Auftrag getroffenen Regelungen. Im Falle einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die jeweilige Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate, sofern der Kunde nicht rechtzeitig drei Monate vor Ende des Vertrages gekündigt hat. Dies gilt entsprechend auch für einen bereits einmal oder mehrfach stillschweigend verlängerten Vertrag. Die Kündigung hat ausschließlich in Textform zu erfolgen….
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Ach, @Didakt, und von wann sind die? Wem hilft so ein Mist jetzt weiter?
Geh doch bitte wieder pennen, nach den vorliegenden Infos wurde der Vertrag vor dem Stichtag geschlossen und damit ist der Fisch geputzt. Sofern keine Anpassung der AGB durch den Versorger erfolgte und keine undurchsichtige Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht erfolgte gibts da wenig zu deuteln! Aber schön von Dir zu hören!!
LG, Erdferkel
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Huahaha, das ist klasse: „Die Kündigung hat ausschließlich in Textform zu erfolgen….“... und genau das akzeptieren die wohl nicht... so ein Mist aber auch!
>:(