Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Stromnetz am 18. November 2017, 19:20:00
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Hallo Forum.
Es sind 2 Abschläge von 54,00 € per Bankeinzug von der Bank per Rücklastschrift storniert worden. In beiden Fällen hat das betreffende Stadtwerkeunternehmen mit einer Mahnung reagiert. Die aktuelle Mahnung fordert einen nachzuzahlenden Betrag von 113,90 € (2 * 54,00 € für Abschläge und 2 * 2,95 € für Rücklastschriftgebühren).
Fälligkeit der Gebühren liegt bei Monatsende (Oktober).
Mahnung erfolgt in der Monatsmitte des folgenden Monats (November).
Fristsetzung ist das Monatsende des folgenden (November).
Da die 100,00 € überschritten sind, können die Stadtwerke mit Stromsperre drohen. In beiden Mahnungen (auch in jener mit einer Stromschuld von weniger als 100,00 €) sind ein Textbaustein, die mit Stromsperre droht, enthalten. Wortlaut:
Sollten Sie die offenen Forderungen nicht bis zum 30.11.2017 ausgeglichen haben, werden wir die Versorgung an der oben genannten Abnahmestelle entsprechend den gesetzlichen Verordnungen und Bedingungen einstellen.
Genügt dies für die Ankündigung einer Stromsperre innerhalb einer Mahnung?
Läuft die 4-Wochenfrist am 30.11.2017 ab, obwohl das Schreiben am 16.11.2017 aufgesetzt wurde?
Sollte man Widerspruch wegen Fristverkürzung einlegen?
Meine Absicht ist eigentlich nur etwas Zeit für mich herauszuholen, um einen finanziellen Engpass zu umschiffen.
Mit Grüßen in das Forum des Bundes der Energieverbraucher
Stromnetz
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Unter Fristwahrung und bei schnellem Handeln sollte es dem Versorger gelingen, am 24.11.2017 den Zählerkasten vom Stromzähler zu befreien.
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Bezüglich Antwort #1 von Didakt:
dem Versorger gelingen, am 24.11.2017
Vor dem 30.11.2017 passiert nichts, da solange Zahlungseingänge abgewartet werden.
den Zählerkasten vom Stromzähler zu befreien
Das ist aber eine sehr anstrengende Formulierung für "Stromsperre".
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Meine Absicht ist eigentlich nur etwas Zeit für mich herauszuholen, um einen finanziellen Engpass zu umschiffen.
Dann sprich mit den Leuten im Kundencenter und bitte um kurzen Aufschub, oder kleine Raten, oder leiste eine Goodwillzahlung, dass du erst mal unter die 100,-- € kommst. Wenn das nicht fruchtet, wechsel umgehend den Stromanbieter, dann entfällt die Grundlage zur Sperrung, allerdings wird man dann vermutlich wenig Entgegenkommen auf der Gegenseite zeigen.
Gruß
NN
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Merke: Der Zweck heiligt noch längst nicht verwerfliche Mittel!
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Damit die richtige Form gewahrt ist, muss eine Sperre mit Sperrdatum angekündigt werden. Dies geht aus einem Text bei "energieverbraucher.de" hervor. Zitat:
Oft verbinden Versorger ihre Mahnungen mit einer Sperrandrohung. Sofern kein konkretes Sperrdatum genannt ist, handelt es sich nicht um eine konkrete Sperrankündigung im Sinne des Gesetzes. Dann ist Ruhe angesagt.
Quelle:
http://www.energieverbraucher.de/de/versorgungssperre__1717/
2. Absatz unter dem Abschnitt "Wurde die Versorgungssperre konkret angedroht?"
Aus der Formulierung des Versorgungsunternehmens
Sollten Sie die offenen Forderungen nicht bis zum 30.11.2017 ausgeglichen haben, werden wir die Versorgung an der oben genannten Abnahmestelle entsprechend den gesetzlichen Verordnungen und Bedingungen einstellen.
geht keine datierte Sperrandrohung hervor, sondern nur eine Prüfung der Forderung ab 30.11.2017.
Mit Grüßen
Stromnetz
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Damit die richtige Form gewahrt ist, muss eine Sperre mit Sperrdatum angekündigt werden. Dies geht aus einem Text bei "energieverbraucher.de" hervor. Zitat:
Oft verbinden Versorger ihre Mahnungen mit einer Sperrandrohung. Sofern kein konkretes Sperrdatum genannt ist, handelt es sich nicht um eine konkrete Sperrankündigung im Sinne des Gesetzes. Dann ist Ruhe angesagt.
Soviel zur Theorie. Sie können ja gerne mal durch's Forum stöbern, wie viele Unrechtmäßige Sperrungen hier beschrieben sind und was es für die betroffenen trotzdem für ein Aufwand war, wieder angeschlossen zu werden. Und manch einer ist trotzdem nicht wieder dran gekommen, weil inzwischen bis zu einer Verhandlung die Formalitäten für de Sperrung auch erfüllt waren. :(
In Sicherheit wiegen ist verführerisch. In Deutschland ist alles möglich, auch das, was gar nicht möglich sein sollte.
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Damit die richtige Form gewahrt ist, muss eine Sperre mit Sperrdatum angekündigt werden. […]
…Soviel zur Theorie. Sie können ja gerne mal durch's Forum stöbern, wie viele Unrechtmäßige Sperrungen hier beschrieben sind…
Ganz allgemein zu dieser Angelegenheit: Die Insider in diesem Forum wissen sehr wohl, welche Voraussetzungen für eine Stromsperre erfüllt sein müssen und wie man ihr begegnen kann/sollte. Insofern sind die Ausführungen unter Antwort #5 „kalter Kaffee“.
In meinen vorstehenden Ausführungen sollte allein zum Ausdruck kommen, dass man die in der TE ge-schilderte Vorgehensweise nicht goutieren kann. Es verträgt sich doch nicht, einerseits eine solch frag-würdige Maßnahme etwa zu unterstützen und andererseits die dubiosen Machenschaften bestimmter Ver-sorger als kriminell zu verurteilen.