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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Energy2day => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 02. August 2017, 17:48:24

Titel: Höchstes Bussgegeld gegen Energy2day wegen unzulässiger Telefonwerbung
Beitrag von: Wolfgang_AW am 02. August 2017, 17:48:24
Höchstes Bussgegeld gegen Energy2day wegen unzulässiger Telefonwerbung (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/telefonwerbung-bundesnetzagentur-verhaengt-gegen-energy2day-erstmals-hoechstes-bussgeld-a-1161041.html)

Zitat
Die Energy2day GmbH soll wegen rechtswidriger Werbeanrufe für Energielieferverträge 300.000 Euro zahlen, teilt die Netzagentur am Mittwoch mit (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02082017_Bussgeld.html?nn=265778). (...) Über Energy2day hatten sich rund 2500 Verbraucher bei der Behörde beschwert.
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Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig, erklärte die Netzagentur. Der Stromanbieter kann beim Amtsgericht Bonn Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. "Das Unternehmen hat ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben", heißt es in einer Pressemitteilung der Netzagentur.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW