Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: alois am 14. Dezember 2005, 12:16:44
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Nach der letzten einseitigen Preiserhöhung neige ich dazu meinen Liefervertrag endgültig zu kündigen und einen eigenen Tank zu kaufen. Leider kann ich keine Aufstellung finden was für Kosten für die Abholung des Miettanks auf mich zukommen können. Was beinhaltet \'Abbau und Rücktransport des Behälters\'. Ist es vielleicht sinnvoll den Tank erst leer zu fahren? Wie hoch sind die Kosten im Schnitt?
Vielen Dank im Vorraus
Alois
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Hallo,
Mein Rat ist, suchen Sie sich einen Freien Abieter in Ihrer Nähe ev. im Internet, und konsultieren Sie ihn.
Besprechen Sie mit ihm den Sachverhalt, dann werden Sie sehen, dass alles halb so wild ist.
Mein Fall.: Letzten Monat, ausgebuddelt habe ich den Tank selbst, alles andere hat die Fa. getätigt. den fast vollen Tank abgesaugt, den alten Tank rausheben, neuen Tank reinheben und wieder befüllen.
Installiation wurde ebenfalls von der Fa. organisiert.
Die Kosten alles zusammeren waren nicht ganz 3000 Euro. ( 4800 l Tank ) Dabei waren auch die Kosten Euro 180,00 der Spedition, die den neuen Tank brachten und den alten bei der früheren Lieferfirma ablieferte. Der neue Gaslieferer hat auch die Spedition beauftragt.
Außer Ausbuddeln war alles in 1 Tag erledigt.
Bayern
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Im Kündigungsfall ist \"Abbau und Rücktransport\" die letzte Möglichkeit des Gelddruckens und daher schon fast prinzipbedingt überteuert. Trotz Miettank war ich aber Eigentümer des Druckminderers, der dann natürlich umgebaut werden musste. Aber das ganze Umbauen hat 50€ gekostet + 150€ für die selbstbeauftragte Spedition. (semi-Tank) Buddeln selbst.
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Nachdem ich meinen Flüssiggaslieferungsvertrag gekündigt hatte (s.o.), sollte ich für die Abholung des alten Gastanks über 300 € bezahlen. Nachdem sie ihn abgeholte hatten, flatterte auch schon die Rechnung ins Haus. Darauf bezahlte ich einen kleinen Teil der Rechnung und schrieb den Gasversorger an, dass sie mir die Kosten im Einzelnen aufschlüssen sollten. Ich bezog mich dabei auf den § 315 BGB der Billigkeit, wie es viele Verbraucher mit ihrer Gasrechnung tun. Im Endeffekt bin ich mit meiner Aktion durchgekommen und habe somit keine 100 € für die den Abtransport des Gasbehälters bezahlt.
Viel Erfolg beim Nachmachen, Freund.
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Oft ist es so, dass trotz Mietkauf der Druckminderer am Tank (unter der Kunststoffkappe) dem Mieter als Eigentum gehört. Er hat diesen in der Regel auch bezahlt.
Bei der Rückkgabe des Tankes an die Vertragsfirma also darauf achten, dass man sein Eigentum wirklich nicht aus den Händen gibt.
H. Watzl