Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Gasrebell am 12. Dezember 2005, 20:53:00
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E.ON Hanse hat doch vor dem Landgericht seine Preiskalkulation offengelegt.
Weiss jemand ob dem Landgericht die vorgelegten Unterlagen ausreichten oder ob weitere Nachweise gefordert wurden ?
Und, was ist eigentlich aus der Klage von Hr. Waldeier-Hartz vor dem Landgericht Heilbronn geworden ? Verhandlungstermin war nach meiner Kenntnis Ende November. Kam es dort ebenfalls zur Offenlegung der Preiskalkulation ?
Für Informationen aus dem Forum wäre ich dankbar
Euer Gasrebell
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Prüfung von Kalkulationsunterlagen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1964)
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=796510/m4ce5t/
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@Gasrebell
Beim LG Heilbronn geht es ersichtlich wohl nicht mehr darum, ob die Gaspreiserhöhungen einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unterliegen und eine negative Feststellungsklage des Kunden zulässig ist, sondern nur noch darum, wie der Versorger die Billigkeit nachweisen muss und ob er den entsprechenden Nachweis im Erstprozess ggf. erbracht hatte.
Somit steht es in Heilbronn nicht anders als vor dem Landgericht Hamburg.
Der Streit dreht sich entscheidend nur noch darum, wie die Billigkeit nachgewiesen werden muss.
Und dazu hatten die Energierechtsexperten bei einer Fachtagung in Berlin wohl eine eindeutige Meinung:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1400&content_news_detail=4686&back_cont_id=4043
Keine leichten Zeiten für die Gaswirtschaft.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt