Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FlexStrom => Thema gestartet von: El Zorro am 10. Dezember 2016, 09:00:40
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Ehemalige Flexstrom-Kunden sollten von der einmal jährlich kostenlosen Abfrage (Auskunftserteilung nach § 34 BDSG) bei der Schufa Gebrauch machen, um zu sehen, ob sich auch solch eine Überraschungseintrag in ihrer Schufa-Auskunft befindet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schufa-recht-synergie-inkasso-gmbh-widerruft-einen-negativeintrag_090267.html