Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Koch am 08. Dezember 2005, 14:44:34
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,389278,00.html
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@ forum
schaut mal : http://www.vz-bawue.de/UNIQ113406160925882/link200943A.html
und die Lösungen der Verbraucherzentrale stehen daneben!
Gruß Biene
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@biene,
zu Punkt 2, \"Androhung der Rückstufung....\" sag ich doch schon immer, ist unzulässig. :D
Ich werde dies mit unseren Stadtwerken Kreuznach ab Januar 2006 praktizieren. :evil:
Dann kommen nämlich in der ersten Woche die Jahresrechnungen. :wink:
Bei meiner Rechnung werde ich die 10% Rabatt für die Energieclubmitgliedschaft abziehen, obwohl die SW KH laut Aussage des Geschäftsführers in der Fernsehdiskusion und in ihrer Position mir gegenüber eine andere ist, nämlich:
Einzugsermächtigung begrenzt, mit dem Rechnungssystem der SW nicht vereinbar, deshalb Rückgabe der Einzugsermächtigung, deshalb Ausschluss aus dem Energieclub. :idea: