Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 07. Dezember 2005, 08:30:36
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Mittlerweile habe ich 3 Mahnungen erhalten, natürlich mit Mahngebühren.
Es wurde jeweils Widerspruch eingelegt.
Die erste Mahnung wurde auch zurückgenommen und die Mahngebühren
\"aus Kulanz\" storniert.
Auf die Widersprüche zu den anderen beiden Mahnungen wird überhaupt nicht mehr reagiert.
Auch sind die Beträge nicht mehr nachvollziehbar.
Ich vermute, daß trotz ausdrücklich zweckgebundener Zahlung der Abschläge mit der Forderung aus der Jahresabrechnung verrechnet wurde.
Weil auf meine Widersprüche nicht reagiert wird, will ich jetzt Eon-Avacon
auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Wer hat damit schon Erfahrung gemacht ?
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@Christian Guhl
Fordern Sie Ihren Versorger zunächst unter Fristsetzung auf zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erklären, dass man Sie nicht mehr mit Mahnungen unzulässig belästigen wird.
Machen Sie deutlich, dass Sie sich von den regelmäßigen unzulässigen Mahnungen erheblich belästigt fühlen.
Sie sollten auch darauf verweisen, dass solche mit Kosten verbundenen Mahnungen offensichtlich im Widerspruch zu einer energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung und der gesetzlichen Verpflichtung zu einer preiswürdigen und verbraucherfreundlichen Versorgung stehen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt