Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Gaser1758 am 26. März 2016, 10:54:52
-
Hallo,
bin seit ca. 10 Jahren mit der Kürzung des Gaspreises dabei, bisher keine größeren "Probleme".
Folgender neuer Sachverhalt: Meine Stadtwerke habe meinen Grundversorgungsvertrag gekündigt.
Ich solle mir einen neuen Anbieter suchen. Wenn ich dies nicht tue, werde ich ab dem nächsten
Stichtag mit neuem Grundversorgungsvertrag und zu neuen Presien beliefert. Auf meinen Widerspruch
gab es eine Ablehnung. Ich widerum habe nochmals klar gemacht, dass ich diese Kündigung nicht akzeptiere.
Jetzt - ein halbes Jahr später - nach erneutem Widerspruch gegen die Jahresabrechnung versucht man diesen
Widerspruch als "gegenstandslos" zu diffamieren. Er erfolgte ja angeblich zu einem "falschen Konto/Kundennummer".
Gibt es Handlungsbedarf für mich? Ist die Kündigung des Grundversorgungsvertrages (vor ca. einem halben Jahr)
zu Stande gekommen und hatte diese jetzt Auswirkungen?
Gruß und Dank!
-
Gibt es Handlungsbedarf für mich? Ist die Kündigung des Grundversorgungsvertrages (vor ca. einem halben Jahr)
zu Stande gekommen und hatte diese jetzt Auswirkungen
Lassen Sie die Unwirksamkeit der Kündigung des Vertrages durch ein Gericht im Rahmen eines Feststellungsantrages ausurteilen. Dann haben Sie Rechtssicherheit.
-
Danke für diesen Tipp. Habe gleich dazu mal nachgelesen. Eine Menge Theoretisches ist zu finden, jedoch nichts, wie Ich das jetzt konkret machen muss (möglichst ohne Anwalt).
Deshalb die Frage: Gibt es dazu irgendwo eine konkrete Beschreibung/Ablauf/Handreichung? Zusatzfrage: Die Chance, die Unwirksamkeit bestätigt zu bekommen ist doch hoch - oder?
Danke und freundliche Grüße
-
Da bei Ihnen ja an der Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht die Frage hängt, ob Ihre Preise von vor 10 Jahren weiter gelten oder nicht (solange der Versorger die Billigkeit der Preise nicht nachweißt), würde ich mich hier auf kein Risiko einlassen. Da sollten Si ein paar Euro für anwaltliche Unterstützung nicht scheuen, zumal im Obsiegensfall diese Kosten (zumindest die nach RVG) vom Gegner erstattet werden müssen.
Man sollte nicht an der falschen Stelle sparen, vor allem, wenn man sich nicht genau auskennt.