Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => Pfalzwerke => Thema gestartet von: scooter44 am 02. März 2016, 10:20:26
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Ich hoffe, dass das Thema hier in der richtigen Rubrik ist.
Wer eine widerrechtliche Sperrandrohung der Pfalzwerke AG Ludwigshafen aufgrund eines fälligen Betrages unter 100 € (ohne Mahnkosten etc.) erhalten hat, bitte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz melden.
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kontakt
Die Verbraucherzentrale RP sucht noch weitere Geschädigte, um die Pfalzwerke AG abmahnen zu können! Die Pfalzwerke AG verstoßen damit regelmäßig gegen Punkt 19.3 der eigenen AGB!
Das gilt für normale Verträge.
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Und hat sich hier schon etwas getan? Ist ja mal interessant ... gegen seine eigenen AGBs verstoßen kann auch nicht jeder :)
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird sich der Sache annehmen!
Ich hoffe, dass sich noch genügend andere Betroffene bei der Verbraucherzentrale melden!
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Die Sperrandrohungen bei Beträgen unter 100 € sind an sich nichts als Bluff.
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Die 100 Euro Grenze gilt nur für Strom, nicht für Gas!
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Danke. Geht um Stromlieferung. Offenbar verfolgen die Pfalzwerke diese Masche mit den widerrechtlichen Sperrandrohungen ungestraft weiter.
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Hier eine Antwort der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Thema Pfalzwerke AG:
[Edit DieAdmin: Antworttext gelöscht. Bitte keine komplette Schreiben veröffentlichen]
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Bei der Pfalzwerke AG blutet das Herz.
Gerade einkommensschwache Haushalte leiden unter den Geschäftspraktiken ihrer ungebremsten Habgier und setzen gnadenlos ihre Stromsperre durch, auch wenn gar kein Zahlungsverzug aktuell ist und lediglich ein Rechenfehler ihrerseits erstellt wurde. Ohne Beachtung ihrer fehlerhaften Rechnung, ob schriftlich oder telefonisch darauf hingewiesen, setzen die Pfalzwerke ihr kundenfeindliches Programm zum Nachteil vieler Verbraucher um, auch gerne über die kalten Wintertage und Weihnachten, wie einige leibhaft erfahren durften, so auch ich.
Zum Mai 2015 sperrten die Pfalzwerke meinen Stromanschluss wegen 180 € und musste das unverhältnismäßig hohe Inkassopaket von etwa 200€ begleichen, und hatte danach wieder Strom. Üblerweise erhielt ich kurze Zeit später im August 2015 eine erneute Sperrandrohung mit 380 €, obwohl nur 120 € verbraucht wurden und vor dieser Sperrankündigung schon längst bezahlt. Schriftliche/telefonische Widersprüche blieben ohne Beachtung. Zwar hatten die Pfalzwerke danach nicht gesperrt, aber das Inkassokostenpaket von 200 € dennoch verrechnet. Wegen dieser Inkassorechnung einer nicht vollzogenen Sperre erhielt ich folgend permanente Mahnungen über ihren verrechneten Irrtum, der bis Juni 2016 eine erneute Sperrankündigung zur Folge hatte, obwohl ich bereits komplett den Stromverbrauch beglichen habe. Widersprüche blieben erfolglos und sperrten den Anschluss deswegen im Oktober 2016, obwohl auch hier der Stromverbrauch bezahlt wurde. Auch hatten die Pfalzwerke die nicht vollzogene Sperrankündigung zum Juni 2016 als komplettes 200 € Paket verrechnet, obwohl im Juni alles beglichen wurde.
So habe ich jetzt noch angebliche Zahlungen von etwa 600 € leisten, die ausschließlich nur aus Inkasso- und Mahnkosten bestehen, errechnet zwischen August 2015 bis Oktober 2016. Der Stromverbrauch wurde komplett bezahlt.
Jetzt habe ich seit 2017 einen anderen Anbieter und die Pfalzwerke fordern dennoch ihre rechtswidrig entstandene Rechnung, die gerade anwaltlich bearbeitet wird. Und obwohl ich den Verbrauch v o r der letzten Sperrung bezahlt habe, verbrachte ich Weihnachten 2016 ohne Strom, und ist mit Nötigung/Körperverletzung vergleichbar.
Den Verbraucherschutz kontaktiere und informiere ich ebenfalls, denn die Pfalzwerke AG agieren unbeeindruckt aller Urteile so weiter wie bisher.
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Nochmal konkret das Hauptproblem bestehend aus Inkassokosten der Pfalzwerke AG
Zum August 2015 wurde eine Sperrankündigung als blaue Karte eingeworfen und nicht gesperrt, dennoch das Komplettinkassopaket von etwa 200 € gefordert.
Zum Juni 2016 ebenfalls eine Sperrankündigung als blaue Karte, keine Sperre eingeleitet und dennoch wurde gleichfalls das Inkassopaket von 200 € gefordert, auf der Rechnung ersichtlich.
Zum Oktober 2016 erhielt ich eine Sperrankündigung und rote Karte der Sperre an einem Tag, es wurde bis 2017 gesperrt und per Einstweiligen Verfügung wieder eröffnet.
Sowohl zum August 2015, zum Juni 2016 und vor der Sperre im Oktober 2016 waren keine offenen Forderungen aus dem Stromverbrauch zu begleichen. Nichteinmal über 100 € im Verzug, als die Sperrandrohungen ausgestellt wurden.
Gegenwärtig fordern die Pfalzwerke in ihrer letzten Rechnung die jeweiligen vollen Inkassokosten von 200 € vom August 2015 und Juni 2016, obwohl nicht gesperrt wurde und eben noch Sperrkosten vom Oktober 2016, weil die anderen Inkassokosten nicht beglichen wurden. So ist es auch in der Rechnung ersichtlich und mit fast 600 € zur Zahlung berechnet.
Die Pfalzwerke agieren entgegen des Urteils vom 18.12.2012 LG Frankenthal unbeeindruckt weiter, indem ganz klar solche Geschäftspraktiken gegen Verbraucher als unzulässig erklärt worden sind und missbrauchen ihre Monopolstellung gewaltig.
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An die Verbraucherzentrale wenden!
Ich hatte wegen Mahnkosten und Sperrandrohungen bei Beträgen unter 100 € die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kontaktiert, was erfreulicherweise dazu führte, dass neuerdings Erstmahnungen der Pfalzwerke weder Sperrandrohungen noch Mahnkosten enthalten.
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Bei einer 2. Mahnung setzen die Pfalzwerke die Praxis der widerrechtlichen Sperrandrohung bei Beträgen unter 100 € fort! Plus 1 € Mahnkosten.
Die Stelle für Energieunrecht wurde bereits erfolgreich kontaktiert!
Vielleicht ist es möglich,dass die Verbraucherzentrale RP gegen diese Sperrandrohungen bei Beträgen unter 100 € eine Abmahnung erwirken kann.