Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => Pfalzwerke => Thema gestartet von: DieAdmin am 29. Februar 2016, 13:55:53

Titel: Urteil AG Ludwigshafen v. 12.02.16 - Az: 2f C 127/15
Beitrag von: DieAdmin am 29. Februar 2016, 13:55:53
neu in der Entscheidungssammlung:

Urteil Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein vom 12. Februar 2016 - Az: 2f C 127/15
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3196/
Titel: Re: Urteil AG Ludwigshafen v. 12.02.16 - Az: 2f C 127/15
Beitrag von: scooter44 am 02. März 2016, 10:40:22
Sehr interessantes Urteil! Die gleiche Richterin wie in meinem Prozess gegen die 365 AG, den ich ja gewonnen habe!
Titel: Re: Urteil AG Ludwigshafen v. 12.02.16 - Az: 2f C 127/15
Beitrag von: uwes am 02. März 2016, 20:57:38
An diesem Urteil ist eines falsch und ein Punkt nun wirklich zu kurz geraten.

1. Der dortige Kläger hatte den Preiserhöhungen widersprochen. Die erhöhten Preise konnten daher ohne gerichtliche Feststellung  von deren "Billigkeit" gar nicht zur Zahlung fällig werden. Somit kann es keinen Rückstand geben und auf eine "Unzumutbarkeit" für den Kunden des Versorgers kommt es gar nicht an. Eine neuere Entscheidung zu diesem Thema ist ja sogar von BdEV in die Urteilssammlung eingestellt worden. http://www.energieverbraucher.de/de/site__3173/ (http://www.energieverbraucher.de/de/site__3173/) sowie die dort in Bezug genommene Entscheidung des OLG Frankfurt http://openjur.de/u/625337.html (http://openjur.de/u/625337.html)

2. Das Gericht zitiert hier völlig kritiklos die schwer umstrittenen und mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen des BGH vom 28.10.2015. Es hätte angesichts der immerhin auf Verfassungsebene geführten Diskussion einer Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen und einer näheren Darlegung bedurft, aus welchen Gründen das Amtsgericht der Rechtsauffassung des BGH zu folgen gedachte. So ist das Urteil unzureichend begründet.
Titel: Re: Urteil AG Ludwigshafen v. 12.02.16 - Az: 2f C 127/15
Beitrag von: Black am 03. März 2016, 18:52:53
An diesem Urteil ist eines falsch und ein Punkt nun wirklich zu kurz geraten.

1. Der dortige Kläger hatte den Preiserhöhungen widersprochen. Die erhöhten Preise konnten daher ohne gerichtliche Feststellung  von deren "Billigkeit" gar nicht zur Zahlung fällig werden.

Der Unbilligkeitswiderspruch verhindert nicht automatisch die Fälligkeit der Forderung.
Titel: Re: Urteil AG Ludwigshafen v. 12.02.16 - Az: 2f C 127/15
Beitrag von: uwes am 06. März 2016, 20:39:18
Der Unbilligkeitswiderspruch verhindert nicht automatisch die Fälligkeit der Forderung.
Ich habe nichts gegen Mindermeinungen, vor allem dann, wenn sie nicht begründet werden.
Titel: Re: Urteil AG Ludwigshafen v. 12.02.16 - Az: 2f C 127/15
Beitrag von: Black am 30. Mai 2016, 12:46:35
Der Unbilligkeitswiderspruch verhindert nicht automatisch die Fälligkeit der Forderung.
Ich habe nichts gegen Mindermeinungen, vor allem dann, wenn sie nicht begründet werden.

Das ist keine Mindermeinung. Können Sie ein Urteil benennen, aus dem sich ergibt, dass bereits die Erhebung des Unbilligkeitseinwandes die Fälligkeit der Forderung verhindert?
Titel: Urteil LG Frankenthal v. 09.11.2016 - Az: 2 S 74/16
Beitrag von: DieAdmin am 28. November 2016, 12:37:46
Neu in unserer Entscheidungssammlung:

Urteil LG Frankenthal v. 09.11.2016 - Az: 2 S 74/16
Die Berufung der Pfalzwerke AG wurde abgewiesen:
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3219/