Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Guru am 15. Januar 2016, 12:28:26

Titel: Prüf- und Instandhaltungspauschale auch in Deutschland Rechtswidrig???
Beitrag von: Guru am 15. Januar 2016, 12:28:26
Seit langem ärgere ich mich darüber, wie dreist wir als Konsumenten von den großen Flüssiggasanbietern abgezockt werden. Jeder der einen Flüssiggastank mietet, muss auch eine jährlich Prüf- und Instandhaltungspauschale zahlen und das für einen Tank, der uns gar nicht gehört!!!

Ich meinen ich bezahle doch auch nicht die AU oder den TÜV vom Müllfahrzeug was meine Abfälle entsorgt! Schließlich ist doch der, dem etwas gehört auch für dessen ordentliche und sachgerechte Funktion verantwortlich und muss demnach auch die Kosten dafür tragen!

Ich habe mal im Netz ein Urteil aus Österreich gefunden, was genau diesen Missstand beleuchtet.
Wie seht ihr denn die Sache?

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130927_OTS0041/ak-erfolg-erhaltungspflichten-fuer-fluessiggastanks-treffen-propangas-und-nicht-konsumenten (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130927_OTS0041/ak-erfolg-erhaltungspflichten-fuer-fluessiggastanks-treffen-propangas-und-nicht-konsumenten)
Titel: Re: Prüf- und Instandhaltungspauschale auch in Deutschland Rechtswidrig???
Beitrag von: stingmb am 15. Februar 2016, 16:44:41

Wie seht ihr denn die Sache?



Die Klauseln, die eine Regelung enthalten, wonach der Konsument die Rück-nahmekosten des Gasbehälters zahlen muss hat das OGH auch bemängelt. Dies ist laut OGH intransparent, da nicht näher präzisiert wird, um welche Kosten es sich handelt.


Bei uns in Deutschland gibts so ein Urteil leider nicht.

Man könnte ja sagen, dumm ist nicht der, der die Kohle verlangt sondern ....