Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: kose am 12. Januar 2016, 20:59:38
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Hallo liebe Forenmitglieder,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Wir stehen kurz davor ein Reihenhaus zu kaufen. Der Kaufvertrag ist im Moment noch zu ändern.
Es handelt sich um 5 Reihenhäuser, die einen gemeinsamen Flüssiggastank haben.
Es besteht eine Miet - Liefer- und Wartungsvereinbarung mit der Firma P+++++++ seit 2001.Da wir das Haus kaufen aber den Vertrag nicht übernehmen wollen ( überhöhte Preise) gibt es Probleme. Es wurde auch schon mit P++++++gesprochen und prompt ein Angebot mit den gleichen Preisen zugeschickt, was wir dankend abgelehnt haben. In diesem
Kleingedruckten wurde ein Sonderkündigungsrecht bei Veräußerung der Immobilie erwähnt.
Wir möchten einen eigenen Tank kaufen und aufstellen.
Bis jetzt haben wir nur eine Versorgungsvereinbarung gesehen. Ein anderer Vertrag wurde uns bisher nicht gezeigt. Kann es sein, dass wir aus dem Vertrag nicht rauskommen würden, weil 5 Parteien einen Tank haben. Kann die Firma P++++++,obwohl sie den Tank
nicht rausnehmen könnte ( da andere ihr Gas daraus beziehen) trotzdem das zurück bauen in Rechnung stellen und wer müsste das bezahlen.
Vielleicht hat schon mal jemand davon gehört, wenn es um mehrere Parteien bei einem Tank geht.
Vielen Dank im Voraus !
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Was steht denn im Notarvertrag dazu ? Gibts da Miet/Pacht-Verhältnisse die Sie übernehmen ?
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Es muss ganz einfach sein: Sie kaufen das Haus, ohne eine Verpflichtung bei der Fa. P***** einzugehen. Unterschreiben Sie keinerlei Verträge, in denen Sie Kunde bei dieser Fa. P**** werden.
Welche Probleme gibt es da bezüglich des Hauskaufs ohne Vertrag? Wer macht die Probleme? Ich bin kein Jurist, daher gehe ich schlicht davon aus, wenn Sie das Haus kaufen, ohne das dort im Kaufvertrag etwas von dem Liefer- Miet- Vertrag drin steht, dann gehen Sie auch keine Verpflichtung ein.
Um Himmels Willen unterschreiben Sie niemals solche Verträge.