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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Energie Deutschland => Thema gestartet von: Christian Guhl am 04. Januar 2016, 18:06:36

Titel: Prozesstermin gegen Eon-Energie Deutschland
Beitrag von: Christian Guhl am 04. Januar 2016, 18:06:36
Vor dem AG Dannenberg findet am 26.01. ein Prozess gegen Eon Energie Deutschland statt.
Es klagt ein Sondervertrags-Kunde auf Rückzahlung der Strom-Preiserhöhungen seit 2011. Die Klausel war aus der GVV übernommen worden. Die Schlichtungsstelle hatte ihm Recht gegeben und als Schlichtung eine Rückzahlung von 70% vorgeschlagen. Eon hatte das abgelehnt.
Titel: Re: Prozesstermin gegen Eon-Energie Deutschland
Beitrag von: Didakt am 05. Januar 2016, 18:05:18
Dem Kläger wünsche ich gegen seine Widersacherin viel Erfolg vor dem AG Dannenberg.

Ein Urteil des AG Dannenberg gegen diesen Saftladen aus dem Jahr 2010 ist mir noch in guter Erinnerung. Damals hatte die erkennende Richterin als Kennerin des einschlägigen Energierechts sowie in Kenntnis und unter Anwendung der seinerzeit aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung in Sachen „Preisanpassungsklauseln“ dem Prozessbevollmächtigten der E.ON Avacon GmbH  gehörig die Leviten gelesen. Im Gegensatz dazu hat z. B. der hiesige Amtsrichter zu jener Zeit in seinen Urteilen in gleicher Angelegenheit den Eindruck erweckt, davon aber ganz und gar keine Ahnung zu haben. So unterschiedlich ist es, wenn „im Namen des Volkes“ Recht gesprochen wird.
Titel: Re: Prozesstermin gegen Eon-Energie Deutschland
Beitrag von: Christian Guhl am 26. Januar 2016, 17:09:02
@Didakt
Das damalige Urteil war auch das einzig Positive. Heute hat sich das Gericht in die breite Masse der Gerichte eingereiht, die dem BGH hinterherlaufen anstatt sich eigene Gedanken zu machen. Der Termin soll wahrscheinlich ausfallen. Anscheinend hat Eon kalte Füsse bekommen und will ein Urteil unbedingt vermeiden.
Titel: Re: Prozesstermin gegen Eon-Energie Deutschland
Beitrag von: Christian Guhl am 23. Februar 2016, 08:05:45
Der Vergleich ist geplatzt ! Lt. Eon sollte der Kunde bei einer Einigung den Widerspruch zurücknehmen und die aktuellen Preise anerkennen. Da der Betrag, den Eon angeboten hat, auch nicht überragend war (ein Drittel der Forderung des Kunden) wäre das ganze ein Zuschussgeschäft geworden. Das Gericht lässt schon durchblicken, dass es dem BGH in Sachen ergänzende Vertragsauslegung folgen wird. Nach meiner Meinung müsste die Klage ausgesetzt werden, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist.
Titel: Re: Prozesstermin gegen Eon-Energie Deutschland
Beitrag von: bolli am 23. Februar 2016, 08:32:48
Nach meiner Meinung müsste die Klage ausgesetzt werden, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist.

Dazu kann man als beteiligte Partei auch einen Antrag stellen und muss nicht auf das Gericht warten. Ob diesem Antrag seitens des Gerichts gefolgt wird, ist eine andere Sache.
Titel: Re: Prozesstermin gegen Eon-Energie Deutschland
Beitrag von: Christian Guhl am 08. März 2016, 16:23:49
Heute war Termin. Die Richterin verlangte von Eon substantiierte Darlegung über die angebliche Steigerung der Bezugspreise. Das konnte nicht erfüllt werden und so wurde als einzige Erhöhung eine Steigerung der EEG-Umlage angenommen (die Klage belief sich auf einen Zeitraum 2013/2014).Das waren 1,5 ct/kwh.
Auf Basis dieser Preiserhöhung wurde dann ein Vergleich geschlossen. Der Kläger erhält 650 €. Die Schlichtungsstelle hatte 750 € empfohlen. Allerdings müssen alle Widersprüche zurückgenommen werden.