Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: hausfrau87 am 08. Dezember 2015, 14:18:53
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Hallo
Ich habe meinen Gastank gekündigt nach mehrmaligen Aufforderungen
den tank abzuholen und in leer zumachen.
Das sie nie machten und ich nicht vor Gericht usw gehen will
und mich der tank im garten nicht stört kann ich den einfach stehen lassen ohne das mich
die Gastank Firma vors Gericht bringt oder sonstiges machen kann?
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Hallo,
lassen sie den Tank dann einfach stehen.
Irgendwann wird sich die Firma bei ihnen melden (oder auch nicht) und um Rückgabe des Tanks bitten.
Dann sind sie wieder dran. Sie haben also viel Zeit, sich zu überlegen, was sie tun werden, wenn sie die Firma wieder meldet.
Sie habe ja bereits gekündigt, also ist nun die Firma mit dem nächsten Schritt dran.
H. Watzl
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Eine Kündigungsbestätigung sollten sie schon in der Tasche haben, dann können sie nach der Vertragslaufzeit den Tank bei Seite stellen und sich einen anderen holen.
Wenn der Tank dann doch irgendwann stört können sie ja einfach eine Frist für die Abholung setzen und bei nicht einhaltung dann eine Stand-Miete verlangen ;D am besten zu ähnlich "günstigen" Konditionen wie die der Miet-Tank-Firmen
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Das wäre sehr amüsant. Ich würde vorbeifahren und ein Foto machen. ;D
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Eine Kündigungsbestätigung sollten sie schon in der Tasche haben, dann können sie nach der Vertragslaufzeit den Tank bei Seite stellen und sich einen anderen holen.
Wenn der Tank dann doch irgendwann stört können sie ja einfach eine Frist für die Abholung setzen und bei nicht einhaltung dann eine Stand-Miete verlangen ;D am besten zu ähnlich "günstigen" Konditionen wie die der Miet-Tank-Firmen
Eine Standmiete für den Gastank, das klingt zu schön, um wahr zu sein. Wäre das tatsächlich möglich?
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Mal hypothetisch angenommen:
Sie haben zwei Auto-Stellplätze auf Ihrem Grundstück. Es herrscht eine Parkplatzknappheit in der Nachbarschaft. Sie selbst haben kein Auto. Irgendjemand stellt einfach sein Auto auf einen Ihrer Stellplätze. Zurecht verweisen Sie ihn auf Ihr Grundstück und bitten höflich, das Auto umzusetzen. Ihnen kommt die Idee, die beiden Stellplätze zu vermieten, für zahlende Autobesitzer. Wegen der Parkplatzknappheit ist die Nachfrage groß. Die Miete entspricht dem Wohlstand in der Gegend und der großen Nachfrage.
Mal korrekt angenommen:
Sie haben einen fremden Gastank auf Ihrem Grundstück. Sie brauchen ihn nicht, er ist nicht Ihr Eigentum. Irgendjemand lässt einfach seinen Gastank auf Ihrem Grundstück stehen. Sie bitten ihn höflich, den Gastank umzusetzen. Ihnen kommt die Idee, den Stellplatz für den Gastank zu vermieten, an zahlende Kunden. So schnell wurde wahrscheinlich noch nie ein Gastank abgeholt.
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:D Das ist verrückt, aber eine effiziente Taktik, auf die man erst einmal kommen muss.
Was wäre denn, rein hypotetisch gesehen, wenn man wirklich Geld für den Tank bekäme. Würde das als zusätzliches Einkommen aus Eigenvermietungen gelten?
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Das Wort Eigenvermietung habe ich noch nie gehört. Einkommen ist es sicherlich.