Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: energienetz am 08. April 2015, 11:22:33
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Immergrün hatte ja in der Vergangenheit Beschwerden erhalten, auch hier, weil die gesetzliche vorgeschriebene Abrechnungsfrist von 6 Wochen nach Abrechnungszeitraum überzogen wurde. Gibt es dazu auch neue Beschwerden, ob hat sich der Anbieter hier positiv reagiert? Wer über konkrete eigene Erfahrungen berichten kann, dem wäre ich dankbar.
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Beispiel:
Abrechnung 2014 am 11.2.15. Diese weist Guthaben aus. Bonus wird verweigert. Kunde protestiert. Ende März wird Guthaben und Bonus bestätigt. Zahlung wird "spätestens" innerhalb von 30 Tagen (!) angekündigt.
Den Kunden wäre zu empfehlen, gestützt auf die BGH-RSpr. zur Fälligkeit von Guthaben aus Abschlägen und Vorauszahlungen, sofort nach Rechnungszugang durch Mahnung Verzug herbei zu führen und das bereits ausgewiesene Guthaben einzuklagen.
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... Den Kunden wäre zu empfehlen, gestützt auf die BGH-RSpr. zur Fälligkeit von Guthaben aus Abschlägen und Vorauszahlungen, sofort nach Rechnungszugang durch Mahnung Verzug herbei zu führen und das bereits ausgewiesene Guthaben einzuklagen.
@tangocharly,
um welche/s BGB-Urteil/e handelt es sich? - eine Benennung Datum und Az. wäre hilfreich! Danke.
Gruß, khh
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@kkh
BGH, 22.07.2014, Az.: KZR 13/13 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=2d21a31236435ee17f6c0739fa51c2e3&nr=68684&pos=0&anz=1) Rdz. 36 ff.;
BGH, 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4687834a34c146c9f15779f526fe443e&nr=32269&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf)
BGH, 23.05.2012, Az.: VIII ZR 210/11 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6cb1064232bba97ff3a91d70d4be4548&nr=60681&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf)