Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ExtraEnergie => Thema gestartet von: hans_j am 24. Februar 2015, 18:52:53

Titel: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: hans_j am 24. Februar 2015, 18:52:53
Hallo,
habe leider, auch durch intensives Suchen die entsprechende Antwort nicht im Netz gefunden - aber Euch hier.

Durch Zufall bin ich dahinter gekommen, das mein o.g. Stromanbieter zum 01.02. eine "Veränderung" des Arbeitspreises vornimmt. Angeblich wurde ich darüber per Email  am 30.11. informiert. Ich habe aber eine derartige Mail nicht erhalten. Ich nutze ein Email-Programm, kann aber trotzdem auch in meinem GMX Konto Online die Mails bis zum letzten Jahr nachsehen - da ist nix von prioenergie, auch nicht im SPAM. Diese besagte Mail ist allerdings Online nach dem Einloggen unter "Kundeninformation" zu finden.

In seinen AGB's weist der Anbieter ausdrücklich kurzgefasst darauf hin, daß das von mir angegeben Email-Konto auch erreichbar sein muss. Man erklärt sich damit einverstanden, das die dem Lieferanten zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des  Lieferverhältnisses  (z.B.  Mitteilungen  über  den  Vertrags-  oder  Lieferbeginn,  etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen, etc.) vom Lieferanten genutzt wird.

Also sollte auch eine Preisanpassung m.E. dahin geschickt werden und nicht still und heimlich im Online-Postfach des Anbieters liegen.

Ist die Wortwahl "Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,59 Cent" als Ausdruck einer Preisanpassung überhaupt rechtens? Man vermeidet ja offensichtlich negative Ausdrücke wie "Preiserhöhung" o.ä.. Auch das die Veränderung von ursprünglich 23,6 auf 29,59Cent überhaupt nach oben stattfindet erkennt man nicht aus dem Satz - noch nicht mal wohin sich der Preis verändert - immerhin über 20% plus!

Ich stehe auf dem Standpunkt, das diese Info über die Preiserhöhung nicht Gesetzeskonform ist und deshalb ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Gibt es hier jemand der das Beurteilen bzw. weiter Helfen kann?

Vielen vielen Dank im voraus,
Hans
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 24. Februar 2015, 20:56:51
... Ich stehe auf dem Standpunkt, das diese Info über die Preiserhöhung nicht Gesetzeskonform ist und deshalb ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. ...

Hallo Hans,

drastische Preiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr verbunden mit anderen fragwürdigen oder rechtswidrigen "Machenschaften" gehören halt zum Geschäftsmodell der wenig seriösen sogen. Discount-Anbieter à la ExtraEnergie & Co.! Das ist altbekannt und darüber wird schon seit Jahren im Netz (wie auch hier im Forum nachzulesen ist) und in den Medien immer wieder eindringlich gewarnt.

Bei (Online-)Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Streiten könnte man darüber, ob der Versorger den ordnungsgemäßen Zugang der Email beim Verbraucher  - bspw. eine Email-Info, dass im Online-Postfach eine "vertragserhebliche Erklärung" eingestellt wurde -  nachzuweisen hat. Für das Nachholen einer ggf. verpassten Sonderkündigungs-möglichkeit ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich.

... Ist die Wortwahl "Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,59 Cent" als Ausdruck einer Preisanpassung überhaupt rechtens? Man vermeidet ja offensichtlich negative Ausdrücke wie "Preiserhöhung" o.ä.. Auch das die Veränderung von ursprünglich 23,6 auf 29,59 Cent überhaupt nach oben stattfindet erkennt man nicht aus dem Satz - noch nicht mal wohin sich der Preis verändert - immerhin über 20% plus! ...

Die Wortwahl ist m.E. eher nicht zu beanstanden, denn die Absicht einer Preisänderung und der vorgesehene neue Preis sind eindeutig mitgeteilt. Es geht vielmehr um die Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung, was durchaus sehr fraglich sein könnte, denn oftmals dürften schon die verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlich Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten oder die Preiserhöhung ist unangemessen (gemäß ständiger BGH-Rechtsprechung zulässig nur im Rahmen nachweislich gestiegener Gesamtkosten; d.h.: der Versorger darf seinen Gewinnanteil NICHT erhöhen).

Um Ihren Einzelfall und die Möglichkeiten einer Vorgehensweise einschätzen zu können, ist der Wortlaut der für Ihren Vertrag verwendeten und nach wie vor geltenden AGB-Preisanpassungsklausel zu prüfen (die betreffende Klausel bitte hier einstellen).
Die aktuell von prioenergie verwendete Preisanpassungsklausel Ziff. 6.16 lautet:
Zitat
Der Lieferant ist verpflichtet, den nach Ziff. 6.1 zu zahlenden Gesamtpreis ... durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu
lassen. ...
Ob diese Klausel "nach billigem Ermessen" den rechtlichen Anforderungen genügt, dürfte zu bezweifeln sein. Keinesfalls nachvollziehbar ist, welche Kostenfaktoren sich seit Vertragsbeginn derart erhöht haben sollen, dass eine gut 20%ige Preiserhöhung gerechtfertigt ist und der Gewinnanteil nicht steigt. 

Meine Vermutung: Ihre Chancen, diese drastische Preiserhöhung NICHT bezahlen zu müssen, dürften gut sein :) !

Gruß, khh


Nachtrag: Wurde die Preisanpassungsmitteilung womöglich in einer mehrseitigen Info-Mail irgendwo ab Seite 2 versteckt  -  siehe hier: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhoehung ?
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: uwes am 25. Februar 2015, 00:50:11
Durch Zufall bin ich dahinter gekommen, das mein o.g. Stromanbieter zum 01.02. eine "Veränderung" des Arbeitspreises vornimmt. ...

In seinen AGB's weist der Anbieter ....

Vielleicht sollte n Sie einmal chronologisch vorgehen.
1. Wie sind welche AGB in Ihren Vertrag einbezogen worden? Lagen sie bei Vertragsschluss vor und mussten Sie diese bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen?
2. Die Klausel zur Preisanpassung erscheint unwirksam zu sein, da in keinster Weise darauf abgehoben wird, wie sich die Preise wann verändern, wenn "sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Denn es wird auch nicht darauf hingeweisen, dass Kosteneinsparungen dazu führen müssen, dass auch Kostenerhöhungen kompensiert werden können. Durch die Klausel wird nich verhindert, dass der Versorger bei "veränderter Kostensituation" mehr Kasse macht als ohne die Veränderung. Zudem ist nicht ausgeführt, welche Kosten es sind,  die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Alles viel zu ungenau.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: hans_j am 25. Februar 2015, 10:18:55
Danke so weit. Ich versuche mal die gestellten Anforderungen an die Fragen zu beantworten. Aber ich muss gestehen das es mir schwer fällt, da schon sehr in fachlicher Sprache gesprochen wird. Wenn ich das alles verstehen würde, bräuchte ich hier wahrscheinlich gar nicht um Hilfe zu fragen.
O.K.
1. AGB's im priostrom-Auftrag Online, im Zuge des Formulars ein Ankreuzfeld (wörtlich): die AGB sind Bestandteil des Vertrages. Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
2. Die Klausel zur Preisanpassung erscheint unwirksam zu sein.... ist hier die Klausel in den AGB's gemeint? Ich habe mal diese und das Anpassungsschreiben als pdf beigefügt. Der von kkh angesprochene Passus befand sich damals noch unter 6.1.7.. Das sind die AGB's die bei mir unter "mein Vertrag" angezeigt werden.

Könnte ich hier(http://) ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale verwenden (Widerspruch gegen Strompreiserhöhung)?

kkh spricht von:" Bei (Online-)Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Ja, per Mail ist ja auch O.K., aber ich habe ja gar keine bekommen! Sonst hätte ich ja reagieren können. Jeder andere Anbieter schickt eine Infomail, das z.B. eine Onlinerechnung oder ein wichtiges Schreiben im Kundenpostfach liegt. Die Kündigung will prio ja schließlich auch schriftlich als Brief haben!
Ich kann auch leider in den AGB's nix finden, in welcher Form der Anbieter der Informationspflich nachkommt.

Welche Rolle spielt eigentlich die Schlichtungsstelle Energie?

Ich weiß nicht wie ich hier eine pdf anhängen/einbinden kann, finde dazu keine Möglichkeit, deshalb als Link auf einem Server:

[Edit: Die Admin: Links entfernt. Bitte in PN-Box schauen]
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 25. Februar 2015, 12:00:55
@ hans_j,

Sie können davon ausgehen, dass die Versorger im Forum mitlesen. Es ist nicht gut, dass Sie mit dem von Ihnen hier eingestellten „Anpassungsschreiben“ Ihre Identität offenlegen. Meine dringende Empfehlung: Löschen Sie sofort den entsprechenden Link.
Sie sollten das Schreiben anonymisieren oder die 1. Seite ohne Anschriftenfeld z. B. über das „Snipping Tool“ als Bild abspeichern und dann als solches vorübergehend in Ihren Beitrag hochladen.

Durch welchen Zufall haben Sie denn von der Preisanpassung Kenntnis erlangt? Haben Sie die Online-Kundeninformation nie eingesehen oder vernachlässigt?
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: hans_j am 25. Februar 2015, 12:25:56
...die Versorger lesen mit, dann hoffe ich, das sie auch daraus lernen

Erfahren habe ich davon, das ich die Jahresabrechnung bekommen habe. Nachdem ich ca. 15% weniger Strom verbraucht hatte, habe ich mich gewundert, das der monatliche Abschlag trotzdem gleich blieb. In einer Email an prio habe ich darum gebeten den Abschlag entsprechend anzupassen. Als Antwort bekam ich die Aussage: Der Abschlag kann nicht gesenkt werden, da Sie einen Verbrauch von ..... kWh pro Jahr haben und seit dem 01.02.2015 ein neuer Arbeitspreis von 29,59 ct/kWh gültig ist. Am 30.11.2014 wurde die E-Mail mit der Preisanpassung an Sie versendet.
Allerdings habe ich keine E-Mail bekommen. Selbst wenn sie mir durch Lappen gegangen wäre, müsste sie noch Online in meinem GMX Email-Konto liegen, das ist auch nicht der Fall

Haben Sie die Online-Kundeninformation nie eingesehen oder vernachlässigt? - so könnte man es ausdrücken, da ich davon ausgehe bei vorliegenden Nachrichten durch eine Email darauf hingewiesen zu werden

Ich meine gelesen zu haben, das der Versorger sicher stellen/beweisen muss das der Kunde das Schreiben erhalten hat.
Reicht es im übrigen denn aus, das durch stillschweigen die Preisanpassung wirksam wird und warum werden die Versorger nicht verpflichtet sich die Zustimmung zur Preisanpassung aktiv einzuholen?
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 25. Februar 2015, 13:50:54
@ hans_j,

Zitat von: Ihnen
...die Versorger lesen mit, dann hoffe ich, dass sie auch daraus lernen…
…und naturgemäß auch erfahren, mit welcher hier evtl. empfohlenen Begründung Sie der Preisanpassung widersprechen sollten, um sich dann darauf abwehrend einstellen zu können... .Wenn Sie dieses Vorgehen für zweckmäßig halten, dann ist ja alles o. k.

Übrigens, das Musterschreiben der Vbz halte ich persönlich nur für äußerst bedingt verwendungsfähig. Es richtet sich in erster Linie an sogenannte Tarifkunden (Kunden der Grundversorgung). Ihr Widerspruch als Vertragsnehmer eines Sondervertrages verlangt eine akzentuiertere Begründung.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 25. Februar 2015, 22:30:43
Kaum zu glauben, was bei ExtraEnergie / prioenergie / HitEnergie abgeht:

- Trotz Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen im Frühjahr 2014 wg. "Versteckspiel mit Preiserhöhung" (Missachtung des gesetzlichen Transparenzgebots gem. § 41 Abs. 3 EnWG) wird auch Ende 2014 nach wie vor eine zweizeilige Preiserhöhungsmitteilung in einer langatmigen 2-Seiten-Information über „allgemeine Strommarkt-entwicklungen“ versteckt.
Und wenn man sich die häufigen Verbraucher-Beschwerden über nicht erhaltene Emails anschaut  - bspw. hier http://de.reclabox.com/firma/1348-ExtraEnergie-GmbH -  stellt sich dann womöglich die Frage, ob solche Emails überhaupt gesendet wurden oder erst (nachträglich?) bei Kunden-Reklamation ins Online-Kundenpostfach eingestellt werden? ???

- Eine aktuelle Preiserhöhung wird begründet mit „... müssen Sie als Endverbraucher aufgrund politischer Entwicklungen in und außerhalb von Europa immer mehr für Energie bezahlen. Wir werden uns … dafür engagieren,
die Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.02.2015 umlegen
“.
Welche Kosten sollen denn seit dem Vertragsbeginn Anfang 2014 um rd. 6,17 ct/kWh brutto (Arbeitspreiserhöhung plus angeblich weitergegebene Senkung der staatlich regulierten Umlagen und Abgaben) gestiegen sein? Denkbar ist eine geringfügige Erhöhung der Netznutzungsentgelte, was man bei seinem Netzbetreiber erfragen könnte. Ansonsten sind mir nur die seit Jahren rückläufigen(!) Strom-Großhandelspreise bekannt.
So also versteht ExtraEnergie die selbst auferlegte AGB-Verpflichtung "den ... zu zahlenden Gesamtpreis ... durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind"? >:(

Aber was soll's, so wird es für betroffene Kunden der ExtraEnergie & Co. relativ leicht, ihren Widerspruch zu solchen Preiserhöhungen zu formulieren (u.a. Unbilligkeitseinwand) und nach ggf. fruchtlosem Ablauf der gesetz-lichen 4-wöchigen Abhilfefrist im ersten Schritt mit einer Beschwerde die www.schlichtungsstelle-energie.de einzuschalten, was bekanntlich durch den Versorger zu tragende Kosten auslöst.  ;D

Nachtrag:
Wie man aktuell bei ReclaBox lesen kann, kommt ExtraEnergie dem im Zusammenhang mit einem Widerspruch zu einer Preiserhöhung vorgebrachten Verlangen einer vorzeitigen/einvernehmlichen Vertragsbeendigung während des 2. Lieferjahres nach. Fraglich, ob man besser Vertragserfüllung bis zum Ablauf des Vertrags- und Lieferjahres zu den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen sollte, denn ein AP von bspw. 23,6 Ct/kWh brutto und ggf. ein paar Euro mtl. GP sind ja nicht so ganz schlecht.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 02. März 2015, 21:03:38
Eine mir jetzt bekanntgewordene sehr "eigenartige" Abrechnungs-Praxis von prioenergie/ExtraEnergie:

- Für die Belieferung ab der 2. Kalenderwoche 2014 erhält ein Kunde 2 1/2 Wochen nach(!) Lieferbeginn eine Lieferbestätigung mit einem Arbeitspreis von 23,xx Ct/kWh brutto;

- In der kürzlich zugegangenen Abrechnung für das 1. Lieferjahr wird abgerechnet 1. ein Arbeitspreis von 0,19xx €/kWh netto (was dem vorgenannten AP brutto entspricht)  p l u s  2. in einer zusätzlichen Position "Während Ihrer Abrechnungsperiode wurden folgende gesetzlich regulierten Kosten (z. B. Steuern und Abgaben) geändert" die per 01.01.2014 erfolgten und bereits seit dem 15.10.2013 bekannten Veränderungen bei den Umlagen und Abgaben!

Frage: Wann haben Versorger "Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen" einzupreisen,
a) bei Bestätigung des Arbeitspreises, der nach dem Wirksamwerden der bereits bekannten Änderungen gelten soll;
o d e r
b) gar nicht, und können diese Änderungen stattdessen über ein Jahr später mit der nächsten Rechnung einfach zusätzlich abgerechnet werden, wie hier von ExtraEnergie & Co. praktiziert?
Anzumerken wäre noch, dass "während der Abrechnungsperiode" ja nur per 01.01.2015 "gesetzlich regulierte Kosten" geändert wurden, und zwar Senkung um insgesamt 0,153 Ct/kWh netto.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 02. März 2015, 21:44:53
Wann wurde der Vertrag abgeschlossen, vor oder nach dem 15.10. 2013, und was sagt der Vertrag dezidiert zu den im Preis enthaltenen Preisbestandteilen aus?
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 02. März 2015, 21:51:59
Das wird noch eruiert, es kann aber kaum vor dem 15.10.2013 gewesen sein.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 02. März 2015, 22:42:29
Die von prioenergie/ExtraEnergie aktuell verwendete AGB-Klausel bspw. zur EEG-Umlage lautet - Auszug Ziff. 6.2 :
Zitat
... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...

Upps! Damit hat sich das für das 1. Lieferjahr erledigt, denn ein entsprechender "Treuebonus" wurde vergütet. Bleibt zu gegebener Zeit zu prüfen, ob die Erhöhung der Umlagen und Abgaben per 01.01.2014 auch im zweiten Lieferjahr entsprechend herausgerechnet wird. Auf den ersten Blick verständlich ist diese Handhabung allerdings eher nicht.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 12. März 2015, 17:47:05
Wenn Kunden einer intransparenten Preiserhöhungsmitteilung und/oder einer weit über tatsächliche Kostensteigerungen hinausgehende Preiserhöhung widersprechen, dann scheint es bei ExtraEnergie
derzeit Usus zu sein, dass
1. eine (nachträgliche Sonder)Kündigung des Kunden akzeptiert wird (siehe bspw. hier http://de.reclabox.com/beschwerde/94390-extraenergie-neuss-preisanpassung-illegal)
oder
2. EE selbst vorschlägt  -  aktuelles Beispiel: "... bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich
aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Stromvertrag zum xx.xx.2015 zu beenden" ;D.

Gleichzeitig besteht die ExtraEnergie jedoch darauf, dass der Zeitraum seit Beginn des 2. Lieferjahres bis zum vorzeitigen Vertragsende (z.T. mehrere Monate) mit dem  - sicherlich rechtswidrig -  überhöhten Preis abgerechnet wird >:(. Darauf würde ich mich keinesfalls einlassen, aber dass muss jede/r Betroffene selbstverständlich selbst für sich entscheiden.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 12. März 2015, 21:34:31
Ergänzung zur Antwort #12:

Für @hans_j würde die Differenz zwischen dem geforderten Preis und dem eigentlich zu bezahlenden Preis in etwa 25 Euro monatlich ausmachen, also insgesamt ca. 75 Euro, falls der Vertrag im 2. Lieferjahr bspw. zum Ablauf des 3. Monats vorzeitig beendet werden sollte.

Das bedeutet, ExtraEnergie möchte im 2. Vertragsjahr rechtsgrundlos (!) ca. 300 Euro zusätzlich einsacken.  :o
Für den selben Verbrauch ist in meiner Region selbst E.ON sogar in der teuren Grundversorgung (!) um rd. 80 Euro im Jahr günstiger.   
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: shadowdan am 13. März 2015, 14:32:51
Hallo,

ich war (leider) im 2. Belieferungsjahr. Die Erhöhung kam auch mit einem Schreiben im Onlinekonto am 27.11.13. Mein neuer Preis war 28,04 Cent brutto. Gültig ab
1.2.2014 (da fing dann das 2. Jahr an). Zum Zeitpunkt des Schreibens waren ja schon alle gesetzlichen Bestandteile bekannt für das Jahr 2014. Trotzdem wird in der
gestern erhaltenenden Endabrechnung (Zeitraum 1.2.14 - 31.1.15) der Arbeitspreis um die "neuen" regulierten Kosten" erhöht, gegenüber 2012!

Ich habe die betreffende Seite der Abrechnung angehangen. (http://thumbs.picr.de/21268183nk.jpg) (http://up.picr.de/21268183nk.pdf)

 Einen Treuebonus von 147,91 wurde gewährt. Das die veränderten regulierten Anteile für 2015 noch nicht enthalten waren ist ja klar, die sind ja auch in Summe gesunken, verglichen mit 2014. Aber auf eine korrekte Abrechnung komme ich mit dieser Rechnung trotzdem nicht.

Es müsste doch Menge der kWh * 28,04 cent + Grundgebühr sein, abzüglich Abschlagszahlungen. Dann noch für den kWh Anteil aus 2015 die geänderten regulierten Kosten (was ja eher ein Minus sein müsste).

Ist ja anscheinend Masche, die Abrechnung künstlich zu erschweren.

Shadowdan



Die von prioenergie/ExtraEnergie aktuell verwendete AGB-Klausel bspw. zur EEG-Umlage lautet - Auszug Ziff. 6.2 :
Zitat
... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 13. März 2015, 15:01:05
Hallo, ich war (leider) im 2. Belieferungsjahr. Die Erhöhung kam auch mit einem Schreiben im Onlinekonto
am 27.11.13. Mein neuer Preis war 28,04 Cent brutto. Gültig ab 1.2.2014 (da fing dann das 2. Jahr an). ...

@shadowdan,

wieso sollte diese  - doch wohl kaum (allein) auf Änderungen der Umlagen und Abgaben zurückzuführende -  Arbeitspreiserhöhung ab Beginn des 2. Vertragsjahres auf 23,56 Ct/kWh netto = 28,04 Ct/kWh brutto denn 
"g ü l t i g"  sein ?

Wollen Sie diese Preiserhöhung etwa widerspruchslos bezahlen und die m.E. totale Intransparenz bei den
in der Abrechnungsperiode (?)  gegenüber 2012 (?) veränderten Umlagen und Abgaben hinnehmen ?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verlangt in § 40 Abs. 1  -  Zitat "Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen." !
 
Gruß, khh
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: shadowdan am 13. März 2015, 15:29:50
Hallo khh,

ich denke nicht, das es Anfangs gültig war. Als ich die erste Abrechnung im Februar 2014 bekommen habe, stand dort allerdings auch der neue Preis. Da habe
ich erst mitbekommen, das mir im November dieser Preis untergejubelt wurde. In meinem Ärger darüber habe ich die Kröte geschluckt, und auf den neuen Preis
in der Abrechnung nicht reagiert und es hingenommen. Ich weiss nun, das ich dagegen hätte vorgehen können, habe ich aber leider nicht. Frist abgelaufen.
Ich musst mich dann halt mit den 28,04 Cent arrangieren.
Die falsche Abrechnung nehme ich aber nicht hin.

Shadowdan
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 13. März 2015, 16:14:51
@shadowdan, es geht doch nicht um die wg. Intransparenz wahrscheinlich unwirksame Preiserhöhungsmitteilung.

Die Weiterreichung der Umlagen und Abgaben ist unzulässig, weil dazu bereits in der AGB kein Sonderkündigungs-recht vorgesehen ist. Und zu einer ggf. sonstigen Preiserhöhung ist zu bestreiten, dass die AGB-Preisanpassungs-klausel wirksam ist. Hilfsweise ist die Billigkeit der ggf. erfolgten Preiserhöhung zu bestreiten, denn es sind keine Kostensteigerungen seit Vertragsbeginn ersichtlich, die eine Preiserhöhung rechtfertigen (siehe dazu Antworten #2 und #7 sowie diverse auch anwaltliche Beiträge hier Forum).

Es ist keine "Frist abgelaufen", denn auch nach Zugang der Rechnung für den Zeitraum 1.2.14 - 31.1.15 kann noch Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt werden (gem. BGH-Rechtsprechung sogar bis zu 3 Jahre nach dem Zugang). Welcher Arbeits- und Grundpreis war denn zu Vertragsbeginn vereinbart? Ich würde unter Verwendung der vom User @Didakt entwickelten Exel-Tabelle eine Eigenberechnung für beide Lieferjahre erstellen (komplett mit den anfänglichen Preisen!) und diese dem schlüssig zu formulierenden Widerspruch beifügen.

Nachtrag:
Lesen Sie die Ihnen am 27.11.2013 "untergejubelte" Preiserhöhungsmitteilung noch mal genau.
Ich vermute, dass die Preiserhöhung auf 23,56 Ct/kWh netto = 28,04 Ct/kWh brutto gar nichts mit Veränderungen der Umlagen/Abgaben zu tun hat, denn Letztere wurden ja nach der "Zwischensumme I (netto)" zusätzlich auf m.E. intransparente Art und Weise abgerechnet (und mit einem der Höhe nach eher nicht nachvollziehbaren 'Treuebonus' von 147,91 Euro teilweise wieder vergütet). 
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: bolli am 16. März 2015, 08:50:58
@shadowdan
Laut BGH-Rechtsprechung begründet selbst die widerspruchslose Zahlung einer Rechnung eines privaten Verbrauchers nicht die Anerkennung von irgendwelchen vertraglichen Anpassungen, egal was dazu in den AGB steht (dort steht oftmals, dass ein Nichtwidersprechen die Annahme der Änderung bedeutet. Insofern haben Sie immer noch Zeit zu reagieren UND vor allen zu handeln, bevor ihr Vertrag ausläuft und SIE dem Geld hinterher laufen müssen.

Machen Sie eine eigene Rechnung mit den vereinbarten Preisen zu Vertragsbeginn auf und berechnen Sie die zu zahlenden Beträge selbst neu. Diese Summe teilen Sie auf 11 oder 12 Abschläge auf (je nachdem was vertraglich vereinbart ist, bei Extraenergie (EE) sind's meines Wissens meist 11 Abschläge), berechnen, was Sie bereits gezahlt haben und was Sie nach Ihren Berechnungen zu zahlen gehabt hätten.

Dann kündigen Sie die Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren gegenüber EE auf, teilen denen Ihre Berechnungen mit, widersprechen den Preiserhöhungen wegen intransparenz UND wegen nicht wirksamer Preisanpassungsklausel (lt. BGH Rechtsprechung müssen bestimmte Kriterien von solch einer Klasuel erfüllt sein, die die Klauseln von EE nach hier herrschendem Wissen bisher noch nie erfüllt haben) und teilen denen Ihre Berechnungen und sagen, wie hoch ihre derzeitige Überzahlung ist. Diese würden Sie von den kommenden Abschlägen einbehalten. Danach zahlen Sie die selbst errechnete Abschlagssumme bis zum Vertragsende weiter.

Wenn Sie wollen, können Sie überlegen, ob Sie von einem Sonderkündiungsrecht, welches Ihnen EE möglicherweise nach Ihrem Schriftwechsel einräumen wird (in der Vergangenheit ist dieses schon mehrfach passiert), Gebrauch machen wollen oder nicht. Wenn nicht, sollte Ihr Vertrag zu den alten Konditionen weiterlaufen. Wahrscheinlich wird Ihnen dann EE diesen Vertrag kündigen. Diese dürfen den aber nur fristgemäß (meist 3 Mon oder 6 Wo vor Ablauf  eines Vertragsjahres) kündigen.

Und bitte nicht vergessen, den Schriftverkehr zuzustellen (Einschreiben/EINWURF und dann die Online-Sendungsverfolgung ausdrucken sollte reichen)
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: shadowdan am 17. März 2015, 09:18:15
Hallo Bolli,

seit dem 1.2 bin ich bereits bei einem anderen Anbieter. Muss ich mir mal überlegen was ich mache. Nach der Endabrechung habe ich über 1200 Euro Guthaben,
welches die nächsten 30 Tage ausbezahlt werden soll, allerdings stimmt meiner Meinung nach der Betrag nicht.
Einen Widerspruch habe ich schon hingesendet.

@khh

PN habe ich verschickt.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 17. März 2015, 18:35:11
Die von ExtraEnergie und deren Marken (zumindest aktuell) verwendete AGB-Klausel Ziffern 6.2 ff.  -  Auszug :
Zitat
... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der . . . -Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...
verstehe ich so, dass bei Verträgen, die im Zeitraum 15.10. (also nach Veröffentlicherung der Umlagenänderung im Folgejahr) bis 31.12. d. J. abgeschlossen werden, der Vertrag aber erst nach dem 31.12. beginnt, die ab 1.1. anstehende Umlagenveränderung in dem mit der Vertragsbestätigung explizit bestätigten Arbeitspreis bereits eingepreist ist (ggf. zunächst abgerechnete Veränderungen sollen dann durch einen "Treuebonus" wieder gutgeschrieben werden).

In der Praxis rechnet ExtraEnergie aber auf eine Art und Weise ab (siehe z.B. von @shadowdan in Antwort #14 eingestellte Seite), die m.E. völlig intransparent und daher nicht nachvollziehbar ist. Umlagenveränderungen am 1.1.13, 1.1.14 und 1.1.15, wo die Erstgenannte in voller Höhe wieder gutzuschreiben wäre, macht gemäß einer Eigenberechnung zu mir vorliegenden Abrechnungen 1. und 2. Vertragsjahr einen Preiserhöhungsbetrag von insgesamt gut 78 € aus. ExtraEnergie hat nach Abzug des jeweiligen "Treuebonus" jedoch insgesamt rd. 200 € berechnet!

Fazit: Kunden von ExtraEnergie sollten m.M.n. unbedingt nachrechnen und ggf. eine Korrektur verlangen; oder der "Weiterreichung" von Umlangenerhöhungen gänzlich widersprechen, weil das in der EU-Richtlinie sowie in § 41 Abs. 3 EnWG unabdingbar vorgegebene Sonderkündigungsrecht der Kunden bei ausnahmslos allen Bedingungs-änderungen diesbzgl. bereits in der AGB (nicht nur) dieses Versorgers fehlt.

Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: khh am 18. April 2015, 20:07:19
Nachtrag zu:
In der Praxis rechnet ExtraEnergie aber auf eine Art und Weise ab (...), die m.E. völlig intransparent und daher nicht nachvollziehbar ist. Umlagenveränderungen am 1.1.13, 1.1.14 und 1.1.15, wo die Erstgenannte in voller Höhe wieder gutzuschreiben wäre, macht gemäß einer Eigenberechnung zu mir vorliegenden Abrechnungen 1. und 2. Vertragsjahr einen Preiserhöhungsbetrag von insgesamt gut 78 € aus. ExtraEnergie hat nach Abzug des "Treuebonus" jedoch insgesamt rd. 200 € berechnet!

Die vorgenannte Betrags-Differenz scheint darauf zurückzuführen zu sein, dass man die "Weiterreichung" der Umlagenerhöhungen 1.1.13 im 1. Vertragsjahr durch den "Treuebonus" (gemäß dem rechtlichen Erfordernis!) in etwa wieder vergütet, dann aber ab dem 2. Vertragsjahr weiterhin ohne entsprechende Vergütung abrechnet, obwohl die Umlagenerhöhungen 1.1.13 im nach dem 15.10.12 bestätigten Anfangs-Arbeitspreis bereits enthalten sein mussten. Alles  s e h r  verwirrend und intransparent.  >:(

Das Formerfordernis gemäß § 40 Abs. 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist in Antwort #15 wiedergegeben !!!   
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 22. Mai 2015, 08:17:02
Moin moin,
auch mich hat es erwischt :(
Habe auch nur durch Zufall von einer horrenden Preiserhöhung durch meine Verbrauchsabrechnung erfahren...
Bin seit 1.05.14 Kunde bei EE  mit einem Strompreis von 26,38 cent/Kwh-jetzt soll ich 33 cent zahlen???
Hab den Kundenservice angerufen,die haben mir mitgeteilt,dass ich am 25.02.15 eine Email erhalten habe-die diese Erhöhung zum 1.05. ankündigt.
Fakt ist : eine solche Email habe ich NICHT erhalten,in meinem Onlinebereich bei EE ist sie jedoch hinterlegt.
Abgesehen davon das die Verbrauchsabrechnung mit utopischen Zählerständen sowieso nicht Richtig ist (auch das habe ich moniert-soll neu berechnet werden),soll ich nun einen Abschlag zahlen der satte 50 % !!! höher als bei Vertragsabschluss beträgt (alt 83,- neu 125,-).
Hab nun ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um korektur der Rechnung und gleichzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht,mal sehen wie reagiert wird.Die Einzugsermächtigung habe ich selbstverständlich ebenfalls widerrufen,ist schon ein sehr unseriöses Geschäftsgebahren des Versorgers...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Rosanna am 22. Mai 2015, 12:37:18
@janny191
Noch ein Opfer des zweifelhaften Geschäftsgebahrens dieses Stromversorgers. Trag Deine Beschwerde auf dieser Seite öffentlich vor; nur wenn das publik gemacht wird, wird sich in Zukunft hoffentlich etwas ändern.
http://de.reclabox.com/firma/1348-ExtraEnergie-GmbH
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 22. Mai 2015, 12:44:25
EE hat soeben per Email auf mein Schreiben geantwortet...
Sie halten daran fest , mich fristgercht per Email informiert zu haben-WAS NICHT STIMMT!
Meine Kündigung wird daher erst zum 1.05.2016 wirksam...
Die Verbrauchsabrechnung wird überprüft und korrigiert.
Habe kurzer Hand mal die entsprechende Schlichtungsstelle in Berlin über den Sachverhalt informiert...
Ich werde das nicht hinnehmen und scheue mich auch nicht einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Irgendwo ist mal Feierabend...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 24. Mai 2015, 07:51:42
Eintrag in der reclabox hab ich soeben vorgenommen,Danke für den Tipp.
Mal schauen wie es nun weitergeht...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: bolli am 26. Mai 2015, 09:42:16
Sie haben ja die Einzugsermächtigung widerrufen und müssen zukünftig eh manuell überweisen.

Wiedersprechen Sie der Preisanpassung wegen intransparenz (das haben Sie ja schon mündlich gemacht) und aus Mangel an einem wirksam vereinbarten Preisanpassungsrecht (da die Preisanpassungsklausel in den AGB des Versorgers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Anforderungen, die der BGH in entsprechenden Entscheidungen zu solchen Klauseln herausgearbeitet hat, nicht stand hält). Machen Sie auf der Basis der ursprünglich vereinbarten Preise sowie des letztjährigen Stromverbrauchs eine eigene Rechnung auf und berechnen Sie auf dieser Basis ihren zukünftigen Abschlag. Teilen Sie das Ganze Ihrem Versorger mit Nachweis mit (Einschreiben/Einwurf und über die Sendungsverfolgung der Post die Zustellung kontrollieren und ausdrucken). Und dann überweisen Sie nur noch die errechneten Abschläge. Sollte der Versorger Sie nicht aus dem Vertrag entlassen, bezahlen Sie auf jeden Fall nicht zuviel Geld.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 26. Mai 2015, 09:47:07
Soeben per Email und selbsverständlich auch als Eiwurfeinschreiben verschickt...

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich nochmals der Jahresrechnung vom 12.05.2015  und der horrenden Preisanpassung auf 33 Cent / Kwh und kündige diesen Vertrag gleichzeitig zum 30.06.2015 wegen der m.E. unangemessenen Preiserhöhung,die ich nicht akzeptiere.
Ich wiederhole mich nochmals: Eine Email zur Preisanpassung habe ich nachweislich nicht erhalten!
Nach meinem derzeitigen Zählerstand habe ich im Abrechnungszeitraum maximal 3650 Kw verbraucht,den horrenden Abschlag von 125 Euro werde ich somit selbstverständlich nicht bezahlen.Eine Korrektur der Rechnung vom 12.05. fordere ich hiermit umgehend.
Die Schlichtungsstelle Energie in Berlin ist über die Sachlage bereits informiert,gerne ziehe ich die Beschwerde dort zurück,sollte meine Kündigung zum o.g. Datum von Ihnen bestätigt werden und der Vertrag zu den bei Abschluß geltenden Konditionen bis dahin abgerechnet wird.
Mfg
XXXX XXXX
 Mal sehen wie darauf diesmal regiert wird...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: bolli am 26. Mai 2015, 14:42:04
Inwiefern haben Sie die Schlichtungsstelle denn "informiert" ? Haben Sie einen konkreten Antrag gestellt ?
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 26. Mai 2015, 19:10:16
Schlichtungsstelle habe ich informiert über die Machenschaften mit angeblicher Email der Preisanpassung-die ich Nie bekommen habe,des weiteren ignorieren die mein Sonderkündigungsrecht,die Jahresrechnung ist definitiv Falsch,mit komischen Zählerständen die keinesfalls übereinstimmen,den total überhöhten Abschlag ( + ca. 50 %) soll ich bezahlen,was ich nicht tun werde,sondern nach meiner Rechnung und den bei Abschluss vereinbarten Preisen.
Da dieser Verein nicht einlenkt habe ich die Schlichtungsstelle in Berlin um Rat gebeten,ein Aktenzeichen habe ich heute bekommen,mal sehen wie es weiter geht...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 27. Mai 2015, 09:26:38
Neuigkeiten:

EE hat eingelenkt und bot mir an den Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen-nimmt die Preisanpassung zum 1.05. somit zurück...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 28. Mai 2015, 19:34:43
Rechnung wurde korrigiert und ist jetzt Richtig.
Vertrag ist wieder auf die alten,günstigeren Konditionen zurückgestellt,somit ist jetzt alles wieder in Ordnung.
Kann jedem nur raten die Schlichtungsstelle Energie in Berlin mit ins Boot zu holen  ;) hätte nicht gedacht,dass EE so einen großen Respekt vor denen hat...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Rosanna am 29. Mai 2015, 00:40:06
Bleibst Du bei dem Verein oder wirst Du zu gegebener Zeit kündigen? Weil - nach diesem Abrechnungsjahr wird genau dasselbe Spiel von vorne losgehen.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 29. Mai 2015, 10:35:30
@ janny191

Glückwunsch zum erreichten Ergebnis. Konsequentes Handeln führt bei den Saftläden dieser Couleur durchaus zum Erfolg!  :)
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 29. Mai 2015, 19:04:48
Danke !

Ich werde vorerst bei denen bleiben,denn so günstig bekomme ich zur Zeit nirgends meinen Strom  ;)
Selbstverständlich werde ich meine Emails,ganz besonders den Spamordner mit Argusaugen beobachten...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Christian Guhl am 30. Mai 2015, 12:25:59
Wie günstig ist der Strom denn ? Wenn Sie trotz des Ärgers nicht wechseln wollen, muss das ja ein enormer Betrag sein. Nach meiner Meinung sollte man diese Anbieter meiden, wo es nur geht. Selbst wenn sie günstiger als andere sind. Man unterstützt sonst nur deren unlautere Geschäftsmethoden. Schreiben Sie doch mal, welchen Preis Sie zahlen. Wetten, es gibt einen seriösen Anbieter, der da mithalten kann ?
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 30. Mai 2015, 14:13:49
Wie günstig ist der Strom denn ? Wenn Sie trotz des Ärgers nicht wechseln wollen,...

Wo ist das Problem? Der Versorger hat die eindeutig rechtsgrundlos vorgenommene Preismaßnahme storniert. Die bisherigen vertraglich vereinbarten Preiskonditionen gelten nach wie vor im Rahmen des laufenden Vertrages auch für den Verbrauchszeitraum ab dem 01.05.2015 und sind bei der künftigen Jahresabrechnung anzuwenden. Ein Sonderkündigungsrecht wurde scheinbar seitens des Versorgers nicht eingeräumt, es kann deshalb von der Userin auch nicht geltend gemacht werden und hätte von ihr auch ausgeschlagen werden können. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda). Beiden Vertragsparteien steht dagegen die ordentliche, vertragsgemäße Kündigung offen.

Und was den Preis und die Abschläge angeht: AP 26,38 Cent/KWh, der Grundpreis ist nicht bekannt. Ergo: Auf Basis des AP bei einem Jahresverbauch von 3.650 kWh beläuft sich der Abschlag auf 962,87 = bei Teiler 11 = 88,‒ €/Mon aufgerundet plus anteiliger GP pro Monat.

Es trifft allerdings zu, seriösere Anbieter können da durchaus mithalten!
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 30. Mai 2015, 15:09:36
Ein Sonderkündigungsrecht hätte ich vermutlich einklagen müssen,das wäre mir die Sache nicht Wert gewesen,auch wenn die Erfolgsaussichten nicht schlecht gewesen wären...
Ich zahle jetzt die Konditionen wie am 1.05.2014 vereinbart,d.h. 26.38 Cent minus 15 % = 22,4 Cent Kw/h.
Ich denke mal das mein Vorgehen zu einem guten und für mich günstigen Ergebnis geführt hat.

PS:

Bin übrigens ein User und keine Userin ;-)
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Rosanna am 30. Mai 2015, 17:13:05
Nun, EE scheint die Preise irgendwie auszuwürfeln.  :(
Ich hatte einen Arbeitspreis von 23.31 Cent/kWh; dann kam die Erhöhung auf 31.41 Cent/kWh; aktuell haben sie mir 0,2761 Cent/kWh als Einigung vorgeschlagen und dieser Preis ist immer noch höher als der, den ein örtliches Energieunternehmen bietet.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 30. Mai 2015, 17:28:59
...
PS:
Bin übrigens ein User und keine Userin ;-)

AHA, und woraus kann man das schließen?  :D
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 30. Mai 2015, 19:48:41
Ja,eigentlich aus garnichts  ;D
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: bolli am 01. Juni 2015, 08:43:57
Nach meiner Meinung sollte man diese Anbieter meiden, wo es nur geht. Selbst wenn sie günstiger als andere sind. Man unterstützt sonst nur deren unlautere Geschäftsmethoden.
Ich muss Ihnen da leider wiedersprechen. Aus meiner Sicht sind ALLE Anbieter unlauter, der eine mehr und der andere weniger. Aber alle holen das Maximum an Geld aus dem Geschäft heraus, auch und vor allem in der Grundversorgung, wo doch angeblich günstige Preise angeboten werden sollen, die den "Armen" (die möglicherweise keinen Sondervertrag angeboten bekommen), zu Gute kommen sollen. Aber überall wird das letzte aus dem Verbraucher herausgepresst. Wenn ich mir die Bilanzen dieser Unternehmen, auch meines heimischen Stadtwerkes, anschaue, weiss ich, wie "fair" die Preise sind. Aus den Überschüssen, die dann an die städtischen Anteilseigner gehen werden dann Defizite der Badeanstalten und der städtischen Bau-Gesellschaft mit ihren Tiefgaragen querfinanziert. Warum muss ich als Energieabnehmer das finanzieren und nicht alle Einwohner der Gemeinde (über Steuern), auch die, die mit Öl oder Holz heizen ? Dem § 1 Abs. 2 des EnWG entspricht diese Handlungsweise sicher nicht !

Deswegen VERSUCHE ich zumindest den Wettbewerb anzukurbeln und gehe zu den günstigen (nicht unbedingt Günstigsten). Und erzähle mir niemand, dass die Billiganbieter ausschließlich defizitär arbeiten (dafür halten sie sich schon zu lange, obwohl sie ja immer auf's neue "totgesagt" werden). Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei den Berechnungen der Stiftung Warentest oder anderen Gutachten die Ersteller tatsächlich IN DIE LIEFERVERTRÄGE dieser Unternehmen schauen durften. Von daher dürfte es sich um Annahmen handeln, die aber nicht unbedingt zutreffen müssen. Auch diese Unternehmen weisen in ihren Bilanzen ein Plus aus und wahrscheinlich stecken da auch noch einige Geldabflüsse drin, die NATÜRLICH völlig legal sind (gut bezahlte Geschäftsführer, Dienstwohnungen und -wagen etc.).

Aber wahr ist natürlich auch, dass es ohne Reibereien nicht immer geht. So leicht, wie es sich die Politik macht (sowohl mit dem angeblichen einfachen Wechseln als auch mit den "günstigen Energiepreisen") ist es sicherlich nicht.

Nun, EE scheint die Preise irgendwie auszuwürfeln.  :(
Ich hatte einen Arbeitspreis von 23.31 Cent/kWh;
Nun, der Arbeitspreis ist neben dem Ausgang des Würfelspiels auch abhängig vom jeweiligen Wohnort und kann an unterschiedlichen Orten durchaus differieren. Das hängt AUCH von der Marktsituation im jeweiligen Gebiet ab.

dann kam die Erhöhung auf 31.41 Cent/kWh; aktuell haben sie mir 0,2761 Cent/kWh als Einigung vorgeschlagen und dieser Preis ist immer noch höher als der, den ein örtliches Energieunternehmen bietet.
Das überrascht nicht wirklich. Es ist bekannt, dass diese Sorte Unternehmen meist nur im ersten Jahr günstig sind und man daher frühzeitig kündigen und dann wechseln sollte.


Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Rosanna am 01. Juni 2015, 12:07:39


Genau das, frühzeitig kündigen, hätte ich ja gerne und sofort getan, wäre da nicht das Gemauschel mit der Preisanpassung gewesen, die nie per Mail übermittelt wurde; somit wären wir wieder beim Thema Transparenz bei Preiserhöhungen. EE versucht es halt einfach frei nach dem Motto "Jeden Tag steht ein Dummer auf...".
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Didakt am 01. Juni 2015, 12:36:37
Genau das, frühzeitig kündigen, hätte ich ja gerne und sofort getan, wäre da nicht das Gemauschel mit der Preisanpassung gewesen, ...

Aber es steht doch außer Frage, dass man sich gegen das Gemauschel erfolgreich wehren kann. Auf jeden Pott passt ein Deckel!  :D
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 15. Juni 2015, 16:56:00
Es ist kaum zu fassen >:(
Nun bekomme ich ne mail mit dem - wieder sehr verstecktem Hinweis - das mein Strompeis ab 1.09. auf 34,05 Cent/kwh steigt,liebe Leute von Extraenergie: Kündigung ist auf dem Weg,natürlich per Einschreiben.
Leute paßt unbedingt auf!!!
Verschickt wird von "noreply" mit Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen"

So nicht...
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: bolli am 16. Juni 2015, 07:51:13
Man kann auch Haare in Suppen suchen. Da steht doch Preisanpassungen im Betreff. Wie möchten Sie es denn noch deutlicher ?
Und dass EE nach der Rücknahme der ursprünglichen Preisanpassung da nicht lange auf sich warten lässt war auch abzusehen. In diesen Fällen wird entweder durch den Versorger fristgerecht gekündigt oder der Preis (erneut) angehoben und der Kunde kündigt (meist) von sich aus.
Man kann das Spielchen natürlich noch ein wenig weitertreiben. Da die verwendete Preisanpassungsklausel in den AGB meist nicht wirksam ist (weil sie nicht den Anforderungen des BGH, die der an eine solche Klausel stellt, genügt), kann man der Preisanpassung auch aus diesem Grund widersprechen und erneut den ursprünglich vereinbarten Preis bezahlen. Spätestens dann wird der Versorger wohl von sich aus kündigen.
Hier hat die Kundin ja wohl schon selbst die Bremse gezogen.

Wie schon gesagt: Bei diesen Versorgern lohnt meist nur ein verbleib für ein Jahr und dann rechtzeitiger Kündigung. Will man dieses nicht, sollte man sich andere Versorger suchen, die nicht unbedingt an vorderster Stelle in den Vergleichsportalen stehen. Die können Arbeitspreismäßig durchaus mit den oberen mithalten, ihnen fehlt lediglich der Lockbonus.
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: janny191 am 18. Juni 2015, 07:56:40
Bestätigung der Sonderkündigung wurde anstandslos angenommen und soeben auch bestätigt,bye bye ihr Halsabschneider von EE
Titel: Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
Beitrag von: Catkiller13 am 18. Juni 2015, 20:55:15
Kurz gesagt, bei Unternehmen wie almado, extraenergie etc etc. Bleibt man, wenn ueberhaupt, nur ein Jahr.
Und selbst da muss man dann schon um den Bonus kaempfen und hat jede Menge aerger. Aber ein weiteres Jahr dabei bleiben ,mit all den genialen Tricks die die so drauf haben, ist nervenmord.

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