Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => Pfalzwerke => Thema gestartet von: scooter44 am 05. Februar 2015, 11:00:41
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Anbei gibt es ein interessantes Urteil des LG Frankenthal zu Mahnkosten der Pfalzwerke AG. 5 € Mahngebühren sind unzulässig:
http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/recht-fuer-stromkunden-5-euro-mahnkosten-der-pfalzwerke-ag-sind-unzulaessig-4487.html
https://www.jurion.de/Urteile/LG-Frankenthal/2014-12-18/6-O-281_12
Übrigens: Trotz Guthabens hatten die Pfalzwerke meine monatliche Abschlagszahlung mit der Begründung erhöht, im Sommer wäre der Stromverbrauch niedriger einzustufen als im Winter ... An sich eine fadenscheinige Begründung! >:(
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Auch versuchen die Pfalzwerke 3,90 € an Rücklastschriftgebühren zu kassieren. Hier gibts ein Urteil des BGH zu solchen Bankgebühren für Rücklastschriften.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article144557338/BGH-verbietet-Bankgebuehr-fuer-Ruecklastschriften.html