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Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => Pfalzwerke => Thema gestartet von: scooter44 am 05. Februar 2015, 11:00:41

Titel: 5 Euro Mahnkosten der Pfalzwerke AG sind unzulässig
Beitrag von: scooter44 am 05. Februar 2015, 11:00:41
Anbei gibt es ein interessantes Urteil des LG Frankenthal zu Mahnkosten der Pfalzwerke AG. 5 € Mahngebühren sind unzulässig:

http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/recht-fuer-stromkunden-5-euro-mahnkosten-der-pfalzwerke-ag-sind-unzulaessig-4487.html

https://www.jurion.de/Urteile/LG-Frankenthal/2014-12-18/6-O-281_12


Übrigens: Trotz Guthabens hatten die Pfalzwerke meine monatliche Abschlagszahlung mit der Begründung erhöht, im Sommer wäre der Stromverbrauch niedriger einzustufen als im Winter ... An sich eine fadenscheinige Begründung!  >:(
Titel: Re: 5 Euro Mahnkosten der Pfalzwerke AG sind unzulässig
Beitrag von: scooter44 am 06. Februar 2016, 13:09:43
Auch versuchen die Pfalzwerke 3,90 € an Rücklastschriftgebühren zu kassieren. Hier gibts ein Urteil des BGH zu solchen Bankgebühren für Rücklastschriften.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article144557338/BGH-verbietet-Bankgebuehr-fuer-Ruecklastschriften.html