Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Fossile Energie / Atomkraft => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 17. Januar 2015, 01:58:40
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Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerde auf Zulassung der Revision abgelehnt (http://www.bfs.de/de/transport/zwischenlager/weitere_informationen/urteil_brunsbuettel.html)
Mit dieser Entscheidung ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, durch das die Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben wird, rechtskräftig
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In dem Verfahren vor dem OVG Schleswig ging es um die Fragen, ob die möglichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes und eines möglichen Beschusses mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft wurden.
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Der Betreiber des Zwischenlagers ist nun in der Verantwortung, eine neue Genehmigung für die Lagerung der Castorbehälter in dem Zwischenlager zu beantragen. Für das Genehmigungsverfahren wird in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium zu prüfen sein, wie die Anforderungen des OVG Schleswig in das Genehmigungsverfahren einfließen können.
Notgenehmigung für das Zwischenlager (http://www.sueddeutsche.de/politik/brunsbuettel-angriff-aufs-zwischenlager-1.2308068)
Noch am Freitag erließ Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) eine Art Notgenehmigung für das Zwischenlager, zunächst bis Anfang 2018. "Dies ist notwendig, damit es keinen rechtslosen Raum gibt", sagte er.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW