Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ExtraEnergie => Thema gestartet von: EviSell am 08. Januar 2015, 11:02:08
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Zur Pressemitteilung der VZ NRW:
Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten – überhöhte Abschläge unzulässig
Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, Urteil vom 16.12.2014) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden.
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http://www.vz-nrw.de/guthaben-aus-energierechnungen-sind-unverzueglich-zu-erstatten-ueberhoehte-abschlaege-unzulaessig
Link zu den veröffentlichten Urteilen :
http://www.vz-nrw.de/guthaben-aus-energierechungen-sind-unverzueglich-zu-erstatten-----ueberhoehte-abschlaege-sind-unzulaessig