Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Mit Ausnahme von Verträgen mit dem Tarif „Wasserkraft 15“ wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.Quelle (http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/)
Hallo Dashi,
vorab drei Fragen: 1. ist der in der Abrechnung genannte Zählerstand vom 15.11.2013 richtig; 2. welchen Zählerstand an welchem Tag von Ihnen abgelesen haben Sie immergrün (und auch Ihrem Netzbetreiber?) Anfang November mitgeteilt; 3. welche aktuell geltenden Preise sind auf Seite 3 bzw. 4 der Abrechnung angegeben ?
Gruß, khh
zur Frage 2:
Von mir wurden am 24.06.14, 20.09.2014 und am 15.10.2014 Zählerstände an immergrün auf deren Homepage eingegeben. Der Stand am 15.10.14 belief sich auf 6527 kWh.
zur Frage 3:
der Text von Seite 3 und 4 der Abschlussrechnug:
... Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis: 0,2485 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €. ...
Meinen Widerruf würde ich so Formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Verbrauchsabrechnung vom .12.2014 ist mir eine Erhöhung des Grundpreises ab 15.11.2014 aufgefallen. Nach Durchsicht alle Ihre E-Mails an mich ist mir eine pdf-Dokument gefunden - aus dem eine Erhöhung hervorgeht. Dieser Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises ist allerdings sehr versteckt in diesen Dokument.
Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.
Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 1.288,10 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2000 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 53 € auf 34 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 20.12.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!
Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.
Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.01.: 34€
15.02: 34€
15.03.: 34€
usw., letztmalig am 15.10.2015.
Wäre dieser so in Ordnung? ...
Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, ... . Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten. ...
Gibt es überhaupt nen Bonus wenn man von Almado zu Immergrün wechselt? ...
... Und Energieversorger ist ja jeweils die 365 AG...
@Didakt
vielen Dank für Ihre mühe :)
bin auch sehr überrascht das ich so schnell eine Antwort bekimmen habe.
... Das Angebot der 365 AG ist o. K. Sie sollten von der angebotenen Regelung Ihres Anliegens Gebrauch machen, auch von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sonderkündigung zum 31.01.2015. Daraus folgt:
1. Eine Korrektur Ihrer bereits erhaltenen Jahresabrechnung scheidet aus, weil die Richtigstellung im Zuge der Schlussrechnung erfolgt. ...
... Ihre Forderung aus Ihrer eigenen Abrechnung gegenüber der Immergrün-Abrechnung macht einen Betrag von 5,76 € aus. ... Wegen dieses Betrages lohnt es sich nicht, ein weiteres Brimborium zu inszenieren. ...
Hallo @ Dashi,
Um jegliche Überzahlung bis zum evtl. Ausstieg zu vermeiden, überweisen Sie als letzten Abschlag nur noch die Kosten Ihres tatsächlichen Verbrauchs abzüglich Ihrer o.a. offenen Forderung und gut ist alles! Die spitze Berechnung führe ich, wenn gewünscht, für Sie durch.
...ich möchte weg von dem Verein, daher habe ich vor den Vertrag zu kündigen.
…Über Ihr Rechnungsguthaben in Höhe von 3XX,50 € erhalten Sie einen Verrechnungsscheck. Erstellung und Versand des Schecks erfolgen in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum…