Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Dashi am 13. Dezember 2014, 20:52:40

Titel: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 13. Dezember 2014, 20:52:40
Halli hallo,

ich habe heute eine Mail von der Immergrün erhalten mit meiner Abschlussrechnug, diese kann ich aber nicht so richtig nachvollziehen. Mir wurden bei der Rechnung 13 Abschläge mit einberechnet, was ich nicht so wirklich nachvollziehen kann.
Habe den Wasserkraft 6 (Bonustarif) am 15.11.13 mit folgenden Kontion abgeschlossen:
23,86 Cent/kWh
8,96 €/Monat (Grundpreis)
12 Monate Preisgarantie
25% Bonus inkl.

[EMail entfernt]

Den Zählerstand hab ich der Immergrün Anfang Nov unaufgefordert mitgeteilt.

Hab auch kurz nach Vertrags beginn diese versteckte Preiserhöhung, die Grundpreiserhöhnug auf 19,95€ pro Monat bekommen, jedoch wurde bei dieser Abrechnung mit dem Grundpreis von 8,96€ für den Gesamten Zeitraum mit einberechnet.
Allerdings wurde der Grundpreis und die Abschlagszahlung für 13 Monate berechnet.

Auf Seite 4 der Abrechnung steht noch Folgender Satz: Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 2000 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 380 Tagen ergibt dies einen
vergleichbaren Wert von 2082 kWh.

In den AGBs habe ich keine genauen Angaben gefunden bezüglich der Abschläge.

Ich versteh die ganze Abrechnung nicht so richtig, warum die 13 Abschläge mit einberechnet werden.
Ich habe die Befürchtung das ich im nächtens Abrechnugsjahr, wegen dieser 13 Monate ins minus gerate und dann nachzahlen muss. (Mein Vertag mit immergrün ist auch zum 14.11.2015 gekündigt)

Ich hoffe ich habe keine Angaben vergessen und dies auch im richtigen forum gepostet.

Grüße die Dashi
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: PLUS am 14. Dezember 2014, 00:51:45
@Dashi, rechnerisch ist das nachvollziehbar:
  107,0 0,200504 21,45 €
1106,7 0,208804       231,08 €
  74,4  0,208804  15,54 €
-------------------------------
ohne MWSt.     268,07 €
mit MWSt.      319,01 €
Grundpreis
8,96  12 Monate      107,52 €
19,95 0,5 Monate       9,97 €
-------------------------------
                       436,50 €
BONUS          -99,00 €
-------------------------------
                       337,50 €
      
Die Berücksichtigung der 13 viel zu hohen Abschlagszahlungen ist in Ordnung. Nicht ganz nachvollziehbar ist der Bonus (25 % auf die Gesamtkosten Neukundenbonus in den ersten 12 Monaten ?). Die Vertragslaufzeit  war ja 12 Monate?! Der Grundpreis von 8,96 € Monat wurde für 12 Monate berechnet, 19,95 € offensichtlich für einen halben Monat (15.11.2014 bis 30.11.2014). Die Gesamtkosten in den ersten 12 Monaten betragen 408 €, der Bonus macht dann eigentlich 102 € und nicht 99 €.*)

Die Abschlagszahlung von 53 € ist bei 1250 kWh Jahresverbrauch und diesem Grundpreis mehr als ausreichend. Wobei der erhöhte Grundpreis von 19,95 €/Monat auf einem anderen Blatt steht, diese Grundpreiserhöhung ist sicher nicht angemessen und nicht nachvollziehbar.
*)PS
Ja, das sind schon ganz "besondere" Bedingungen.
Zitat
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Mit Ausnahme von Verträgen mit dem Tarif „Wasserkraft 15“ wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Quelle (http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/)

(((1213,7*0,200504)*1,19)+107,52)/4 =99,27 €
Insofern stimmt die Bonusrechnung! Abgerundet um genau zu sein.  ::) Man muss neben der Werbung die "überraschenden" AGB  >:( schon lesen. ;)
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: khh am 14. Dezember 2014, 01:26:27
Hallo Dashi,

vorab drei Fragen: 1. ist der in der Abrechnung genannte Zählerstand vom 15.11.2013 richtig; 2. welchen Zählerstand an welchem Tag von Ihnen abgelesen haben Sie immergrün (und auch Ihrem Netzbetreiber?) Anfang November mitgeteilt; 3. welche aktuell geltenden Preise sind auf Seite 3 bzw. 4 der Abrechnung angegeben ?

Zur Abrechnung:
- der Bonus 99,00 € brutto auf Basis der Anfangspreise ist (erstaunlicherweise) richtig berechnet worden;
- die Berücksichtigung von 13 Abschlägen ist richtig, schließlich haben Sie die im Zeitraum 15.11.13 - 30.11.14 auch bezahlt;
- der Verbrauch 15.11. - 31.12.13 dürfte um ca. 1/3 zu niedrig angesetzt sein (passt in der Relation nicht zu den Verbräuchen der übrigen Zeitabschnitte!);
- für den Zeitraum 15.11. - 30.11.14 wurde die (mangels Transparenz rechtlich unwirksame!) Grundpreiserhöhung auf mtl. 19,95 € brutto mit zeitanteilig ca. 5,56 € brutto berechnet (hier hat immergrün mal wieder die gesetzliche Bestimmung § 40 Abs. 1 Satz 2 EnWG - Zitat "Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen." missachtet!);
- der für das 2. Lieferjahr (bis zum Vertragsende sind nur noch 350 Tage abzurechnen) verlangten mtl. Abschlagszahlungen berücksichtigen (rechtswidriger Weise!) nicht den Vorjahresverbrauch und sind deutlich zu hoch - überschlägige Berechnung:
Verbrauch 15.11.13 - 14.11.14 = 1.213,7 kWh x 350/365 Tage = ca. 1.100 kWh im restlichen Vertragszeitraum;
1.100 kWh x 0,208805 € = 229,6844 € Arbeitspreis plus 90,3529 x 350/365 Tage = 86,5882 € Grundpreis;
229,6844 € Arbeitspreis plus 86,5882 € Grundpreis = insgesamt 316,27 € netto = 376,36 € brutto;
376,36 € ./. Bankeinzug 53,00 € am 15.12.14 = 323,36 € : 10 = ca. 32 € mtl. Abschlag 15.01. - 15.10.15 !

Ich würde der Grundpreiserhöhung widersprechen und mit Fristsetzung die Erstattung bzw. Gutschrift der überzahlten 5,56 € verlangen sowie die Korrektur der Abschlagszahlung Jan. - Okt. 2015 fordern. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs sollte angekündigt werden, dass eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt (erst 4 Wochen nach der ersten Reklamation möglich - siehe Verfahrensordnung der SE!).

Gruß, khh

Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 14. Dezember 2014, 16:11:48
Hallo @ Dashi,

1. Ihre erweiterte Jahresverbrauchsabrechung müsste eindedenk Ihres Widerspruchs gegen die Grundpreiserhöhung und unter der Voraussetzung, dass der kWh-Verbrauch den abgelesenen Zählerständen entspricht, korrekt folgende Ergebnisse zeitigen. Anmerkung: Ihr Verbrauch wäre schon mit 11 Abschlägen überzahlt gewesen!

Edit: Tabelle gelöscht, da inzwischen z. Kts. genommen.

2. Ihre Abschlag für das 2. Vertragsjahr errechnet sich wie folgt:

Edit: Tabelle gelöscht, da dto.
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 14. Dezember 2014, 18:19:05
Erstmal vielen Dank für die Hilfe :)

Hallo Dashi,

vorab drei Fragen: 1. ist der in der Abrechnung genannte Zählerstand vom 15.11.2013 richtig; 2. welchen Zählerstand an welchem Tag von Ihnen abgelesen haben Sie immergrün (und auch Ihrem Netzbetreiber?) Anfang November mitgeteilt; 3. welche aktuell geltenden Preise sind auf Seite 3 bzw. 4 der Abrechnung angegeben ?

Gruß, khh

zur Frage 1:
der Zählerstand vom 15.11.2013 ist von mir am 14.11.2013 selbst Abgelesen worden und Immergrünen und meinem alten Stromanbieter, RWE, schriftlich mitgeteilt worden.

zur Frage 2:
Von mir wurden am 24.06.14, 20.09.2014  und am 15.10.2014 Zählerstände an immergrün auf deren Homepage eingegeben. Der Stand am 15.10.14 belief sich auf 6527 kWh.

zur Frage 3:
der Test von Seite 3 und 4 der Abschlussrechnug:

Bruttoarbeitspreis: 0,2485 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €.
 Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: bereits gekündigt zum 14.11.2015.

Text gekürzt


Meinen Widerruf würde ich so Formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Abschlussrechnug ist mir eine Erhöhung des Grundpreises ab 15.11.2014 aufgefallen. Nach druchsicht alle Ihre E- Mails an mich ist mir eine pdf-Dokument gefunden - aus dem eine Erhöhung hervogeht. Dieser Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises ist allerdiengs sehr versteckte in diesen Dokument.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 1.288,10  kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2000 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 53 € auf 34€ zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum          hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.01.: 34€
15.02: 34€
15.03.: 34€
usw., letztmalig am 15.10.2015.




Wäre dieser so in Ordnung?
Bei der Fristsetzung bin ich noch verunsichert, da ja bald die Feiertage beginnen.
Ich würde den Widerspruch erst per Mail und am Montag per Einwurfeinschreiben an immergrün schicken.

@Didakt
in Ihrer Tabelle steht dass, das Restguthaben binne 14 Tage per Banküberweisung zu erstatten sei.
Da Stellt sich mir die Frage ob ich den Verrechnungscheck akzeptieren muss oder auch eine Überweisung auf mein Konto verlagen kann.

Da ich vom 19.12.2014 bis zum 11.01.2015 in Urlaub bin wird es für mich schwierig den Scheck zeitnah einzulösen. Meines Wissen kann ein Verrechnungsscheck bzw sollte er innerhalb von 8 Tage eingelöst sein, da nach kann die Annahme verweigert werden.

Gruß und nochmals Danke Dashi
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 14. Dezember 2014, 20:26:01
@ Dashi,

ich schicke Ihnen für Ihren Widerspruch einen Textvorschlag per PM. Bitte genau überprüfen und Ihrem Fall/Ihren Forderungen entsprechend anpassen/ergänzen. Zweckmäßig ist es, die eigene Abrechnung als Anlage beizufügen.
Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse per PM mitteilen, sende ich Ihnen die Excel-Datei zwecks Ausdruck.
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: khh am 14. Dezember 2014, 20:41:33
zur Frage 2:
Von mir wurden am 24.06.14, 20.09.2014  und am 15.10.2014 Zählerstände an immergrün auf deren Homepage eingegeben. Der Stand am 15.10.14 belief sich auf 6527 kWh.

Sinnvoller wäre eine Meldung des Zählerstandes zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 14.11.2014 gewesen und warum immergrün per 30.11.2014 abrechnet, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Wie schon in meiner Antwort #2 angesprochen, scheint für die Zeiträume 15.10. - 14.11.14 und 15. - 30.11.14 ein etwas zu geringer Verbrauch abgerechnet worden zu sein, was dann in der Schlussabrechnung für die restlichen 11,5 Mon. zu eine etwas höheren Preis nachgeholt wird (das ist eine oftmals in den Abrechnungen von 365 AG & Co. festzustellende Praxis, um ein paar Euro mehr abgreifen zu können >:().   

Zitat
zur Frage 3:
der Text von Seite 3 und 4 der Abschlussrechnug:
... Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis: 0,2485 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €. ...

Das hatte ich gefragt um zu prüfen, ob Ihnen für die zweite Abrechnungsperiode womöglich noch eine weitere Preiserhöhung klammheimlich untergeschoben wurde. Der gesamte weitere Text der Seiten 3 und 4 ist weniger von Interesse und könnte in Ihrem vorstehenden Beitrag gelöscht werden.

Zitat
Meinen Widerruf würde ich so Formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Verbrauchsabrechnung vom    .12.2014 ist mir eine Erhöhung des Grundpreises ab 15.11.2014 aufgefallen. Nach Durchsicht alle Ihre E-Mails an mich ist mir eine pdf-Dokument gefunden - aus dem eine Erhöhung hervorgeht. Dieser Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises ist allerdings sehr versteckt in diesen Dokument.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 1.288,10  kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2000 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 53 € auf 34 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 20.12.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.01.: 34€
15.02: 34€
15.03.: 34€
usw., letztmalig am 15.10.2015.


Wäre dieser so in Ordnung? ...

Ich würde kleine Veränderungen wie farblich hervorgehoben vornehmen (bspw. ist das keine Schlussrechnung ;)). Außerdem würde ich mit Benennung meiner Bankverbindung die Überweisung des Guthabens bis zum 30.12.2014 verlangen. *)

Wenn Sie nach Rückkehr aus Ihrem Urlaub feststellen, dass nicht sämtliche Forderungen erfüllt sind, sollten Sie sich gleich anschließend mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.


*) Nachtrag:
Oder besser die Textvorlage von Didakt verwenden !  :)
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 14. Dezember 2014, 21:35:07
Die Vorlage von Didakt ist super :)

Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, dies kann ich nur leider nicht mehr nachvollziehen. Es ist gut möglich das ich diesen Stand vergessen habe in meiner Datei einzupflegen. Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten.


Was mir gerade noch auffällt, an welche Adresse schicke ich das Einschreiben, es gibt eine Postanschrift mit Postfach und eine Anschrift des Firmensitzes.


Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 14. Dezember 2014, 21:56:05
Die Rechnung enthält eine Anschrift mit Postfach-Nr. . Diese verwenden, wenn Sie per Einschreiben-Einwurf versenden, sonst Sitz der Gesellschaft (Aachener Str. ) bei Einschreiben-Rückschein.
Halten Sie sich an die Vorlage und setzen Sie im Anschriftenfeld über die Empfänger-Anschrift "Einschreiben-Einwurf"
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: khh am 14. Dezember 2014, 22:02:37
Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, ... . Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten. ...

Wenn man einen Vertrag mit 12 Monate Laufzeit hat  - wie hier zudem noch mit einer Bonusvergütung nach 12-monatiger Belieferung -  sollte man immer exakt zum Ablauf des Lieferjahres den eigenen Zählerstand selbst ablesen und dem Versorger sowie dem zuständigen Verteil-Netzbetreiber (VNB) mitteilen.

Die VNB lesen die Zähler zwar auch jährlich ab (oder fordern die Endverbraucher zur Selbstablesung auf), aber deren turnusmäßiger Ablesetermin stimmt höchst selten mit dem für den Vertrag des Kunden relevanten Termin überein. Wenn Zählerstände nur vom VNB gemeldet werden, nutzen es die wenig seriösen Versorger gerne aus, um Bonusabrechnungen hinauszuzögern oder sich bei ggf. zu schätzende/hochzurechnende Verbräuche mal etwas zu eigenen Gunsten "zu vertun".

Leider ist häufig festzustellen, dass Verbraucher durch eigene Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass Verbrauchsabrechnungen verspätet oder fehlerhaft erstellt werden! :(
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 14. Dezember 2014, 22:25:55
@khh
Ihre Anmerkung zur Selbstablesung werde ich mir zu Herzen nehmen und meinen letzten Zählerstand diesmal der Immergrüm am 14.11.2015 mitteilen :)

@Didakt
vielen Dank nochmal für die Datei :)
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Harris am 15. Dezember 2014, 12:56:01
Gibt es überhaupt nen Bonus wenn man von Almado zu Immergrün wechselt? Würde da aufpassen...

"Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus, eines „Sofortbonus“ oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger bereits durch den Energieversorger beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat. "

Und Energieversorger ist ja jeweils die 365 AG...
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: khh am 15. Dezember 2014, 13:23:11
Gibt es überhaupt nen Bonus wenn man von Almado zu Immergrün wechselt? ...
... Und Energieversorger ist ja jeweils die 365 AG...

WER beabsichtigt denn einen solchen Wechsel? Wer die fragwürdigen "Billiganbieter" ausschließen möchte,
sollte sich besser an den hier www.bezahlbare-energie.de monatlich aktualisierten Empfehlen orientieren!!
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 18. Dezember 2014, 08:51:58
Guten Morgen,

habe heute Morgen eine Mail von immergrün erhalten.
 
[EMail entfernt]

Mir wurde in einer zweiten Mail noch die pdf mit der Preiserhöhung zugeschickt. Die Korrigierte Verbrauchsrechnug ist bis jetzt auch noch nicht bei mir angekommen.
 
Der Verrechnungsscheck ist bis jetzt noch nicht angekommen, wenn er wirklich verschickt wurde sollte er ja doch bald mal hier ankommen...
Kann ich trotz dessen das der Scheck schon verschickt worden sein soll auf eine Auszahlung per Überweisung bestehen? 

Möchte den Vertrag nun bei Immergrün kündigen, muss bzw sollte ich bei der Kündigung noch was beachten?

Gruß Dashi
 
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 18. Dezember 2014, 10:40:01
@ Dashi,

zunächst eine kurze Stellungnahme. Ihr Widerspruch hat ja eine schnelle, positive Wirkung erzielt. Zum weiteren Vorgehen kommt noch eine Empfehlung von mir, zuvor schaue ich mir den Vorgang nochmal etwas näher an.
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 18. Dezember 2014, 11:14:43
@Didakt
vielen Dank für Ihre mühe :)
bin auch sehr überrascht das ich so schnell eine Antwort bekimmen habe.

Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 18. Dezember 2014, 11:25:49
@Didakt
vielen Dank für Ihre mühe :)
bin auch sehr überrascht das ich so schnell eine Antwort bekimmen habe.

Hallo @ Dashi, es kommt immer darauf an, wie es "in den Wald hineinrauscht"! :D Zum Weiteren:

Das Angebot der 365 AG ist o. K. Sie sollten von der angebotenen Regelung Ihres Anliegens Gebrauch machen, auch von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sonderkündigung zum 31.01.2015. Daraus folgt:

1. Eine Korrektur Ihrer bereits erhaltenen Jahresabrechnung scheidet aus, weil die Richtigstellung im Zuge der Schlussrechnung erfolgt. Das ist akzeptabel, es sei denn, Sie schlagen die Möglichkeit der Sonderkündigung aus.

2. Da der Scheck als abgesendet avisiert ist, sollten Sie nunmehr auch diese Zahlungsweise akzeptieren, weil eine Ablehnung zu neuen abrechnungstechnischen Ungereimtheiten führen kann. Da der Scheck aber durchaus erst während Ihrer Urlaubsabwesenheit eintreffen kann, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens zwecks Fristwahrung mit der Einlösung des Schecks beauftragen und diese Person dazu ausdrücklich in Schriftform bevollmächtigen.

3. Bei Vollzug der Sonderkündigung beauftragen Sie umgehend einen neuen Lieferanten mit der Versorgung ab 01.02.2015. Hier Verweis auf www.bezahlbare-energie.de, (abgekupferte Dauerempfehlung des Users @ khh).

4. Für Ihre Kündigungserklärung schicke ich Ihnen eine Vorlage per PN.

Bei weiteren Fragen bitte Feedback.

MfG
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: khh am 18. Dezember 2014, 15:43:43
... Das Angebot der 365 AG ist o. K. Sie sollten von der angebotenen Regelung Ihres Anliegens Gebrauch machen, auch von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sonderkündigung zum 31.01.2015. Daraus folgt:

1. Eine Korrektur Ihrer bereits erhaltenen Jahresabrechnung scheidet aus, weil die Richtigstellung im Zuge der Schlussrechnung erfolgt. ...

Nach meinen bisherigen Erfahrungen erfolgt eine Korrektur der vorliegenden Abrechnung! Ich würde mich nicht auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung einlassen, bevor das der Fall ist (inkl. Korrektur der Abschlagsforderungen für die 2. Abrechnungsperiode); andernfalls läuft man dem nach Vertragsende womöglich hinterher.
Es ist wird von 365 AG & Co. auch durchaus akzeptiert, wenn nötigenfalls eine zeitliche Verlegung des Termins für die angebotene "einvernehmliche Vertragsaufhebung" verlangt wird.

Im Übrigen ist die zugegangene Antwort-Mail das übliche aus Textbausteinen bestehende (teils höchst unsinnige) Geschwafel auf einen substantiierten Widerspruch, durch das man sich als Betroffener nicht verunsichern lassen sollte!
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 18. Dezember 2014, 17:01:12
Hallo @ Dashi,

entscheiden Sie selbst über Ihr weiteres Vorgehen, vor allem über Ihren Ausstieg aus dem Vertrag.  Der Versorger ist dezidiert auf Ihren Widerspruch eingegangen. Ihre Forderung aus Ihrer eigenen Abrechnung gegenüber der Immergrün-Abrechnung macht einen Betrag von 5,76 € aus. Achten Sie auf die Feinheiten in meiner vorstehenden Empfehlung. Ich führte aus, den Vorschlag von Immergrün hinsichtlich der Verrechnung Ihres Anspruchs in der Schlussrechnung anzunehmen, wenn Sie sonderkündigen. Sonst natürlich nicht. Wegen dieses Betrages lohnt es sich ein nicht, ein weiteres Brimborium zu inszenieren. Um jegliche Überzahlung bis zum evtl. Ausstieg zu vermeiden, überweisen Sie als letzten Abschlag nur noch die Kosten Ihres tatsächlichen Verbrauchs abzüglich Ihrer o.a. offenen Forderung und gut ist alles! Die spitze Berechnung führe ich, wenn gewünscht, für Sie durch.

Ich schicke Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen einige Vorlagen (Kündigung, Zählerstandsmitteilungen nach Vertragsbeendigung) per E-Mail  als bereits formatierte WORD-Dateien zur leichteren Verarbeitung.

MfG
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: khh am 18. Dezember 2014, 17:17:03
... Ihre Forderung aus Ihrer eigenen Abrechnung gegenüber der Immergrün-Abrechnung macht einen Betrag von 5,76 € aus. ... Wegen dieses Betrages lohnt es sich nicht, ein weiteres Brimborium zu inszenieren. ...

Das stimmt selbstverständlich! Ich hatte nicht mehr im Kopf, dass es lediglich um diesen Mini-Betrag geht ??? :-[.
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 18. Dezember 2014, 18:03:29
Hallo

ich möchte weg von dem Verein, daher habe ich vor den Vertrag zu kündigen.


Hallo @ Dashi,

Um jegliche Überzahlung bis zum evtl. Ausstieg zu vermeiden, überweisen Sie als letzten Abschlag nur noch die Kosten Ihres tatsächlichen Verbrauchs abzüglich Ihrer o.a. offenen Forderung und gut ist alles! Die spitze Berechnung führe ich, wenn gewünscht, für Sie durch.

Wenn Sie die Berechnung für mich durchführen könnten bin ich Ihnen sehr dankbar :)

Der Ausstieg wäre dann der 31.01.2015, wlecher Abschlag wäre dann der letzte? Der Abschlag der zum 15.01.2015 fällig wäre? 

@khh vlt. hatten sie ja meine Guthaben von 351,50 € (laut immergrün Abrechnung) im Kopf :)
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 18. Dezember 2014, 19:56:32
...ich möchte weg von dem Verein, daher habe ich vor den Vertrag zu kündigen.

@ Dashi,

eine weise Entscheidung. Bringen Sie deshalb sofort Ihre Kündigungserklärung auf den Weg und beauftragen Sie schnellstens einen Anschlussversorger.

Später dann, etwa am 10.01.2015 machen Sie den „Sack zu“! Ihr nächster und letzter Abschlag ist – wenn überhaupt – zum 15.01.2015 fällig, denn Sie haben bis dahin bereits einen Abschlagsbetrag von 53 € auf der Habenseite gegenüber dem neu berechneten Sollabschlag von 34 €/Mon.

Um eine Kontrollrechnung um den 10.01.2015 herum für Sie durchzuführen, halten Sie bitte die Zählerstände vom 30.11. und 31.12.2014 sowie vom 10.01.2015 fest und teilen Sie mir diese dann zusammen zeitgerecht per E-Mail mit. Danach errechne ich für Sie den evtl. noch fälligen Schlussabschlag unter Berücksichtigung Ihrer Forderung gegen die 365 AG. Das Ergebnis teilen Sie dann dem „Lieblings“-Versorger mit einem stilvollen Schreiben mit. ;)

Und schließlich noch folgendes: Vermeiden Sie die Angaben von Daten hier im Forum, an Hand derer Ihre Identität ausfindig zu machen ist. Löschen Sie deshalb in Antwort # 13 den folgenden Text und auch Datumsangaben und EUR-Beträge.

Edit: Zitat gelöscht.
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 18. Dezember 2014, 21:39:41
Die Kündigungserklärung ist schon auf dem Weg und mit Hilfe des www.bezahlbare-energie.de ist die Anschlussversorgersuche auch schon in Arbeit :)

Die Angaben in Antwort # 13 sind auch gelöscht, ich hoffe ich habe keinen übersehen.

Vielen Vielen Dank für die Hilfe   :)
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 20. Dezember 2014, 17:32:08
Zitat von: von @ Dashi im 1. Beitrag
…Über Ihr Rechnungsguthaben in Höhe von 3XX,50 € erhalten Sie einen Verrechnungsscheck. Erstellung und Versand des Schecks erfolgen in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum…

An Stelle von @ Dashi und deren/dessen Zustimmung vorausgesetzt, gestatte ich mir folgenden Hinweis:
Die Rechnung ging am 13.12.2014 ein. Aufgrund sofortigen Widerspruchs dagegen sowie kurzer Fristvorgabe für die Mängelbeseitigung sputete sich der Laden sichtlich in seinem Leistungsverhalten. Der Scheck ging beim Empfänger am 19.12.2014 mittags ein.
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 21. Dezember 2014, 10:57:15
Kurze meldung aus dem urlaub :)

meine Kündigungsbestätigung habe ich mitlerweile auch erhalten. Mit der bestätigung das immergrün kein Geld mehr von meinem Konto einzieht.
Ich solle meine alten Abschlag nur bitte pünktlich zahlen  8)


@Didakt
Zustimmung erhalten  ;D

Schöne Feiertage wünsche ich allen

Grüße Dashi
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 21. Dezember 2014, 16:05:58
Das flutscht ja wie geschmiert. Der Laden mausert sich scheinbar. Den alten Abschlag werden die aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich nicht verbuchen können! :D
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Reisefan am 28. Januar 2015, 22:15:09
@didakt haben Sie denn da noch eine Erklärung?
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 09. Februar 2015, 21:49:03
soooooooooo

meine letzte Energierechnung von immergrün ist mittlerweile auch bei mir eingetroffen. Und ich bein den Verein endgültig los :)

Vielen vielen Dank für die Hilfe :)
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 09. Februar 2015, 22:07:41
@ Dashi,

wie lautet denn das Ergebnis der Schlussrechnung? Guthaben/Restzahlung?

MfG
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 09. Februar 2015, 22:19:16
Ich habe eine Restzahlung an immergrün von 0,09 € zu leisten.
Da ist die Überweisungsgebühr höher als der Restbetrag  ;D
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Didakt am 09. Februar 2015, 22:25:21
@ Dashi,

na, Punktlandung wie versprochen. Super gelaufen. Alles klaro?  :D

MfG
Titel: Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
Beitrag von: Dashi am 10. Februar 2015, 10:25:18
Alles klaro   :D