Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Sonnenschein am 28. November 2005, 20:26:00

Titel: RWE(Strom) AVBEltV, Vertrag und AGB
Beitrag von: Sonnenschein am 28. November 2005, 20:26:00
Hallo Forum

nachdem ich beim RWE gegen die Strompreise widersprochen (§315 BGB) habe, verweist man dort auf den \"Vertrag\".

Einen schriftlichen Vertrag bzw besondere Vereinbarungen gibt es nicht. Bei Beginn der Stromlieferung hat man lediglich auf die AGB verwiesen, die man mir erst auf meinen ausdrücklichen Wunsch zusenden könnte. Diesen Wunsch hatte ich aber nicht. Warum auch.

Sind die AGB des RWE hier trotzdem für mich wirksam? Üblicherweise müssen die AGB doch bei Vertragsabschluss zur Verfügung stehen und zur Kenntnis genommen werden(können).
Gilt hier mehr als die allgemeinen Bedingungen AVBEltV? Von einseitigen Preiserhöhungen steht da ja nichts.

Danke und Grüße
Sonnenschein
Titel: RWE(Strom) AVBEltV, Vertrag und AGB
Beitrag von: RR-E-ft am 28. November 2005, 20:35:28
@Sonnenschein

Gibt es überhaupt einen schriftlichen Vertrag?

Sonst gelten wohl nur die AVBEltV, allenfalls noch weitere AGBs, die hier jedoch nicht bekannt sind.

Gerade weil man einen Vertrag hat, kommt auf einseitige Preisanpassungen § 315 BGB erst zur Anwendung.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: RWE(Strom) AVBEltV, Vertrag und AGB
Beitrag von: Sonnenschein am 28. November 2005, 21:04:30
@RR-E-ft

Einen schriftl. Vertrag gibt es nicht: Es gelten doch nur die AVBEltV.

Sind denn zusätzliche AGB wirksam, obwohl sie mir bis jetzt nicht bekannt gemacht worden sind?

Hätte ich die AGB bei Vertragsbeginn anfordern müssen? Das RWE kann doch die AGB jetzt nach belieben ändern.

Danke und Grüße
Sonnenschein
Titel: RWE(Strom) AVBEltV, Vertrag und AGB
Beitrag von: RR-E-ft am 30. November 2005, 18:36:45
@Sonnenschein

Wenn sich Ihr Versorger auf solche beruft, müsste er nachweisen, dass bei Vertragsabschluss über die AVBV hinausgehende AGBs wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt