Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 25. November 2014, 15:15:15
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AG erkennt Unzuständigkeit - und entscheidet trotzdem (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvr192513-weg-sondereigentum-gerichtszustaendigkeit-willkuer/)
Ein Amtsgericht erkennt nach der mündlichen Verhandlung, dass es unzuständig ist, und entscheidet trotzdem in der Sache. Ein klarer Fall von Willkür, stellt das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss fest. Dass das AG die eigene Unzuständigkeit erst im Laufe des Verfahrens erkenne, berechtige es nicht dazu, "sehenden Auges" falsche Entscheidungen zu treffen
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW