Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: energienetz am 18. November 2014, 11:40:51
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Das OLG Düsseldorf hat nach dreijähriger Verhandlungsdauer das Urteil am 19.06.2013 verkündet. Es ging um den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts gegen Flüssiggasanbieter.
Das Urteil wurde in anonymisierter Fassung vom OLG veröffentlicht, jedoch nach kurzer Zeit wieder unsichtbar geschaltet. Das Urteil mit 180 Seiten liegt uns nunmehr vor.
Ein Teil der betroffenen Firmen hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Dadurch hat das Urteil vorerst noch keine Rechtskraft erlagt. Die betroffenen Kunden können deshalb also noch keine Rückforderungsansprüche geltend machen.
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Über dieses Urteil gibts in der aktuellen ED einen Artikel, der auch online nachzulesen ist:
http://www.energieverbraucher.de/de/Kartellverfahren__2130/NewsDetail__15711/
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Das Urteil im Volltext:
OLG Düsseldorf · Urteil vom 19. Juni 2013 · Az. V-4 Kart 2/13 (OWi)
https://openjur.de/u/708033.html
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Kann man nun auf Grundlage dieses Urteils nun etwas zurückfordern ? Falls ja, wie stell ich das genau an ?
Bis später.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig [nofollow]http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2013/20130416_PM_Fluessiggas-Entscheidung/index.php[/nofollow]. Siehe auch Eintrag oben.