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Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: energienetz am 18. November 2014, 11:40:51

Titel: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf V-4 Kart 2/13 (OWi) liegt vor
Beitrag von: energienetz am 18. November 2014, 11:40:51
Das OLG Düsseldorf hat nach dreijähriger Verhandlungsdauer das Urteil am 19.06.2013 verkündet. Es ging um den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts gegen Flüssiggasanbieter.
Das Urteil wurde in anonymisierter Fassung vom OLG veröffentlicht, jedoch nach kurzer Zeit wieder unsichtbar geschaltet. Das Urteil mit 180 Seiten liegt uns nunmehr vor.

Ein Teil der betroffenen Firmen hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Dadurch hat das Urteil vorerst noch keine Rechtskraft erlagt. Die betroffenen Kunden können deshalb also noch keine Rückforderungsansprüche geltend machen.
Titel: Re: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf V-4 Kart 2/13 (OWi) liegt vor
Beitrag von: DieAdmin am 01. April 2015, 09:46:57
Über dieses Urteil gibts in der aktuellen ED einen Artikel, der auch online nachzulesen ist:

http://www.energieverbraucher.de/de/Kartellverfahren__2130/NewsDetail__15711/
Titel: Re: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf V-4 Kart 2/13 (OWi) liegt vor
Beitrag von: El Zorro am 02. August 2015, 11:28:15
Das Urteil im Volltext:

OLG Düsseldorf · Urteil vom 19. Juni 2013 · Az. V-4 Kart 2/13 (OWi)
https://openjur.de/u/708033.html
Titel: Re: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf V-4 Kart 2/13 (OWi) liegt vor
Beitrag von: stingmb am 04. August 2015, 19:55:57
Kann man nun auf Grundlage dieses Urteils nun etwas zurückfordern ? Falls ja, wie stell ich das genau an ?

Bis später.
Titel: Re: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf V-4 Kart 2/13 (OWi) liegt vor
Beitrag von: Vertragsbefreiter am 04. August 2015, 21:13:36
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig [nofollow]http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2013/20130416_PM_Fluessiggas-Entscheidung/index.php[/nofollow]. Siehe auch Eintrag oben.