Forum des Bundes der Energieverbraucher
		Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: Tenker am 17. November 2014, 09:49:50
		
			
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				Liebes Forum,
 
 ich habe seit dem 30.08.2013 einen SIP-Anschluss bei der Fa.
 
 NextGen Systems GmbH
 Melatener Str.122
 52064 Aachen
 Geschäftsführer: Alexander Zimmermann
 http://www.teconisy.com/de/
 
 gehabt, den ich aber leider seit langer Zeit nicht genutzt habe. Aus diesem Grund habe ich den Anschluss gekündigt. Auf meine Emails und Kündigung hat die Fa. niemals geantwortet.
 
 Die Fa. hat gesetzwidrige AGB
 http://www.teconisy.com/de/?ac=show_page&page_id=3
 
 Unter anderem die Klausel 5.2 der AGB:
 „Das Vertragsverhältnis kann von dem Kunden mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. In diesem Falle bezahlt der Anbieter das einbezahlte Restguthaben auf ein vom Kunden zu benennendes Konto innerhalb von 7 Werktagen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro aus. Sollte das Restguthaben kleiner als 5 Euro sein kann keine Auszahlung erfolgen.“
 Hier mehr Infos;
 http://www.onlinekosten.de/news/arti...ng-unzulaessig
 http://www.schleswig-holstein.de/OLG...08prepaid.html
 http://www.vzbv.de/mediapics/klarmob...8_o_243_10.pdf
 
 Die Klausel ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren. Danach können angefallene Kosten nur dann ersetzt verlangt werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Ein Entgeltanspruch besteht nur, wenn
 auf rechtsgeschäftlicher Grundlage Leistungen für Kunden erbracht wurde. Sie schließen die
 Auszahlung des Guthabens, wenn dieses nicht höher als 5 EUR ist, aus. Grundsätzlich ist die Fa.
 bei Vertragsbeendigung jedoch zur Rückzahlung des vollständigen Restguthabens nach § 812 BGB
 gesetzlich verpflichtet. Die Rückzahlung stellt keine Dienstleistung für den Kunden dar.
 Weder ist ein Entgelt noch der Ausschluss der Auszahlung im Wege der AGB zulässig.
 Ergänzend wird auf die Entscheidung des BGH vom 09.06.2011 (NJW-RR, S 1618ff.) sowie
 des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27.03.2012 verwiesen (Az. 2 U 2/11).
 
 Mir wurde am 20.10. von meinem Restguthaben in Höhe von € 8,04 nur € 3,04 zurück überwiesen.
 Auf meine zahlreichen weiteren Emails und Nachrichten reagiert die Firma nicht und hat meine 5 € gesetzwidrig einbehalten.
 
 Aus diesem Grund habe ich mich an die
 
 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
 vzbv
 Markgrafenstr. 66
 10969 Berlin
 Tel.: 030/25800-0
 Fax: 030/25800-518
 info@vzbv.de
 
 gewandt. Die Verbraucherzentrale sucht weitere Personen, denen ebenfalls das Restguthaben nicht vollständig ausgezahlt worden ist um die AGB der NextGen Systems GmbH abzumahnen.
 
 Bitte meldet Euch an die o.g. Adresse/Email und sagt mir per PM Bescheid.
 So kann ich Euch die direkte Email-Adresse von der zuständigen Mitarbeiterin geben.
 
 Danke und viele Grüße
 Tenker
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				Für Unwissende : Was zum Teufel ist ein "SIP-Anschluß" ???