Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Jena-Pößneck => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. November 2014, 14:35:17

Titel: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
Beitrag von: RR-E-ft am 10. November 2014, 14:35:17
Die Stadtwerke haben § 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV wie folgt umgesetzt:

http://www.stadtwerke-jena.de/fileadmin/user_upload/Preisblaetter/Strom/S_Jena/JEN_PB_GV_P.pdf

Der Vertriebsanteil  am Grundpreis der Grundversorgung beläuft sich auf 55,04 €/a bei Eintarifmesseung bzw. auf 74,17 €/a bei Zweitarifmessung.

Bei den Stadtwerken Nordhausen beläuft sich dieser Anteil  derzeit auf 15,38 €/a, bei den Stadtwerken Mühlhausen derzeit auf 17,40 €, bei TEAG auf 38,49 €/a....
Titel: Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
Beitrag von: Neuhaus am 10. November 2014, 20:52:44
Meine Frage,
gibt es HT/NT in der Grundversorgung als Grundversorgungs(ohne)vertrag?
Titel: Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
Beitrag von: RR-E-ft am 10. November 2014, 21:11:25
Wer einen Zweitarifzähler hat, kann als Haushaltskunde in Jena allein durch Stromentenehme aus dem Netz einen solchen Grundversorgungsvertrag begründen.
Titel: Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
Beitrag von: Christian Guhl am 11. November 2014, 09:50:03
Wobei das Bundeskartellamt der Ansicht ist, dass es sich bei der Belieferung mit Heizstrom nach den Regeln des BGH immer um einen Sondervertrag handelt.
Titel: Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
Beitrag von: RR-E-ft am 13. November 2014, 06:13:57
Die Stadtwerke haben das Preisblatt noch einmal neu veröffentlicht und korrigiert:

http://www.stadtwerke-jena.de/fileadmin/user_upload/Preisblaetter/Strom/S_Jena/JEN_PB_GV_P.pdf

Bei der Doppeltarifmessung soll der Grundversorgeranteil am Grundpreis nun "nur" noch 53,68 € betragen.
Bisher waren wohl die Kosten des Messstellenbetreibs eines Zweitarifzählers bei Messung durch die Stadtwerke in Höhe von 26,25 €/a (vgl. Preisblatt 3 Netzzugang Strom) nicht zutreffend berücksichtigt.

Soweit die Stadtwerke innerhalb der Strom- Grundversorgung noch wie früher zwischen Haushaltsbedarf und Allgemeinbedarf unterscheiden sollten, wäre zu bemängeln, dass die Zusammensetzung der Allgemeinen Preise für Allgemeinbedarf (sog. Geschäftskunden) nicht jeweils für Ein- und Zweitarifmessung unter Ausweisung des Grundversorgeranteils an Grund- und Arbeitspreis dargestellt sind.