Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Christian Guhl am 24. Oktober 2014, 14:37:24
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Darf der Netzbetreiber zusätzlich zu den Netznutzungsnetzgelten weitere Gebühren erheben ?
Im konkreten Fall handelt es sich um Unterhaltungskosten für Rundsteuerempfänger (HT/NT).
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Auf jeden Fall, wenn er das Entgelt veröffentlicht hat.
Gruß
NN
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Und muss die BNA das genehmigt haben ? Oder kann jeder machen, was er will ?