Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Stromausfall Münsterland => Thema gestartet von: biene am 28. November 2005, 12:00:45
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@ forum
nachdem ja immer noch das Schneechaos im Münsterland ist und die Strommasten da ja umgeknickt sind wie Streichhölzer -
wer kommt da eigentlich für diese hohen Schäden auf - wird das auch wieder auf die Endverbraucher weitergegeben?
Gruß Biene
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@biene
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=1293&content_news_detail=4613&back_cont_id=4044
mfg
im
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Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)
BEI STROMVERSORGERN
28.11.2005, 12:50 Uhr
Winterlicher Stromausfall: Bundesnetzagentur prüft Versäumnisse
Nach immer sind viele Menschen im Münsterland ohne Strom, der zuständige Energieversorger RWE arbeitet mit Hochdruck an zumindest einer provisorischen Stromversorgung. Die Bundesnetzagentur gab unterdessen bekannt, mögliche Versäumnisse der Versorger in diesem Zusammenhang zu überprüfen.
Bonn (ddp/sm) - Die Bundesnetzagentur wird nach den tagelangen Stromausfällen im Münsterland mögliche Versäumnisse bei den Versorgern überprüfen. Derzeit werde ein Schreiben erarbeitet, um sich von den Versorgern über die Geschehnisse in Nordrhein-Westfalen \"im Detail informieren\" zu lassen, sagte der Referatsleiter Energie bei der Bundesbehörde, Wolfgang Vedder, am Montag auf Anfrage in Bonn.
Die Stromversorger und Energieunternehmen seien verpflichtet, größere Störungen in ihrem Netz an die Bundesnetzagentur in Bonn zu melden, hieß es weiter. Sollte die Netzagentur feststellen, dass Versäumnisse bei den Energieversorgern zu der Störung geführt haben, könne sie gegebenenfalls regelnd eingreifen. Ein unmittelbares Vorgehen der Behörde in Krisenfällen sei allerdings nicht vorgesehen, betonte Vedder.
Die Bundesnetzagentur besitzt als oberste Bundesbehörde zur Durchsetzung der Regulierungsziele auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten.
RWE hat Schadensersatzzahlungen wegen des Stromausfalls im Münsterland unterdessen ausgeschlossen. Diese seien nur möglich, wenn Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliege, sagte RWE-Sprecher Sebastian Ackermann am Montag auf ddp-Anfrage. Beides sei nicht gegeben. Die Stromausfälle seien vielmehr wegen der Witterung und daher aufgrund von höherer Gewalt entstanden.
Anmerkung:
Zu der Frage, was unter \"höherer Gewalt\" zu verstehen ist, gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Man kann getrost die Frage stellen, ob die eingetretenen Ereignisse tatsächlich darunter subsumiert werden können.
Erinnert sei etwa an den Eisregen der in Kanada im Januar 1998 ganze Regionen, darunter Montreal für mehrere Tage von der Stromversorgung abschnitt.
Spätestens seit dem ist bekannt, dass die bestehenden Freileitungsnetze durchaus solchen Gefahren ausgesetzt sein können. Auch wenn dafür notwendige extreme Wetterlagen bisher selten vorkamen, so sind diese doch nicht völlig auszuschließen, so dass man mit ihnen durchaus, wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit rechnen muss.
Ein höherer Verkabelungsgrad ist kurzfristig teuer, könnte sich jedoch langfristig als günstiger erweisen.
Zudem könnte man an den Abschluss entsprechender Versicherungen denken.
Wie das Bundeskartellamt im TEAG- Fall herausgearbeitet hatte, sollen wohl in die Netznutzungsentgelte sowohl die Kosten für Versicherungsprämien und zudem noch Wagniszuschläge einkalkuliert sein.
Hat man als Kunde hierfür jedoch mit den Stromentgelten einen Beitrag geleistet, dann sollte wohl auch Schadensersatz an die Kunden geleistet werden, wenn der wenig wahrscheinliche, aber nicht völlig unmögliche, nicht völlig unvorhersehbare Fall der Fälle eintritt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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http://cgi.ebay.de/Ol-Badeofen-fuer-Haus-Camping-Werkstatt_W0QQitemZ6017692874QQcategoryZ59037QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
:shock: :shock:
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,387295,00.html
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@ Fricke
Hallo Herr Fricke,
das wird ja sicher interessant werden.... :wink:
Danke für den Link!
Ich kann nicht verstehen, dass solche Masten so in sich zusammensacken - dann müsste das doch eigentlich jedes Jahr - wie in den Schneeburgen( Bayern, Österreich) auch sein - oder sind die anders gebaut?
Gruß Biene
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http://www.arte-tv.com/de/wissen-entdeckung/Blackout/741584,CmC=741622.html
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/980114.htm
Bei unserem hohen Strompreisniveau im Gegensatz zu Kanada (4,5 Cent/ kWh) sollte es vielleicht für Verkabelungen statt Freileitungen reichen.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12284
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12282
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12283
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12285
Nach einer Mitteilung in der Thüringer Allgemeinen vom 31.10.2004 sollen bei E.On Thüringen, wo Strom und Netzentgelte besonders teuer sind, sogar 15 Prozent des Netzes älter als 60 Jahre sein....
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Hallo Mitstreiter,
gibt es eigentlich irgendwo genauere Untersuchungen oder Erhebungen, um wieviel teurer eine erdgebundene Verkabelung gegenüber der \"Freileitungsalternative\" tatsächlich ist ?
Könnte man die EVU´s nicht rechtlich zwingen, für größt mögliche Versorgungssicherheit zu sorgen, ohne das auf ( sogar noch versicherbare ) \"billigere \" Lösungen zurück gegriffen wird ?
Könnten die Energieverbraucher die EVU´s eventuell zu mehr Investitionen zwingen ?
Angenommen, man ist wiedermal hilflos diesem \"Oligopol \" ausgeliefert, könnten sich ganze Gemeinden oder Städte nicht z. Bsp. durch autarke Stromerzeugung durch BKHWs oder Ähnlichem unabhängiger machen ?
Mit freundlichen Grüßen eines \"Überlebenden\" aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers
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@Forum,
1.)
Im \"Flachland\" sind vermutlich für die großen Freileitungen (Höchstspannungsebene) mit 220 KV und 380 KV keine Einrichtungen für das Abtauen von Raureif geben oder sie wurden zu spät aktiviert. Das Münsterland ist überdies kein typisches Raureifgebiet.
Es gibt spezielle Abtauanlagen und Einrichtungen für solche Zwecke in den Hoch- und Höchstspannungsnetzen.
Die im Durchmesser ca. 50 bis 60 cm dicken Eisauflagen um den Leiter wiegen bei Feldspannweiten von 400 bis 500m (Mast zu Mast) mehrere Tonnen. Die Maste sind statisch für eine solche zusätzliche Last nicht ausgelegt.
Hier bei uns im Süden gibt es so etwas, weil wir hier im Hunsrück, Eifel, Taunus große Raureifgebiete haben. Bereits vor 30 Jahren hat das THW das RWE im Hunsrück beim Abtauen logistisch mit Funkverbindungen unterstützt.
2.)
In der Mittelspannungsebene 20KV und 10KV werden Ortschaften versorgt. Bei abgelegenen Ortschaften führt meistens nur eine solche Leitung als Stichleitung hin. Wenn diese durch Baumbruch oder Eis umfällt, ist die Ortschaft ohne Strom.
3.)
Erdleitungen für 110 KV, 220KV und 380 KV gibt es für diese Verwendungen nicht (lange Strecken), weil es ein technisches Problem ist, solche Kabel mit Isolationen sicher herzustellen. Freileitungen sind billiger.
Es gibt zwar eine Art \"Kabelleitung\". Dies sind sogenannte SF6-Leitungen, z.B. in Berlin im Bereich Tiergarten gibt es eine solche von der BEWAG über mehrere Kilometer in einem unterirdischen Tunnel. Dies sind Rohrleitungen mit dem Stromleiter in der Mitte, gefüllt ist dieses Rohrsystem mit SF6. Ist sehr teuer, z.B. die Überwachung von Leckagen. Hauptanwendungsgebiet sind dies kurze Leitungen in Kraftwerken zwischen Generator und Schaltanlage.
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@Forum,
zum Schmunzeln, soeben im Radio gehört
was heißt das Kürzel RWE ?
Richtig Wenig Energie
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12295
Stromausfälle: Bundesnetzagentur fordert Aufklärung von RWE
dpa-Meldung, 29.11.2005 (10:16)
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat den Versorger RWE zur Aufklärung der massiven Stromausfälle im Münsterland aufgefordert. Ein entsprechendes Schreiben sei an den Konzern gegangen, sagte ein Sprecher der für die Energieregulierung zuständigen Bundesbehörde am Dienstag in Bonn. RWE müsse den Sachverhalt und die Ursachen für den Ausfall untersuchen und darlegen. Bei den bisher folgenschwersten Stromausfällen in Deutschland waren zeitweise 250 000 Menschen in ihren Häusern über Stunden ohne Strom.
mfg
im[/b]
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http://www.energienetz.de/files.php?dl_mg_id=558&file=dl_mg_1133129425.pdf
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soeben gefunden:
Schnee-Opfer bleiben auf den Kosten sitzen
Verbraucherschützer kritisieren Haftungsbefreiung der Energieversorger - Schäden oft nicht versichert
http://www.welt.de/data/2005/11/29/810359.html
Gruß Biene
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Die entsprechenden Gesetze/ Verordnungen müssen dringend geändert werden. Die Regelung § 6 AVBV ist nicht mehr zeitgemäß.
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=1293&subsubid=1660&content_news_detail=4614&back_cont_id=4044
Am Geld sollte es eigentlich wohl nicht mangeln:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1941
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@forum:
Mit Schadenersatz sehe ich auch schwarz. Ich denke auch es war eine Ausnahmesituation in Sachen Schnee & Wetter.
In Zukunft sollten jedoch die Konstruktionen für die \"Stromspargelmasten\" vielleicht ein wenig verstärkt werden. Das kostet natürlich wieder...und wer zahlt das wieder....
Aber es könnte auch sein das die RWE in Zukunft anders denkt und vielleicht Ihre Verantwortung in Sachen Versorgung noch etwas mehr verstärkt.... :idea:
gruss t3
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12306
http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12313
http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12307
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http://www.haus.de/PH2H/PH2HF/ph2hf.htm?rdr_url=http%3A%2F%2Fbb.haus.de%2Fhaus%2Fviewforum.php%3Ff%3D12
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Hier sieht man, dass 2003 die durchschnittliche Ausfallszeit noch bei 15 Minuten lag:
http://www.vdn-berlin.de/kabeltagung2003.asp
Heute - ohne die Auswirkungen der jüngsten Stromausfälle- soll die durchschnittliche Ausfallzeit bei 22,9 Minuten liegen:
http://www.vdn-berlin.de/akt_stromnetz_2005_11_28.asp
Manche meinen, die Versorgungssicherheit sei auf gleichbleibend hohem Niveau.
Man könnte aber auch sagen, die statistische Ausfallzeit habe sich schon bisher binnen kurzer Frist (zwei Jahre) um über 50 Prozent erhöht.
Die aufrüttelnde SAG- Studie findet ersichtlich keinerlei Erwähnung.
Weil man diesen Umstand wohl nicht wahrhaben möchte, stellt man wohl auch gar nicht erst die Fragen nach den Ursachen des eindeutigen Trends, sondern findet sich weiter weltmeisterlich.
Schließlich hat Qualität ihren Preis und sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Als gäbe es in Deutschland irgendwo Strom zum Nulltarif....
Verschwiegen wird, wieviel Qualität und Versorgungssicherheit man nun als Kunde bei dem hohen Netzentgelt- und Strompreisniveau erwarten darf.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ forum
das Einzige - was an dem Chaos vielleicht als positiv \"bewertet\" werden kann:
die Leute sind wieder wach geworden und in der Not zusammengerückt :?
Ich hoffe, dass schnellstens alle wieder versorgt sind mit Wärme und Strom.
Liebe Grüße
Biene
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4987634_REF1,00.html
http://www.wdr.de/themen/panorama/wetter/winter_2005/schneechaos/inhalt.jhtml
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2131780_NAVSPM1_REF1,00.html
Man sehe sich nur §§ 6, 7 AVBV an:
Gehaftet wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bagatellschäden werden nicht erstattet.
Es gibt zudem eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach.
Der Versicherer hat schon gesagt, es liege kein Haftungsfall vor.
Auch da hatte man die \"Prüfung\" wohl schnell im eigenen Sinne abgeschlossen, wohl noch bevor die vollständige Faktenlage, wie sie der Bundesnetzagentur mitzuteilen ist, überhaupt übersehen werden kann.
Fraglich, welche Versicherungsprämien für die bestehenden Versicherungen geleistet werden und wieviel der Kunde - wohl mit dem Grundpreis für die Kosten solcher Versicherungsprämien jährlich bei den Strompreisen mit zu bezahlen hat.
Eigentlich treten Versicherungen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung gerade nicht ein......
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
Nur am Rande.
Die dPA - Meldung 29.11.05, 16.26 Uhr bezüglich der Erdkabelverlegung müßte näher betrachtet werden. Dies ist eine Pauschalaussage.
Für Höchstspannungsnetze sind Kabel nicht geeignet, wohl aber für bis zu 60 KV-Netzen.
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@Cremer
Wieviel HS- Netz bedarf es wohl, wenn die Versorgungsstruktur in höherem Maße dezentral getaltet wäre?
Man könnte die entsprechenden Netzanteile ggf. minimieren und damit auch die resultierenden Risiken, wie auch die Nachteile durch hohe Leitungsverluste beim Stromtransport über sehr weite Strecken.
Supraleitung wird auch nicht eben billig zu bewerkstelligen sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ Herr Fricke,
sollten die gebeutelten Stromkunden in und um den am meisten betroffenen Ort Ochtrup jetzt nicht schleunigst Widerspruch gegen die letzten drei Jahre Strompreiserhöhung der RWE einlegen, um wenigstens einen Teil Ihrer Kosten zurück zu erhalten ?
Nach den einschlägigen Bestimmungen müßte doch bei entsprechenden Widersprüchen, die jetzt eingelegt würden, der Strompreis aus der letzten Erhöhung in 2002 gelten, oder ?
Da ich hier nur ca. 20 km von Ochtrup entfernt wohne, würde unsere Ortsgruppe vom BdEv das gerne anregen.
Was halten Sie davon ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers
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@BerndA
Widerspruch ist immer gut, nur holt man dadurch keine Kosten rein.
Möglicherweise gelingt es dem Unternehmen ja, die Billigkeit der Preise nachzuweisen.
Wenn man mit dem Unbilligkeitseinwand Erfolg hat, dann zahlt man zukünftig weniger, bekommt in einem Rückerattungsprozess ggf. Geld zurück.
Das hat aber mit den jetzt eingetretenen Schäden rein gar nichts zu tun.
Erfahrungen aus Jena:
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html
Es wurde immer noch nichts gezahlt. Der Kunde ist weder gesperrt noch verklagt worden, seit über einem Jahr.
Ich empfehle das nicht, weil es nicht ganz risikolos ist, es in jedem Falle professioneller Begleitung bedarf.
Aber es zeigt wohl deutlich, dass es bei Stromversorgern möglicherweise etwas zu verbergen gibt.
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/11/30/aus_aller_welt/795332.html
http://www.ftd.de/me/cm/32488.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ Herr Fricke,
okay, das mit den nicht rückholbaren Kosten ist natürlich klar.
Aber nochmal zu meiner Frage, denn ich finde den dazu gehörigen Thread nicht mehr :
Irgendwo haben Sie mal erwähnt, dass es bei Widersprüchen im Strombereich auch möglich sei, die Preise zugrunde zu legen, die vor der Verjährungsfrist von 3 Jahren gegolten haben.
Könnte man jetzt also Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen der RWE in den letzten drei Jahren einlegen und dann die letzte Preiserhöhung aus 2002 zugrunde legen ?
Wie wird die Verjährungs- Frist in diesem Fall genau berechnet ?
Das sich aus diesem rückwirkenden Widerspruch ergebende Guthaben ist ja wohl nicht mehr zu retten, aber für die Zukunft kann man dadurch ja entsprechende Senkungen des Abschlages vornehmen, und zwar in weit aus größerem Umfang, als wenn ich nur die Preise aus 2004 zugrunde lege, oder sehe ich das falsch ?
Diese Frage tauchte übrigens auch zur Gaspreisproblematik auf.
Wenn die Verjährung für die Preise aus 2002 also noch nicht eingetreten ist, könnten diese Preise aus 2002 doch bei allen derzeitigen Widersprüchen als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
Ist das so richtig ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem sich langsam erholenden Münsterland :wink:
B. Ahlers
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@BerndA
Bei den Allgemeinen Tarifen muss immer der Gesamtpreis der Billigkeit entsprechen, fraglich was der \"billige\" Preis ist, weil ersichtlich noch nie ein Gericht einen solchen festgelegt hat.
Der rückwirkende Angriff der Preiserhöhungen ist deshalb nur eine \"Krücke\", denn die Preise können ja auch schon in 2002 zu hoch gewesen sein.
Stellt man den Gesamtpreis zur Billigkeitskontrolle, kommt es auf zwischenzeitliche Preiserhöhungen gar nicht erst an.
Preiserhöhungen nach 2002 beruhten auf einer Erhöhung der Stromsteuer in 2003 auf 2,05 Cent/ kWh und aufgrund der gestiegenen EEG/ KWKG- Umlagen. Letztere sollen nach dem Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 jedoch sowieso erst nach einer bisher überhaupt nicht durchgeführten \"Spitzabrechnung\" fällig werden, vgl. den umfangreichen Thread unter dem Titel \"Alle Stromrechnungen falsch\".
Alle zwischenzeitlichen Preiserhöhungen, die nicht auf die o. g. Steuererhöhung zurückzuführen sind, sind m.E. nachfragungswürdig.
Um zu sehen, wie sich die Strompreise effektiv erhöht haben, müssten Sie die Beträge der Stromrechnungen der verschiedenen Jahre bei einem konstanten Verbrauch durch die konstante Anzahl der verbrauchten kWh dividieren.
Mit dieser Methode komme ich hier zu zwischenzeitlichen Preiserhöhungen in Höhe von unglaublichen 6 Cent/ kWh.
Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt 3 Jahre.
Auch bei Sonderverträgen kann man einseitige Preiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle unterziehen. Man muss jedoch solche Sonderverträge und die darin enthaltenen Klauseln genau prüfen.
Es ist sicher nicht möglich und auch nicht sinnvoll, Ihnen an dieser Stelle die Gesamtproblematik Billigkeitskontrolle von Strompreisen zu erörtern.
Dass es auch weiter möglich ist, sich auch gegen überhöhte Strompreise zur Wehr zu setzen möchte ich gerade unter Beweis stellen.
Deshalb habe ich für mich persönlich den gewählten Weg eingeschlagen, um gerichtliche Entscheidungen zu erzwingen, die weitere Klarheit schaffen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ Herr Fricke,
okay, wenn ich Ihre Erfahrungen als Leitbild nehme, sollte also jeder mündige Verbraucher, der die offensichtlich unberechtigten letzten Preiserhöhungen seines Stromlieferanten nicht akzeptieren will, wie schon mehrfach vorgeschlagen , konsequent Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen einlegen, und zwar rückwirkend bis 2003.
Das heißt, die Bemessungsgrundlage für zukünftige Abschlagszahlungen werden die Preise aus 2002 sein, wie es auch in folgendem Beitrag hier im Forum eindeutig beschrieben wurde :
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1848
Den Verbrauchern darf in diesem Falle, wie beim Gas, nicht der Strom abgestellt werden. Ebenso unzulässig sind Mahnungen gegen diese strittigen und nicht fälligen Beträge.
Also gilt es, die Preise des Stromversorgers aus 2002 festzustellen, um diese dann unter Zugrundelegung des letzten Jahresverbrauches weiter zu zahlen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung ergeht.
Das Risiko ist, wie beim Gas, durch die Regelung des § 93 ZPO entsprechend überschaubar.
Da wir hier vor Ort tätig werden können, werden wir den Menschen in diesem Gebiet die dazu vorliegenden Erfahrungen unserer Ortsgruppe gerne weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen aus dem entschlossenen Münsterland :evil:
B. Ahlers
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@BerndA
Schauen Sie sich ggf. morgen Abend ganz aufmerksam einen Beitrag zum Thema Strompreise in der ZDF- Sendung Frontal 21 an- wenn Sie denn Strom haben.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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aber nach meiner Juristenlaienmeinung muss man dem Versorger nachweisen, dass ein nagelneuer Mast nach den Regeln der Technik/DIN standgehalten hätte... und das halte ich doch bei 100 Lilo pro Meter und Leitung zusätzlicher Last zzgl. Aufschwingen für zumindest zweifelhaft...
Sukram
...der wieder mal wider den Stachel löcken muss ;-)
(mir wär\'s ja recht, wenn was geschähe, verunzieren doch hier am Rande des Pberrheingrabens gleich 4(!) parallel laufende Trassen die Landschaft... )
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Sukram,
wenn ein geschwächter Mast fällt und deshalb eine Zuglast auf einen intakten Mast kommt, für welche dieser auch nicht konzipiert ist, könnte es sich um einen Domino- Effekt handeln....
In welchem Maße sich tatsächlich Eis und Schnee an die Leitungen anlagerten und ob man dies ggf. hätte verhindern können, müssen die Untersuchungen erbringen.
Man sollte jetzt mal abwarten, was diese erbringen.
Generell ist es jeodoch so, dass die Haftungsregelungen nicht mehr zeitgemäß erscheinen und auch nicht zu den hohen Strompreisen und den Versprechungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit zu passen scheinen.
Wie \"Jahunderthochwasser\" zeigen, kommen einige Erignisse öfter als weithin gedacht, so dass man mit diesen zu rechnen hat.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt