Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. September 2014, 12:33:44
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Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 1.7.14 Az. I -20 U 231/13 befasst sich mit der Verrechnung von Abschlägen in Sonderverträgen und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen von Wettbewerbern wegen entsprechender AGB- Regelungen.
Das Urteil ist veröffentlicht:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/I_20_U_231_13_Urteil_20140701.html