Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Stoevi am 21. August 2014, 17:53:48

Titel: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 21. August 2014, 17:53:48
Hi Leute,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, ansonsten bitte Bescheid geben oder ins richtige Unterforum verschieben, danke :)

Und zwar geht es um die 365 AG, genauer gesagt um meinen Stromtarif von immergrün, die ja bekanntlich zur eben genannten Stromfirma gehören.

Kurze Zusammenfassung: Als ich vor knapp einem Jahr mit einer Freundin nach HH gezogen bin war ich äußerst unachtsam bei der Stromanbieterwahl und habe mich bei Check24 durch eine passable Bewertung (3,5/5 Sternen) dazu hinreißen lassen, einen Tarif der immergrün AG zu nehmen. Ich war etwas im Stress, da es meine erste eigene Wohnung war (bin Student) und da auch meine Eltern schon lange nicht mehr den Stromanbieter gewechselt haben, kam auch aus der Richtung keine Warnung. Der Rechner von Check24 hatte mir für einen 2-Personenhaushalt 3,5kWh/Jahr ausgerechnet und mit diesem Wert habe ich dann auch den Vertrag abgeschlossen.

Abschlag hat 88€ betragen, was uns sehr viel vorkam, aber da am Ende der Vertragslaufzeit ein Bonus von 25% auf den Rechnungsbetrag ausgezahlt werden sollte, waren wir ganz guter Dinge. Als ich nach ein paar Monaten dann mal etwas genauer nachgeforscht habe, was es mit immergrün auf sich hat, wurde mir schon leicht schlecht. Massenhaft Beschwerden über nicht gezahlte Boni, nicht erreichbare Hotlines und Mahnungen. Also habe ich mich schlau gemacht und nun pünktlich nach einem Jahr gekündigt und zu Vattenfall gewechselt. Mit dem Wechsel hat auch soweit alles geklappt, ich habe Unterlagen von Vattenfall (die ja gleichzeitig Grundversorger sind) erhalten, dass der Anbieterwechsel zum 16.09. durch ist.

Den Neukundenbonus, der anscheinend eh erst im zweiten Jahr ausgezahlt wird, habe ich längst abgeschrieben, aber da wir de facto nur 1,5kWh verbraucht haben, steht eine dicke Rückzahlung von ca. 500€ aus, die ich definitiv haben will. Von immergrün kam bisher nix. Bis heute. Eine Mahnung kam per E-Mail, dass der Abschlag für den August, der sonst immer per Bankeinzug automatisch abgebucht wurde, nicht gezahlt wurde und ich diese Zahlung bis zum 25.08. nachholen soll. Ich hab direkt bei der Hotline angerufen und war 15min in der Warteschleife, bis ich dann aufgelegt habe (war gerade eben, also gegen halb 6, evtl. sind die Telefonzeiten schon vorbei).

Was ist nun zu tun?

Auf der einen Seite will ich denen natürlich keinen Grund geben mir meine Nachzahlung zu verweigern weil ich nicht fristgerecht gezahlt habe. Auf der anderen Seite ist da ja offensichtlich was faul, da bisher immer automatisch die Kohle abgebucht wurde und ich rein gar nix tun musste. Und ich will denen ja nun nicht nochmal 88€ in den Rachen werfen, die ich nachher auch nicht wiederbekomme.

Wäre für Tipps sehr dankbar

MfG Stoevi

€: Ich muss noch etwas hinzufügen, was ich vergessen habe: Ich habe zur Kündigung eine Mail von immergrün bekommen, in der die Kündigung halt anerkannt und mir eine Abschlussrechnung zum Vertragsende versprochen wird.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 21. August 2014, 18:43:34
... Den Neukundenbonus, ..., habe ich längst abgeschrieben, ... Was ist nun zu tun? ...

Hallo Stoevi,

warum schreiben Sie den Bonus ab? Wenn das 1. Lieferjahr Ihres Vertrages vom 16.09.2013 bis 15.09.2014 (?) läuft, dann steht die Schlussrechnung, mit welcher der Bonus abzurechnen ist, doch erst noch an :).

Um beurteilen zu können, was zu tun ist (insbesondere auch wg. der Mahnung), sind konkretere Angaben zu Ihrem Vertrag erforderlich:
1. welchen Tarif haben Sie abgeschlossen / ist das womöglich ein Paket-Tarif ?
2. welcher Grundpreis €/Mon. brutto und welcher Arbeitspreis ct/kWh brutto gilt für Ihren Vertrag / gab es eine AP-Erhöhung ab 01.01.2014 wg. Umlagen-Erhöhungen etc. ? 
3. in welchem Zeitraum wurden die 1.500 kWh verbraucht / wann und durch wen wurde der Anfangs- und End-Zählerstand abgelesen ?
4. wie viele Abschlagszahlungen haben Sie bisher geleistet ?
5. wie lauten die Bonus-Bestimmungen in der für Ihren Vertrag geltenden AGB ?

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 21. August 2014, 19:09:17
Vielen Dank erstmal für ihre Antwort.

Den Bonus habe ich schon quasi abgeschrieben, da in den AGBs steht, dass dieser erst mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet wird und da ich ja schon gekündigt habe, wird es diese zweite Jahresrechnung ja nie geben.

1. Der Tarif nennt sich Windkraft 6
2. Der Preis pro kWh beträgt 24,81 Cent und der mtl. Grundpreis 8,32€. Als Jahresverbrauch haben wir 3500 kWh angegegben und daraus hat er uns einen Abschlag vonn 88€ pro Monat errechnet.
Bzgl. einer Erhöhung wurde ich nie in Kenntnis gesetzt, weder per Mail noch per Post.
3. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die 1,5k kWh werden ca. anfallen, das habe ich aus dem bisherigen Verbrauch hochgerechnet. Anfangszählerstand habe ich selber übermittelt, ich habe allerdings noch die Übergabedokumente der Wohnung in denen der Stand aufgenommen und durch Vormieterin und Vermieter unterzeichnet wurden. Den Endzählerstand werde ich am 15.09.2014 mit einer Tageszeitung fotografieren.
4. 10 Stück, von Oktober '13 bis Juli '14, jeweils am Monatsanfang, immer glatt 88€.
5. Der Bonus wird nur angerechnet wenn ich ein volles Jahr Kunde bin (hier auch ein beliebter Trick von 365, den ich oft im Netz gelesen habe: sie setzen das Kündigungsdatum so um, dass der Kunde nur 364 Tage beliefert wird und so der Anspruch auf den Bonus verfällt) und wird mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet (siehe oben).

Wie gesagt, auf den Bonus mache ich mir keine großen Hoffnungen, dieser würde aber auch "nur" ~100€ ausmachen. Viel wichtiger wäre mir das Geld, was ich zu viel gezahlt habe, da ich deutlich weniger verbraucht habe als für meine Abschläge berechnet wurde.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 21. August 2014, 20:25:01
Den Bonus habe ich schon quasi abgeschrieben, da in den AGBs steht, dass dieser erst mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet wird ...

Ich glaub nicht, dass das so in den AGB steht. Bitte nochmal nachlesen oder die AGB-Klausel hier einstellen.

Sicherheitshalber noch einmal nachgefragt:
1. Läuft das 1. Lieferjahr vom 16.09.2013 (00:00 Uhr) bis 15.09.2014 (24:00 Uhr)? Wenn ja, dann sind das 365 Tage, womit der Bonusanspruch 25 % von ca. 472 Euro (Anfangspreise x ca. 1500 kWh) gegeben wäre!
2. Haben Sie bisher tatsächlich "nur" 10 x 88 Euro Abschlag (jeweils am Monatsanfang Okt. '13 bis Juli '14) gezahlt? Das passt eher nicht zu einem Lieferbeginn 16.09.13 :-\. Mit 11 x 88 Euro wäre der prognostizierte Verbrauch 3.500 kWh vollständig bezahlt. Ein 12. Abschlag, den immergrün u.U. auch noch fordern wird, wäre zu widersprechen und NICHT zu bezahlen. Den Abschlag Aug. '14 hat immergrün nicht mehr abgebucht, weil Sie den Vertrag gekündigt haben. Wenn das der 11. Abschlag ist, dann unverzüglich überweisen (es bringt nichts, hier einen "Nebenkriegsschauplatz" zu eröffnen)!

Hinweis:
Am 01.01.2014 dürfte es eine Arbeitspreiserhöhung um ca. 1 ct/kWh wg. "Weiterreichung" der Umlagen-Erhöhungen gegeben haben. Mangels Mitteilung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts dürfte diese Preiserhöhung zwar unwirksam sein, wg. der ca. 10 Euro lohnt es sich m.E. aber nicht, diesbzgl. zu streiten.

Empfehlung:
... mit der zeitnahen Übermittlung des Zählerstandes per 15.09.2014(?) an den Versorger sowie an den Netzbetreiber sollte man dann von der immergrün/365 AG verlangen (per Email o.ä. und zusätzlich aus Nachweisgründen per Einschreiben-EINWURF), dass der Bonus 25 % vergütet wird, dass die Schlussrech-nung innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende zugeht und dass die Überweisung des Guthabens spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf dem eigenen zu benennenden Bankkonto eingeht. Außerdem ist mitzuteilen, dass bei nicht korrekter Abrechnung oder bei fruchtlosem Ablauf einer der Fristen umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. -> www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt.
Wie das im Detail formuliert wird, ist von nachgeordneter Bedeutung und sollte jedem selbst überlassen bleiben (besser keine langatmigen "Romane", sondern auf das Wesentliche beschränken, denn "in der Kürze liegt die Würze" :) !).

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 21. August 2014, 21:12:04
Einmal kurz "meine Rechnung":

Ich werde vom 16.09.2013 bis zum 15.09.2014 beliefert (Daten aus Versorgungsbestätigung und Kündigungsbestätigung), also genau ein Jahr lang.
Ich zahle für eine kWh 24,81 Cent und pro Monat eine Grundgebühr von 8,32€.

Abschlag (jährlich) = 12*8,32€ + 3500*0,2481€= 968,19€
Abschlag (mtl.) = 968,19€/11=88,02€
Bonus = 0,25*968,19€ = 242€ (laut Vertrag auch der maximale Bonus den ich erhalten kann)

Das sind auch (bis auf kleinere Centbeträge) auch die Preise, die ich in meinem Vertrag stehen habe.
Die Jahresabrechnung sähe meines Erachtens folgendermaßen aus:
tatsächlicher Verbrauch : 1500kWh (ist wie erwähnt nur geschätzt, aber ich rechne an dieser Stelle mal damit)

Rechnungsbetrag: 12*8,32€+1500*0,2481€ = 471,99€
Bonus: 0,25*471,99€ = 118€
Rückzahlung durch immergrün: 118€+968,19€-471,99€ = 614,20€

Ich glaube da sind wir uns einig. In den Unterlagen auf Seite 1 steht direkt (unterhalb der Abschlags und Bonusberechnungen) folgendes:

Zitat
Gültig seit 13.09.2013. Bruttopreise beinhalten alle Steuern und Abgaben. Nettopreise sind zzgl. MwSt.
Alle Berechnungen beziehen sich auf das erste Vertragsjahr. Neukundenboni werden mit der nächsten Jahresrechnung
verrechnet oder ausgezahlt. CHECK24 Boni oder Sofort Boni werden kurzfristig nach Lieferbeginn ausgezahlt.

In den weiteren Vertragsbedingungen kann ich diese Aussage allerdings kein zweites Mal finden, hier ein Auszug (bei Bedarf kann ich gerne den gesamten Text veröffentlichen):
Zitat
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener
Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung
eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines
Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde
oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen
Abnahmestelle bereits durch IMMERGRÜN beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein
Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen
hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von IMMERGRÜN gewechselt ist. Der Bonusanspruch
entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt,
wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die
erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus
maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus
wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen
Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus
mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß
Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen
Belieferungszeitraumes ist unzulässig.

Ich kann hieraus oben genannte Aussage nicht erkennen, bin juristisch aber auch leider alles Andere als versiert.
Der Bonus den ich erhalten soll ist oben auch als "Neukunden-Bonus" betitelt.

zu 2.)
Ja, ich habe gerade noch einmal meine Kontoauszüge überprüft. Die erste Abbuchung hat Anfang Oktober '13 über 88€ stattgefunden und wurde so weitergeführt bis Anfang Juli '14. Ob das mit dem Lieferbeginn zusammenpasst kann ich nicht beurteilen, aber jetzt steht der 11. Abschlag ja an und dementsprechend wäre ich meiner Vertragspflicht von 968€ für ein volles Jahr (Mitte September '13 bis Mitte September '14) ja nachgekommen.

Die Erstellung einer Jahresabrechnung binnen 6 Wochen nach Lieferende wurde mir in der Kündigungsbestätigung schon zugesichert, ist es ratsam darauf noch einmal hinzuweisen? Ich habe bereits im Eifer eine E-Mail an almado geschrieben mit der Frage, warum ich plötzlich manuell überweisen muss, wo doch die letzten 10 Monate immer per Einzug automatisch abgebucht wurde. Nachdem ich mich hier und an anderer Stelle weiter eingelesen habe stelle ich aber fest, dass ich einer Email deutlich mehr Nachdruck verleihen muss um beachtet zu werden. Da die Mail aber wahrscheinlich eh an die falsche Adresse ging ( VPB@kundenservice-energie.de ), die scheinbar den Kundenanwalt addressiert (den meine Mail ja gar nicht betrifft, es liegt ja theoretisch noch gar kein "Streit" an), werde ich eine neue an die richtige Adresse verschicken.

Nun zum weiteren Vorgehen. Ich habe einen anderen Thread (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18851.0.html (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18851.0.html)) durchgelesen, in dem TO ADG4 scheinbar genau das selbe Problem hat wie. Dem letzten Post ist zu entnehmen, wie er vorgegangen ist mit dem Ergebnis, dass ihm eine korrekte Jahresabrechnung geschickt wurde und ein Scheck mit dem Restanspruch auf dem Weg sei. Ich habe ihn bereits angeschrieben um in Erfahrung zu bringen, ob dieser Scheck angekommen ist. Würden Sie mir dieselbe Vorgehensweise empfehlen? Meine Zahlungsfrist zu Montag werde ich allerdings nicht einhalten können, da die Überweisung erst morgen rausgehen würde.

Vielen Dank schonmal.

MfG Stoevi
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 21. August 2014, 21:38:53
@Stoevi,
Ihre "meine Rechnung" ist exakt richtig :) , wobei vom Rückzahlungsbetrag wohl noch rd. 10 Euro wg. "Umlagen-Weiterreichung" abzuziehen sind.

Und zu:
... In den Unterlagen auf Seite 1 steht direkt (unterhalb der Abschlags und Bonusberechnungen) folgendes:
Zitat
... Alle Berechnungen beziehen sich auf das erste Vertragsjahr. Neukundenboni werden mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet oder ausgezahlt. ...
Die "nächste Jahresrechnung" ist die innerhalb von 6 Wochen dem Kunden zuzustellende Rechnung bzw. Schlussrechnung für das 1. Lieferjahr !

Aufgrund meiner Erfahrungen empfehle ich genau die Vorgehensweise, die ich in Antwort #3 bereits empfohlen habe. Nicht mehr und nicht weniger!

Wenn Sie Ihrer Bank den Überweisungsauftrag morgen so früh wie möglich erteilen, dann sollte die 11. Abschlags-zahlung am Montag auf dem Bankkonto von immergrün eingehen.

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 21. August 2014, 21:56:15
Und durch meine Überweisung werde ich auch nicht zum sogenannten "Selbstzahler" und verliere meinen Anspruch auf den Bonus?

Und gleichzeitig schreibe ich eine Email und ein Einschreiben in dem ich Eindringlich auf den Bonus und die Abrechnung hinweise und mit der Schlichtungsstelle drohe. Soll ich die plötzliche unangekündigte Umstellung der Zahlungsweise nicht ansprechen? Soll ich auch das Inkassounternehmen erwähnen (mit dem ich ja bisher nichts zu tun hatte).

Ich beziehe mich hier wieder auf die Nachricht von ADG4, dessen Präventivmails ja scheinbar gefruchtet haben, ich dachte hier an folgende:

Zitat
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG

Betreff: Ihr Schreiben vom 21.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kündigung des o.g. Vertragsverhältnisses durch die eprimo GmbH hat fristgerecht stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum 14.03.2014 bestätigt.

Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von 715,00€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen zu je 65,00€ vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.

Daher erachte ich die Zahlungsaufforderung vom 21.02.2014 als gegenstandslos. Ich fordere Sie auf, weitere Zahlungsaufforderungen sofort zu unterlassen. Darüber hinaus erachte ich eventuelle Schreiben des Inkasso Büros „DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH“ als gegenstandslos, da Ihrerseits keine berechtigten Forderungen aus dem o.g. Vertragsverhältnisses mehr bestehen.

Den Schlusszählerstand werde ich Ihnen am 14.03.2014 schriftlich mitteilen. Ich fordere sie auf, eine Schlussrechnung innerhalb der folgenden 6 Wochen, also bis einschließlich 25.04.2014 auszustellen und mir zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die vertraglich zugesicherte Bonuszahlung von 25% auf die gelieferte Energie richtig ausgewiesen und korrekt verrechnet wird, da eine Belieferung Ihres Unternehmens 12 Monate ununterbrochen stattgefunden haben wird.

Andernfalls werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4- wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.

Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten würde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, würde ich es ähnlich wie ADG4 handhaben und weiter Fristen setzen und mit der Schlichtungsstelle drohen, das scheint in jüngerer Zeit ja zu fruchten.

Ich weiß, dass ich hier teilweise Dinge erfrage, die evtl. an andere Stelle schon geklärt wurden und bitte daher um etwas Nachsicht. Die Menge an Threads und Anzahl und Ausführlichkeit der Antworten überfahren einen quasi und mir läuft die Zeit weg, wenn die Überweisung bis morgen früh raus sein soll.

MfG Stoevi
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 21. August 2014, 22:24:06
Und durch meine Überweisung werde ich auch nicht zum sogenannten "Selbstzahler" und verliere meinen Anspruch auf den Bonus? ... Soll ich die plötzliche unangekündigte Umstellung der Zahlungsweise nicht ansprechen? Soll ich auch das Inkassounternehmen erwähnen (mit dem ich ja bisher nichts zu tun hatte). ...

Nein, nein, nein und nein! Suchen Sie keine "Fallen", wo keine sind bzw. wo man solche mit meiner Empfehlung "umschifft" ;).

... Und gleichzeitig schreibe ich eine Email und ein Einschreiben in dem ich Eindringlich auf den Bonus und die Abrechnung hinweise und mit der Schlichtungsstelle drohe. ...
Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, würde ich es ähnlich wie ADG4 handhaben und weiter Fristen setzen und mit der Schlichtungsstelle drohen, das scheint in jüngerer Zeit ja zu fruchten. ...

Nach dem 15.09.14, gleichzeitig mit der Zählerstandsmitteilung. Und wenn Sie gemäß meiner Empfehlung verfahren, dann müssen Sie nicht nochmals Fristen setzen und mit der Schlichtungsstelle drohen, wenn nicht korrekt abgerechnet wird oder die bereits gesetzten Fristen nicht eingehalten werden - siehe hier:
Um es nochmals zu verdeutlichen: m.M.n. geht es vorrangig nicht darum, einiges  von almado/365 AG im Vorfeld anzusprechen, um solche von vornherein auszuschließen. Dieser Anbieter wird nach aller Erfahrung sowie dessen zu vermutenden finanzieller Situation (aus Selbsterhaltungsgründen) weiterhin versuchen (müssen), von Kunden überhöhte Abschläge zu verlangen, Kunden um den Bonus zu prellen, Kunden bei Guthabenauszahlungen endlos hinzuhalten, usw. usf.  An gegenteilige Vorab-Forderungen werden sich diese Abzocker kaum halten und darauf im Vorfeld wohl erst recht nicht oder nur dummes Zeug antworten.

Zweck einer Ansprache (m.E. nicht mit der Kündigung sondern besser zeitnah mit der Zählerstandsübermittlung unmittelbar nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. Vertrages) der häufigsten und im Ergebnis am bedeutsamsten  von almado/immergrün/365 AG 
- verspätete Abrechnung des 1. Lieferjahres (stattdessen wurden schon bis zu 16 Mon. abgerechnet!);
- Abrechnung eines völlig falschen Verbrauchs und/oder keine bzw. eine verkürzte Bonus-Gutschrift;
- über Wochen und Monate hinausgezögerte Guthabenauszahlungen, insbes. durch „Spielchen“ mit V-Schecks;
ist, sich bei Anwendung durch almado/365 AG sofort an die Schlichtungsstelle Energie wenden zu können, anstatt erst dann  - u.U. sogar mehrfach zu verschiedenen Punkten -  reklamieren und jeweils womöglich erneut eine 4-wöchige Abhilfefrist einräumen zu müssen (vgl. §§ 111a u. b EnWG oder SE-Verfahrensordnung).

Zu verspäteten Abrechnungen mit falschen Verbräuchen tragen viele Verbraucher leider selbst bei, weil Zählerstände zu den vertragsrelevanten Stichtagen nicht selbst unaufgefordert abgelesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Gegen alle weiteren rechts- und vertragswidrigen Abzockversuche unseriöser Versorger muss man sich sofort wehren, sobald solche festgestellt werden bzw. sobald man damit konfrontiert wird (wie immer bei wichtigen Dingen per Einschreiben-Einwurf und unbedingt mit Fristsetzung für die Abhilfe).

Sich im Vorfeld mit allen hypothetisch vllt. noch möglichen Dingen zu befassen, bringt wenig bis NICHTS.

Aber machen Sie es gerne so, wie SIE es für richtig halten. Von meiner Seite ist jetzt alles gesagt!
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 21. August 2014, 23:06:16
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

- Ich überweise jetzt sofort ohne zu Murren den 11. Abschlag an almado, hoffe dass dieser bis Montag bei denen eingeht und komme so der "freundlichen Zahlungserinnerung" nach.
- Am 15.09. werde ich per Email und per Einschreiben den Zählerstand an almado schicken und gleichzeitig freundlich aber bestimmt auf den Bonus, die Ausstellung einer Abschlussrechnung (Frist 6 Wochen) sowie der Überweisung des offenstehendes Betrages auf ein von mir genanntes Konto (Frist 2 Wochen ab Erhalt der Abschlussrechnung) hinweisen.
- Außerdem mache ich darauf aufmerksam, dass ich die Schlichtungsstelle einschalten werde, sollt es unerwarteterweise zur Versäumung von Fristen oder dergleichen kommen.

Und dann warte ich max. 6 Wochen und bete, dass almado sich nicht quer stellt, eine korrekte Rechnung schickt und innerhalb von 2 Wochen die ~600€ auf mein Konto überweist, bzw. einen Scheck ausstellt?

An der Stelle nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe, ich bin wirklich erstaunt wie geduldig Sie hier schon vielen verzweifelten almado-Kunden geholfen haben. Respekt dafür!  8)
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 21. August 2014, 23:13:36
@Stoevi,

Sie haben richtig verstanden ;) !  Und zu Ihrer morgigen Abschlagsüberweisung bestimmt § 675s BGB:
Zitat
Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienst-leister des Zahlungsempfängers eingeht; ...

Und zu
... Am 15.09. werde ich per Email und per Einschreiben den Zählerstand an almado schicken und gleichzeitig ...
Besser am 16.09., oder kennen Sie schon vorher den Zählerstand vom 15.09., möglichst 24:00 Uhr (man muss aber nicht extra sein Schlaf unterbrechen! ;)) ?

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 22. August 2014, 13:41:37
@Stoevi,

noch eine Anmerkung zu
Und dann warte ich max. 6 Wochen und bete, dass almado sich nicht quer stellt, eine korrekte Rechnung schickt und innerhalb von 2 Wochen die ~600€ auf mein Konto überweist, bzw. einen Scheck ausstellt?

"Beten" müssen Sie nicht, sondern unverzüglich die angekündigte Beschwerde bei der SE einreichen, falls almado/365 AG Ihren berechtigten Forderungen nicht innerhalb der gesetzten Fristen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG bzw. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) korrekt nachkommt. Einen V-Scheck sollten Sie mit der Zählerstandsmitteilung ablehnen (wg. der bekannten "Spielchen") und Überweisung verlangen. Wenn dann fristgemäß doch ein Scheck kommt, selbstverständlich sofort einlösen.

Dass der zu erstattende Betrag jetzt ~600€ ausmachen wird, haben Sie selbst zu vertreten. Nach Ihrem Einzug im Sept. 2013 hätten Sie Ende 2013/Anfang 2014 mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3 EnWG).

Gruß, khh

Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Didakt am 22. August 2014, 17:52:31
...Dass der zu erstattende Betrag jetzt ~600€ ausmachen wird, haben Sie selbst zu vertreten. Nach Ihrem Einzug im Sept. 2013 hätten Sie Ende 2013/Anfang 2014 mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3).

Ja, erstaunlich, was bei diesem Laden zu dessen großer Freude und Erhaltung der Liquidität nicht alles in reichhaltiger Ansammlung vorkommt.

@ Stoevi,

wenn Sie Interesse daran haben, übersende ich Ihnen per PM aus meiner reichhaltigen Mustersammlung 2 Vorlagen, die Sie zu ggb. Zeit für Ihre Zwecke verwenden können.

MfG
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 22. August 2014, 18:20:12
@ Stoevi,
wenn Sie Interesse daran haben, übersende ich Ihnen per PM aus meiner reichhaltigen Mustersammlung 2 Vorlagen, die Sie zu ggb. Zeit für Ihre Zwecke verwenden können.

Hallo Didakt,

das bringt leider nichts mehr (höchstens, wenn almado/365 AG diesbzgl. noch "Zicken" macht), da der letzte zu leistende Abschlag bereits Anfang des Monats fällig war und @Stoevi den aufgrund der Mahnung heute an Almado überwiesen hat.

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Didakt am 22. August 2014, 19:43:27
@ khh und Stoevi,

mein vorstehendes Angebot betrifft die noch zu ergreifenden Maßnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Mir war doch klar, dass hinsichtlich der Abschlagszahlung(en) der "Käse" gegessen ist. ;)

MfG
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 22. August 2014, 21:00:50
@Stoevi,

noch eine Anmerkung zu
Und dann warte ich max. 6 Wochen und bete, dass almado sich nicht quer stellt, eine korrekte Rechnung schickt und innerhalb von 2 Wochen die ~600€ auf mein Konto überweist, bzw. einen Scheck ausstellt?

"Beten" müssen Sie nicht, sondern unverzüglich die angekündigte Beschwerde bei der SE einreichen, falls almado/365 AG Ihren berechtigten Forderungen nicht innerhalb der gesetzten Fristen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG bzw. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) korrekt nachkommt. Einen V-Scheck sollten Sie mit der Zählerstandsmitteilung ablehnen (wg. der bekannten "Spielchen") und Überweisung verlangen. Wenn dann fristgemäß doch ein Scheck kommt, selbstverständlich sofort einlösen.

Dass der zu erstattende Betrag jetzt ~600€ ausmachen wird, haben Sie selbst zu vertreten. Nach Ihrem Einzug im Sept. 2013 hätten Sie Ende 2013/Anfang 2014 mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3).

Gruß, khh
Okay, werde ich so machen.

@Abschlag herabsetzen: Da haben sie sicherlich Recht. Zu der Zeit kam einfach Vieles auf einmal auf mich zu (Studium, eigene Wohnung, Nebenjob etc.pp.) sodass ich an der Stelle sehr froh war, stromtechnisch erstmal Ruhe zu haben. Jetzt bin ich schlauer :)

@ Stoevi,

wenn Sie Interesse daran haben, übersende ich Ihnen per PM aus meiner reichhaltigen Mustersammlung 2 Vorlagen, die Sie zu ggb. Zeit für Ihre Zwecke verwenden können.

MfG

Das wäre wirklich hervorragend, ich tu mich teils sehr schwer mit Formulierungen der Art und könnte solche Vorlagen gut gebrauchen. Vielen Dank!
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Didakt am 23. August 2014, 11:17:41
Hallo @ Stoevi,

bitte Ihre Mitteilungen lesen!

MfG
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 16. September 2014, 22:50:21
Hab den werten Herren von immergrün nun eine Email mit Foto des Zählers und passendem Text zukommen lassen, gleichzeitig auch per Einschreiben.
An dieser Stelle nochmal ein großes Dankeschön an Didakt für die Textvorlage. Mal schauen was zurück kommt und vor allem wann. Ich werde dann hier Bericht erstatten.

MfG Stoevi
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 21. September 2014, 00:01:00
So, ich gebe nochmal ein Update:

Ich habe gestern (19.09.) die Email von Almado mit der Schlussrechnung bekommen, obwohl ich das Einschreiben erst einen Tag vorher abgeschickt habe. Scheinbar haben sie also sogar auf die Mail reagiert, die 2 Tage vorher rausging. Die Schlussrechnung sieht einwandfrei aus und innerhalb von drei Wochen soll ich einen Verrechnungsscheck über knapp 650€ erhalten.

An sich habe ich schon mal ein top Gefühl, hätte nicht gedacht dass das so reibungslos klappt. Ich hab das Geld zwar noch nicht aufm Konto und bis dahin werde ich auch skeptisch bleiben, aber so sind wir schonmal an einem guten Punkt :)

Ich werde mich nochmal melden wenn der Scheck da ist.

MfG Stoevi
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Didakt am 21. September 2014, 10:58:16
...Die Schlussrechnung sieht einwandfrei aus und innerhalb von drei Wochen soll ich einen Verrechnungsscheck über knapp 650€ erhalten.
Hallo @ Stoevi,

liest sich gut, was Sie aktuell mitteilen. Erstaunlich, dass die Schlussrechnung fehlerfrei sein soll. Das ist eine Feststellung/ein Tatbestand mit/von Seltenheitswert bei diesem Versorger! Gegen die Scheckzahlung könnten Sie noch angehen, aber das bleibt Ihrer Abwägung überlassen.
Zunächst mal Glückwunsch zum erfolgreichen Ablauf! :)
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 21. September 2014, 12:33:59
Wenn man den (bisherigen) Verlauf der Sache betrachtet, ist doch alles bestens gelaufen!
Bleiben die Fragen: ist Almado geläutert und warum?
Oder testen Sie es aus, wo sie Erfolg haben könnten?
Oder ist es die Hartnäckigkeit eines Kunden, die zum Erfolg führt?
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 21. September 2014, 13:02:49
Eine jetzt "einwandfreie" Abrechnung kann ich mir auch kaum vorstellen. Inzwischen habe ich eine ganze Reihe
von Abrechnungen gesehen  - auch 1. und 2. "Korrektur-Versuche" -  wo einem wirklich die Haare zu Berge stehen können.

Eine solche Intransparenz (um es vorsichtig zu bezeichnen), insbesondere wann welche Abschlagszahlungen (sogen. "Vertragskontobewegungen") wie berücksichtigt werden, ist mir noch bei keinem anderen Versorger untergekommen.

Almado/365 AG ist anscheinend nicht im Geringsten "geläutert", jedenfalls werden diverse "Spielchen" weiterhin versucht. Aber die Verbraucherzentrale NRW ist wohl sehr eng dran und von dort dürfte noch einiges (hoffentlich recht bald) kommen.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Didakt am 21. September 2014, 17:13:39
@ Stoevi,

nur für den Fall, dass Ihnen vielleicht nach den vorstehenden Einlassungen doch Zweifel an einer korrekten Abrechnung gekommen sind, gilt das Angebot, die Schlussrechnung durch ein zweites Augenpaar einer Nachkontrolle zu unterziehen.

MfG
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 22. September 2014, 21:05:14
Das Angebot von Didakt würde ich annehmen.
Vielleicht ist die Schlussrechnung doch nicht so einwandfrei wie es zunächst aussieht.
Und wenn doch, dann ist es erst recht beruhigend.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Core2max am 23. September 2014, 12:47:02
Wielange lässt sich die 365AG usw eigentlich mit der Bestätigung der Kündigung Zeit? Ich warte da jetzt drauf ? Gibts es da von denen die schon gekündigt haben Erfahrungswerte?
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: bolli am 24. September 2014, 07:31:18
Der Versorger ist nicht verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung zu schicken. Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit nur zugegangen sein. Um dieses sicherzustellen empfiehlt sich eine Zustellung mit Nachweis (je nach Geschmack und Zeitpunkt der Kündigung Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein). Ideal ist bei "problematischen Versorgern" auch, wenn noch jemand (am besten kein direktes Familienmitglied) bestätigen kann, dass sich in dem Briefumschlag tatsächlich die Kündigung befand.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 24. September 2014, 12:56:12
Den wirksamen Zugang einer Kündigung nachzuweisen ist mitunter nicht ganz einfach.
Vor 3 Jahren war es mir auch passiert.
Meinem damaligen "Stromvermittler" -er lieferte also nicht selbst, sondern "vermittelte" nur- hatte ich eine Kündigung per Einschreiben geschickt.
Das Problem bestand darin, dass ich diese Kündigung an den zuständigen Kundenservice schickte. Weil ich keine Kündigungsbestätigung erhielt -diese hatte ich angefordert- fragte ich nach. "Das ist alles an den Geschäftsführer gegangen", wurde mir gesagt. Kurze Zeit später gab es diesen Kundendienst nicht mehr und der GF hat abgestritten, jemals eine Kündigung erhalten zu haben.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 24. September 2014, 13:31:26
@Stromfraß,

der Zugang einer Kündigung ist IMMER "ganz einfach" nachzuweisen, wenn man so verfährt, wie von @bolli aufgezeigt:

... Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit nur zugegangen sein. Um dieses sicherzustellen empfiehlt sich eine Zustellung mit Nachweis (je nach Geschmack und Zeitpunkt der Kündigung Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein). Ideal ist bei "problematischen Versorgern" auch, wenn noch jemand (am besten kein direktes Familienmitglied) bestätigen kann, dass sich in dem Briefumschlag tatsächlich die Kündigung befand.

Wobei ich das "Einschreiben-Einwurf" favorisiere, denn der im Internet nachzuverfolgende von der Post dokumentierte Einwurf in das Postfach oder den Briefkasten des Adressaten (bei Einschreiben-Rückschein wird die unterschriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers benötigt) ist gem. BGH-Rechtsprechung ein gerichtsfester Zugangsnachweis !

Der Ihrerseits immer wieder gern angeführte "Spezialfall" ProEnergie / EnerGen Süd ist hier nicht relevant.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 24. September 2014, 14:22:14
Zitat
Der Ihrerseits immer wieder gern angeführte "Spezialfall" ProEnergie / EnerGen Süd ist hier nicht relevant.
Mag sein, dass es bei mir ein "Spezialfall" war.
Ich weiß aber von Hunderten Kunden, denen es ähnlich ging.
Der GF hat einfach abgestritten, Kündigungen erhalten zu haben.
Der Einlieferungsschein für mein Einschreiben hat mir nichts genutzt.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 24. September 2014, 19:05:49
... Der Einlieferungsschein für mein Einschreiben hat mir nichts genutzt.

Der "Einlieferungsschein" ist ja auch kein Zugangsnachweis. Dazu ist entweder die über die Sendungsverfolgung ersichtliche "Einwurf-Dokumentation" durch die Post auszudrucken oder es wird der unterzeichnete "Rückschein" benötigt ! 
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 24. September 2014, 21:40:05
khh, heute bin ich klüger.
Im konkreten Fall hätte mir die "Einwurf-Doku" aber kaum etwas genützt.
Der Kundendienst hatte angeblich alles an den GF weitergeleitet und dieser hatte nichts erhalten - behauptete er.
Übrigens, um die Sache abzuschließen, fand sich meine Kündigung nach 2 oder 3 Monaten. In der Zwischenzeit wurde ich aber zu einem neuen Versorger "vermittelt". Dieser wollte natürlich ordentlich abkassieren, was ihm allerdings nur tlw. gelang. Das gehört aber nicht hierher, sondern eher zum Thema "Schlichtungsstelle".
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 24. September 2014, 22:34:38
... Im konkreten Fall hätte mir die "Einwurf-Doku" aber kaum etwas genützt. Der Kundendienst hatte angeblich alles an den GF weitergeleitet und dieser hatte nichts erhalten - behauptete er. ...

Selbstverständlich hätte ein Nachweis des Zugangs bei der ProEnergie "genützt", denn innerbetriebliche Schlampereien etc. (GF hat -angeblich- nichts erhalten) gehen nicht zu Lasten des Kündigenden!

Aber lassen wir es damit bewenden, sonst kommen Sie auch noch zu FirstCon und damit immer mehr vom Hundertsten ins Tausendste Ihres "Falls", welcher nicht relevant ist für die obige Anfrage von @Core2max (dessen Frage hätte ohnehin besser in den Thread seines "Problems" > Almado kündigen UND Bonus erhalten < gehört und ist dort in Antwort #14 ff bereits seit Monaten beantwortet) ::) .
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: bolli am 25. September 2014, 07:56:37
khh, heute bin ich klüger.
Im konkreten Fall hätte mir die "Einwurf-Doku" aber kaum etwas genützt.
Der Kundendienst hatte angeblich alles an den GF weitergeleitet und dieser hatte nichts erhalten - behauptete er.
Ich würde al behaupten, dass Ihr Kackpunkt, wie von @khh schon dargestellt, der fehlende Zugangsnachweis war. Wenn Sie den in den AGB für die Kündigung vorgezeichneten (oder auf der Internetseite dargestellten) Weg gehen, gehen Verluste der Schreiben auf seiten des Empfängers wohl auf sein Konto. Da kann der Geschäftsführer behaupten was er will ! Wenn der Kundendienst als Zugansgstation des Versorgers ausgewiesen ist, muss sich der Versorger ein Versagen desselben selbst zurechnen lassen.
Problematisch könnte höchstens sein, wenn man keine AGB des Versorgers sondern nur des Vermittlers hat und danach gegenüber dem Versorger handelt. Aber das dürfte tatsächlich ein Sonderfall sein.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 25. September 2014, 11:24:30
@bolli,

im "Fall" von @Stromfraß ging es um die Kündigung eines 'Vermittlervertrages' im Zusammenhang mit der EGS-Pleite. Mit dem Thread-Thema hat das alles NICHTS zu tun!

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 25. September 2014, 21:23:52
Ich wollte eigentlich mit meiner Darstellung nur darauf hinweisen, wie höllisch man aufpassen muss. Klar war der fehlende Zugangsnachweis der "Kackpunkt" wie es @bolli so schön formulierte.
Letztlich hatte in meinem Fall der neue "vermittelte" Versorger keine Freude an mir und -obwohl der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr hatte- nach 2 Monaten wieder daraus "entlassen".
Der Streit wegen der Sache ging letztlich vor Gericht, weil die angerufene Schlichtungsstelle Energie außer einer Eingangsbestätigung meines Anliegens über 7 Monate nichts zuwege brachte. Nur um das auch mal darzustellen, dass man da keine Wunderdinge erwarten darf. Jedenfalls war das damals bei mir so.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 25. September 2014, 21:59:27
noch einmal OFF TOPIC:

... weil die angerufene Schlichtungsstelle Energie außer einer Eingangsbestätigung meines Anliegens über 7 Monate nichts zuwege brachte. Nur um das auch mal darzustellen, dass man da keine Wunderdinge erwarten darf. Jedenfalls war das damals bei mir so.

Das war möglicherweise so, weil die Schlichtungsstelle Energie "damals" noch in den Kinderschuhen steckte. Heute ist das weit überwiegend anders, wie die Praxis speziell i. Sa. 365 AG & Co. zeigt :) .
Und auch die Vergleichsportale sind lernfähig: Bspw. werden bei Verivox lt. deren Richtlinien die Anbieter, welche Empfehlungen der SE nicht beachten, dort NICHT mehr berücksichtigt 8) !

meinerseits ENDE OFF-TOPIC !
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: roland R am 27. September 2014, 16:29:05
365 AG - Nur Klagen hilft

Hierbei handelt es sich wirklich um eine richtige Abzocke von Kunden. Ziel ist es einfach so viel Geld der Kunden in das Unternehmen zu bekommen, ohne zu Zahlen.
Urteil Stiftung Warentest: Mangelhaft
365AG reagiert nur im Falle, dass es darum geht, Geld zu bekommen. Im Falle von Rückzahlungen an Kunden gibt es keine Reaktion.
Man muss hierzu noch anmerken, dass zu 365AG auch eine Inkasse-Firma gehört, die mit massiven Druck Kunden zu Zahlungen bewegt.
Aufgrund der engen Margen dieser sogenannten Stromanbieter kann dieses System zu so funktionieren, dass - wie in einem Schneeballsystem- so viele Kunden geworben werden, die über überhöhte Abschlagszahlungen und das nicht Ausbezahlen der Bonuszahlung so viel Geld in das Unternehmen einbezahlen und so wenig wie möglich ausbezahlt wird. Da auf Kundenschreiben nicht reagiert wird, hilft nur der Gang zum Anwalt. Und da nicht einmal auf Schreiben vom Anwalt reagiert wird, hilft nur die Klage. Die Klage vor dem Amtsgericht kann nur empfohlen werden, da es wohl noch keinen bekannten Fall gibt, dass ein Kunde verloren hat. Außerdem ist dies auch ein Mittel dem Unternehmen deutlich zu machen, dass die Kosten des Verfahrens von 365AG zu tragen sind - quasi als Entschädigung für mangelhafte Kommunikation mit dem Kunden (hier spricht man auch von Vorsatz).
Bonuszahlung: Wird versucht zunächst über Verkürzung der Vertragslaufzeit oder das vorsätzliche Erzwingen von Verfahrensfehlern zu umgehen. Wenn dies alles nicht hilft, dann wird der Bonus einfach nicht ausbezahlt. Im Prinzip, wird die Stromrechnung so teurer als beim Grundversorger.
Abschlagszahlung: Wird in der Regel viel zu hoch angesetzt. Zu dem wird der prognostizierte Verbrauch durch 11 Monate geteilt. Tatsächlich werden aber 12 Monate abgebucht, bzw. man muss 12 Abschläge zahlen. Jetzt merkt dann auch jeder, dass man im Vergleich zur Beispielrechnung viel zu viel bezahlt.
Rückzahlungen aufgrund Verbrauchsgutschrift werden über Verrechnungsscheck bezahlt. Dies ist auch irgendwie Masche und ungewöhnlich - vorallem in der heutigen Zeit. In diversen Foren wird auch beschrieben, dass Schecks teilweise nicht ankommen etc.
In der Verbrauchsabrechnung steht auch, dass mit Einlösen des Schecks alle Forderungen beglichen sind. Dies ist natürlich nicht haltbar. Auch wenn der Bonus nicht enthalten ist, der Scheck kann ruhigen Gewissens eingelöst werden und man kann den Bonus immer noch einklagen (hierzu gibt es auch viele Urteile).
Fazit: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat kann sich glücklich schätzen. Wer nicht - vielleicht noch schnell eine abschließen - muss zumindest die Anwaltskosten auslegen, bekommt diese aber nach erfolgreicher Klage wieder.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 27. September 2014, 17:25:58
Hallo @roland R,

eine Anmerkung zu Ihrem "Fazit": Eine Rechtsschutzversicherung dürfte nur dann leisten, wenn diese bereits vor Abschluss des Versorgungsvertrages bestanden hat! Und die Beauftragung eines Anwalts und/oder eine Klage wird im Regelfall nicht notwendig sein.

Hier im Forum können Sie nachlesen, wie man erfolgreich gegen die 365 AG & Co. vorgehen kann, nötigenfalls mit Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie e.V.  - www.schlichtungsstelle-energie.de -  und eventueller Info an die Verbraucherzentrale NRW.

Gruß, khh
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Beatzekatze am 27. September 2014, 18:31:17
Bzgl. der Rechtsschutzversicherung sollte man ebenfalls noch dazu sagen, dass man eine dreimonatige Wartezeit zunächst erfüllen muss.

Das bedeutet, dass der Rat, kurz vorher noch schnell eine abschließen eh nicht greift.

@khh,
die Aussage wird so nicht stimmen, dass man vor Abschluss des Versorgungsvertrages abschließen muss. Es darf nur nicht schon in irgendeiner Weise etwas strittig sein. Es darf kein Schriftwechsel mit Fristsetzung oder ähnliches erfolgt sein. Wenn ich lediglich den Versorger gewählt habe, bin damit zufrieden und alles läuft und ich dann eine RS abschließe und es nach der Wartezeit zu einem Streit kommt, wird geleistet.
Genauso kann ich einen Miet-RS abschließen wenn ich den Mietvertrag schon unterzeichnet habe. Es darf halt nur kein Ärger mit dem Vermieter schon anstehen....

Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 27. September 2014, 18:41:37
@khh, die Aussage wird so nicht stimmen, dass man vor Abschluss des Versorgungsvertrages abschließen muss. ...

@Beatzekatze,

möglicherweise ist das so, es könnte auch anders sein, wenn nämlich Vertragsbedingungen zum Streitpunkt werden. Aber RS-Versicherungen sind ja nicht explizit Thema diese Threads ;) .

Gruß, khh
 
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 27. September 2014, 18:52:42
Hier war ja ordentlich was los  :D

nochmal ein kleines Update meinerseits:
Habe mittlerweile den Scheck erhalten und eingelöst, das Geld dürfte Anfang nächster Woche auf meinem Konto sein.
SOLLTE es da keine Probleme geben muss ich meine Meinung über 365AG teilweise revidieren, denn ich habe insgesamt betrachtet relativ wenig für meinen Strom gezahlt (irgendwas zwischen 300 und 400€ für 1500kwh in 12 Monaten, müsst ich nochmal genau nachsehen). Bei mir hat ja nun auch die Kündigung und die Auszahlung des Restguthabens gut geklappt und von daher kann man in meinem Fall eigentlich nicht von Betrug oder Ähnlichem sprechen. Trotzdem würde ich almado nicht weiterempfehlen, aus Gründen die ich wohl nicht weiter erläutern brauche  :D

Gruß Stoevi

Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 27. September 2014, 19:20:47
... Habe mittlerweile den Scheck erhalten und eingelöst, das Geld dürfte Anfang nächster Woche auf meinem Konto sein.
SOLLTE es da keine Probleme geben muss ich meine Meinung über 365AG teilweise revidieren, denn ich habe insgesamt betrachtet relativ wenig für meinen Strom gezahlt ...

Die "Meinung über 365AG teilweise revidieren", wo deren Diverses inzwischen bekannt sind und wo viele Kunden z.T. über Monate um die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen  - also um absolute Selbstverständ-lichkeiten -  kämpfen müssen ?
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 27. September 2014, 20:22:18
Zitat
Die "Meinung über 365AG teilweise revidieren", wo deren Diverses  inzwischen bekannt sind und wo viele Kunden z.T. über Monate um die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen  - also um absolute Selbstverständ-lichkeiten -  kämpfen müssen ?
Es gibt eben solche und solche Erfahrungen.
Auch Stoevi hat ja genügend Probleme gehabt, aber es hat offensichtlich ein gute Ende genommen.
Es sind hier im Forum sicherlich Dutzende oder mehr mit ihren schlechten Erfahrungen zu Wort gekommen. Einige waren zumindest tlw. an ihrem Misere selbst Schuld oder hatten eine Teilschuld.
Es schreibt hier natürlich kaum einer von den -zig Tausend, die als Kunde zufrieden mit 365AG waren.
Ich könnte auch von anderen Versorgern, zum Beispiel Komm. Wasserwerken berichten, die ihren selbstverständlichen Pflichten nicht nachkommen und ihre Monopolstellung schamlos zum Nachteil ihrer Kunden ausnutzen. Da wurde erst kürzlich z.B. beim BGH ein Urteil gefällt.
Es gibt also auch andere Gebiete mit "Pflichtverletzungen" - gehört aber nicht hierher.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 27. September 2014, 20:32:44
... Ich könnte auch von anderen Versorgern, zum Beispiel Komm. Wasserwerken berichten, ...

Dann eröffnen Sie bitte unter "Der Wasserpreis" oder wo auch immer einen entsprechenden Thread, hier gehört das jedenfalls NICHT hin !

Und "verniedlichen" Sie bitte nicht die 365 AG. Die Beschwerden bei der Schlichtungsstelle über diesen Anbieter dürfte allein einen nicht niedrigen zweistelligen %-Anteil ausmachen.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 27. September 2014, 21:32:16
Ich wollte hier rein gar nichts schön reden, sondern nur darauf hinweisen, dass man nicht zwingend Probleme mit almado haben muss.
In meinem Fall hatte ich mit dem schlimmsten gerechnet und wurde bisher aber sehr angenehm überrascht.

Also an alle Leute die in einer ähnlichen Situation stecken wie ich vor wenigen Monaten: Nicht den Kopf zerbrechen! Hier im Forum sitzen ein paar kompetente Leute die viel Erfahrung haben und gute Hilfestellung geben. Meine Herangehensweise (die scheinbar fruchtet) habe ich hier relativ ausführlich beschrieben, falls noch jemand Fragen hat kann er mir gerne eine private Nachricht schreiben :)

P.S: Ich gebe noch einmal Meldung sobald das Geld auf meinem Konto eingegangen ist.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: khh am 28. September 2014, 00:35:34
Ich wollte hier rein gar nichts schön reden, sondern nur darauf hinweisen, dass man nicht zwingend Probleme mit almado haben muss. In meinem Fall hatte ich mit dem schlimmsten gerechnet und wurde bisher aber sehr angenehm überrascht. ...

@Stoevi,

die "angenehme Überraschung" dürfte kaum auf eine positive Wandlung von 365 AG & Co., sondern eher darauf zurückzuführen sein, dass Sie mit der Übermittlung des selbst abgelesenen Schlusszählerstandes vertraglich und rechtlich begründete Ansprüche mit Fristsetzungen vorgebracht und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs eine ihrerseits sofort erfolgende  - für den Versorger Kosten auslösende! -  Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de angekündigt haben :) .

Ohne diese Anspruchsgeltendmachung, Fristsetzung und Ankündigung ggf. folgender Maßnahmen wäre das wohl ganz anders gelaufen ??? .

Gruß, khh   
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Didakt am 28. September 2014, 10:39:15

...Ohne diese Anspruchsgeltendmachung, Fristsetzung und Ankündigung ggf. folgender Maßnahmen wäre das wohl ganz anders gelaufen ??? .

Da sind wir uns mal wieder einig. Ja, das wird wohl zu 99% der Grund für den schnellen Erfolg gewesen sein, wie übrigens bekannter Weise auch bei anderen Usern.  :D
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stromfraß am 28. September 2014, 11:29:27
Dass das so gelaufen ist, da hat sich vor allem khh mit seinen Hinweisen verdient gemacht. Respekt, wer Respekt verdient.
Es war ja nicht das erste Mal, dass er Usern sozusagen noch rechtzeitig aus der Patsche geholfen hat.
Was mich in diesem Zusammenhang aber etwas erstaunt: die "Fälle", ob nun dieser oder jener Versorger, liegen doch oftmals ähnlich.
Wer nun einmal in die Falle getapst ist, ob nun bewusst oder unbewusst, sollte sich doch zuallerserst hier im Forum informieren und sachkundig machen.
Es ist immer wieder ähnlich: Forderung einreichen mit Fristsetzung, entsprechende Beweise vorbringen wie Zählerstand oder Überweisungsbelege, notfalls mit der Schiedsstelle drohen, sich nicht abwimmeln lassen.
Ich finde, da machen es sich manche zu einfach.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: bolli am 29. September 2014, 08:05:40
Wer nun einmal in die Falle getapst ist, ob nun bewusst oder unbewusst, sollte sich doch zuallerserst hier im Forum informieren und sachkundig machen.
Auch wenn WIR uns hier regelmäßig über das eine oder andere Problem austauschen oder anderen Tipps geben, so sie denn hier auflaufen, ist noch nicht einmal 1% der Strombezieher MItglied im Forum. Selbst wenn wir noch einige still Mitlesende hinzurechnen, wird die Zahl derer, die dieses Forum noch gar nicht kennen, immens groß sein.
Sehr viele, insbesondere Ältere, die sich auch insgesamt mit dem Internet nicht so auskennen, haben daher auch Schwierigkeiten, an die Informationen zu kommen, wie man sich sinnvollerweise gegenüber solchen Versorgern richtig verhält.
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Stoevi am 29. September 2014, 10:59:08
Geld ist soeben auf meinem Konto eingegangen :)

Großes Dankeschön nochmal an khh, Didakt und auch alle anderen, die hier mitgeholfen haben  8)

Von meiner Seite wäre das Thema nun geschlossen. Und wie gesagt, falls jemand in einer ähnlichen Situation steckt (letzte Rate wird nicht abgebucht und per Mail kommt eine Mahnung) und wissen will, wie ich schlussendlich vorgegangen bin, kann mir gerne eine PN schreiben :)
Titel: Re: 365AG Strom-
Beitrag von: Core2max am 04. Oktober 2014, 18:18:52
Im meinem Fall hat die 365AG /Immergrün nun mit einer Email die Kündigung bestätigt. Jetzt heisst es warten und dann am richtigen Tag Zaehlerstand mitteilen. Danach geht dann wahrscheinlich der Zinnober mit dem Bonus und Schlussrechnung los.

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