Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Naturbursche am 03. August 2014, 16:04:21

Titel: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 03. August 2014, 16:04:21
Liebe Almado-Geplagten,

auch ich bin Almado-Opfer geworden und habe zufällig von der versteckten Preiserhöhung erfahren.

Ich habe alle Informationen hierzu im Forum zusammengesucht (Vielen Dank allen Mitforisten, welche Hilfe gegeben haben) und daraus einen Musterbrief abgeleitet.

Vielleicht könnte der eine oder andere nochmal drüberschauen und Feedback geben? Besonders die Nutzer kkh und bolli scheinen über sehr viel Fachwissen zu verfügen. Falls jemand von euch einen Musterbrief anhängen möchte, mit dem er/sie Erfolg hatte, würde ich mich ebenfalls freuen

Den Brief würde ich dann Almadao zukommen lassen - und euch berichten, was weiter passiert.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 28.11.2013 teilten Sie mir eine Erhöhung des Grundpreises auf 19,95 € mit.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein.
Diese Erhöhung entspricht nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG.

Wie der Schlussabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig leisten
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.49€
usw.

Viele Grüße,
Naturbursche

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Ich freue mich auf euer Feedback!
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 03. August 2014, 21:39:56
@Naturbursche,

welchen Tarif hatten Sie ursprünglich mit welchen Angangs-Konditionen und welchem Vertrags-/Lieferbeginn? War das ein Tarif mit Bonus und wurde dieser korrekt abgerechnet? Gab es ab Beginn des 2. Vertragsjahres eine Tarif-Änderung?

Mit Wirkung ab wann wurde welche Preiserhöhung/en wie mitgeteilt - ggf. "versteckt" in mehrseitigen Info-Mails? Gab es zum 1.1. d. J. auch Preiserhöhungen wg. "Weiterreichung" von Umlagen etc. und wurden diese vorab mitgeteilt?

Gruß, khh
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 03. August 2014, 22:00:28
Hallo khh,

mein Vertrag begann im Juni 2013 und ja, es war ein Bonustarif (25%).
Im November 2013 kam dann die versteckte Preiserhöhung (in mehrseitigem SEPA-Info-PDF "3 gute Nachrichten auf einen Blick"). Dort wird versteckt mitgeteilt, dass sich Arbeitspreis (auf 24,36 ct) und Grundpreis (auf 19,95).
In der Jahresabrechnung (Juni 2014, erhalten im Juli 2014) wird weiterhin der verabredetet Grundpreis von Netto 6,36€ für das ganze Vertragsjahr aufgeführt - lediglich der Arbeitspreis hat sich leicht erhöht (was aber m.E. ok ist).
Der Bonus wurde - wenn auch sehr verspätet, korrekt im Juli (!) abgerechnet, die Auszahlung erfolgte im August.

Gegen die Erhöhung des Arbeitspreises habe ich gar nichts einzuwenden - lediglich die Erhöhung des Grundpreises ist maßlos, versteckt und einfach nur frech.

Ich habe nur zufällig von der Erhöhung erfahren, als ich nach Zugang der Jahresabrechnung bei der Hotline anrief und meine Abschlagszahlungen reduzieren wollte - dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er die Abschlagszahlung nicht senken kann wegen der Preiserhöhung. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, er schickte mir nochmals das fraglicthe pdf zu, und tatsächlich - mitten zwischen 2 Guten Nachrichten dann plötzlich versteckt die schlechte.

Danke,
Naturbursche
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Eni am 03. August 2014, 23:42:58
In der Jahresabrechnung (Juni 2014, erhalten im Juli 2014) wird weiterhin der verabredetet Grundpreis von Netto 6,36€ für das ganze Vertragsjahr aufgeführt - lediglich der Arbeitspreis hat sich leicht erhöht (was aber m.E. ok ist).

Wenn der Grundpreis gar nicht tatsächlich erhöht wurde, ab wann soll der denn dann gelten? Will Almado das jetzt noch rückwirkend geltend machen oder hat Almado angekündigt, dass sich der Grundpreis ab nächsten Monat erhöht?

Zu Ihrem Widerspruch:

Der ist unglücklich formuliert. Sie können nicht einerseits Widerspruch wegen der Intransparenz erheben, aber andererseits den Eindruck erwecken, dass Sie das Schreiben zum gegebenen Zeitpunkt gelesen und die angekündigte Preiserhöhung auch zur Kenntnis genommen haben. Damit schießen Sie ihren eigenen Widerspruch ins Aus. Es muss also zwingend auch geschrieben werden - so, wie Sie es hier tun - dass Sie erst jetzt durch das Telefonat von der Preiserhöhung erfahren haben und sich daher das Dokument noch einmal haben schicken lassen. Damit kann jedoch von Intransparenz keine Rede mehr sein. Jetzt haben Sie spätestens Kenntnis und daher ist es vorab wichtig zu wissen, ob Almado die Preiserhöhung nun noch durchziehen will oder eigentlich bereits zurückgenommen hat. Wenn Almado nun verspätet noch den Grundpreis erhöhen will und Ihnen nun explizit dazu angefordertes Informationsmaterial geschickt hat, dürfte für die Zukunft nur schwerlich mit Intransparenz argumentiert werden können. Dazu müsste man aber wissen, wie das Dokument nun aussieht und ob es eine Erhöhung für die Zukunft oder für die Vergangenheit aufzeigt. Siehe auch meine Eingangsfrage.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 00:26:04
Hallo Naturbursche,

aus Ihren Beiträgen ist schon zu schließen, dass die Grundpreiserhöhung ab dem 2. Lieferjahr gelten soll und insoweit nicht in der Verbrauchsabrechnung (nicht Schlussabrechnung lt. Ihrem Musterbrief) für das 1. Lieferjahr auftaucht ;).

In Ihr Schreiben an die ... sollten Sie gemäß Hinweis von @Eni sinngemäß (möglichst in verkürzter Form) aufnehmen:
... Ich habe nur zufällig von der Erhöhung erfahren, als ich nach Zugang der Jahresabrechnung bei der Hotline anrief und meine Abschlagszahlungen reduzieren wollte - dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er die Abschlagszahlung nicht senken kann wegen der Preiserhöhung. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, er schickte mir nochmals das fraglicthe pdf zu, und tatsächlich - mitten zwischen 2 Guten Nachrichten dann plötzlich versteckt die schlechte.

Ich würde auch noch als Forderung einfließen lassen, dass Almado/365 AG die besagte Grundpreiserhöhung zurücknimmt und verlangen, dass dies bis zum ... (Datum benennen, max. 10 Arbeitstage) schriftlich bestätigt wird. Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs würde ich ankündigen, dass schnellstmöglich eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt (vgl. §§ 111a und b EnWG!).

Im Übrigen dürfte auch die von Almado für Ihren Vertrag verwendete AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlichen Prüfung gemäß § 307 BGB nicht standhalten und folglich unwirksam sein.

Viel Erfolg und berichten Sie bitte über das Ergebnis.

Gruß, khh


PS: Spätestens ab Juni 2015 (sofern Almado nicht schon vorher ein Vertragsauflösung anbietet ;D) sollten Sie sich besser einen seriöseren Versorger suchen !
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 04. August 2014, 08:17:43
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt.

Meine Frage: könnte ich nicht einfach jetzt - da ich von der Erhöhung erfahrener haben, von meinem sondernündigungsrecht gebrauch machen? Dann wär ich den Laden los und der Spuk hätte ein Ende.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: bolli am 04. August 2014, 08:44:58
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt.

Meine Frage: könnte ich nicht einfach jetzt - da ich von der Erhöhung erfahrener haben, von meinem sondernündigungsrecht gebrauch machen? Dann wär ich den Laden los und der Spuk hätte ein Ende.
Problem könnte hier sein, dass eine außerordentliche Kündigung JETZT nicht mehr möglich ist, da Sie die Abrechnung ja schon im Juni erhalten haben.
ABER: Wenn Sie den höheren Grundpreis jetzt in der Abrechnung entdeckt haben, dürfte die Abrechnung doch wohl nicht mehr stimmen, oder ? Es wäre ungewöhnlich wenn Almado nicht schon ab März den höheren Grundpreis berechnet hätte. Damit wäre die Rechnung aber falsch gewesen und müsste per Widerspruch angegriffen werden (mit eigener Berechnung).

Ich empfehle ebenfalls (wie khh oben schon erwähnte) die AGB-Preisanpassungsklausel dem. § 307 BGB  als unwirksam zu rügen und etwaige Preisanpassungen nicht anzuerkennen. Dann die Einzugsermächtigung entziehen und nur noch nach eigener Berechnung überweisen (ggf. Überschuss aus dem ersten Jahr wg. erhöhtem Grundpreis anrechnen, auch wenn das rechtlich strittig sein mag, Mahnungen bekommen Sie bei eigener Rechnung eh). Meist reagiert der Anbieter dann so wie Sie es gerne hätten.  ;)
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 12:06:42
Zitat von: Naturbursche link=topic=19140.msgäch110327#msg110327 date=1407133063
... Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt. ...

Lediglich informativ als (angeblich) geltender Tarif aufgeführt oder auch tatsächlich (ggf. für welchen Zeitraum des 1. Lieferjahres) abgerechnet ?

Ich frage deshalb, weil eine hier genannte Aufrechnung fragwürdig ist (vgl. §§ 387 ff BGB) und wg. vielleicht weniger Euro sollte man m.E. nicht riskieren, selbst möglicherweise rechtswidrig vorzugehen, was in einem eventuellen Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren wohl kaum gut ankommen dürfte.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 04. August 2014, 13:00:30
@ khh,

kurzer Einwurf von mir: Wenn @ Naturbursche eine reine Jahresabrechnung erhalten hat (Juni 13 bis Mai  14 oder Mitte Juni 13 bis Mitte Juni 14) und es sich um einen Vertrag mit "12 Mon eingeschränkte Preisgarantie" handelt (eigentlich die gängige Version), dürfte in dieser Abrechnung noch keine Grundpreiserhöhung enthalten sein. Ich selbst gebe in einem Fall wie diesen nur eine Empfehlung ab, wenn mir Abrechnung und Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben wird. Dann kann man kurz, bündig und treffend antworten!

MfG
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 04. August 2014, 13:05:29
Zur Klärung folgende Hinweise:
In dem pdf von November steht, dass der neue erhöhte Grundpreis ab dem 15.6.2014 gilt (siehe unten, Hervorhebung von mir):
---
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Veringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpasen, der
hiernach bei 24,36 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bite der Grafik.
Nach ofizieler Bekantgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <htp:/www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekant
geben.

Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einflus haben. Denoch könen wir Ihnen bereits jetzt eine
volumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 15.06.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado einfachgrün garantieren wir diese Konditonen automatisch und unwideruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg volumfänglich geschützt.
---

In der Abrechnung von Juni 2014 steht (hervorhebung von mir):

Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfast ale Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. almado-ENERGY ist
somit jederzeit berechtigt - sofern nicht vertraglich ausgeschlosen - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.
EEG, KWKG, Konzesionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben. Ihr aktueler
Brutoarbeitspreis: 0,2436 €/kWh, Ihr aktueler Brutomonatsgrundpreis: 19,95 €.
Weitere Tarifnformationen zu Steuern, Umlagen und
Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.

Rücktritsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:
Über die gesetzlichen Rücktritsrechte hinaus besteht kein Rücktritsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 12 Monaten
geschlosen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: 14.06.2015. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit
einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf der jeweilgen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

---

Die Abrechnung von Juni 2013-Juni 2014 ist also korrekt.
Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 13:44:12
... Ich selbst gebe in einem Fall wie diesen nur eine Empfehlung ab, wenn mir Abrechnung und Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben wird. Dann kann man kurz, bündig und treffend antworten!

So ist es! Aber auf meine Anfrage in Antwort #1  kam leider zunächst (zu) wenig ;).


@Naturbursche,

OK, dann ist das jetzt ja auch geklärt: Die Abrechnung für das 1. Lieferjahr vom 15.06.2013 bis 14.06.2014 war lt. Ihren Angaben korrekt und damit hat sich auch das Thema "Aufrechnung" erledigt.

Gehen Sie so vor wie aufgezeigt. Mit der Formulierung "zum Ablauf des 14.06.2015" würde ich bereits jetzt per Einschreiben-Einwurf ordentlich kündigen, damit almado/365 AG gleich sieht, dass "Versuche" weitreichende Folgen haben.

Gruß, khh 

 
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 13:55:21
... Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.

Der Grundpreiserhöhung wg. Intransparenz der "versteckten" Preiserhöhungsmitteilung widersprechen und außerdem die Wirksamkeit der verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB bestreiten, das reicht (vorerst) völlig aus und almado/365 AG wird wissen, was damit zum Ausdruck gebracht wird.

Wer möchte, kann sich in diversen Beiträgen unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile zum ..." informieren, wann von der Unwirksamkeit einer AGB-Preisanpassungsklausel auszugehen ist (vom BGH ist bisher wohl noch KEINER der dort auf den Prüfstand gekommenen diesbzgl. Klauseln die Wirksamkeit attestiert worden ;D).
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: bolli am 04. August 2014, 15:39:44
Und nicht vergessen, mit dem Widerspruch auch die Einzugsermächtigung entziehen, eine eigene Rechnung aufmachen und NUR DIESES überweisen. Das ganze ebenfalls schriftlich den Versorger in dem Widerspruchsschreiben mitteilen.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 04. August 2014, 17:47:00
Leute, ihr seid super!
Ich habe eure Anregungen aggregiert zu folgender Zusammenfassung (damit zukünftige Nutzer auch was davon haben).
Ich hoffe, ich habe alles korrekt wiedergegeben - falls nicht, bitte rückmelden.

---
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da sie nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig leisten
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.49€
usw.

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015.

Viele Grüße,
Naturbursche

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Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 18:37:56
... Ich hoffe, ich habe alles korrekt wiedergegeben - falls nicht, bitte rückmelden. ...

Vorschlag für kleine Änderungen bzw. Ergänzungen:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig
[Streichung Doppelt-Text] von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 18.08.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.: 49€
usw., letztmalig am 15.04.2015.

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015 und bitte um eine entsprechende Bestätigung.

Viele Grüße, ...

Gruß, khh
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 04. August 2014, 19:03:43
Danke für die Ergänzungen, khh. Ich werde das Schreiben so verwenden und per Einwurfeinschreiben versenden. Was meint ihr: soll ich es noch zusätzlich per Mail versenden?
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 19:26:10
Hallo Naturbursche,

so ganz kann ich noch nicht nachvollziehen, wie die Abschläge mtl. 68 € bzw. 49 € zustande kommen sollen:

Almado fordert: (2.800 kWh ? x 24,36 ct =) 682,08 € plus (12 x 19,95 € =) 239,40 € = 921,48 € : 11 = 84 € ?
                oder: (2.000 kWh ? x 24,36 ct =) 487,20 € plus (13 ? x 19,95 € =) 259,35 € = 746,55 € : 11 = 68 €

Sie wollen zahlen: (2.000 kWh x 24,36 ct =) 487,20 € plus (12 x 7,57 ? € =) 90,84 € = 578,04 € : 12 ? = 49 €
                              richtig wäre m.E.:  578,04 €  :  11  =  53 € mtl. !? 

Und Ihr Vertrag ist ganz sicher kein 'Paket-Tarif' ?

Gruß, khh     
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 04. August 2014, 20:06:01
Hallo khh,
ja, es ist ganz sicher kein Paketvertrag - ich bekam ja eine Rückzahlung aus dem 1. Jahr.
Die Zahlen waren kurz aus dem Kopf überschlagen - hier die genaue Rechnung.

Almado forderte für das 1. Jahr
2800 kwh*0,196387+ grundpreis 636 €*12=
626,22 € netto
745,20 € brutto
67,75 € Abschlag (das waren die 68€ Abschlag im 1. Jahr)

Wegen des geringeren Verbrauchs würde ich folgende Abschläge zahlen
1400 kwh (in der Tat - ich hatte 2000 kwh im Kopf)*0,204687+grundpreis 6,36 €*12=
362,90 €   netto
431,85 €   brutto
39,26 € abschlag

Almado führte nicht auf, wie sich die Abschlagszahlungen von 68€ für das 2. Vertragsjahr begründen.
Sie schreiben nur:
"Ihr monatlicher Abschlag beträgt zukünftig 68,00 € und ist jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig."

Selbst bei einer Grundpreis-Erhöhung wäre die monatliche Abschlagszahlung nur 56,90 €

Aber einen Punkt hat mir Ihre Rechnung noch gezeigt, khh: Soll ich bei meiner Neuberechnung von 12 Abschlagszahlungen ausgehen oder von 11?

Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 04. August 2014, 20:48:29
... Almado führte nicht auf, wie sich die Abschlagszahlungen von 68€ für das 2. Vertragsjahr begründen.
Sie schreiben nur: "Ihr monatlicher Abschlag beträgt zukünftig 68,00 € und ist jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig." Selbst bei einer Grundpreis-Erhöhung wäre die monatliche Abschlagszahlung nur 56,90 €

Aber einen Punkt hat mir Ihre Rechnung noch gezeigt, khh: Soll ich bei meiner Neuberechnung von 12 Abschlagszahlungen ausgehen oder von 11?

Zu "Abschlagszahlung von 68 € für das 2. Vertragsjahr":
Zumindest in der aktuell verwendeten AGB steht unter Ziff. 8 Abs. 1 letzter Satz "Monatliche Grundpreise werden je angefangenen Belieferungsmonat erhoben." Demnach wäre mein obiges Beispiel "Almado fordert oder ..." wohl zutreffend. Wie Sie jetzt auf 56,90 € kommen, ist für mich nicht ersichtlich.

Insbesondere kann ich aber nicht nachvollziehen, woher jetzt der Verbrauch von 1.400 kWh herkommt. War das der für das 1. Lieferjahr abgerechnete tatsächliche Verbrauch, der aus am 15.06.13 und 14.06.14 abgelesenen Zählerständen resultiert? Oder hat Almado Ihnen diesen Verbrauch womöglich "untergejubelt", um nur darauf einen Bonus zahlen zu müssen und um Ihnen im 2. Jahr einen entsprechend höheren Verbrauch ohne Bonus-Gutschrift zu berechnen (diese "Masche" gab's wohl schon)?

Und zur Anzahl der Abschläge:
m.W. ist der auf Basis des Vorjahresverbrauchs prognostizierte Verbrauch mit 11 Abschlägen vollständig bezahlt. Die Abzocker fordern aber wohl regelmäßig (zur Liquiditätsbeschaffung) einen 12. Abschlag, der "zur Verrechnung" mit der Verbrauchsabrechnung verwendet werden soll, was völliger Unsinn ist (siehe Diskussion im entsprechenden Thread!).     

 
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 04. August 2014, 21:00:44
@ Naturbursche,

mamma mia, bei Ihrer geplanten Vorgehensweise ist der weitere Ärger mit Almado mit Sicherheit vorprogrammiert. Wenn Almado für das letzte Jahr 2000 kWh abgerechnet hat, dann entspricht es § 41 (2) EnWG, wenn dieser Wert vom Versorger der Abschlagszahlung für den neuen Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt wird. Unberücksichtigt kann aus Ihrer Sicht allenfalls die angesetzte Grundpreiserhöhung bleiben, der Sie widersprechen wollen. Wenn Sie also geringere Abschläge bezahlen wollen, müssen Sie den Minderverbrauch glaubhaft nachweisen und dies begründet mit Ihrer eigenen Abschlagsberechnung  dem Versorger vortragen. Almado ist dafür bekannt, dass sie Abschläge auf der Basis Teiler 11 veranschlagen, sich diese aber zwölfmal bezahlen lassen. Rechnen Sie deshalb zweckmäßigerweise mit dem Teiler 12 und überweisen auch nur zwölfmal! Und teilen Sie gleichzeitig definitiv mit, dass Sie es ablehnen, die Kosten für Ihren unterjährig ab 15.06.2014 anfallenden Stromverbrauch mit überhöhten Abschlägen zu überzahlen.

Ihre Aussage in Antwort # 13:
Zitat
Wie der Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.
Darunter verstehe ich, dass 2000 kWh abgerechnet wurden, oder doch ein anderer Verbrauch? Pardon, Ihrer Darlegung des Sachverhalts mangelt es an Klarheit!

PS: Ich sehe gerade, dass @ khh inzwischen auch gepostet hat. Ich lasse meinen Beitrag trotzdem stehen! :) 
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 04. August 2014, 22:19:14
@Didakt, khh,
sorry wenn ich zur Verwirrung beigetragen habe.

lt. Jahresabrechnung habe ich 1400 kwh verbraucht - dieser Wert kommt auch in etwa hin. Den exakten Zählerstand  zum 15.6. habe ich nicht, da dieser bei uns zentral abgelesen wird. Ich habe aber einen Zählerstand von Mitte Juli - und wenn man davon 1 /13 abzieht kommt man auf die 1400kwh. Daher würde ich diesen Wert auch als Basis für die neue Abschlagzahlung heranziehen. Das ist doch auch korrekt, oder?




Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 04. August 2014, 22:40:33
@Didakt, khh,
sorry wenn ich zur Verwirrung beigetragen habe.

...lt. Jahresabrechnung habe ich 1400 kwh verbraucht - dieser Wert kommt auch in etwa hin.

Na ja, auch das noch! Ich habe inzwischen den Eindruck gewonnen, das Sie uns veralbern wollen . Aber trotzdem, dann fordern Sie von Almado halt die Anerkennung einer Abschlagshöhe, die sich aus dem Verbrauch von 1400 kWh errechnet.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 05. August 2014, 08:33:48
Hallo didakt,
Exakt das hatte ich ja in meinen letzten Post geschrieben:

Hallo khh,
ja, es ist ganz sicher kein Paketvertrag - ich bekam ja eine Rückzahlung aus dem 1. Jahr.
Die Zahlen waren kurz aus dem Kopf überschlagen - hier die genaue Rechnung.

Wegen des geringeren Verbrauchs würde ich folgende Abschläge zahlen
1400 kwh (in der Tat - ich hatte 2000 kwh im Kopf)*0,204687+grundpreis 6,36 €*12=
362,90 €   netto
431,85 €   brutto
39,26 € abschlag


Ein Veralbern liegt mir fern, ganz im Gegenteil. Ich schätze dir Kompetenz und Hilfsbereitschaft hier im Forum.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 05. August 2014, 21:11:47
Beim finalisieren des Brief stellte sich mir noch eine Frage:
Ich komme ja auf eine neue Abschlagszahlung von ~40 Euro. In den ersten beiden Monaten des Vertrags bis Juni2015  habe ich bereits den zu hohen Abschlag von 68 Euro gezahlt.
Frage: Darf ich dies mit der neuen Abschlagzahlung verrechnen? Ansonsten habe ich ja zum Vertragsende 2*28 Euro (=56€) zu viel gezahlt.

Als Laie würde ich jetzt einfach den letzen Abschlag gar nicht zahlen, als vorletzten Abschlag nur 24€.
Ist das rechtens?
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 05. August 2014, 22:14:52
@Naturbursche,

ich würde diese "Überzahlung" nicht mit den letzten, sondern mit den Abschlägen Aug. u. Sept. verrechnen
und dies Almado so mitteilen.
Die ermittelte Summe der Abschläge ist m. E. auf insgesamt 11 Abschlagszahlungen zu verteilen, somit letzte
Überweisung am 15.04.2015 !

Gruß, khh
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 06. August 2014, 07:17:39
Vielen Dank für den Rat!

Brief geht heute per Einschreiben raus, gleichzeitig werde ich almado per mail informieren
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 06. August 2014, 11:16:22
@ khh,

nochmal ein kleiner Einwurf: Der User @ Naturbursche ist Ihrem Ratschlag gefolgt und stellt seine Abschläge auf 11 Raten ab. Daran will ich trotz meines anderslautenden Vorschlags nicht herummäkeln.

Aber können Sie sich vorstellen, weshalb ich bei diesem Versorger 12 Raten präferiere, vor allem, wenn Überweisung statt Bankeinzug bevorzugt wird? Viele hier im Forum sehen ja bei diesem EVU schon die Insolvenz am Horizont! Dann kann eine unterjährige Überzahlung futsch sein!

Bei 11 Raten überzahle ich unterjährig bereits monatlich meinen Verbrauch, immer vorausgesetzt, dass dieser gut prognostiziert ist. Im vorliegenden Fall ist dies mit ca. 4 €/Mon durchaus zu vernachlässigen (431,85/11 = 39,26 €/Mon bzw. 431,85/12 = 35,99 €/Mon). Aber ich habe kürzlich an einem Fall mit gearbeitet, da ging es um Jahresverbrauchskosten von ca. 1.500 €. Da ist schon ein Unterschiedsbetrag von ca. 11,50 €/Mon im Spiel, der im Vergleich 11 zu 12 Raten pro Monat überzahlt wird und im extremsten Fall der Fälle z. B. im 11. Monat in der kumulierten Summe verlustig gehen kann.

Aber diesem Gedankengang muss nicht gefolgt werden. Jeder kann frei für sich entscheiden!  ;)
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 06. August 2014, 12:08:16
... Aber können Sie sich vorstellen, weshalb ich bei diesem Versorger 12 Raten präferiere, vor allem, wenn Überweisung statt Bankeinzug bevorzugt wird? ...

@Didakt,

Ja, kann ich ;)  -  und bzgl. der Auswirkungen von 11 Abschlagsraten gehe ich auch völlig mit Ihnen überein !

Beiträgen betroffener User ist jedoch zu entnehmen, dass Almado mtl. 1/11 der Abschlagssumme verlangt (den Betrag dann aber unberechtigter Weise trotzdem 12 x abbucht >:(). Warum also sollte man mit Abschlägen i.H. von mtl. 1/12 der Abschlagssumme wg. eines Risikos von wenigen Euro einen weiteren "Nebenkriegsschauplatz" eröffnen? Zudem ist fraglich, ob die mtl. "Überzahlungen" nicht sogar geringer ausfallen, da Almado zumindest lt. der aktuellen AGB eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 EUR pro Einzelüberweisung berechnet :(.

Aber wie Ihrerseits bereits angemerkt: Jeder kann [und muss !] für sich entscheiden.

Gruß, khh



Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 06. August 2014, 13:29:51
Off Topic

von @ khh in Antwort # 27
Zitat
Warum also sollte man mit Abschlägen i.H. von mtl. 1/12 der Abschlagssumme wg. eines Risikos von wenigen Euro einen weiteren "Nebenkriegsschauplatz" eröffnen?

@ khh,

wir sollten die Thematik in diesem Thread nicht weiter vertiefen. Nur noch soviel: Die Eröffnung  eines solchen Nebenkriegsschauplatzes und seine Folgen könnten manchem Kunden sehr willkommen sein. Wenn Almado keine "Kasse" mehr machen kann, tendiert dieser Laden nach meiner Erfahrung dazu, eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung anzubieten. Dies käme doch vielen gebeutelten Kunden zupass, oder?  ;)

MfG

Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 06. August 2014, 16:23:29
... Wenn Almado keine "Kasse" mehr machen kann, tendiert dieser Laden nach meiner Erfahrung dazu, eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung anzubieten. Dies käme doch vielen gebeutelten Kunden zupass, oder?  ;)

Didakt

Stimmt :) !  Und insbesondere bewirkt man das, wenn - wie hier von @Naturbursche praktiziert - unwirksame Preiserhöhungen nach erfolgtem Widerspruch nicht bezahlt werden, was bekanntlich legal und rechtskonform ist.

Gruß, khh   

OFF-TOPIC - ENDE
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: bolli am 07. August 2014, 11:32:36
...- unwirksame Preiserhöhungen nach erfolgtem Widerspruch nicht bezahlt werden, was bekanntlich legal und rechtskonform ist.
Nur am Rande: Rechtskonform ist es erst dann, wenn die unwirksame Preisanpassungsklausel festgestellt wurde (also per Urteil), aber das ist bei den AGB dieses Anbieters tatsächlich wohl nur eine Formsache, die ER bezahlen müsste, wenn er es auf einen Prozess (wegen zu geringer Abschläge) ankommen lässt (was er meist nicht tut  ;)).
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 08. August 2014, 16:47:09
Für alle Interesierten - hier der Stand der Dinge.

Ob das jetzt einer Bestätigung der Zurücknahme der Preiserhöhung gleichzusetzen ist, wird sich zeigen.

Jetzt warte ich nur noch auf die Kündigungsbestätigung und bin dann hoffentlich nächstes Jahr bei einem seriösen Stromanbieter.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 09. August 2014, 09:29:18
Die kündigungsbestätigung zum nächsten Jahr habe ich erhalten!

Wg Preiserhöhung: almado weist darau hin, dass ich die Information bereits letztes Jahr erhalten habe und hätte kündigen können...bietet mir jetzt aber aus "Kulanz" einen Grundpreis von 9,95 ab 1.9. an...
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: khh am 09. August 2014, 11:47:48
... bietet mir jetzt aber aus "Kulanz" einen Grundpreis von 9,95 ab 1.9. an...

Augenscheinlich wird (mit unsinnigster Argumentation ::)) versucht, wenigstens noch etwas herauszuschlagen;
ich würde darauf gar nicht reagieren.

Wie Sie schreiben, sind die geringeren Abschlagszahlungen vorab ja schon bestätigt worden. Also zahlen wie mitgeteilt und wenn eine Mahnung kommt, dann eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle.

Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Naturbursche am 20. August 2014, 23:01:47
Hurra, voerst ist das Thema gegessen.
Almado hat Kündigung, Abschlagzahlung, Grundpreis und Entzug der Einzugsermächtigung bestätigt.
Das Musterschreiben aus diesem Thread kann ich also jedem nur empfehlen.
Jetzt bin ich noch bis Juni 2015 Kunde und hoffe, dass nichts seltsames mehr passiert.

Vielen Dank an khh, bolli, Didakt und das ganze Forum für die großartige Hilfe!
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Orchidee2015 am 23. Mai 2015, 12:32:11
Herzlichen Glückwunsch Naturbursche  :D

es freut mich zu lesen das Alamdo in Ihrem Fall die erhöhte Grundgebühr zurück genommen hat.

Uns geht es gerade auch so wie in Ihren Fall, nur das uns eine Grundgebühr von monatlich 28 € aufgedrückt wurde. In der zweiten Jahresabrechnung vom Anfang Mai 2014 bis Ende April 2015 wurden 336,77 € als Grundgebühr berechnet, obwohl wir ein Paket ohne Grundgebühr gekauft haben. Als ich an der Hotline anrief erfuhr ich von der Berechnung der Grundgebühr von 28 € monatlich.

Aufgrund der gleichen Vorgehensweise mittels der E-Mail in dem eine versteckte Preiserhöhung erwähnt wurde, habe ich Ihren Brief als Vorlage für mein Schreiben genommen und hoffe nun dass Almado auch mein Fall zufriedenstellend bearbeitet.

Die Einzugsermätigung habe ich bereits widerrufen und hoffe dass keine Abbuchungen mehr von meinem Bankkonto durchgeführt werden.

Den Brief habe ich heute per Einschreiben/Rückschein verschickt und bin schon sehr gespannt auf die Antwort.
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: Didakt am 23. Mai 2015, 14:05:37
Hallo @Orchidee2015

Zitat von: Ihnen
Den Brief habe ich heute per Einschreiben/Rückschein verschickt und bin schon sehr gespannt auf die Antwort.
Ihre Beiträge habe ich soeben erst gelesen. Ist Ihr Brief tatsächlich schon auf dem Postweg? Ich hätte Ihnen sonst noch ein paar Tipps für Ihr Schreiben unterbreitet.

MfG
Titel: Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Beitrag von: kUtz am 10. Juli 2015, 16:17:54
Ich habe am Dienstag mein Widerspruch per Fax, eMail und Einschreiben abgeschickt.
Noch am Mittwoch hatte ich die erste Antwort und gestern Abend/Nacht erhielt ich eine Mail in der die Grundgebührerhöung komplett storniert wurde. Inkl neuer Rechnung, die sogar ein Restguthaben ausweist. Sieg auf ganzer Linie. In nur 3 Tagen.

Hier der komplette Vorgang: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19712.msg114767.html#msg114767