Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 14. Juli 2014, 10:39:26
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In seinem Urteil vom 25.06.14 Az. VIII ZR 169/13 hatte sich der Senat mit der Frage zu befassen, ob § 37 Abs. 2 EEG 2012 verfassungswidrig ist.
Er hat diese Frage verneint.
Die EEG-Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 ist keine verfassungswidrige Sonderabgabe.
Die Entscheidung ist veröffentlicht:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=68267&pos=8&anz=535
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Damit ist der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht. Auf dessen Reaktion darf man gespannt sein. Wie zu hören war, wird die Verfassungsklage vorbereitet.