Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => Vattenfall => Thema gestartet von: ulalena am 30. Juni 2014, 21:56:21

Titel: Vattenfall antwortet nicht
Beitrag von: ulalena am 30. Juni 2014, 21:56:21
Am 1 Juni habe ich bei Vattenfall einen Online-Vertrag zum Strom- und Gasbezug abgeschlossen.
Ich suchte einen Anbieter, der auf meine spezielle Situation einging (kleine Zweitwohnung, nur drei Tage die Woche genutzt, keine energieintensiven Gegenstände wie Kühlschrank, TV etc). Bei Vattenfall konnte man
über den Schieber ja auch alles gut eingeben. Die Verträge wurden bestätigt, zwei Tage später kam die Abschlagszuweisung, die um ein drei- und vierfaches höher ist als meine angegebenen Daten. Ich hab den Vertrag direkt per Email und per Einwurfeinschreiben widerrufen, habe aber bis heute noch nichts von Vattenfall gehört, obwohl ich Ihnen alle drei Tage eine erneute Anfrage um Widerrufbestätigung gesandt habe. Es kommen nur die systemgenerierten Emails. Telefonisch bleibe ich immer in der Warteschleife hängen. Heute haben Sie dann zum Stromvertrag den Bonus überweisen. Ich bin etwas verzeifelt.
Ich hatte versucht, mich über den Grundversorger anzumelden aber in beiden Verträgen ist Vattenfall eingetragen und so kann nicht umgemeldet werden. Was kann ich noch tun?
Titel: Re: Vattenfall antwortet nicht
Beitrag von: khh am 01. Juli 2014, 14:50:40
Hallo ulalena,

wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht - siehe z. B. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht fristgemäß Gebrauch gemacht haben, dann könnte man bspw. folgendes machen:
- Vattenfall per Einschreiben-Rückschein mit Bezugnahme auf den erfolgten Widerruf (Kopie beifügen) sowie mit Fristsetzung z.B. 14 Tage (Datum benennen) auffordern, den Vertrag zu stornieren und den Anschluss beim Netzbetreiber freizugeben;
-  inhaltlich des Schreibens eine ggf. erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und eventuelle Abschlagsabbuchungen von der eigenen Bank zurückbuchen lassen (Wertersatz für ggf. erfolgte Lieferungen muss nach Inrechnungstellung wohl geleistet werden);
- inhaltlich des Schreibens außerdem ankündigen, dass bei fruchtlosem Fristablauf eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt und nötigenfalls ein Anwalt beauftragt wird.

Im Übrigen sind Abschläge „nur“ vorläufige Zahlungen und in der jährlichen Abrechnung wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt bzgl. der Abschlagsfestsetzung in § 41 Abs. 2 - Zitat „... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.“ Vattenfall hat bei Festsetzung Ihrer Abschläge augenscheinlich die genannte gesetzliche Vorgabe umgesetzt und Ihre Verbrauchsvorgabe ignoriert (andere Anbieter dürften  - richtigerweise -  ebenso verfahren!). Sie können aber eine Herabsetzung der Abschläge verlangen, wenn Sie Ihre „spezielle Situation“ gegenüber dem Versorger glaubhaft darlegen. 

Für Ihre „spezielle Situation“ könnten sogen. „Einpreis-Tarife“ = kein/e Grundpreis/Grundgebühr sehr geeignet sein (z.B. bei Strom der „EinPreisTarif“ von E wie Einfach, bei diesem Bsp.-Tarif wird allerdings in jedem Fall ein Mindest-Verbrauch von 1000 kWh berechnet).

Gruß, khh

Nachtrag:
Bei der Anbieterwahl die wenig seriösen sogen. "Billiganbieter" meiden  -  umfangreiche Infos findet man hier im Forum oder bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !
Titel: Re: Vattenfall antwortet nicht
Beitrag von: wechselprofi am 02. Juli 2014, 10:35:22
Hallo Ulalena,
offensichtlich handelt es sich um einen Neueinzug! Für diesen Fall schätzt der Netzbetreiber den zu erwartenden Verbrauch und teilt diesen dem Lieferanten Vattenfall mit. Es gibt mehrere Möglichkeiten den dem Abschlagsplan zugrundeliegenden Verbrauch zu verändern:
Zählerstände nach zwei Monaten als Zwischenablesung sowohl an den Netzbetreiber als auch an den Lieferanten mitteilen, mit der Bitte, den Jahresverbrauch und die Abschläge an des Verbrauchsverhalten anzupassen.
@khh:
Man sollte den Lieferanten nicht immer von vornherein Böswilligkeit unterstellen. In Massenprozessen geht manches berechtigte  individuelle Anliegen einfach unter!